Reduktion der Risiken und des Einsatzes von Pestiziden – Ziele und Initiativen der Bundesregierung zu Pflanzenschutzmitteln
der Abgeordneten Karl Bär, Leon Eckert, Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den „Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz“ zu reduzieren (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Mit dem Zukunftsprogramm Pflanzenschutz, das im September 2024 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgestellt wurde, wurde in der 20. Wahlperiode ein Instrument geschaffen, das darauf abzielt, die Betriebe in der Landwirtschaft und im Sonderkulturanbau auf dem Weg zu einem gezielteren und biodiversitätsschonenderen Pflanzenschutz zu unterstützen (www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzenschutz/zukunftsprogramm-pflanzenschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Es orientiert sich an dem von der EU-Kommission in der Farm-to-Fork-Strategie vorgelegten Ziel, „bis 2030 den Einsatz von und das Risiko durch chemische Pestizide insgesamt um 50 Prozent und den Einsatz von Pestiziden mit höherem Risiko um 50 Prozent zu verringern“ (Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem, COM(2020) 381 final, S. 7).
Aus dem Vergleich des Bundeshaushalts 2025 und dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026, geht hervor, dass das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz (Haushaltstitel 1005 686 46) im Jahr 2026 ersatzlos gestrichen werden soll. Nachdem die Bundesregierung kein neues Programm aufsetzt, soll der Bundeshaushalt somit nach dem Verständnis der Fragestellenden keine expliziten Fördertitel zur Reduktion von Pestiziden enthalten.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung bis zum Inkrafttreten des Bundeshaushalts im Oktober 2025 konnten aus dem im Jahr 2025 neu aufgenommen Zukunftsprogramm keine Maßnahmen umgesetzt werden. Folglich konnten der Bundesregierung keine Erkenntnisse über eine mögliche Wirksamkeit der Maßnahmen vorliegen. Die Streichung des Programms im Haushaltsverfahren ist demnach als politische Schwerpunktsetzung der Bundesregierung zu verstehen, die die Fragestellenden nicht teilen. Die Fragestellenden wollen erfahren, wie die Bundesregierung zum Ziel der Pestizidreduktion und Risikominimierung steht. Dabei geht es nicht nur um die Pestizidreduktion in Deutschland, sondern auch um die sich verändernden Pestizidexportmengen weltweit.
Die Fragestellenden befürchten, dass die Bundesregierung die Ziele der Farmto-Fork-Strategie verfehlen und Lebensgrundlagen wie saubere Böden, saubere Luft und sauberes Wasser somit langfristig und für zukünftige Generationen nicht mehr erhalten kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie lautet das Ziel der Bundesregierung für eine Reduktion der Risiken und der Menge der ausgebrachten Pestizide?
Plant die Bundesregierung, die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie (Verringerung des Risikos und des Einsatzes chemischer Pestizide um 50 Prozent bis 2030) sowie das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel umzusetzen, „den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz“ zu reduzieren, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Durch welche Maßnahmen und Gelder will die Bundesregierung die laut Koalitionsvertrag geplanten Anreize für den integrierten Pflanzenschutz schaffen?
Welches quantitative Ziel verfolgt die Bundesregierung bei der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, den Einsatz und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz zu vermindern?
Welchen Beitrag hat nach Kenntnis der Bundesregierung das als „Bauernmilliarde“ bekannte Investitionsprogramm Landwirtschaft zur Reduktion des Einsatzes von Pestiziden durch Investitionen in Ausbringungstechnik geleistet?
Durch welche Maßnahmen und Gelder soll nach der geplanten Streichung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz die Pestizidreduktion und Reduktion der Risiken durch Pestizide erreicht werden?
Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung die Ausbringung von Pestiziden bei dem Verlust der Biodiversität in Deutschland?
Plant die Bundesregierung eine Änderung am Pflanzenschutzgesetz, um das Einvernehmen des Umweltbundesamts bei der Zulassung von Pestizidformulierungen in Deutschland zu verändern oder zu streichen?
Aus welchem Grund wurden bei der Verbändeanhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen (Bundesratsdrucksache 425/25) keine Umweltverbände beteiligt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 211 des Abgeordneten Karl Bär auf Bundestagsdrucksache 21/2141)?
Welche Veränderungen beim Export von Pflanzenschutzmitteln (PSM), die Wirkstoffe enthalten, die in der EU nicht für die Verwendung in PSM genehmigt sind, haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nummer 396/2005 am 23. Februar 2005 im Vergleich zu den Angaben aus der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28967 bis heute ergeben (bitte nach den in den PSM enthaltenen und nicht genehmigten Wirkstoffen und der Menge des Exportgutes in Gewichtsangaben nach Zielland aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Zahl der in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel seit 2015 verändert, und wie hat sich die Zahl der verschiedenen Pestizidwirkstoffe in diesen Mitteln in diesem Zeitraum verändert?
Wie soll sichergestellt werden, dass die Pestizidbelastung von Kleingewässern, die nach Erhebungen des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung bei 80 Prozent der Messungen die behördlichen Grenzwerte überschritt und bei diesen Gewässern der Grund für einen schlechten ökologischen Zustand ist (www.ufz.de/kgm/index.php?de=44480), reduziert wird?
Plant die Bundesregierung, die Mindestanforderungen zu Gewässerrandstreifen zu verbessern, um den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer in Deutschland sowie die Praxistauglichkeit zu verbessern, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?