Humanitäre Aufnahmeprogramme Afghanistan
der Abgeordneten Schahina Gambir, Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger, Deborah Düring, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Lukas Benner, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger, Dr. Irene Mihalic, Leon Eckert, Max Lucks, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Claudia Roth, Robin Wagener, Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Jamila Schäfer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die von CDU, CSU und SPD getragene Bundesregierung hat bestehende humanitäre Aufnahmeprogramme beendet. Davon betroffen sind auch ca. 2 300 (www.lto.de/recht/hintergruende/h/faq-afghanistan-aufnahmeprogramm-aufnahme-vg-ovg-berlin) afghanische Staatsangehörige, die mit ihren Familienangehörigen nach strengen Kriterien und intensiven Prüfungen Aufnahmezusagen der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben. Die Aufnahmezusagen wurden über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan ausgesprochen. Zu den rund 2 300 Afghaninnen und Afghanen zählen Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten, Kulturschaffende sowie Journalistinnen und Journalisten, die von den Taliban bedroht werden, weil sie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frauenrechte eintreten, sowie Angehörige vulnerabler Gruppen (LGBTIQ+, religiöse Minderheiten, alleinstehende Frauen). Ebenfalls gehören ehemalige lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Folgenden: Ortskräfte) zu der Gruppe. Sie haben das Engagement der Bundesrepublik Deutschland vor Ort in der durchgeführten Form unterstützt, indem sie den Kontakt zur Bevölkerung erleichtert, Übersetzungsarbeit geleistet und wichtige Informationen geliefert haben. Nicht selten haben sie ihre Arbeit unter höchster Gefahr für ihr Leben und ihre Unversehrtheit getätigt. Dafür werden sie vom Taliban-Regime massiv bedroht und müssen Repressionen fürchten. In den letzten Monaten hat der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt immer wieder angekündigt, bestehende Aufnahmezusagen von Betroffenen und ihren Familienangehörigen, nochmals überprüfen zu wollen, obwohl die Schutzbedürftigkeit der Schutzsuchenden und ihrer Familienangehörigen bereits festgestellt wurde. Die Personen wurden nach strengen Kriterien ausgewählt, bei entsprechenden Überprüfungen wurden auch die Sicherheitsbehörden eingebunden (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2704066).
Erteilte Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan sind rechtlich bindend. Dies wurde mittlerweile in vielen Fällen durch mehrere Kammern des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin sowie des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt. Die Gerichte haben wiederholt festgestellt, dass die Bundesregierung Menschen mit Aufnahmezusagen über humanitäre deutsche Aufnahmeprogramme und ihren Familienangehörigen nach erfolgreichen Sicherheitsinterviews Visa erteilen und ihre Einreise nach Deutschland durchführen muss.
Am 1. September 2025 und 24. September 2025 sind 48 und dann 28 Afghaninnen und Afghanen mit Linienflügen in Hannover gelandet. All diese Menschen haben die zuvor genannten Kriterien erfüllt. Trotzdem wurde ihre Einreise durch die Bundesregierung erst ermöglicht, nachdem sie zusätzlich erfolgreich vor deutschen Verwaltungsgerichten geklagt hatten.
Die Bundesregierung ist gemäß Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) an Recht und Gesetz gebunden, wodurch sie verpflichtet ist, rechtsverbindliche Aufnahmezusagen einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch ohne konkrete gerichtliche Beschlüsse, sodass die Bundesregierung nicht darauf warten darf, bis die Betroffenen dies individuell gerichtlich durchsetzen. Im Anschluss an die intensive Prüfung, ob die Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind, sind Sicherheitsinterviews fester Bestandteil der Aufnahmeprogramme vor der Visavergabe an Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage. Die Sicherheitsinterviews werden durch drei verschiedene Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Botschaft in Islamabad durchgeführt (Bundespolizei [BuPol], Bundeskriminalamt [BKA], Bundesamt für Verfassungsschutz [BfV]). Sie unterstehen dem Bundesministerium des Inneren. Seit Antritt der neuen Bundesregierung gab es eine längere Aussetzung der Sicherheitsinterviews an der Deutschen Botschaft in Islamabad. Erst Mitte September 2025 wurden die Teams wieder nach Pakistan zurückgeschickt und die Durchführung von Sicherheitsinterviews wiederaufgenommen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 22 der Abgeordneten Schahina Gambir auf Bundestagsdrucksache 21/1709).
Bereits seit Herbst 2023 hat sich die Situation afghanischer Staatsangehöriger mit Aufnahmezusage in Pakistan grundlegend verschlechtert. Seit Ende Januar 2025 werden groß angelegte Abschiebungsmaßnehmen afghanischer Staatsangehöriger, die sich in Pakistan aufhalten, von den pakistanischen Behörden durchgeführt. Afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage nach Deutschland verfügen, erhielten zunächst einen „Schutzbrief“ der Deutschen Botschaft in Islamabad. Dieser Schutzbrief legt dar, dass sie für eine Aufnahme in Deutschland vorgesehen sind. Er sollte ihre Verhaftung und Abschiebung nach Afghanistan durch die pakistanischen Behörden verhindern, wird aber seit spätestens Mitte August von den pakistanischen Behörden nicht mehr akzeptiert. Seitdem wurden mindestens 661 afghanische Personen mit Aufnahmezusage aus Deutschland von pakistanischen Behörden in Abschiebelagern inhaftiert. 248 Personen von ihnen wurden bereits nach Afghanistan abgeschoben (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanen-pakistan-ortskraefte-100.html). Bei den Festnahmen geht die pakistanische Polizei laut Zeugenberichten brutal vor, obwohl auch viele Kinder und schwangere Frauen betroffen sind. Das Vorgehen ist für die Menschen retraumatisierend und die Abschiebungen nach Afghanistan, bei denen auch Familien auseinandergerissen werden, lebensgefährlich. In Afghanistan selbst sind die Menschen weiterhin von massiven Repressionen bedroht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Wie viele afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder § 23 Absatz 2 AufenthG befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in Pakistan (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
Wie viele Personen mit Aufnahmebescheid befinden sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in Gästehäusern der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Islamabad und Peshawar (bitte nach Ort, Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
Wie viele Aufnahmezusagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen August 2021 und 1. Januar 2025 erteilt, und wie viele Aufnahmezusagen wurden in diesem Zeitraum entzogen (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
Wie viele Aufnahmezusagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 1. Januar 2025 und dem Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage erteilt, und wie viele Aufnahmezusagen wurden in diesem Zeitraum entzogen (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
Wie viele Aufhebungsverfahren gemäß den §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) wurden bis zum 1. Januar 2025 bei Personen mit Aufnahmezusagen nach dem Bundesaufnahmeprogramm eingeleitet, und in wie vielen Fällen hat dies bisher zu einer vollständigen Aufhebung bzw. Rücknahme der Aufnahmezusage geführt (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und dem Ausgang der Klagen bzw. Widersprüche auflisten)?
Wie viele Aufhebungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 eingeleitet, wie viele dieser Verfahren mündeten in einer Aufhebung bzw. Rücknahme der Aufnahmezusage, und wie viele dieser Verfahren laufen noch (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und dem Ausgang der Klagen bzw. Widersprüche auflisten)?
In wie vielen Fällen wurde das Aufhebungsverfahren nach der Stellungnahme der Betroffenen eingestellt?
Wie begründet die Bundesregierung die Fristverkürzung zur Abgabe einer Stellungnahme in Aufhebungsverfahren nach den §§ 48 und 49 VwVG von vier Wochen auf eine Woche, in welcher Sprache muss die Stellungnahme formuliert werden, wurden die Betroffenen über die Fristverkürzung in einer Sprache informiert, die sie beherrschen, wenn ja, wie konkret, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele positive Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gegen Aufhebungs- bzw. Rücknahmeentscheidungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage (bitte nach VGs und Obergerichten und dem Zeitpunkt auflisten)?
Gegen wie viele positive Entscheidungen der Verwaltungsgerichte bzw. Obergerichte hat die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage Rechtsmittel eingelegt (bitte nach VGs und Obergerichten auflisten)?
Wie viele Vollstreckungsverfahren auf Durchsetzung der Erteilung eines Visums sind zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage nach Kenntnis der Bundesregierung anhängig?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits erteilte Aufnahmezusagen ausschließlich nach der Durchführung von Sicherheitsinterviews zurückgenommen oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt, und welche Gründe bestehen für die Rücknahme von Aufnahmezusagen, bevor Sicherheitsinterviews geführt wurden (bitte nach Grund, Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
Wie viel Personal ist seit Mai 2025 bei der GIZ GmbH, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und in den Fachreferaten der Bundesministerien (bitte differenzieren) mit der Bearbeitung der Fälle der Menschen, die Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm und über Aufnahmeverfahren nach § 22 AufenthG aus Afghanistan erhalten haben, beschäftigt, und wie viele Mitarbeitende welcher Behörden waren zu welchen Zeiträumen in Islamabad (bitte möglichst konkret aufschlüsseln)?
Bei wie vielen der Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage wurden die Sicherheitsinterviews zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage bereits abgeschlossen, und bei wie vielen Personen sind Sicherheitsinterviews noch ausstehend (bitte nach den einzelnen Aufnahmeprogrammen auflisten)?
Wie viele Termine für Sicherheitsinterviews wurden seit Mai 2025 bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage an der Deutschen Botschaft Islamabad vergeben und durchgeführt (bitte nach Monaten aufschlüsseln), und kann die Bundesregierung einen Zeitplan für einen geordneten Abschluss aller Sicherheitsüberprüfungen und Aufnahmen der Schutzsuchenden in Deutschland „bis Jahresende“ vorlegen?
Warum wurden die Fallbearbeitung in Aufnahmeverfahren afghanischer Schutzsuchender und die Durchführung von Sicherheitsinterviews in Islamabad zwischen Mai 2025 und August 2025 ausgesetzt, obwohl doch seit dem 10. Mai 2025 Waffenruhe zwischen Indien und Pakistan herrscht, und wie vielen Personen wurde zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage nach der Durchführung des Sicherheitsinterviews die Aufnahmezusage aufgrund von sicherheitsrelevanten Bedenken entzogen?
Welche Arten von Interviews oder Vorsprachen afghanischer Schutzsuchender mit Aufnahmezusage gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich zur Datenerfassung an der Deutschen Botschaft in Islamabad und zu den Sicherheitsinterviews, auf welchen Kriterien basieren diese, und wie viele Interviews bzw. Vorsprachen muss eine Person mit Aufnahmezusage aktuell insgesamt absolvieren?
Wird die Bundesregierung afghanischen Staatsangehörigen, die den Visumsprozess erfolgreich durchlaufen haben und gegen die keine Sicherheitsbedenken vorliegen, die Ausreise mittels Linienflug von Islamabad nach Deutschland ermöglichen und finanzieren und wenn nein, warum nicht?
Welche Behörden sollen die angekündigte Überprüfung der bereits erteilten Aufnahmezusagen der sich in Islamabad befindenden afghanischen Staatsangehörigen durchführen, wie ist dabei der konkrete Zeitplan, werden hierbei auch bei den Fällen des Bundesaufnahmeprogramms die falleinreichenden Meldestellen informiert, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage der Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusagen zum jetzigen Zeitpunkt ein, unterscheidet sich die Einschätzung zu dem Zeitpunkt, an dem die Aufnahmezusagen vergeben wurden, und wenn ja, wie konkret?
Wie bewertet die Bundesregierung die erteilten Aufnahmezusagen ehemaliger Ortskräfte, und wie unterscheidet sich diese Bewertung zu den Ortskräften von der Gefährdung von Menschen – bezüglich der Aufnahme von Menschen gemäß § 23 AufenthG des Bundesaufnahmeprogramms –, zu deren Aufnahme die Bundesregierung rechtlich verpflichtet ist?
Für wie viele der 248 Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage, die von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden (Deutscher Aufnahmestopp: 661 Afghanen in Pakistan festgenommen | tagesschau.de; www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanen-pakistan-ortskraefte-100.html), wurden von deutschen Behörden inzwischen Einreisevisa für Pakistan beantragt, sodass diese nach Pakistan zurückkehren und das Ausreiseverfahren nach Deutschland betreiben können?
Konnten zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage abgeschobene Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage von Deutschland nach Pakistan zurückkehren, wenn ja, wie viele, und zu welchem Zeitpunkt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Visa für die Wiedereinreise nach Pakistan für alle 248 nach Afghanistan abgeschobenen Personen zu beantragen, wenn ja, wann wird dies geschehen, was passiert mit den Personen, für die die Bundesregierung keine Visa beantragt, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele deutsche Visa zur Einreise wurden seit Mai 2025 an Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage ausgestellt (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
Wie viele Personen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage nach Deutschland einreisen (bitte nach Datum auflisten)?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage die Wartezeit für Personen nach einem Sicherheitsinterview bis zur Ausstellung eines Visums (bitte nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
Werden die GIZ GmbH-Gästehäuser in Pakistan über September 2025 hinaus finanziert, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Werden im Falle einer Fortführung der Finanzierung der GIZ GmbH-Unterkünfte in Pakistan alle Personengruppen, die bisher in den Unterkünften warten, davon eingeschlossen sein?
Wie viele afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage für Deutschland wurden bis zur Einreichung der Kleinen Anfrage aus den GIZ GmbH-Gasthäusern in Islamabad in GIZ GmbH-Gasthäuser in Peshawar verlegt, und was ist der Grund für die Verlegung, wenn die weiteren Termine für das Aufnahmeverfahren (wie beispielsweise Sicherheitsinterviews) in Islamabad stattfinden?
Auf welcher Grundlage wurden die 47 Personen mit Aufnahmezusage, die am 1. September 2025 und die 28 Personen, die am 24. September 2025 in Deutschland eingereist sind, ausgewählt, und welche Behörde bzw. welche Behörden hat bzw. haben die entsprechende Auswahl getroffen?
Wie viele der insgesamt 75 Personen, die am 1. und 24. September 2025 nach Deutschland einreisen konnten, hatten vor ihrer Einreise ein erfolgreiches gerichtliches Klageverfahren gegen die Bundesregierung geführt (bitte nach VGs bzw. Obergerichten auflisten)?
Wann plant die Bundesregierung, weitere Personen mit Aufnahmezusage und abgeschlossenem Sicherheitsinterview nach Deutschland einreisen zu lassen, aufgrund welcher Voraussetzungen werden diese Personen eingeflogen, und wird die Einreise über Linienflüge oder Charterflüge geschehen?
Welche unmittelbaren Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, damit, nachdem bereits 661 Menschen mit deutschen Aufnahmezusagen in Pakistan festgenommen und 248 anschließend nach Afghanistan abgeschoben wurden, nicht weitere Personen mit deutscher Aufnahmezusage von pakistanischen Behörden inhaftiert und nach Afghanistan abgeschoben werden?
Wie viele der 661 Personen, die in Pakistan festgenommen wurden, wurden wieder freigelassen, und welche Art der Unterbringung und Versorgungsleistungen stellt die Bundesregierung den Menschen zur Verfügung?
Mit welchen Maßnahmen versucht die Bundesregierung, die Entlassung derjenigen Menschen, die weiterhin in pakistanischer Abschiebehaft sitzen, zu ermöglichen, bei wie vielen Personen war die Bundesregierung bisher erfolgreich, und ist es der Bundesregierung gelungen, die Personen in sichere Unterkünfte zu bringen?
Steht die Bundesregierung in regelmäßigem Austausch mit den 248 nach Afghanistan abgeschobenen Personen, und wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage für diese Personen, insbesondere die Sicherheitslage für betroffene Frauen und Kinder, ein?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um weitere Verhaftungen und Abschiebungen durch die pakistanischen Behörden von Personen mit deutscher Aufnahmezusage zu verhindern?
Warum wurden nach Einschätzung der Bundesregierung in Pakistan fast ausschließlich unter deutschem Schutz stehende Menschen festgenommen und kaum Menschen, die Aufnahmezusagen von anderen Ländern wie Australien, Kanada oder Großbritannien haben (Deutscher Aufnahmestopp: 661 Afghanen in Pakistan festgenommen | tagesschau.de; www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanen-pakistan-ortskraefte-100.html)?
Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, das Deutschland im September 2024 mit drei weitere Staaten (Australien, Kanada und die Niederlande) erklärt hatte, dass sie rechtliche Schritte einleiten würden, um die Taliban für Verstöße gegen das UN-Übereinkommen (UN = United Nations) zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CE-DAW) völkerrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, weiterhin, konnte die Bundesregierung weitere Staaten für diese Initiative gewinnen, wenn ja, welche Staaten, und wenn nein, warum verfolgt sie das Ziel nicht weiter?
Unterstützt die Bundesregierung eine mögliche Resolution zur Verabschiedung eines unabhängigen, internationalen Rechenschaftsmechanismus für Afghanistan, der zur Aufarbeitung vergangener wie aktueller Verbrechen dient, wenn ja, was ist der aktuelle Stand, und wenn nein, warum nicht?
Wie wird sichergestellt, dass mit den personenbezogenen Daten der gefährdeten Afghaninnen und Afghanen, die sich für das Bundesaufnahmeprogramm, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das Ortskräfteverfahren beworben haben, datenschutzrechtlich sensibel umgegangen wird?