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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Evaluationskriterien und Erfolgskontrolle des Bundesprogrammes Integration durch Sport

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.12.2025

Aktualisiert

17.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/284017.11.2025

Evaluationskriterien und Erfolgskontrolle des Bundesprogramms Integration durch Sport

der Abgeordneten Lars Schieske, Jörn König, Thomas Korell, Edgar Naujok, Andreas Bleck, Bastian Treuheit und der Fraktion AfD

Vorbemerkung

Im Rahmen der öffentlich abgehaltenen sechsten Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt am 27. August 2025 stand unter Tagesordnungspunkt 1.a der Abschluss des Einzelplans 06 (Bundesministerium des Innern) im Fokus. Auf eine Anfrage des Abgeordneten Lars Schieske zur Erfolgskontrolle des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ während der Ausschusssitzung legte die Bundesregierung dar, nach welchen Kriterien und Kennzahlen die Wirksamkeit des Programms überprüft wird. Das Programm, das mit jährlich 10,9 Mio. Euro gefördert und vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gemeinsam mit den Landessportbünden umgesetzt wird, zielt darauf ab, Sportvereine als wichtige Akteure der Integrationsarbeit zu stärken und gesellschaftliche Teilhabe durch Sport zu fördern (https://integration.dosb.de/themen/integration-durch-sport). Grundlage der Erfolgskontrolle sind dabei sowohl wissenschaftliche Begleitungen und Evaluationen als auch standardisierte Kennzahlen, die eine kontinuierliche Bewertung der Programmwirkungen ermöglichen (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/integration/richtlinie-integration-durch-sport.pdf?__blob=publicationFile&v=3).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Kriterien haben dazu geführt, dass Kienbaum Consultants International GmbH als geeigneter Partner für die wissenschaftliche Begleitung des Programms „Integration durch Sport“ (IdS) ausgewählt wurde (https://cdn.dosb.de/Relaunch_2024/Integration/Downloads/Kienbaum_Abschlussbericht_IdS_2021_24.pdf)?

2

Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Handlungsempfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) schreibt Maßnahmen zur Erfolgskontrolle vor, die wissenschaftliche Begleitung ist einer dieser nach § 7 BHO vorgeschriebenen Maßnahmen)?

3

Wie wird die Qualität der integrativen Sportangebote gemessen und gesichert?

4

Gibt es regionale Unterschiede in der Integrationserfolgen durch Sport?

5

Wie wird die Effizienz der Maßnahmen „Fit für die Vielfalt“ geprüft (https://integration.dosb.de/projekte-und-angebote/fit-fuer-die-vielfalt)?

6

In welchen Zeitabständen werden Tiefeninterviews und Fragebögen durchgeführt?

7

Wie viele Neumitglieder in Stützpunktvereinen können direkt auf IdS-Angebote zurückgeführt werden (eine Kennzahl zur Erfolgskontrolle, die auf Bundesebene ausgewertet wird)?

8

Gibt es bestimmte Nationalitäten, die besonders stark oder schwach vertreten sind, und wie beeinflusst dies die Programmgestaltung?

9

Wie valide und belastbar sind die Evaluationsergebnisse des Programms „Integration durch Sport“, wenn der überwiegende Teil der Erfolgsmessung auf anonymen Onlinebefragungen basiert, deren Angaben nicht überprüfbar sind (https://integration.dosb.de/)?

10

Inwiefern besteht durch die Anonymität der Befragung ein struktureller Anreiz für die teilnehmenden Vereine, ihre Angaben zur Zahl der Teilnehmer mit Migrationshintergrund oder zum Integrationserfolg zugunsten eigener Förderinteressen zu beschönigen?

11

Warum werden die Förderentscheidungen und die öffentliche Darstellung des Programmerfolgs vorrangig auf Basis freiwilliger und anonymer Angaben getroffen, anstatt sich auf nachweisbar belegte und überprüfbare Statistiken (wie die verpflichtenden Sachberichte und Verwendungsnachweise) zu stützen?

12

Planen Bundesregierung und Sportverbände eine Reform der Evaluationsmethodik, um mehr Transparenz, Verifizierbarkeit und Nachvollziehbarkeit bei der Messung von Integrationsfortschritten und dem Umgang mit Steuergeldern sicherzustellen?

13

Wie wird sichergestellt, dass die von den Vereinen gemeldeten Integrationsfortschritte tatsächlich nachhaltige gesellschaftliche Veränderungen bedeuten, anstatt lediglich kurzfristige oder oberflächliche Effekte widerzuspiegeln?

14

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Konflikte, Gewalthandlungen oder andere problematische Zwischenfälle im Kontext von Sportprojekten mit heterogener, oft multinationaler Zusammensetzung der Teilnehmer vor, gibt es Berichte oder Statistiken zu Vorfällen, bei denen kulturelle oder sprachliche Missverständnisse zu Problemen oder gar zu gewaltsamen Eskalationen im Rahmen des Programms geführt haben?

15

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Vereine und Projekte, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern, dass Vereine, die wiederholt negativ auffallen (wie z. B. wegen Gewalthandlungen), weiterhin von Fördermitteln im Rahmen von „Integration durch Sport“ profitieren?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass durch Programme wie „Integration durch Sport“ möglicherweise die Bildung von Parallelgesellschaften oder die ethnische Segmentierung innerhalb der Vereine verstärkt wird, anstatt tatsächliche Integration in die deutsche Leitkultur zu fördern, welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesem Trend entgegenzuwirken?

Berlin, den 13. November 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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