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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Kumulative Erfassung der tatverdächtigen Personen aus Hauptherkunftsländern von 2015 bis 2024 in der Polizeilichen Kriminalstatistik

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.10.2025

Aktualisiert

28.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/212109.10.2025

Kumulative Erfassung der tatverdächtigen Personen aus Hauptherkunftsländern von 2015 bis 2024 in der Polizeilichen Kriminalstatistik

der Abgeordneten Christopher Drößler, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Erhard Brucker und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist das zentrale Instrument zur Beobachtung und Analyse der Kriminalitätsentwicklung in Deutschland. In der PKS werden Tatverdächtige nach dem Prinzip der Echtzählung erfasst.

Innerhalb eines Kalenderjahres wird jede Person unabhängig von der Anzahl der begangenen Straftaten nur einmal als tatverdächtig gezählt. Dadurch entsteht jährlich eine möglichst unverzerrte Übersicht über den Umfang der polizeilich bekannten tatverdächtigen Personen.

Allerdings ermöglicht diese Methodik ausschließlich jährliche Momentaufnahmen. Bislang liegen keine kumulierten Auswertungen für einen Mehrjahreszeitraum vor, die ausweisen, wie viele unterschiedliche Personen insgesamt als Tatverdächtige in Erscheinung getreten sind oder wie häufig dieselben Personen über mehrere Jahre hinweg registriert wurden. Eine solche kumulative Mehrjahresbetrachtung wäre nach Auffassung der Fragesteller jedoch essenziell, um das Ausmaß und die Entwicklung von Wiederholungstaten vollständig einzuordnen und fundierte kriminalpolitische Bewertungen zu ermöglichen.

Ein in den Augen der Fragesteller besonderes öffentliches Interesse besteht an der Kriminalitätsentwicklung von Zuwanderern aus Staaten, die seit dem Jahr 2015 zu den wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden zählen. Dazu gehören insbesondere: Marokko, Algerien, Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Eritrea, Nigeria, Pakistan und Somalia. Die bisherige Datenpraxis lässt jedoch aus Sicht der Fragesteller keine belastbare Aussage darüber zu, wie sich die Fallzahlen in Bezug auf diese Herkunftsländer im Mehrjahresvergleich entwickeln und in welchem Umfang dauerhafte oder wiederkehrende Tatverdächtige zu verzeichnen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele tatverdächtige Personen aus den zehn Herkunftsstaaten Marokko, Algerien, Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Eritrea, Nigeria, Pakistan und Somalia wurden gemäß der Echtzählung in der Polizeilichen Kriminalstatistik in den Jahren von 2015 bis 2024 erfasst (bitte tabellarisch nach Staatsangehörigkeit und Straftaten insgesamt, jeweils ohne ausländerrechtliche Verstöße, darstellen)?

2

Wie viele Straftaten wurden durch Tatverdächtige aus den in Frage 1 genannten Herkunftsstaaten begangen (bitte nach Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße und darüber hinaus nach den Schlüsseln der PKS 892 000 Gewaltkriminalität; 892 500 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen; 111 000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge; 210 000 Raubdelikte; 222 000 gefährliche und schwere Körperverletzung; 3***00 Einfacher Diebstahl sowie 4***00 Schwerer Diebstahl)?

3

Verfügt die Bundesregierung über statistische Verfahren, die eine kumulative Erfassung der Zahl tatverdächtiger Personen aus den genannten Herkunftsstaaten im Zeitraum von 2015 bis 2024 ermöglichen, bei der Mehrfachzählungen einzelner Personen vermieden und nicht lediglich jährliche Werte addiert werden?

4

Wenn und soweit eine entsprechende Auswertung auf Grundlage der in Frage 3 genannten Antwort möglich ist, wie stellen sich die Ergebnisse tabellarisch nach Staatsangehörigkeit für den gesamten Zeitraum dar, und zwar nach Straftaten insgesamt sowie differenziert nach den Schlüsseln der PKS 892 000 Gewaltkriminalität; 892 500 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen; 111 000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge; 210 000 Raubdelikte; 222 000 gefährliche und schwere Körperverletzung; 3***00 Einfacher Diebstahl sowie 4***00 Schwerer Diebstahl?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob und in welchem Umfang tatverdächtige Personen aus den in Frage 1 genannten Herkunftsstaaten in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren in der PKS erneut als Tatverdächtige registriert wurden?

6

Wie viele Tatverdächtige mit der Staatsangehörigkeit, der in Frage 1 genannten Herkunftsstaaten wurden in den Jahren von 2015 bis 2024 erfasst (bitte tabellarisch nach Jahr und Staatsangehörigkeit sowie in einer kumulierten Gesamtsumme für den Zeitraum darstellen)?

7

Welche methodischen, rechtlichen oder datenschutzrechtlichen Hürden sieht die Bundesregierung bei der Erstellung und Veröffentlichung einer kumulativen Mehrjahres-Echtzählung beziehungsweise kumulativen Fallzählung, plant die Bundesregierung Maßnahmen, um diese zu überwinden, und wenn ja, welche?

8

Wie viele Opfer von Straftaten wurden durch Tatverdächtige aus den in Frage 1 genannten zehn Herkunftsstaaten registriert (bitte nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit differenzieren)?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Dunkelziffer von Straftaten im Zeitraum von 2015 bis 2024 vor, die von tatverdächtigen Personen mit der Staatsangehörigkeit der in Frage 1 genannten Herkunftsstaaten begangen worden sein könnten, jedoch nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik abgebildet sind (bitte nach Straftaten insgesamt sowie unter besonderer Berücksichtigung der folgenden PKS-Schlüssel: 892 000 Gewaltkriminalität; 892 500 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen; 111 000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge; 210 000 Raubdelikte; 222 000 gefährliche und schwere Körperverletzung; 3***00 Einfacher Diebstahl sowie 4***00 Schwerer Diebstahl gliedern)?

Berlin, den 2. Oktober 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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