Kinder und Jugendliche als Opfer
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Immer wieder machen schwerste Verbrechen an Kindern und Jugendlichen Schlagzeilen, die zutiefst betroffen machen. Jüngst überfuhr mutmaßlich ein junger Erwachsener nach einem Streit im Hohenlohekreis im Norden Baden-Württembergs einen Zwölfjährigen mit seinem Auto. Das Kind starb noch am Unfallort (www.rtl.de/news/niedernhall-18-jaehriger-faehrt-kind-12-nach-streit-auf-supermarkt-parkplatz-tot-id6693925.html). Im Jahr 2023 erstachen zwei etwa gleichaltrige Mädchen die zwölfjährige L. aus Freudenberg (FAZ, 24. Juli 2025). Im Mordfall M. V. erstach am 27. Dezember 2017 in Kandel (Rheinland-Pfalz) ein im Jahr zuvor als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingereister Afghane seine 15-jährige deutsche Ex-Freundin (www.faz.net/aktuell/politik/inland/nach-mord-in-kandel-die-tat-und-ihre-puzzlestuecke-15365519.html). Der Täter wurde wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Im Jahr 2018 hat in Darmstadt ein 16-Jähriger seine Ex-Freundin mit einem Messer schwer verletzt. Mit einem Springmesser soll er zehnmal auf die 17-Jährige eingestochen haben. Die Tat hatte sich zwei Tage vor Weihnachten ereignet (www.focus.de/panorama/welt/parallelen-zu-kandel-17-jaehriger-sticht-ex-freundin-nieder-staatsanwaltschaft-beantragt-altersueberpruefung_id_8254507.html). Die 17-jährige M. wurde im März 2018 in Flensburg mit 14 Messerstichen von ihrem Ex-Freund erstochen. Der Flüchtling aus Afghanistan wurde aufgrund der Indizien vor dem Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt (Welt, 5. Februar 2019).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Kinder und Jugendliche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis heute jährlich a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174 bis 184l StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223 bis 231 StGB) sowie d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a StGB) (bitte nach Kindern unter 6 Jahren, 6 bis unter 14 Jahren, 14 bis unter 18 Jahren auflisten)?
Wie viele Kinder und Jugendliche (bitte nach Kindern unter 6 Jahren, 6 bis unter 14 Jahren, 14 bis unter 18 Jahren auflisten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis heute jährlich a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174 bis 184l StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223 bis 231 StGB), d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a StGB), bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger (bitte getrennt ausweisen) registriert wurde?
Welches waren jeweils die zehn häufigsten Staatsbürgerschaften der in Frage 2 genannten nichtdeutschen Tatverdächtigen bzw. Zuwanderer sowie der Opfer?
Wie groß ist jeweils jährlich der Anteil der a) Zuwanderer, b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und c) deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 1 erfragten Taten beteiligt gewesen sind (bitte nach Geschlecht auflisten)?