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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Hintergründe einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch die italienische UniCredit im Hinblick auf den Wechsel eines ehemaligen Bundesministers der Finanzen in die Privatwirtschaft

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.12.2025

Aktualisiert

10.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/282014.11.2025

Hintergründe einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch die italienische UniCredit im Hinblick auf den Wechsel eines ehemaligen Bundesministers der Finanzen in die Privatwirtschaft

der Abgeordneten Rainer Groß, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Christian Reck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Nacht zum 11. September 2024 veräußerte die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren 4,49 Prozent des stimmberechtigten Kapitals (Pressemitteilung der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH, Nummer 9, 11. September 2024, www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/user_upload/Pressemitteilung/dt/2024/2024_09_11_pm09_FMS_Coba-Pricing_dt.pdf) der Commerzbank AG (im Folgenden: CBK) an die UniCredit S.p.A. (im Folgenden: UniCredit). Damit verringerte sich der Anteil des Bundes an der CBK von 16,49 Prozent auf 12 Prozent. In diesem Zusammenhang stellt die Bundesregierung regelmäßig dar, dass sie sich im Bieterverfahren bzw. bei Kauf und Verkauf von Geschäftsanteilen verhalten müsste wie eine private Bank bzw. ein privater Investor (Bundestagsdrucksache 20/13499, S. 5, 7 und 12).

Nach Aussagen der Bundesregierung wurden die Goldman Sachs Europe SE (Goldman Sachs) und die J. P. Morgan SE als sogenannte Joint Bookrunner und nicht als Berater mandatiert. Gleichzeitig gibt sie an, dass ihr während der vorgenannten Transaktion keine Erkenntnisse darüber vorlagen, dass die UniCredit bereits vorher 4,5 Prozent weiterer Stimmrechte an der CBK erworben hatte. Dies sei ihr erst bekannt geworden, als das beschleunigte Bookbuilding-Verfahren (ABB) bereits eingeleitet worden war und die Transaktion wegen des bereits abgeschlossenen Platzierungsvertrages nicht mehr abgebrochen werden konnte (Bundestagsdrucksache 20/13499). Im Ergebnis hielt UniCredit zum 11. September 2024 in Summe eine 9-prozentige Beteiligung an der CBK.

Am 23. September 2024 meldete die Börse Frankfurt, dass UniCredit indirekt über Finanzinstrumente zusätzliche 11,5 Prozent der CBK-Anteile erworben hatte und somit ihren Anteil an der CBK rechnerisch auf 21 Prozent erhöhte (www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/ROUNDUP-3-Unicredit-greift-nach-Commerzbank---mehr-Anteile-gesichert-6adc33e2-f838-405e-b936-040b91666353, zuletzt abgerufen am 1. September 2025).

Gleichzeitig sollte UniCredit eine behördliche Erlaubnis beantragt haben, wonach sie ihren Anteil auf bis zu 29,9 Prozent erhöhen könnte. Nach § 35 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) besteht die Verpflichtung, die Übernahme der Kontrolle über ein Zielunternehmen öffentlich zu machen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Übernahmeangebot vorzulegen (Pflichtangebot). Die Kontrolle wird erlangt, wenn mindestens 30 Prozent des Zielunternehmens übernommen worden sind.

Insofern würde diese Pflicht auf die UniCredit gegenwärtig nicht zutreffen.

Am 25. August 2025 vermeldeten deutsche Medien, dass die UniCredit durch die Umwandlung von Derivaten in Anleihen nunmehr 26 Prozent der Anteile an der CBK halten würde, womit sie über eine Sperrminorität verfüge und in der Lage sei, wichtige Beschlüsse der Hauptversammlung zu blockieren (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/commerzbank-unicredit-erhoeht-anteil-an-deutscher-privatbank-auf-26-prozent/100150357.html, zuletzt abgerufen am 2. September 2025).

Unter Berücksichtigung des Vorgehens der UniCredit, die nachweislich allein innerhalb eines Jahres zusätzliche Anteile an der CBK in Höhe von 21,5 Prozent erworben hat, wird eine feindliche Übernahme der CBK für möglich gehalten.

Nach jüngsten Presseberichten hält der Chef der UniCredit, Andrea Orcel, an seinem Ziel, die CBK zu übernehmen, fest (Handelsblatt, „Orcel: ‘Wir haben einen Plan’ – Unicredit könnte die Übernahme auch gegen Widerstand aus Berlin vorantreiben“, www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/banken-orcel-schliesst-angebot-gegen-willen-der-regierung-nicht-aus/100150959.html, S. 3, zuletzt abgerufen am 6. September 2025). Hierzu sei er auch in Kontakt mit der Bundesregierung, deren Vertreter er noch im Sommer 2025 schriftlich über seine Absichten informierte (ebd.).

Nunmehr wurde bekannt, dass der ehemalige Bundesminister der Finanzen (2021 bis 2024) Christian Lindner Senior Advisor bei der Agentur Teneo wird, die die UniCredit bei der Übernahme der CBK berät („Christian Lindner heuert bei UniCredit-Berater Teneo an – Der FDP-Politiker steigt bei Teneo ein. Die Agentur berät im Übernahmekampf um die Commerzbank den italienischen Rivalen. In Berlin wird jetzt geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt“, www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/ex-finanzminister-christian-lindner-heuert-bei-unicredit-berater-teneo-an/100167063.html, zuletzt abgerufen am 23. Oktober 2025). Die Anstellung Christian Lindners als Senior Advisor durch Teneo wurde in einer Pressemitteilung des Unternehmens vom 22. Oktober 2025 bestätigt („Teneo Appoints Germany’s Former Finance Minister Christian Lindner as Senior Advisor“ [„Teneo ernennt Deutschlands frühheren Finanzminister, Christian Lindner, zum Seniorberater“], www.teneo.com/news/press-releases/teneo-appoints-germanys-former-finance-minister-christian-lindner-as-senior-advisor/, zuletzt abgerufen am 5. November 2025).

Wir fragen die Bundesregierung:

 1. Sind seitens der Bundesregierung Bestrebungen der UniCredit zu einer Übernahme der CBK gesehen worden, wenn ja, wann, welche, und wenn nein, weshalb nicht?

 2. Welche Kontakte bestanden zwischen der Bundesregierung und der UniCredit vor ihrer Übernahme der 4,49 Prozent des stimmberechtigten Kapitals der CBK des Bundes (wer war auf deutscher Seite wann Gesprächspartner der UniCredit; bitte namentlich mit Nennung der Position aufführen)?

 3. Weshalb hat der Bund von seinen damaligen an der CBK gehaltenen Anteilen in Höhe von 16,49 Prozent im Jahr 2024 exakt 4,49 Prozentpunkte an UniCredit veräußert, weshalb nicht mehr, und weshalb nicht weniger?

 4. Weshalb hat die Bundesregierung den Anteil an der CBK in Höhe von 4,49 Prozent überhaupt veräußert?

 5. Hat die Bundesregierung in Betracht gezogen, ihren vorgenannten Anteil in Höhe von 4,49 Prozent an die CBK zu veräußern, und wenn nein, weshalb nicht?

 6. Trifft es zu, dass die Bundesregierung, nachdem sie erfahren hatte, dass die UniCredit bereits 4,5 Prozent weiterer Stimmrechte an der CBK erworben hatte, die Transaktion abgebrochen hätte, wenn ihr dieser Umstand vor der Einleitung des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens und des bereits abgeschlossenen Platzierungsvertrages bekannt gewesen wäre, um somit eine schließlich 9-prozentige Beteiligung der UniCredit an der CBK zu verhindern?

 7. Hat die Bundesregierung vor Veräußerung ihrer Anteile an der CBK das Umfeld des Verkaufs hinreichend geprüft und analysiert, sodass sie Kenntnis davon hätte erlangen können, dass UniCredit bereits 4,5 Prozent der Stimmrechte der CBK erworben hatte?

 8. Sieht die Bundesregierung angesichts des seit dem 3. Dezember 2021 bestehenden Beratungsmandats des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) mit der J. P. Morgan Securities plc zur Veräußerung der Beteiligung an der Commerzbank einen Interessenkonflikt bei der Mandatierung der J. P. Morgan SE als sogenannten Joint Bookrunner beim Verkauf der Anteile des Bundes an der CBK im Jahr 2024, und wenn ja, inwiefern?

 9. Teilt die derzeitige Bundesregierung die Verlautbarung des damaligen Bundesfinanzministers Christian Lindner, der am 25. September 2024 (Bundestagsdrucksache 20/20187, S. 24224, zuletzt abgerufen am 2. September 2025) als Leitvorgaben für den Verkauf von Anteilen des Bundes im vorliegenden Fall definierte, dass ordnungspolitisch die richtige Entscheidung zu treffen, europarechtlich richtig zu handeln sei und die Vermögensinteressen der Steuerzahler zu achten seien, und inwiefern und inwieweit ist diesen Leitvorgaben beim Verkauf der Bundesanteile an der CBK an die UniCredit Rechnung getragen worden (bitte nach den vorgenannten Kriterien des ehemaligen Bundesfinanzministers wie Ordnungspolitik, Europarecht und Vermögensinteressen der Steuerzahler aufgeschlüsselt beantworten)?

10. Verfolgt die Bundesregierung eine Strategie, die darauf ausgerichtet ist, die Übernahme der CBK durch UniCredit zu verhindern, wenn ja, mithilfe welcher Instrumente will bzw. kann sie das erreichen, und wenn nein, weshalb verfolgt sie eine solche Strategie nicht?

11. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, dass der ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner in einer Agentur tätig wird, die die italienische Bank UniCredit bei der Übernahme der CBK berät (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie lautet diese?

12. Legt der berufliche Wechsel des ehemaligen Bundesfinanzministers Christian Lindner nahe, Interessenkonflikte zwischen seiner Tätigkeit in der Bundesregierung und dem Handeln des Bundesministeriums der Finanzen bei der Veräußerung von Anteilen an der CBK an die italienische Bank UniCredit zu untersuchen, wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, und wenn nein, hält die Bundesregierung einen Wechsel des ehemaligen deutschen Finanzministers für rechts- und regelkonform?

13. Entspricht der Wechsel des ehemaligen Bundesfinanzministers Christian Lindner zur Agentur Teneo nach Ansicht der Bundesregierung den mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 17. Juli 2015 festgelegten Regeln zur Einführung einer Karenzzeit von mindestens 18 Monaten für ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung und für Parlamentarische Staatssekretäre, die Interessenkonflikten zwischen dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und einer Beschäftigung nach Amtsende begegnen sollen?

Fragen13

1

Sind seitens der Bundesregierung Bestrebungen der UniCredit zu einer Übernahme der CBK gesehen worden, wenn ja, wann, welche, und wenn nein, weshalb nicht?

2

Welche Kontakte bestanden zwischen der Bundesregierung und der UniCredit vor ihrer Übernahme der 4,49 Prozent des stimmberechtigten Kapitals der CBK des Bundes (wer war auf deutscher Seite wann Gesprächspartner der UniCredit; bitte namentlich mit Nennung der Position aufführen)?

3

Weshalb hat der Bund von seinen damaligen an der CBK gehaltenen Anteilen in Höhe von 16,49 Prozent im Jahr 2024 exakt 4,49 Prozentpunkte an UniCredit veräußert, weshalb nicht mehr, und weshalb nicht weniger?

4

Weshalb hat die Bundesregierung den Anteil an der CBK in Höhe von 4,49 Prozent überhaupt veräußert?

5

Hat die Bundesregierung in Betracht gezogen, ihren vorgenannten Anteil in Höhe von 4,49 Prozent an die CBK zu veräußern, und wenn nein, weshalb nicht?

6

Trifft es zu, dass die Bundesregierung, nachdem sie erfahren hatte, dass die UniCredit bereits 4,5 Prozent weiterer Stimmrechte an der CBK erworben hatte, die Transaktion abgebrochen hätte, wenn ihr dieser Umstand vor der Einleitung des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens und des bereits abgeschlossenen Platzierungsvertrages bekannt gewesen wäre, um somit eine schließlich 9-prozentige Beteiligung der UniCredit an der CBK zu verhindern?

7

Hat die Bundesregierung vor Veräußerung ihrer Anteile an der CBK das Umfeld des Verkaufs hinreichend geprüft und analysiert, sodass sie Kenntnis davon hätte erlangen können, dass UniCredit bereits 4,5 Prozent der Stimmrechte der CBK erworben hatte?

8

Sieht die Bundesregierung angesichts des seit dem 3. Dezember 2021 bestehenden Beratungsmandats des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) mit der J. P. Morgan Securities plc zur Veräußerung der Beteiligung an der Commerzbank einen Interessenkonflikt bei der Mandatierung der J. P. Morgan SE als sogenannten Joint Bookrunner beim Verkauf der Anteile des Bundes an der CBK im Jahr 2024, und wenn ja, inwiefern?

9

Teilt die derzeitige Bundesregierung die Verlautbarung des damaligen Bundesfinanzministers Christian Lindner, der am 25. September 2024 (Bundestagsdrucksache 20/20187, S. 24224, zuletzt abgerufen am 2. September 2025) als Leitvorgaben für den Verkauf von Anteilen des Bundes im vorliegenden Fall definierte, dass ordnungspolitisch die richtige Entscheidung zu treffen, europarechtlich richtig zu handeln sei und die Vermögensinteressen der Steuerzahler zu achten seien, und inwiefern und inwieweit ist diesen Leitvorgaben beim Verkauf der Bundesanteile an der CBK an die UniCredit Rechnung getragen worden (bitte nach den vorgenannten Kriterien des ehemaligen Bundesfinanzministers wie Ordnungspolitik, Europarecht und Vermögensinteressen der Steuerzahler aufgeschlüsselt beantworten)?

10

Verfolgt die Bundesregierung eine Strategie, die darauf ausgerichtet ist, die Übernahme der CBK durch UniCredit zu verhindern, wenn ja, mithilfe welcher Instrumente will bzw. kann sie das erreichen, und wenn nein, weshalb verfolgt sie eine solche Strategie nicht?

11

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, dass der ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner in einer Agentur tätig wird, die die italienische Bank UniCredit bei der Übernahme der CBK berät (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie lautet diese?

12

Legt der berufliche Wechsel des ehemaligen Bundesfinanzministers Christian Lindner nahe, Interessenkonflikte zwischen seiner Tätigkeit in der Bundesregierung und dem Handeln des Bundesministeriums der Finanzen bei der Veräußerung von Anteilen an der CBK an die italienische Bank UniCredit zu untersuchen, wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, und wenn nein, hält die Bundesregierung einen Wechsel des ehemaligen deutschen Finanzministers für rechts- und regelkonform?

13

Entspricht der Wechsel des ehemaligen Bundesfinanzministers Christian Lindner zur Agentur Teneo nach Ansicht der Bundesregierung den mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 17. Juli 2015 festgelegten Regeln zur Einführung einer Karenzzeit von mindestens 18 Monaten für ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung und für Parlamentarische Staatssekretäre, die Interessenkonflikten zwischen dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und einer Beschäftigung nach Amtsende begegnen sollen?

Berlin, den 11. November 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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