Transparenz und faire Vergütung im Musikstreaming-Markt
der Abgeordneten David Schliesing, Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Musik prägt unsere Gesellschaft und bereichert das kulturelle Leben. Die aktuelle Studie „Vergütung im deutschen Markt für Musikstreaming“ aus dem Jahr 2025, beauftragt und gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, zeigt jedoch deutlich, wie ungleich und unbefriedigend die Einnahmen vieler Musikerinnen und Musiker im digitalen Streaming-Markt verteilt sind.
Laut Studie sind über 74 Prozent der Musikschaffenden mit ihren Streaming-Einnahmen unzufrieden (vgl. Streaming-Studie, S. 10). Eine massive Polarisierung kennzeichnet den Markt: Mehr als 75 Prozent der Umsätze entfallen auf nur 0,1 Prozent der Künstlerinnen und Künstler, während 68 Prozent weniger als 1 Euro Umsatz im Jahr 2023 erzielten (vgl. ebd.). Zwar profitieren einzelne Musikerinnen und Musiker von steigenden Einnahmen, aber über ein Drittel verzeichnete rückläufige Gesamteinnahmen und ein Viertel sinkende Streaming-Einnahmen in den letzten fünf Jahren (vgl. ebd.). Besonders benachteiligt sind bestimmte Genres und Newcomerinnen und Newcomer, wie die Studie ebenfalls herausstellt (vgl. ebd., S. 145 f.). Die Mehrheit der Befragten spricht sich für nutzerzentrierte Vergütungsmodelle aus (75 Prozent), um faire und nachvollziehbare Einkommen zu ermöglichen (vgl. ebd., S. 11). Ein zentrales Problem bleibt der Mangel an Transparenz im Streaming-Markt: 76 Prozent der Musikerinnen und Musiker finden ihre Einnahmen aus Streaming schwer nachvollziehbar, insbesondere im Vergleich zu anderen Einnahmequellen wie Live-Auftritten und CD-Verkäufen (vgl. ebd., S. 208). Komplexe Vertragsstrukturen und unzureichende Datenstandards erschweren eine effektive Kontrolle der eigenen Rechte und Einkommen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Rechtsgutachten der Studie, § 32e des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu erweitern sowie eine zentrale Streaming-Transparenzstelle einzurichten (vgl. ebd., S. 351 bis 397, hier S. 356 f.). Auch einheitliche Standards für die Kennzeichnung von Musiktiteln und verbindliche Mindesthonorare sind wichtige Ansätze, um den Wert kreativer Arbeit zu sichern.
Die Bundesregierung ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller besonders gefordert, denn als viertgrößter Musikmarkt weltweit und mit Audiostreaming als wichtigster Erlösquelle ist eine faire Vergütung der Musikschaffenden eine entscheidende Frage der kulturellen Zukunft (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung [DIW] Econ 2020/2024, S. 8).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie bewertet die Bundesregierung die Marktmacht der großen Streaming-Dienste, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Bewertung?
Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um das laut Studie gravierende Ungleichgewicht bei der Streaming-Vergütung zu beheben, wenn ja, wann, und welche, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung über das Pro-Rata-Vergütungsmodell im Vergleich zum nutzerzentrierten Vergütungsmodell vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)?
Wird die Bundesregierung politische Anreize für Mindeststandards bei Musikverträgen und Honoraren einführen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung über die in der Studie dargelegten Transparenzdefizite hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit von Streaming-Einnahmen bei Musikerinnen und Musikern vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)?
Gibt es Pläne zur Einrichtung einer zentralen Streaming-Transparenzstelle (STS) und zu rechtlichen Verbesserungen für die Kontrolle von Vertrags- und Lizenzdaten, wenn ja, wie sehen diese Pläne im Detail aus, und wenn nein, warum nicht?
Könnten aus Sicht der Bundesregierung Genrediversität und Newcomerinnen und Newcomer durch gezielte Förderprogramme stärker unterstützt werden, wenn ja, wie genau müssten solche Förderprogramme aussehen, wird die Bundesregierung diese aufsetzen, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung über die Auswirkungen algorithmisch gesteuerter Playlist-Kuratierung auf die künstlerische Vielfalt und die Produktionsweisen im deutschen Musikmarkt vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)?
Über welche Erkenntnisse oder Einblicke zur Funktionsweise und zu den Kriterien der von Streaming-Diensten eingesetzten Algorithmen verfügt die Bundesregierung, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Benachteiligung nichtkommerzieller oder nischenhafter Musikgenres, und welchen Handlungsbedarf sieht sie?
Plant die Bundesregierung konkrete politische oder regulatorische Maßnahmen, um die Transparenz dieser Algorithmen zu erhöhen und Chancengleichheit für alle Musikschaffenden im digitalen Raum zu gewährleisten, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Ergreift oder plant die Bundesregierung Initiativen, um Transparenz bei der Platzierung von Musik in stark frequentierten Playlists zu schaffen und Praktiken wie verdeckte Bezahlung (sogenannte Playlist-Payola) zu unterbinden, die die Chancengleichheit kleiner Labels und unabhängiger Künstlerinnen und Künstler gefährden, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Musikerinnen und Musikern einen umfangreichen Zugang zu Vergütungsdaten für empirische Erhebungen zu ermöglichen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Macht sich die Bundesregierung die in der Studie vertretene Auffassung, dass die derzeitige Regelung in § 32e UrhG nicht europarechtskonform ist, zu eigen?
Hat die Bundesregierung im Nachgang der Studie die infrage gestellte Europarechtskonformität von § 32e UrhG selbst geprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Prüft die Bundesregierung Schritte zur Erweiterung des § 32e UrhG mit Blick auf Streaming-Dienste, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass ein verbindlicher Metadatenstandard für Musiktitel bei Streaming-Anbietern entwickelt und umgesetzt wird (bitte begründen)?
Hat sich die Bunderegierung eine Auffassung dazu gebildet, wie die Einbindung von Musikerinnen und Musikern in Entscheidungsprozesse bezüglich der Vergütungsmodelle und Plattformrichtlinien gewährleistet werden kann und soll, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)?
Wird die Bundesregierung die Interessen von unabhängigen und kleineren Musikschaffenden in die gesetzlichen und regulatorischen Umsetzungsprozesse einbeziehen, wenn ja, wie wird dies geschehen, und wenn nein, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen europäischer Initiativen und Vorschriften (z. B. Plattform-Abgaben, KI-Regulierung [KI = Künstliche Intelligenz]) auf die deutsche Musikstreaming-Realität ein?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung über die Auswirkungen der geplanten oder bereits in Kraft getretenen EU-Richtlinien zu Plattform-Abgaben (z. B. Digital Services Act, Digital Markets Act) speziell auf die Erlösverteilung und Rechte der Musikschaffenden in Deutschland vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung Chancen, dass EU-weite Regelungen zu Transparenzpflichten und fairen Vergütungsmodellen im Musikstreaming die Situation für Künstlerinnen und Künstler in Deutschland verbessern, und wird sie sich entsprechend dafür stark machen?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob es angemessen wäre, Musikstreaming-Dienste als „zentrale Plattformdienste“ im Sinne des europäischen Gesetzes über digitale Märkte einzuordnen und somit großen Marktakteuren vergleichbare Compliance-Pflichten wie bei Video-Sharing-Plattformen oder sozialen Netzwerken aufzuerlegen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Einordnung von Musikstreaming-Diensten als „zentrale Plattformdienste“ im Sinne des Gesetzes über digitale Märkte Gegenstand der Verhandlungen über das „Digital Omnibus“-Paket der Europäischen Kommission wird, und wenn nein, warum nicht?
Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu den Vorschlägen der EU-Kommission im Bereich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz im Musikbereich ein, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte und Vergütung von KI-generierten oder KI-unterstützten Werken ein?
Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen der EU-Verhandlungen für spezifische Schutzmechanismen für Musikschaffende einzusetzen, um wirtschaftliche Nachteile durch KI-Nutzung zu minimieren, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Befindet sich die Bundesregierung in Abstimmung mit Regierungen von anderen großen Musikmärkten (z. B. USA, UK, Japan), um zu einer gemeinsamen Verbesserung der Streaming-Vergütung zu kommen, und wenn ja, welchen Umfang und Stand haben diese Abstimmungen (bitte jeweils nach Land, Anzahl der Konsultationen und Abstimmungsstand aufführen)?