Ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes – Ethnische und religiöse Vielfalt Syriens weiterhin unter Druck – Schutz der Alawiten, Christen, Drusen und Kurden in Syrien
der Abgeordneten Max Lucks, Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger, Deborah Düring, Marcel Emmerich, Misbah Khan, Helge Limburg, Denise Loop, Sara Nanni, Dr. Konstantin von Notz, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Filiz Polat, Claudia Roth (Augsburg), Ulle Schauws, Jamila Schäfer, Marlene Schönberger, Nyke Slawik, Robin Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 ging mit der Hoffnung auf ein neues Zusammenleben in Syrien einher (www.tagesschau.de/video/video-1410642.html, abgerufen: 9. Oktober 2025): eine Gesellschaft in Freiheit, Demokratie und Sicherheit für und in Solidarität zwischen den diversen ethnischen und religiösen Gruppen. Während des 54 Jahre andauernden Assad-Regimes waren vor allem Sunnitinnen und Sunniten Opfer staatlicher Repression. Doch die diversen religiösen und ethnischen Gruppen besaßen faktisch keine Bürgerrechte, sie erhielten nur Schutz, solange sie das Regime unterstützten. Willkürliche Verhaftungen und gewaltsames Verschwindenlassen konnte jede und jeden treffen.
Die Hoffnung auf einen Neustart nach dem Fall des Assad-Regimes wurde jedoch durch die jüngsten Massaker gegen Alawitinnen und Alawiten (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-massaker-alawiten-hilferufe-100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025) sowie Drusinnen und Drusen stark gedämpft (https://taz.de/Massaker-an-Drusen-in-Syrien/!6101536/, abgerufen: 9. Oktober 2025). Die Repressionen gegen Drusinnen und Drusen in Suweida sind anhaltend (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-waffenruhe-150.html, abgerufen: 9. Oktober 2025), zeitgleich ist die Bedrohungslage für Alawitinnen und Alawiten an der Westküste Syriens weiterhin akut (www.tagesspiegel.de/internationales/erste-parlamentswahl-in-syrien-seit-assads-sturz-demokratischer-meilenstein-oder-vorstufe-fur-islamische-repression-14467172.html, abgerufen: 13. Oktober 2025).
Während die internationale Gemeinschaft, darunter auch die Bundesregierung, die Notwendigkeit eines inklusiven Übergangsprozesses betont (www.stern.de/news/un-sondergesandter-dringt-in-syrien-auf-gerechtigkeit-und-warnt-vor-rache-35312510.html und www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/aufhebung-aller-wirtschaftssanktionen-gegen-syrien-253812, abgerufen: 9. Oktober 2025), zeigen aktuelle Berichte und Analysen, dass die Übergangsregierung unter Ahmed al-Scharaa – die vornehmlich aus der islamistischen Organisation Haiät Tahrir asch-Scham (HTS), die von diversen Staaten und Organisationen als Terrororganisation gelistet ist, entsprungen ist – die Macht zunehmend zentralisiert, dabei das staatliche Sicherheitsmonopol nicht glaubhaft für alle Bevölkerungsgruppen sicherstellen kann und entsprechenden Vorwürfen folgend auch nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Involvierung der Sicherheitskräfte in Menschenrechtsverletzungen gegen diverse ethnische und religiöse Gruppen regelmäßig gegeben ist (www.syriahr.com/en/category/human-rights-violations/indiscriminate-killing/by-regime-forces-indiscriminate-killing/, abgerufen: 9. Oktober 2025).
Die HTS wird als islamistische Gruppierung beschrieben und Ahmed al-Scharaa (al-Golani) werden schwere Verbrechen an Zivilistinnen und Zivilisten während des Krieges in Syrien vorgeworfen (www.syriahr.com/en/367285/, abgerufen: 2. Oktober 2025). Dies wirft die Fragen auf, wie wirksam die deutsche Syrienpolitik ist und wie viel Einfluss die Bundesregierung auf die aktuelle syrische Regierung nehmen kann, um eine Transition hin zu einem inklusiven Syrien sicherzustellen. Gleichzeitig spielen die Türkei und Katar eine wichtige Rolle in der Region: Es stellt sich die Frage nach deren Einfluss auf die syrische Übergangsregierung (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/syrien-setzt-auf-saudi-arabien-die-tuerkei-und-qatar-110275847.html, abgerufen: 9. Oktober 2025).
Laut der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) wurden im Juli 2025 über 1 700 Menschen getötet. Über 700 Zivilisten wurden demnach öffentlich nach SOHR-Angaben von Regierungstruppen und ihren Hilfstruppen hingerichtet (www.syriahr.com/en/367285/, abgerufen: 2. Oktober2025).
Zwischen dem 7. und mindestens dem 10. März 2025 stürmten Regierungstruppen und andere bewaffnete Gruppen mehr als 30 Städte, Dörfer und Stadtteile mit alawitischer Mehrheit, mit dem erklärten Ziel, vermeintliche ehemalige Regierungsanhänger und Regierungsanhängerinnen aufzuspüren und Waffenlager zu entdecken. Dabei töteten sie mindestens 1 400 Menschen. In vielen Fällen gingen sie von Haus zu Haus, verlangten von den Bewohnern und Bewohnerinnen Auskunft über ihre Religionszugehörigkeit, plünderten Wertsachen, steckten Häuser in Brand und richteten Kinder, Frauen und Männer, darunter auch ältere Menschen, hin, wobei sie oft offen anti-alawitische Beleidigungen und Rhetorik verwendeten. An einigen Orten vernichteten die Kämpfer ganze Familien (www.hrw.org/report/2025/09/23/are-you-alawi/identity-based-killings-during-syrias-transition, abgerufen: 2. Oktober 2025). Auslöser sollen bewaffnete Personen gewesen sein, die sich laut syrisch-staatlichen Berichten als Ex-Regimetreue ausgaben und Sicherheitskräfte der Übergangsregierung angegriffen haben sollen (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-kaempfe-alawiten-100.html, abgerufen: 10. Oktober 2025). Den massiven Gewalttaten soll zudem ein öffentlicher Aufruf zum Dschihad vorausgegangen sein (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-massaker-alawiten-hilferufe-100.html, abgerufen: 10. Oktober 2025).
Diese Massaker werden von Alawiten und Alawitinnen sowie Drusinnen und Drusen als versuchter Völkermord bezeichnet, weil ihnen Hassrede und Gewaltaufrufe gegen diese Bevölkerungsgruppen vorausgingen.
Besonders erschütternd sind nach Ansicht der Fragestellenden auch die Gewalttaten gegen Drusinnen und Drusen sowie die öffentliche Demütigung von religiösen Würdeträgern. Auslöser der Gefechte rund um Suwaida war Berichten von Beobachtern zufolge ein Raubüberfall auf einen drusischen Gemüsehändler – daraufhin sollen Drusen Angehörige der Beduinenstämme entführt haben (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-kaempfe-suwaida-drusen-100.html, abgerufen: 10. Oktober 2025).
Letztlich wird auch mit Hasstiraden und islamistischen Symboliken eine Hassstimmung gegen Drusinnen und Drusen angeheizt, auch auf Veranstaltungen hier in Deutschland. Dabei werden drusenfeindliche Symboliken wie die Schere als Drohgeste auch von salafistischen und islamistischen Gruppen verwendet, um Drusinnen und Drusen abzuwerten, zu demütigen und das islamistische Feindbild gegen die Religionsgemeinschaft zu stärken (www.spiegel.de/ausland/syrien-wie-der-krieg-in-der-drusenprovinz-suwaida-eskalierte-a-05fd0e93-58b6-4e16-8be8-4226f5d7e2c9 und https://jungle.world/artikel/2025/31/die-schere-steht-fuer-die-demuetigung-drusischer-maenner, abgerufen: 9. Oktober 2025).
Weitere Probleme sind zudem Entführungen und Verschwindenlassen: Seit Februar 2025 wurden mindestens 36 alawitische Frauen und Mädchen entführt, wobei die Behörden unzureichend ermitteln und in einigen Fällen sogar die Familien der Opfer für die Entführungen verantwortlich machen. Diese Vorfälle, oft verbunden mit Lösegeldforderungen und Zwangsheiraten, führen zu einer tiefen Angst und Verunsicherung unter den Frauen und Mädchen und schaffen Retraumatisierung (www.amnesty.org/en/latest/news/2025/07/syria-authoritiesmust-investigate-abductions-of-alawite-women-and-girls/, vgl. ferner www.amnesty.de/sites/default/files/2025-08/Amnesty-Bericht-Syrien-Verschwindenlassen-August-2025.pdf, abgerufen: 2. Oktober 2025).
Die HTS, die die Übergangsregierung anführt, wird als islamistische Gruppierung beschrieben, deren Führungsperson Ahmed al-Scharaa (al-Golani) die Verantwortung für schwere Verbrechen gegen diverse ethnische und religiöse Gruppen wie Alawiten und Alawitinnen, Christen und Christinnen, Jesiden und Jesidinnen und Kurden und Kurdinnen vorgeworfen wird. Die laut Recherchen systematische Vernichtung von Beweisen durch das Assad-Regime und die Retraumatisierung von Angehörigen der über 100 000 unter dem Assad-Regime verschwundenen Personen sind nach Auffassung der Fragestellenden ebenfalls besorgniserregend, weil der Einsatz von Vergewaltigungen als „Waffe“ an den Checkpoints, in den Verhörzentren und Gefängnissen des Assad-Regimes an der Tagesordnung war und die neue Regierung die Aufklärung und Wiedergutmachung nicht ausreichend priorisiert.
Die Menschenrechtslage von Kurdinnen und Kurden in Syrien spitzt sich zu. Inwiefern die Rechte von Kurdinnen und Kurden in Syrien in Zukunft geachtet werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt ungewiss: Das Abkommen, mit dem zentralen Projekt der Integration von Strukturen Nordostsyriens, zwischen der Syrian Democratic Force (SDF) und der Übergangsregierung wird einerseits als Schlüssel zur Stabilisierung Syriens eingeordnet (www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/facilitating-new-sdf-agreement-key-stabilizing-syria, abgerufen: 2. Oktober 2025). Andererseits bleibt offen, welche Schritte die Übergangsregierung zur vollständigen Repräsentation und Sicherheit der kurdischen Bevölkerungsgruppe einleiten wird. Doch, wie die weiteren ethnischen und religiösen Gruppen Syriens, sind explizit auch die Kurdinnen und Kurden über eine zentralisierte Machtausübung aus Damaskus und die Betonung der islamischen Rechtsprechung in der Übergangsverfassung stark besorgt (www.mena-watch.com/damaskus-kurden-ein-syrien-politik/, abgerufen: 2. Oktober 2025).
Die Bundesregierung hat nach dem Sturz des Assad-Regimes ihre Unterstützung für den syrischen Übergangsprozess zugesagt und betont die Notwendigkeit eines inklusiven Prozesses, der die Rechte aller Minderheiten schützt (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-baerbock-barrot-damaskus-hts-assad-100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025). Es ist jedoch unklar, wie diese Unterstützung konkret umgesetzt wird und welche Bedingungen die Bundesregierung an die Unterstützung der Übergangsregierung knüpft. Insbesondere die Bereitstellung von Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit und die Sicherstellung, dass diese allen Bevölkerungsgruppen zugutekommen, sind aus Sicht der Fragestellenden von großer Bedeutung.
Sowohl bilateral von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch multilateral über die Vereinten Nationen oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) umgesetzte Vorhaben sollen lokale Strukturen stärken, Resilienz aufbauen und soziale Kohäsion fördern, dabei die Rechte aller Bevölkerungsgruppen wahren und der Diskriminierung vorbeugen. Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen inklusiv gestaltet werden, die diversen ethnischen und religiösen Gemeinschaften aktiv einbeziehen und der Diskriminierung vorbeugen, um zu verhindern, dass Entwicklungszusammenarbeit (EZ) unbeabsichtigt bestehende Machtasymmetrien verstärkt oder einzelne Gruppen ausschließt.
Die Förderung von Projekten in Nordostsyrien, wo kurdische Gemeinschaften leben, ist aus Sicht der Fragestellenden ebenfalls ein wichtiger Aspekt, der die Unterstützung ethnischer Vielfalt widerspiegelt. Die Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes und der Assimilationspolitik gegenüber den Kurden und Kurdinnen ist entscheidend für einen nachhaltigen Frieden in Syrien. Die neue Regierung hat jedoch nach Auffassung der Fragestellenden bisher keine ausreichende Glaubwürdigkeit in der Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen gezeigt. Der Systemwandel in Syrien muss über die bloße Ablösung des Assad-Regimes hinausgehen und einen echten Schutz und eine gleichberechtigte Teilhabe aller ethnischen und religiösen Gruppen gewährleisten.
Der Unmut in großen Teilen der Diaspora-Gesellschaften Syriens, die die deutsche Politik als unzureichend empfinden (beispielsweise www.welt.de/politik/deutschland/article256411924/islamistische-gewalt-in-syrien-wenn-deutschlandjetzt-nicht-handelt-drohen-langfristig-noch-mehr-fluchtbewegungen.html, https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/drusen-deutschland-suwaida-100.html und https://taz.de/Demonstrationen-nach-Massakern-an-Drusen/!6103766/, abgerufen: 9. Oktober 2025), ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Handlungsbedarf besteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen48
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Berichten von Menschenrechtsorganisationen, wie beispielsweise Hawar.Help e. V., der Gesellschaft für Bedrohte Völker e. V. (https://gfbvblog.com/2025/07/01/nach-vielen-jahren-zurueck-in-syrien-ein-persoenlicher-bericht/, abgerufen: 9. Oktober 2025), Amnesty International (www.amnesty.de/pressemitteilung/syrien-drusen-aussergerichtliche-hinrichtungen-suweida, abgerufen: 9. Oktober 2025) oder der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (www.syriahr.com/en/category/human-rights-violations/indiscriminate-killing/by-hts-indiscriminate-killing/, abgerufen: 9. Oktober 2025), die auf systematische Menschenrechtsverletzungen, bei denen entsprechenden Vorwürfen folgend auch nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Beteiligung syrischer Regierungstruppen und verbündeter Milizen regelmäßig gegeben ist, aufmerksam machen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Zusammenarbeit mit der Übergangsregierung?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die ethnische und religiöse Vielfalt in Syrien zu schützen, insbesondere angesichts der dokumentierten Übergriffe auf Alawiten und Alawitinnen, Christen und Christinnen sowie Kurden und Kurdinnen (https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2025-03/2025_03_EUAA_COI_Report_Syria_Country_Focus.pdf, abgerufen: 9. Oktober 2025), bei denen entsprechenden Vorwürfen folgend auch nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Beteiligung der Truppen der Übergangsregierung und ihnen nahestehender Milizen regelmäßig gegeben ist?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich Repressionen von staatlicher und nichtstaatlicher Seite gegen Frauen in Syrien?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich dokumentierter willkürlicher Festnahmen und Repressionen von staatlicher und nichtstaatlicher Seite gegen Angehörigen der LGBTIQ+-Communitys in Syrien?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die syrische Übergangsregierung die systematische Aufklärung und Wiedergutmachung der über 100 000 Fälle von Verschwindenlassen unter dem Assad-Regime und durch bewaffnete Oppositionsgruppen priorisiert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die syrische Übergangsregierung die Aufarbeitung und Wiedergutmachung der Assimilationspolitik gegenüber Kurdinnen und Kurden, wie beispielsweise der Entzug der syrischen Staatsbürgerschaft und die systematische Nichtanerkennung der kurdischen Sprache, Kultur und Identität, priorisiert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Bezieht die Bundesregierung die Berichte des syrischen National Commission for Transitional Justice bei der Bewertung der Sicherheitslage der diversen ethnischen und religiösen Gruppen in Syrien ein?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Aufklärung der Entführungen von alawitischen Syrerinnen und Syrern seit Februar 2025 zu fördern, und welche Maßnahmen ergreift sie, um darauf hinzuwirken, dass die syrischen Behörden unabhängige Untersuchungen durchführen und die Täter zur Rechenschaft ziehen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Blockade des Drusengebiets seit Juli 2025 (www.gfbv.de/de/news/groesserer-einsatz-fuer-ende-der-blockade-von-al-suwaida-und-schutz-der-drusen-gefordert-11810/, abgerufen: 9. Oktober 2025), und welche Maßnahmen ergreift sie, um die Versorgung der betroffenen Bevölkerung zu unterstützen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung vorgenommen hinsichtlich einer möglichen konkreten Mitverantwortung von Ahmed al-Schaara (al-Golani) für die Ermordung, Verschleppung und Vergewaltigung tausender Alawiten und Alawitinnen im April 2025 an der syrischen Küste sowie Drusen im Juli 2025 in Suweida durch die mit ihm kooperierenden und teilweise unterstellten islamistischen Milizen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-un-al-sharaa-rede-hts-miliz-100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025)?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Ankündigung der syrischen Übergangsregierung, ein Untersuchungskomitee einzurichten, das die Massaker an der alawitischen Bevölkerung untersuchen und Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten soll, vorgenommen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche strafrechtlichen Verfahren wurden nach Informationen durch die syrische Übergangsregierung eingeleitet?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie es gelungen ist, die Gewaltexzesse zu beenden und die Stabilität in der Küstenregion wiederherzustellen?
Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Schutz von Alawiten und Alawitinnen vor Racheakten der alten Sicherheitskräfte und Sicherheitsdienste sowie der Übergangsregierung?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung dahin gehend vorgenommen, ob eine Systematik beim Umgang der Übergangsregierung mit der ethnischen und religiösen Vielfalt im eigenen Land nach den Massakern an den Drusen und Drusinnen in Suweida und den Alawiten und Alawitinnen an der syrischen Küste zu erkennen ist, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Wie möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dass öffentliche Demütigungen und Hasstiraden, beispielsweise durch Zeigen der Scheren-Handsymbolik, gegen alawitische und drusische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland eingedämmt und sanktioniert werden können?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausübung der Religionsfreiheit von Christinnen und Christen in Syrien?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer möglichen gestiegenen islamistischen Bedrohungslage für Christinnen und Christen in Syrien in Anbetracht dessen, dass ein Attentat auf die Mar-Elias-Kirche (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-anschlag-112.html, abgerufen: 9. Oktober 2025) in Damaskus durchgeführt werden könnte?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorwürfe der syrisch-orthodoxen Kirche hinsichtlich der Schließung christlicher Schulen (https://acninternational.org/northeastern-syria-kurds-close-several-christian-schools/, abgerufen: 13. Oktober 2025)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage rund um die IS-Gefangenenlager (IS = sog. Islamischer Staat) al-Hol und Roj, und gibt es Pläne der Bundesregierung, die deutschen, männlichen IS-Anhänger in syrischer (vor allem kurdischer) Gefangenschaft zurückzunehmen, und welche Gründe gibt es, weshalb bisher keine umfassende Rückführung erfolgt ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die sicherheits- und menschenrechtlichen Risiken, die mit einem Verbleib deutscher Staatsangehöriger in den IS-Gefangenenlager al-Hol und Roj verbunden sind?
Welche konkreten Projekte zur Radikalisierungsprävention und zur Deradikalisierung unterstützt die Bundesregierung in Syrien?
Welchen konkreten Einfluss haben die Türkei und Katar nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Übergangsregierung, und inwiefern nutzt die Bundesregierung ihre diplomatischen Kanäle, um diesen Einfluss im Sinne des Minderheitenschutzes geltend zu machen?
Möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dezentrale und föderale Strukturen in Syrien zu stärken, die von diversen ethnischen und religiösen Gruppen gefordert werden (https://apnews.com/article/syria-druze-suweida-demonstration-israel-self-determination-tribes-abc99d39f9fb226a705c6ace215e2376 und www.fr.de/politik/barrack-erdogan-scharaa-syrien-tuerkei-sdf-mazloum-abdi-kurden-pkk-terror-trump-usa-zr-93828565.html), wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Türkei hinsichtlich deren Rolle in Syrien, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und Rechte der kurdischen Bevölkerung in Nordostsyrien?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Abkommen zwischen der Übergangsregierung und den Syrian Democratic Forces zum Schutz der ethnischen und religiösen Vielfalt im Land?
Wie unterstützt die Bundesregierung die syrische Regierung dabei, das staatliche Gewaltmonopol sicherzustellen und einen in menschenrechtlichen Standards geschulten und diese einhaltenden Sicherheitsapparat zu schaffen?
Unterstützt die Bundesregierung einen „Disarmament, Demobilziation, Reintegration“-Ansatz in Syrien, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die Wahl am 5. Oktober 2025 in Syrien, bei der ein Drittel der Abgeordneten vom Präsidenten direkt und zwei Drittel indirekt unter Wahlleuten gewählt wurden, die wiederum durch regionale Gremien bestimmt wurden, die Legitimität entlang von rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Begleitet die Bundesregierung aktiv die Umsetzung der Verhandlungspunkte des Abkommens zwischen der Übergangsregierung und der Syrian Democratic Forces, hier insbesondere auch die Integration der Frauenverteidigungseinheiten der SDF in eine nationale Armee, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung ihre diplomatischen Beziehungen zum Schutz von Vertreterinnen und Vertretern der nordostsyrischen Selbstverwaltung intensivieren?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umlauf von unkontrollierten Waffen in Syrien (www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-libanon-100.html, abgerufen: 9. Oktober 2025)?
Stellt die Bundesregierung Bedingungen für eine mögliche Streichung der HTS von Terrorlisten und die Aufhebung von Sanktionen gegen ihre Vertreter, und wie stellt sie sicher, dass diese Bedingungen (z. B. Abkehr vom Dschihadismus, inklusiver Transitionsprozess, Achtung der Menschenrechte) transparent und nachprüfbar sind?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Zugang zur Bildung für Mädchen und Jungen in den von der Übergangsregierung kontrollierten Gebieten Syriens, und welche EZ-Projekte unterstützt die Bundesregierung, um Frauen und Kindern in Syrien einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Schutz vor Gewalt zu ermöglichen?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die syrische Übergangsregierung beim Aufbau funktionierender Verwaltungsstrukturen, Sicherheitsinstitutionen und lokaler Governance, um eine langfristige Befriedung des Landes zu fördern?
In welchen syrischen Städten und Regionen werden seit dem Fall des Assad-Regimes neue Vorhaben durch die Bundesregierung oder mit deutscher Unterstützung gefördert (bitte nach Ressorts und Vorhaben auflisten)?
In welchen Städten und Regionen wurden Vorhaben unter dem Assad-Regime unterstützt, und welche Bedingungen stellte das Assad-Regime damals an die Bundesregierung, denen nachgekommen wurde bzw. nicht nachgekommen wurde?
Wie erfolgt heute die Zusammenarbeit mit Syrien, und welche Bedingungen stellt die Übergangsregierung an die Bundesregierung oder ihre Durchführungspartner und umgekehrt?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass sowohl durch die bilateralen Durchführungsorganisationen als auch durch multilaterale Akteure oder NGOs durchgeführte Vorhaben in Syrien allen Bevölkerungsgruppen zugutekommen und nicht zur Konsolidierung der Macht einer einzigen Gruppe beitragen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung diesbezüglich?
Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag multilateraler Entwicklungsakteure, darunter insbesondere United Nations Development Programme (UNDP) und United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR), zur Förderung inklusiver lokaler Regierungsführung und sozialer Kohäsion im fragmentierten Syrien?
Welche spezifischen Vorgaben bestehen für deutsche und multilaterale Durchführungspartner, um sicherzustellen, dass Minderheiten in Syrien – etwa Alawiten, Drusen, Christen, Jesiden, Ismailiten und Kurden – angemessen an der Planung, Umsetzung und Evaluierung von EZ-Maßnahmen beteiligt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten, den Minderheitenschutz systematisch in bestehende multilaterale Koordinationsmechanismen, wie den Syria Recovery Trust Fund (SRTF) oder die UNDP Stabilization Facility, zu integrieren?
Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus anderen Krisen- und Nachkriegskontexten (z. B. Irak oder Afghanistan) für ihren multilateralen Ansatz zur Verknüpfung von Wiederaufbau, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung, insbesondere mit Blick auf den Versöhnungsprozess, den Schutz von Minderheiten und die Förderung von Inklusion in Syrien?
Welche konkreten „Roten Linien“ definiert die Bundesregierung hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Übergangsregierung in Damaskus, insbesondere im Kontext von Menschenrechtsverletzungen und der Nicht-Aufarbeitung von Verbrechen?
Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung für das Syrien von morgen, das über die bloße Ablösung des Assad-Regimes hinausgeht und einen echten Schutz und eine gleichberechtigte Teilhabe aller ethnischen und religiösen Gruppen gewährleistet?
Steht die Bundesregierung in langfristig angelegten Gesprächsformaten mit den von Menschenrechtsverletzungen betroffenen ethnischen und religiösen Gruppen – darunter Drusinnen und Drusen aus Suweida, Alawitinnen und Alawiten, Christinnen und Christen, Jesidinnen und Jesiden, Kurdinnen und Kurden – in Syrien und ihren Angehörigen in Deutschland im Austausch, und wenn nein, sind solche Gesprächsformate geplant?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden), dass sie zu wenig Druck auf die Übergangsregierung in Damaskus ausübe, um die Einhaltung menschenrechtlicher Standards und einen inklusiven Übergangsprozess zu gewährleisten, sind konkrete Anpassungen ihrer Politik sind geplant, und wenn nein, warum nicht?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts der menschenrechtlichen Lage ethnischer und religiöser Minderheiten, dass Asylentscheidungen für diese Gruppen weiterhin ausgesetzt bleiben, obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge laut Auskunft der Zentralen Ansprechstelle gegenüber dem Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 6. Oktober 2025 seit Ende September 2025 wieder Verfahren für junge, arbeitsfähige, alleinreisende Männer sowie Widerrufsverfahren bei Heimreisen und Anhörungen von Syrerinnen und Syrern – mit Ausnahme von Minderheiten – durchführt?
Unterstützt die Bundesregierung Initiativen, wie die Syrian Mosaic Foundation, die sich für eine interreligiöse Verständigung in Syrien einsetzten, wenn ja, wie, und welche finanziellen Mittel stellt sie dafür zur Verfügung?