Finanzierung von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken
der Abgeordneten Harald Ebner, Lisa Badum, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Steffi Lemke, Julia Schneider, Schahina Gambir, Michael Kellner, Claudia Roth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Juni 2025 verkündete der Präsident der Weltbank (WB), Ajay Banga, nach einem Treffen des Verwaltungsrates, dass die WB ihr langjähriges Verbot der Finanzierung von Atomkraftprojekten beendet, um die Laufzeit bestehender Atomkraftwerke (AKW) zu verlängern und auch kleine modulare Reaktoren (SMR) zu fördern. Aus der Antwort des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf die Schriftliche Frage 161 des Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues auf Bundestagsdrucksache 21/747 ging hervor, dass dieser Entscheidung keine formale Beschlussfassung der Anteilseigner vorausging. Ohne eine solche Grundsatzentscheidung hat Deutschland als viertgrößter Anteilseigner im Rahmen von konkreten Vergabeentscheidungen nach wie vor großen Einfluss darauf, inwieweit die Ankündigung Ajay Bangas letztlich umgesetzt wird. Abseits dieses Vergabeprozesses können Finanzmittel der WB auch indirekt über Tochterunternehmen der WB (z. B. die International Finance Corporation (IFC)) fließen. Auch an dieser Stelle hat Deutschland Einfluss darauf, ob im Rahmen einer Neuausrichtung der WB die Ausschlussliste verändert wird, welche bisher eine Finanzierung von Atomkraftprojekten ausschließt.
Auch die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) setzt für den Oktober 2025 kurzfristig eine neue Grundsatzentscheidung über die Förderfähigkeit von Atomkraft an. Untypischerweise soll diese Neuorientierung außerhalb der Jahrestagung der ADB erfolgen (www.ft.com/content/27f869c5-17a8-4d57-bb76-f9ac9ea13697).
Mit vielen Entwicklungsbanken, u. a. WB und ADB, unterhält die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als international tätige Entwicklungsbank enge Beziehungen und tritt häufig als bilateraler Kofinanzier auf (www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Aufgaben-und-Ziele/Unsere-Kooperationspartner/).
Ein weltweiter Ausbau von Atomkraft durch Entwicklungsbanken und unter Verwendung deutscher Steuergelder ist insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels einer möglichst schnellen und kostengünstigen globalen Emissionsneutralität kritisch zu sehen. Solar- und Windenergie sind mittlerweile eindeutig die kostengünstigsten, schnellsten und die am besten skalierbaren Optionen für den Zubau von Stromerzeugungskapazitäten (34 US-Dollar/MWh und 43 US-Dollar/MWh für Wind- und Solarenergie im globalen Durchschnitt gegenüber mehr als 200 US-Dollar/MWh für Atomkraft, www.un.org/sites/un2.un.org/files/un-energy-transition-report_2025.pdf). Zudem stellen AKW eine sehr zentralisierte Form der Energiegewinnung dar. Gerade in ländlichen Gebieten, die noch über kein ausgebautes Stromnetz verfügen, ist eine dezentrale Stromversorgung mittels erneuerbarer Energien deutlich schneller und kosteneffizienter zu erreichen. Gleichzeitig kommen AKW im Kampf gegen die Klimakrise mit jahrzehntelangen Planungs- und Bauzeiten deutlich zu spät und verzögern den Ausstieg aus fossilen Energieträgern (www.worldnuclearreport.org/The-World-Nuclear-Industry-Status-Report-2024-HTML).
Die Finanzierungskapazitäten der Entwicklungsbanken sind begrenzt. Die Atomfinanzierung durch Entwicklungsbanken läuft damit Gefahr, die ökonomischen Vorteile der vier- bis siebenfach kostengünstigeren erneuerbaren Energien zu unterwandern und so deren Ausbau zu verzögern. Für Atomprojekte und ihre Anteilseigner ergibt sich aus dieser Konkurrenzsituation wiederum ein hohes finanzielles Risiko. Das gilt insbesondere für bereits hoch verschuldete Entwicklungsländer, aber auch für die beteiligten Entwicklungsbanken. Der Verweis auf Armutsbekämpfung als Grund für den Wiedereinstieg der WB in die Finanzierung von Atomprojekten ist damit nicht nachvollziehbar.
Abhilfe bei diesen strukturellen Problemen des Atomsektors schaffen auch nicht die sogenannten Small Modular Reactors (SMRs). Mit dieser Bezeichnung sind meist kleinere Ausführungen konventioneller Reaktortechnologien gemeint, manchmal aber auch lediglich auf dem Papier existierende experimentelle Konzepte, für deren Umsetzbarkeit noch belastbare Kostenkalkulationen und Zeitpläne fehlen. Alle vier weltweit aktuell als SMR bezeichneten Projekte hatten beziehungsweise haben mit massiven Verzögerungen zu kämpfen. Die Stromgestehungskosten liegen außerdem in der Tendenz über AKW herkömmlicher Bauweise (https://ieefa.org/sites/default/files/2024-05/SMRs Still Too Expensive Too Slow Too Risky_May 2024.pdf und www.base.bund.de/sharedocs/downloads/de/berichte/kt/gutachten-small-modular-reactors.html).
Ein verstärkter Neubau von AKW schafft auch langfristige geopolitische Abhängigkeiten. Die Nehmerländer bleiben technologisch, für den Betrieb der AKW und den notwendigen Brennstoff auf die Lieferstaaten und ihre Monopole angewiesen. Beispielsweise dominiert der russische Staatskonzern Rosatom wichtige Abschnitte der globalen nuklearen Lieferkette. Auch Europa schafft es nicht, sich aus diesen Abhängigkeiten zu lösen (www.arte.tv/de/videos/115068-000-A/die-nuklearfalle-putins-deals-mit-dem-westen/). Als weltweit größter Exporteur von Atomtechnologie und Kernbrennstoff nutzt Russland seine Dominanz im globalen Atomgeschäft als Werkzeug zur Schaffung strategischer Abhängigkeiten (www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_Uranatlas_Faktenblatt_Russland_2022.pdf).
Schon beim Betrieb von AKW ergeben sich außerdem Sicherheitsrisiken, die in Krisen- und Kriegsgebieten verstärkt werden. In Ländern wie Mali, Burkina Faso oder Niger, in denen AKW-Neubauten unter Federführung Russlands diskutiert werden, regieren derzeit volatile Militärjuntas und gewaltvolle Konflikte. Darüber hinaus ist die sichere Entsorgung von Atommüll weltweit ein ungelöstes Problem, das zwangsläufig mit jedem multilateral finanzierten Atomprojekt mitgeliefert wird. Radioaktive Stoffe wie Plutonium und Uran bleiben für Hunderttausende von Jahren gefährlich für Mensch und Umwelt. Die Endlagerfrage ist in fast allen Ländern mit Atomkraftwerken ungelöst und mit horrenden Kosten verbunden.
Während einige Kabinettsmitglieder die Nutzung und Finanzierung von Atomkraft aus oben genannten Gründen nach wie vor kritisch sehen (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/atomkraft-eu-schneider-100.html), haben andere Teile der Bundesregierung kürzlich eine 180-Grad-Wende auf EU-Ebene angekündigt (www.handelsblatt.com/politik/international/kernkraft-deutschland-und-frankreich-legen-streit-um-atomenergie-bei/100151554.html). Angesichts der anstehenden Entscheidungen über die Förderung der Hochrisikotechnologie Atomkraft bei multilateralen Entwicklungsbanken mit Deutschland als Anteilseigner ist diese unklare Haltung der Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden nicht hinnehmbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der durch den Präsidenten der Weltbank angekündigten Aufhebung des Ausschlusses der Finanzierung von Atomkraft (z. T. ausgewiesen in bisherigen Verträgen unter „Excluded Expenditure“), und wie begründet sie diese Position?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur möglichen Aufhebung dieses Finanzierungsausschlusses in anderen regionalen Entwicklungsbanken, z. B. Asian Development Bank, African Development Bank und European Bank for Reconstruction and Development (falls die Antwort für verschiedene Entwicklungsbanken unterschiedlich ausfällt, bitte nach den einzelnen Entwicklungsbanken mit differenzierter Begründung aufschlüsseln)?
Wird die Bundesregierung in Zukunft bei Abstimmungen in den Verwaltungsräten der Weltbank und regionaler Entwicklungsbanken zu Projekten zur Finanzierung oder Unterstützung von Atomkraft zustimmen, und wenn ja, wie begründet sie ihre Position (falls die Antwort für verschiedene Entwicklungsbanken unterschiedlich ausfällt, bitte wieder nach den einzelnen Entwicklungsbanken aufschlüsseln)?
a) Von welchen Kriterien hängt eine eventuelle Zustimmung der direkten wie indirekten Finanzierung zum Bau von kleineren experimentellen (SMR) wie großen Atomkraftwerken ab?
b) Unter welchen Umständen wird die Bundesregierung einer Finanzierung nicht zustimmen?
c) Wie wird die Bundesregierung die Einbindung der Zivilgesellschaft im Vorfeld von Entscheidungen über Veränderungen der Energiestrategien der Entwicklungsbanken sicherstellen?
Wie steht die Bundesregierung zur Ankündigung der Asian Development Bank, dass auch Grundsatzänderungen bei den Prinzipien der Fördermittelvergabe entgegen bisheriger Praxis auf Zwischentreffen vereinbart werden?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderungen aus der Zivilgesellschaft nach Konsultationen über die Aufhebung des Ausschlusses der Finanzierung von Atomkraftwerken (https://foejapan.org/en/issue/20250901/25595/)?
Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen des Verwaltungsrats der Weltbank oder internationaler Gremien wie beispielsweise der Vereinten Nationen für eine Fokussierung der Finanzhilfen auf erneuerbare Energien einzusetzen und die finanziellen, zeitlichen und nuklearen Risiken der Atomkraft hervorzuheben, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche konkreten diplomatischen Initiativen sind dafür geplant?
Inwiefern werden bei der Entscheidung über mögliche Finanzierungsanfragen an Entwicklungsbanken die erheblichen Kosten von Atomkraftprojekten für die Nehmerländer und die Endverbrauchenden miteinbezogen, und wie werden die negativen Folgen der möglichen erhöhten Verschuldungslage bei den Nehmerländern aufgrund der hohen Anfangsinvestitionen und der hohen Stromgestehungskosten bewertet?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, den Finanzierungsanteil der Entwicklungsbanken an den Gesamtkosten eines Atomkraftprojekts stark zu limitieren, um das erhebliche Finanzierungsrisiko aufseiten der betreffenden Entwicklungsbank zu begrenzen, und wie begründet sie ihre Position?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der immensen Bauzeiten den potenziellen Beitrag von AKW-Neubauten zum Ziel der Weltbank, in den nächsten fünf Jahren 300 Millionen Menschen in Subsahara-Afrika Zugang zur Stromversorgung zu verschaffen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch deutsche Entwicklungsinvestitionen mittel- oder unmittelbar energiepolitische Abhängigkeiten der Nehmerländer von Russland oder russischen Konzernen der gesamten nuklearen Wertschöpfungskette gefördert werden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Entwicklungsinvestitionen mittel- oder unmittelbar an Russland, russische Konzerne oder Atomprojekte mit russischer Beteiligung fließen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin an ihre eigenen Ausschlusskriterien hält und sich auch nicht bei kofinanzierten Projekten mit der Weltbank und der ADB an Atomkraftprojekten beteiligt (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.pdf)?
Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die abschließende Klärung technischer, finanzieller und sozialer Aspekte der Endlagerung radioaktiver Abfälle in den Nehmerländern als Voraussetzung für die Finanzierung von Atomkraftprojekten?
a) Gilt laut Bundesregierung für durch Deutschland geförderte Projekte das Verursacherprinzip im Hinblick auf die unbeschränkte Haftung für die Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle durch den Betreiber der Kraftwerke?
b) Welche finanziellen Verpflichtungen würden sich für Deutschland daraus ergeben?
c) Welche finanziellen Verpflichtungen würden sich für die Hersteller oder die liefernden Staaten ergeben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung von Atomwaffen und der möglichen militärischen Nutzung von spaltbarem Material, insbesondere im Zusammenhang mit Nehmerländern, die bislang Atomkraft weder militärisch noch zivil genutzt haben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung der weltweiten Verbreitung von Atomtechnologie durch multilaterale Entwicklungsbanken im Hinblick auf die Zunahme von konventionellen, asymmetrischen und hybriden Kriegen und die Gefahr, dass Atomanlagen zu Zielen von Angriffen werden können?
Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken beim Betrieb von potenziellen AKW in politisch fragilen und kriegsgeplagten Staaten wie Burkina Faso, Mali oder Niger?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur möglichen Finanzierung von Uranförderung durch multilaterale Entwicklungsbanken, auch im Hinblick auf die massiven umwelt- und gesundheitlichen Schäden, die rund um die Uranminen in Arlit im Niger bestehen, und welche Maßnahmen zum Gesundheits-, Bevölkerungs-, und Umweltschutz werden dort laut Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur indirekten Finanzierung von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken (bitte nach Finanzierung durch Finanzintermediäre (Banken und Investitionsfonds), Policy Based Lending, Technische und Finanzielle Zusammenarbeit aufschlüsseln)?
a) Falls die Bundesregierung einer indirekten Finanzierung von Atomkraft zustimmt, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Umwelt- und Sozialstandards dieser Banken auch bei der Finanzierung durch diese Finanzinstrumente effektiv eingehalten werden?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die in der Antwort zu Frage 3 genannten Kriterien auch in den indirekten Finanzierungsmodellen eingehalten werden?