Prävention, medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente
des Abgeordneten Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Grundsatz „Reha vor Rente“ gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bereits seit Jahrzehnten. Mit dem Rentenreformgesetz im Jahr 1972 wurde der Grundsatz gesetzlich verankert und 1992 in § 9 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) festgeschrieben. In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Grundsatz dann erweitert zu „Prävention vor Reha vor Rente“. Das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz aus dem Jahr 2001 betont Prävention als Aufgabe der Rentenversicherung. Seit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) im Jahr 2015 haben Präventionsleistungen einschließlich der Rentenversicherung eine feste rechtliche Basis. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention können gesundheitliche Schäden und menschliches Leid verhindern oder zeitlich hinauszögern. Die Kosten von Präventionsmaßnahmen vor dem ersten Auftreten von Beschwerden oder mit dem ersten Auftreten von kleineren Beschwerden sind oft erheblich niedriger als die von Rehamaßnahmen, und gleichzeitig sind die Erfolgschancen bei zeitgerechter Prävention höher.
Insbesondere sorgen Prävention und Rehabilitation aber auch dafür, die Lebensqualität der Menschen deutlich zu steigern, indem Krankheiten ausbleiben oder ihre Chronifizierung verhindert bzw. gebremst werden kann. Dies führt vor allem auch dazu, dass die in Zeiten des demografischen Wandels immer wichtiger werdende Arbeitskraft der Menschen bis in ein höheres Alter, beispielsweise bis zum regulären Renteneintrittsalter oder auch noch darüber hinaus, erhalten werden kann. So können Prävention und Reha eine wichtige Rolle bei der Dämpfung des Fachkräftemangels spielen und dazu beitragen, dass sich das Verhältnis von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern zu Rentnerinnen und Rentnern weniger schnell verschlechtert. Insbesondere können Prävention und Rehabilitation das Risiko für Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung vermindern und die Zahl der Erwerbsminderungsrenten reduzieren.
Da Präventionsleistungen im Katalog der Deutschen Rentenversicherung noch relativ neu sind, ist die Berichterstattung über sie weniger ausgeprägt als zu den Rehaleistungen. So finden sich etwa im Reha-Atlas 2024 nur wenige Daten zu den Präventionsleistungen (rehaatlas-2024-download.pdf). Aber auch zu den Rehaleistungen und zu Erwerbsminderungsrenten sind zahlreiche Fragen offen. Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung nennt zahlreiche Aspekte zu Prävention und Reha im medizinisch-beruflichen Kontext, so soll die Prävention von psychischen Erkrankungen gestärkt werden und für gute Arbeitsbedingungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen gesorgt werden, der Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ soll gestärkt werden, der „Ü45-Check“ soll flächendeckend umgesetzt werden, und Menschen in einer befristeten Erwerbsminderungsrente sollen mit Rehaleistungen zielgenauer erreicht werden. Die Beantragung soll digital, barrierearm und einfach werden, der gemeinsame Grundantrag für Reha und Teilhabe vorangebracht werden, ein Fallmanagement soll eingeführt werden, das betriebliche Gesundheitsmanagement bekannter gemacht und die Feststellung der Erwerbsfähigkeit beschleunigt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Klärung offener Fragen notwendig.
Nur die Rehabilitationsangebote für psychisch kranke Menschen (RPK) verknüpfen bisher die medizinische und berufliche Rehabilitation bzw. Teilhabe am Arbeitsleben in einem Leistungsangebot (https://psag-potsdam.de/wp-content/uploads/2025/05/250410_Handlungsempfehlungen.pdf). Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) enthält im ersten Teil Regelungen zur Zusammenarbeit und Kooperation, ohne das gegliederte System grundsätzlich infrage zu stellen. Die Zahl der Erwerbsminderungsrenten aufgrund einer psychischen Erkrankung steigt kontinuierlich. So entfielen laut der Deutschen Rentenversicherung Bund im Jahr 2000 noch 24,2 Prozent der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Leiden, im Jahr 2020 waren es bereits 41,5 Prozent. Bei den Angeboten zur medizinischen Rehabilitation bei schweren psychischen Erkrankungen ist eine Unterversorgung – mit Ausnahme der F1-Diagnose im Bereich der Erwachsenen – festzustellen. In RPK-Einrichtungen stehen derzeit nur ca. 2 000 Plätze zur Verfügung, dabei werden die Angebote stationär oder ganztägig ambulant vorgehalten, bedarfsbezogene rehabilitative Leistungen im häuslichen Umfeld sind noch nicht ausreichend implementiert. Die Aktion Psychisch Kranke (APK) hat mit dem zweiten Psychiatriedialog Handlungsempfehlungen zur Schnittstellenversorgung zwischen den Leistungen im Behandlungsbereich und denen der Teilhabe bei psychischen Erkrankungen entwickelt. Für das Themenfeld „Medizinische Rehabilitation“ wurden die Besonderheiten der Unterversorgung, des Ungleichgewichts stationär bzw. ambulant und der nicht ausreichenden Berücksichtigung der Partizipation bearbeitet.
Rehabilitationsfähigkeit wird wesentlich durch das Angebot der Rehaeinrichtungen geprägt, welches Selbstständigkeit und Verbindlichkeit in der Einhaltung von standardisierten Therapieeinrichtungen voraussetzt. Aktuell werden nicht selten Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in Rehabilitationseinrichtungen als nicht rehabilitationsfähig eingeschätzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen79
Wie haben sich seit 2016 die Zahlen zu den beantragten und zu den bewilligten Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die finanziellen Aufwendungen für Präventionsleistungen differenziert nach Geschlecht und Altersgruppen entwickelt, und um welche Präventionsleistungen hat es sich dabei jeweils gehandelt?
Wie verteilen sich die Anträge und die Bewilligungen bei den Präventionsleistungen auf die verschiedenen sozialen Gruppen einschließlich vulnerabler Gruppen wie Versicherte über 60 Jahre, Versicherte mit Migrationsgeschichte, Versicherte ohne Schul- oder Berufsabschluss, Alleinerziehende und, insofern Daten dazu verfügbar sind, wie verteilen sie sich auf die Einkommensgruppen (bitte in Absolutzahlen und anteilsmäßig im Vergleich zu den Anteilen an der Gesamtbevölkerung angeben)?
Wie lange dauerten die Präventionsleistungen, aus wie vielen einzelnen Maßnahmen bestanden sie (bitte jeweils Mittelwert bzw. Median, Minimum, Maximum nennen), und welchen Anteil hatten die einzelnen Elemente Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung dabei jeweils?
Welche Beschwerden bzw. Indikationen lagen den Anträgen zugrunde, wie unterscheiden sich beantragte und genehmigte Präventionsleistungen bezüglich der dominierenden Beschwerdebilder und Indikationen, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass rund 20 Prozent der Anträge abgelehnt wurden, und worin liegt das begründet?
Inwiefern werden die Präventionsleistungen wissenschaftlich begleitet, und inwiefern gibt es ein Monitoring des Erfolgs der Präventionsleistungen, und wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige wissenschaftliche Begleitung?
Wie hoch war
a) die Rate der Teil- und Voll-Berentungen,
b) die Rate der Inanspruchnahme von Rehaleistungen und
c) die Zahl der Krankheitstage (Tage mit Arbeitsunfähigkeit)
bei den Versicherten, die in den Jahren 2019 bis 2023 Präventionsleistungen erhalten haben, in den Folgejahren, und wie waren diese Raten 1. bei denjenigen, deren Präventionsanträge abgelehnt wurden, und 2. in vergleichbaren Alterskohorten ohne Präventionsanträge (bitte jeweils mit Angaben der Altersverteilung und Geschlechtsverteilung der Kohorten angeben)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen zur Früherkennung von potenziell arbeitseinschränkenden Krankheitssymptomen und die bisherigen Präventionsangebote der Rentenversicherung, und welchen Bedarf zur Weiterentwicklung sieht die Bundesregierung?
Da Präventionsprogramme der Rentenversicherung wie RV Fit im Wesentlichen bei Beschäftigten ansetzen, die erste Beschwerden aufweisen, und einer Verschlechterung und Chronifizierung vorbeugen sollen, hält die Bundesregierung Programme zur Prävention für erforderlich, die bereits vor dem Auftreten von Beschwerden ansetzen, gibt es dabei bereits erste Ansätze, und welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in dieser Hinsicht?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung in dieser Hinsicht dem Instrument des Tätigkeitswechsels bei, und welche Rolle können dabei die Formen „Job Rotation“, „Job Enlargement“ und „Job Enrichment“ spielen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Fragen der krankheitspräventiven Ausgestaltung der Arbeit und präventiver Qualifizierungsmaßnahmen, und welche finanziellen Mittel will sie dafür zur Verfügung stellen?
Hält die Bundesregierung es für erforderlich, insbesondere in Berufen mit begrenzter Verweildauer frühzeitig und vorbeugend Qualifizierungen anzustreben, die den Wechsel aus der bisherigen Tätigkeit ermöglichen, und wenn ja, für welche Berufe hält die Regierung solche vorbeugenden Qualifizierungen für erforderlich?
Liegen der Bundesregierung zu den Präventionsberatungen, die die Berufsförderungswerke seit 2024 durchführen, bereits erste Ergebnisse vor?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass viele Versicherte a) keine ausreichende Kenntnis von der Möglichkeit der Präventionsleistungen der Rentenversicherung besitzen oder b) zwar die Möglichkeit kennen, aber das Antragsverfahren als problembehaftet und als zu umfangreich erachten, deswegen einen Antrag auf Präventionsleistungen trotz bestehender Indikation als wenig aussichtsreich betrachten und aus den Gründen nach a) und b) eine Unterinanspruchnahme von Präventionsleistungen resultiert und dies insbesondere gesellschaftlich benachteiligte Gruppen (z. B. Erwerbstätige mit Migrationsgeschichte oder mit niedrigerem sozialem Status) betrifft?
Sieht die Bundesregierung den Bedarf, Präventionsangebote bekannter und zugänglicher zu machen, und wenn ja, mit welchen Schritten möchte die Bundesregierung dies erreichen?
In Anbetracht dessen, dass entsprechend den Abstimmungen in der Nationalen Präventionskonferenz der Fokus der Präventionsleistungen der Deutschen Rentenversicherung auf einer Verzahnung von Verhältnis- und Verhaltensprävention in betrieblichen Lebenswelten liegt, welche Elemente der Verhältnisprävention und welche Elemente der Verhaltensprävention werden dabei bislang adressiert, wie gelingt die Verzahnung zwischen beiden Bereichen, und welche Modellprojekte und welche Best-Practice-Beispiele gibt es auf diesem Gebiet bereits, und in welcher Form geht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf die Betriebe zu, und welche Schlussfolgerungen können bislang aus den gemachten Erfahrungen gezogen werden, und welche Weiterentwicklungsoptionen und Weiterentwicklungsnotwendigkeiten bestehen?
Wie geht die DRV auf die berufstätigen Versicherten zu und macht wohn- und arbeitsortnahe Präventionsangebote und passt sie bedarfsgerecht den unterschiedlichen Lebenssituationen an?
Welche Erfordernisse sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Verlängerung eines gesunden Arbeitens bezüglich der Weiterentwicklung bei den Themen Arbeitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesen Bereichen ergreifen?
Wie hat sich a) die Zahl der Anträge, b) die Zahl der durchgeführten Leistungen für medizinische Rehabilitation und wie haben sich c) die finanziellen Aufwendungen der Rentenversicherung für medizinische Rehabilitation in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die Gesamtzahlen pro Jahr angeben sowie getrennt nach Geschlecht, nach Altersgruppen, nach ambulanter und stationärer Reha und nach Indikationen darstellen)?
Wie verteilen sich a) die Anträge und b) die Bewilligungen bei den Rehaleistungen auf die verschiedenen sozialen Gruppen, einschließlich Versicherten mit Migrationsgeschichte, Versicherten ohne Schul- oder Berufsabschluss, Versicherten über 60 Jahre, alleinerziehenden Versicherten sowie – falls Daten hierzu verfügbar sind – auf unterschiedliche Einkommensgruppen (bitte in Absolutzahlen und im Vergleich zu den jeweiligen Anteilen an der Gesamtbevölkerung angeben)?
Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten nach der Genehmigung von Leistungen zur medizinischen Reha bis zum Beginn der Maßnahmen, und wie lange dauern die Maßnahmen durchschnittlich (bitte Gesamtzahlen und aufgeteilt nach Geschlecht, Altersgruppen und Indikationen angeben)?
Wie hoch waren die Zuzahlungen der Versicherten zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation (bitte in Absolutzahlen und in Prozent der aufgewendeten Mittel angeben)?
Wie viele Rehaanträge wurden in den letzten zehn Jahren nicht bewilligt (bitte in Absolutzahlen und Prozent der gestellten Anträge angeben und nach Jahren, Geschlecht, Alter und Indikationen aufgliedern), und welche Gründe führten zur Ablehnung der Anträge?
Wie viele Rehaanträge wurden bei Menschen mit psychischen Erkrankungen in den letzten zehn Jahren aufgrund von fehlender Rehabilitationsfähigkeit nicht bewilligt?
Plant die Bundesregierung eine grundsätzliche Überarbeitung der Zugangsvoraussetzungen für medizinische Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen, insbesondere hinsichtlich der Kriterien der Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und Rehabilitationsprognose, und wenn ja, wie sollen die Folgen dieser Kriterien gemindert und relativiert sowie eine entsprechende Flexibilität in der Leistungserbringung sichergestellt werden?
Plant die Bundesregierung, die sogenannte Rehabilitationsprognose für eine medizinische Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen auf eine „Teilhabewirksamkeitsprognose“ mit teilhabebezogenen Inhalten umzustellen, so wie es in den Handlungsempfehlungen des zweiten Psychiatriedialogs der APK empfohlen wird, und wenn nein, warum nicht?
Wie unterscheiden sich Versicherte mit bewilligten und durchgeführten medizinischen Rehaleistungen von Versicherten mit abgelehnten Rehaleistungen im Hinblick auf Alter, Geschlecht, soziale Gruppen (u. a. Migrationsgeschichte, Schul- und Berufsabschlüsse etc.), Erwerbsfähigkeit, stabile Beschäftigung, Arbeitslosenquote und Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bzw. einer anderen Rentenart in den folgenden zwei Jahren?
Müsste nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der Rehabewilligungen angesichts einer alternden Bevölkerung und des politischen Ziels eines längeren gesunden Arbeitens im Laufe der Jahre zunehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung den tatsächlichen Verlauf der Zahl der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in den letzten 20 Jahren?
Angesichts der Tatsache, dass nach den Zahlen des Reha-Berichts 2024 der Anteil der stationären Rehaleistungen zwischen 2006 und 2023 von 86 auf 80 Prozent zurückging, welches Potenzial sieht die Bundesregierung in der Zukunft in ambulanten und teilstationären Rehaangeboten, und wie unterscheiden sich die Kosten zwischen stationären und ambulanten Rehaleistungen in den einzelnen Indikationsgebieten?
Plant die Bundesregierung einen Prüfauftrag, wie gesetzliche Verankerungen von ambulanten und mobilen Angeboten der medizinischen Rehabilitation über das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) hinaus zu realisieren wären, wie vom zweiten Psychiatriedialog der APK empfohlen wird, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Etablierung einer bedarfsorientierten Planung der Angebote der medizinischen Rehabilitation unter Berücksichtigung der settingbezogenen Angebotsstrukturen?
Wie häufig wurden nach Rehamaßnahmen auch Maßnahmen zur Nachsorge beantragt, wie häufig wurden sie gewährt, wie lange dauerten sie, und welche Kosten entstanden durch Maßnahmen zur Nachsorge (bitte nach stationären und ambulanten Rehamaßnahmen sowie nach Tele-Nachsorge und Nicht-Tele-Nachsorge aufschlüsseln)?
Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die Zahl und der Anteil der medizinischen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die nach ihrer Reha durch eine stufenweise Wiedereingliederung Unterstützung bei ihrer Rückkehr in den Beruf erhielten (bitte aufgegliedert nach Jahren, nach Geschlecht und Altersgruppen angeben)?
Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die Zahl und der Anteil der medizinischen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die in den zwei Jahren nach ihrer medizinischen Reha erwerbsfähig waren, und wie haben sich die Quoten stabiler Beschäftigung ein Jahr nach einer medizinischen Reha im Laufe der Jahre verändert (bitte aufgegliedert nach Jahren, nach Geschlecht, Altersgruppen und Indikationsgebieten angeben)?
Welche Faktoren beeinflussen den Rehaerfolg, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen für die Weiterentwicklung der Rehaleistungen?
Wie hat sich die Zufriedenheit der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit den Leistungen für medizinische Reha in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufgegliedert nach Geschlecht und den Fragen der Reha-Qualitätssicherung der Rentenversicherung angeben)?
Wie hoch ist der Anteil der Rehabilitanden, die sich in den letzten zehn Jahren jeweils bei ihrer Rentenversicherung darüber beschwert haben, dass die ihnen zugewiesene Rehaeinrichtung fachlich nicht geeignet war?
Wie beurteilt die Bundesregierung die aus Sicht der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden wahrgenommenen Behandlungserfolge in der stationären medizinischen Rehabilitation bei somatischen und bei psychosomatischen Indikationen, und welche Erfordernisse zur Verbesserung des Behandlungserfolgs ergeben sich daraus für die Bundesregierung?
Angesichts dessen, dass sich ausweislich des Reha-Berichts 2024 der Rentenversicherung große Unterschiede zwischen den einzelnen Rehafachabteilungen hinsichtlich der Erfüllung der Mindestanforderungen in den neun Indikationen, in denen es Rehatherapiestandards gibt, zeigen, wie viele Rehafachabteilungen (Absolutzahlen und Prozent) erfüllen in einem, in zwei bis drei, in vier bis fünf und in über fünf der elf evidenzbasierten Therapiemodule in den einzelnen Indikationen die Mindestanforderungen nicht, und welche Wege sind zu beschreiten, um im Interesse der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden eine homogenere Zielerreichung in den Rehafachabteilungen zu erreichen und um außerdem die Zahl der Abteilungen mit gravierenden und mit deutlichen Mängeln im Peer review Prozess zu verringern?
Wie haben sich die Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte getrennt nach Geschlecht, nach Altersgruppen (bitte Durchschnittsalter angeben) und nach den Leistungsgruppen nach § 49 Absatz 3 SGB IX angeben)?
Welche Indikationen lagen den Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben in den letzten zehn Jahren zugrunde (bitte aufgeteilt nach Jahren, Geschlecht und Altersgruppen angeben)?
Wie lange sind die durchschnittlichen Wartezeiten zwischen der Beantragung und der Genehmigung von Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben und zwischen der Genehmigung und dem Beginn der Maßnahmen (bitte aufgeteilt nach Geschlecht, Altersgruppen und Leistungsgruppen nach § 49 Absatz 3 SGB IX angeben)?
Worauf führt die Bundesregierung die Tatsache zurück, dass doppelt so viele Männer wie Frauen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen, und inwiefern sieht die Bundesregierung in diesen Zahlen einen Widerspruch zu den Ausführungen in § 49 Absatz 2 SGB IX, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diesem Geschlechterunterschied entgegenzuwirken?
Wie haben sich bei den Leistungsgruppen nach § 49 Absatz 3 a) die Zahl der Anträge, b) der genehmigten Leistungen, c) die Ablehnungsquoten und d) die finanziellen Aufwendungen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern), und welche Gründe führten zur Ablehnung von Anträgen?
Plant die Bundesregierung, die Handlungsempfehlung des zweiten Psychiatriedialogs der APK zur Gestaltung von barrierefreien Zugängen bei notwendigen Leistungen zur Teilhabe umzusetzen, und wenn ja, durch welche Gesetzesänderung plant sie dies konkret umzusetzen?
Plant die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe „Barrierefreie Zugänge zur Teilhabe“ auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – so wie es vom APK-Dialog empfohlen wurde?
Plant die Bundesregierung eine verstärkte Verantwortung und Verpflichtung der Arbeitsgebenden, dem Instrument der stufenwiesen Wiedereingliederung zuzustimmen, und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit plant die Bundesregierung, die komplexen Hilfebedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement zu berücksichtigen, um so die Teilhabe durch Rückkehr in den Berufsalltag positiv zu beeinflussen?
Woran misst die Bundesregierung den Erfolg und die Wirksamkeit der wesentlichen Leistungen und Leistungsgruppen nach § 49 Absatz 2 SGB IX (z. B. Quoten der beruflichen Wiedereingliederung, der langfristigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt, der stabilen Beschäftigung in den folgenden zwei Jahren, der Rate an Beantragung und Genehmigung einer Erwerbsminderungsrente), wie haben sich die Erfolgsquoten in den letzten zehn Jahren verändert (bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern), und welche Handlungsnotwendigkeiten sieht die Bundesregierung bei der Erfolgs- und Wirksamkeitsanalyse der Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Verbesserung der Erfolgsquoten?
Wie unterscheiden sich Versicherte mit bewilligten und durchgeführten beruflichen Rehaleistungen von Versicherten mit abgelehnten Rehaleistungen im Hinblick auf Alter, Geschlecht, soziale Gruppen (u. a. Migrationsgeschichte, Schul- und Berufsabschlüsse etc.) bezüglich Erwerbsfähigkeit und stabiler Beschäftigung in den folgenden zwei Jahren, bezüglich Arbeitslosigkeit und Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bzw. einer anderen Rentenart?
Angesichts dessen, dass ausweislich des Reha-Berichts 2024 die Anträge und Bewilligungen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben seit 2017 nicht unerheblich zurückgingen und als einer der Gründe der Beschluss genannt wird, einzelne Leistungen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes aus den regelhaft bewilligten technischen Arbeitshilfen zur Berufsausübung herauszunehmen, weil diese Maßnahmen zu den Pflichten des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gehörten (z. B. die Beschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen und orthopädischen Bürostühlen), welche Informationen besitzt die Bundesregierung, inwieweit die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Pflichten zur angemessenen Ausstattung des Arbeitsplatzes nachkommen, und welche weiteren Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung auf diesem Gebiet erforderlich?
Wie wird die Zufriedenheit der Versicherten mit den Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfasst, wie haben sich die Bewertungen der Versicherten bei den einzelnen Maßnahmen in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welche Notwendigkeiten ergeben sich für die Bundesregierung, die Einschätzung der Versicherten zu diesen Leistungen besser zu erfassen und die Zufriedenheitswerte zu erhöhen?
Wie hat sich das Rehabudget in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welche Anteile hatten dabei die Leistungen für medizinische Rehabilitation, die Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben, die Leistungen für Kinderreha und sonstige Leistungen (z. B. Übergangsgeld oder ergänzende Hilfen), und in welchem Ausmaß unterschritten die tatsächlichen Ausgaben für Rehabilitationsleistungen jeweils die durch das Rehabudget definierte Obergrenze?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass sich laut des Reha-Berichts 2024 die Aufwendungen für medizinische und sonstige Rehaleistungen inklusive Übergangsgeld zwischen 2006 und 2023 um etwa 80 Prozent und die für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nur um 9 Prozent erhöht haben?
War das Rehabudget nach Ansicht der Bundesregierung in den letzten Jahren ausreichend, um die Rehabilitationsbedarfe zu decken, und wird das Rehabudget auch 2025 ausreichen, um die Bedarfe zu decken?
Hält die Bundesregierung die Regeln zur Festsetzung der jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe nach § 220 Absatz 1 SGB VI für angemessen, und ist insbesondere die Klausel, dass eine Budgetüberschreitung zur Minderung des Budgets im jeweiligen Bereich im zweiten Folgejahr führt, zeitgemäß angesichts der Ziele, ein längeres Arbeiten zu ermöglichen, oder wäre es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, die Budgetierung bei den Rehaleistungen zu streichen, um für das Ziel eines möglichst langen gesunden Arbeitens bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass ein nennenswerter Anteil der Versicherten a) keine ausreichende Kenntnis von der Möglichkeit einer medizinischen und/oder beruflichen Reha besitzt oder b) zwar die Möglichkeit kennt, aber das Antragsverfahren als problembehaftet und als zu umfangreich erachtet, deswegen einen Antrag auf Rehaleistungen trotz bestehender Indikation als wenig aussichtsreich betrachtet und aus den Gründen nach a) und b) eine Unterinanspruchnahme von Rehaleistungen resultiert und dies insbesondere gesellschaftlich benachteiligte Gruppen (z. B. Erwerbstätige mit Migrationshintergrund oder mit niedrigerem sozialem Status) betrifft, und sieht die Bundesregierung den Bedarf, Rehaangebote bekannter und zugänglicher zu machen, und wenn ja, mit welchen Schritten möchte die Bundesregierung dies erreichen?
Welche Funktion hat die Rehabilitation aus Sicht der Bundesregierung im Kontext der sozialen Sicherung, und welche Bedeutung hat die Rehabilitation aus Sicht der Bundesregierung im Kontext der Fachkräftesicherung, und was bedeutet dies aus Sicht der Bundesregierung für die weitere Investition in die Rehabilitation?
Wie viele Versicherte bezogen im Jahr 2024 eine volle und wie viele bezogen eine teilweise Erwerbsminderungsrente, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie hoch lag der Anteil der vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrenten an allen Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern im selben Zeitraum (bitte nach Jahren, Geschlecht und Altersgruppen sowie nach medizinischen Antragsgründen (Indikationsgruppen) aufgliedern)?
Wie hoch waren die Leistungen bei den Erwerbsminderungsrenten, und wie ist der Verlauf in den letzten zehn Jahren (bitte Mittelwerte, Mediane und geeignete Verteilungsmaße angeben und nach voller und teilweiser Erwerbsminderung, Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern)?
Wie hoch war in den letzten zehn Jahren die Zurechnungszeit, und wie hoch sind die sich aus der Zurechnungszeit errechnenden Leistungen für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (bitte nach Jahren, nach voller und teilweiser Erwerbsminderung, Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern)?
Wie viele Versicherte bezogen in den letzten zehn Jahren eine „arbeitsmarktbedingte volle Erwerbsminderungsrente“, waren also nur teilweise erwerbsgemindert, bezogen aber eine volle Rente, weil sie arbeitslos waren und keinen entsprechenden Teilzeitjob fanden (bitte nach Jahren, Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern)?
Wie viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente wurden in den letzten zehn Jahren gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt (bitte in absoluten Zahlen und Ablehnungsquoten, aufgegliedert nach Jahren, Geschlecht und Altersgruppen sowie nach medizinischen Antragsgründen (Indikationsgruppen), angeben), und welche Gründe haben zur Ablehnung der Anträge geführt?
Wie hat sich der Altersdurchschnitt bei den beantragten und genehmigten vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrenten in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie hat sich seit 2012 der Anteil der vollen und der teilweisen Erwerbsminderungsrenten mit Rentenbeginn ab dem Alter von 63 Jahren an der Gesamtzahl der Rentenzugänge ab dem Alter von 63 Jahren entwickelt?
Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrente arbeiten neben dem Rentenbezug, wie viele Arbeitsstunden arbeiten sie, und wie hoch sind die Einkommen (bitte nach voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente, nach Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern)?
Bei wie vielen Erwerbsminderungsrenten war vor der Erhöhung durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz) die Hinzuverdienstgrenze relevant, und bei wie vielen ist seit der Erhöhung der Hinzuverdienst noch oberhalb der Grenze?
Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrente erhalten Leistungen aus der Grundsicherung, wie hoch sind diese Leistungen, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufgegliedert nach voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente und nach Leistungen aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (teilweise Erwerbsminderung) und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (volle Erwerbsminderung), nach Geschlecht und Altersgruppen angeben)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Anrechnung des Hinzuverdiensts neben der Erwerbsminderungsrente auf die SGB-XII-Leistungen eine Anpassung an die Einkommensanrechnung des SGB II?
Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrente erhalten noch Renten nach anderen Rentenarten (bitte Absolut- und Prozentzahlen, aufgegliedert nach voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente, nach Altersgruppen, Geschlecht und den Rentenarten, angeben)?
Wie viele der Erwerbsminderungsrenten wurden mit einer Befristung genehmigt (bitte in Absolutzahlen und Prozentzahlen, aufgegliedert nach Jahren (letzte zehn Jahre), nach vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrenten, nach Geschlecht und Altersgruppen, angeben), und wie lange war die Befristung (bitte Mittelwert, Minimum und Maximum angeben)?
Bei wie vielen Bezieherinnen und Beziehern von teilweiser und voller Erwerbsminderungsrente gab es in den letzten zehn Jahren eine Rehamaßnahme, und in wie vielen Fällen hat diese zu einer Verbesserung der Erwerbsfähigkeit beigetragen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie sich die Möglichkeit zur rentenunschädlichen Arbeitserprobung nach § 43 Absatz 7 SGB VI, die seit Januar 2024 besteht, ausgewirkt hat, und wie viele Versicherte haben davon Gebrauch gemacht, und bei wie vielen war nach der Arbeitserprobung eine fortgesetzte Beschäftigung möglich (bitte getrennt nach Geschlecht, Altersgruppen, Indikationsgebieten angeben)?
Bei wie vielen Bezieherinnen und Beziehern von teilweiser und voller Erwerbsminderungsrente gab es in den letzten zehn Jahren eine Rehamaßnahme, und in wie vielen Fällen hat diese zu einer Verbesserung der Erwerbsfähigkeit beigetragen?
Bei wie vielen Versicherten ist der Ablehnungsgrund für eine Erwerbsminderungsrente ausschließlich, dass es noch Berufe außerhalb ihres vor Eintritt der medizinischen Verschlechterung ausgeübten Berufes gibt, für die sie noch arbeitsfähig sind (bitte nach Alter, nach Anträgen auf volle Erwerbsminderung und teilweise Erwerbsminderung und danach, ob eine vollständige Ablehnung des Antrags oder eine niedrigere Einstufung des Grades der Minderung das Ergebnis war, aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Rentenexperten, dass die Erwerbsminderungsrente zunehmend zu einer Form des Altersübergangs aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen geworden ist?
Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der aktuellen Erwerbsminderungsrente, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung, und müssten insbesondere Elemente der früheren Berufsunfähigkeitsrente wieder ins Rentenrecht integriert werden?
Wie viele Versicherte gehen aus Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)) in Rente, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in Absolutzahlen und Prozentzahlen (bezogen auf alle Neurentnerinnen und Neurentner) und aufgeteilt nach Geschlecht und Rentenarten angeben)?
Wie viele Versicherte gehen aus einem Bezug von Grundsicherungsleistungen (Bezug von Bürgergeld nach SGB II) in Rente, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in Absolutzahlen und Prozentzahlen (bezogen auf alle Neurentnerinnen und Neurentner) und aufgeteilt nach Geschlecht und Rentenarten angeben)?
Wie viele Versicherte gehen aus einem Bezug von Krankengeld in Rente, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in Absolutzahlen und Prozentzahlen (bezogen auf alle Neurentnerinnen und Neurentner) und aufgeteilt nach Geschlecht und Rentenarten sowie Dauer des Krankengeldbezugs angeben)?