Frauen als Opfer
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Immer wieder berichten Medien über schreckliche Straftaten gegen Frauen. So wurde beispielsweise am 16. Oktober 2016 in Freiburg im Breisgau eine 19-jährige Medizinstudentin von einem nach eigenen Angaben aus Afghanistan stammenden Flüchtling vergewaltigt und anschließend ermordet (Focus, 11. September 2017). Bei der Messerattacke am 25. Januar 2023 im Regionalzug Kiel–Hamburg wurde A. K. (17) bei Brokstedt (Kreis Steinburg) mit Messerstichen getötet. Am 11. August 2025 wurde die Ukrainerin L. K. mutmaßlich von einem Iraker in Friedland vor einen Zug gestoßen und starb (NDR, 18. September 2025).
Nach sogenannten Dunkelfeldstudien ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Das sind mehr als 12 Millionen Frauen (unwomen.de/gewalt-gegen-frauen-in-deutschland/). Auf ihrem Netzauftritt erklärt die Bundesregierung, dass 155 Frauen im Jahr 2023 Opfer von Gewalttaten mit tödlichem Ausgang durch ihren Partner oder früheren Partner wurden. Mit dem Zitat „Morde an Frauen – das sind Femizide. Diese müssen so benannt und auch so bestraft werden: mit lebenslanger Haft“ fordert die ehemalige Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser lebenslange Haft für Frauenmörder (www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/gewalt-gegen-frauen/gewalt-gegen-frauen-artikel.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis heute jährlich
a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174 bis 184l StGB),
b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB),
c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223 bis 231 StGB), sowie
d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a StGB)
(bitte jeweils nach den zehn häufigsten Staatsbürgerschaften auflisten)?
Wie viele Frauen (bitte nach deutsch und nichtdeutsch sowie Zuwanderer auflisten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis heute jährlich
a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174 bis 184l StGB),
b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB),
c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223 bis 231 StGB),
d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a StGB),
bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger (bitte getrennt ausweisen) registriert wurde, und welches waren jeweils die zehn häufigsten Staatsbürgerschaften der nichtdeutschen Tatverdächtigen?
Wie groß ist jeweils jährlich der Anteil der
a) Zuwanderer,
b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und
c) deutschen Tatverdächtigen
an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 2 erfragten Taten beteiligt gewesen sind (bitte nach Geschlecht auflisten)?