Sachstand zur Nutzung von „freier Software“ im Auswärtigen Amt und weiteren Bundesbehörden
der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Klaus Brandner, Martin Dörmann, Lothar Binding (Heidelberg), Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gustav Herzog, Lars Klingbeil, Ute Kumpf, Christian Lange (Backnang), Burkhard Lischka, Thomas Oppermann, Joachim Poß, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Freie Software, auch Open Source, ist eine Vertriebsstrategie und ein Gesamtkonzept von Softwareentwicklung. Ein Softwareprodukt wird nicht nur als „fertige“ Software an Kundinnen und Kunden gegeben, vielmehr erhalten Nutzerinnen und Nutzer mit der Software auch den Quellcode des Produkts. Dadurch wird freie Software zu einer Software, die für jeden Zweck verwendet, studiert, bearbeitet und in ursprünglicher oder veränderter Form weiterverbreitet werden darf. Sie kann stets auf die eigenen und aktuellen Bedürfnisse angepasst werden. Ziel ist, Lizenzkosten zu sparen und den von den Großkonzernen diktierten Update-Zyklen nicht automatisch folgen zu müssen.
Die sicherlich bekanntesten Beispiele für proprietäre, also „unfreie“ Software sind das Windows Betriebssystem und der Adobe Reader. Letzeres ist zwar kostenlos verfügbar, der Support wird jedoch nur kostenpflichtig angeboten. Ebenso ist der Zugriff auf den Quellcode nicht möglich und damit sind auch individuelle Anpassungen nicht umsetzbar.
Freie Software lebt von einer weltweiten Entwicklergemeinschaft. Neben einzelnen Entwicklerinnen und Entwicklern sowie Großunternehmen finden sich darunter viele kleine und mittelständische Unternehmen – gerade aus Europa und besonders aus Deutschland. Investitionen in die Weiterentwicklung freier Software werden so zu einer direkten Förderung der deutschen und europäischen Softwareindustrie. Freie Software ist somit auch ein Standortfaktor für Europa und ein Markt für Dienstleistungen in Deutschland.
Unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung hat das Auswärtige Amt seit Anfang 2002 begonnen, die Rechner – auch in den einzelnen Botschaften – auf freie Software umzustellen. Dies beinhaltet Betriebssystem, Büro- und Serversoftware und weitere Anwendungen. An der konkreten Umsetzung der Migration waren in der Regel kleine und mittlere IT-Unternehmen aus Deutschland beteiligt. Diese Umstellung hat sich finanziell ausgezahlt, Kosten konnten reduziert werden.
Das häufigste Argument gegen freie Software ist die Umstellung und die Umgewöhnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So dauert es meist relativ lange, bis eine Umstellung vollständig vollzogen worden ist. Aber die Umstellung lohnt sich. In einem Bericht des Magazins „heise online“ von 2007 heißt es, das Auswärtige Amt sei seit der Umstellung auf freie Software das mit Abstand am wirtschaftlichsten handelnde Bundesministerium bei den IT-Kosten. Im Jahr 2005 hätten die IT-Ausgaben dort pro Kopf im Jahr bei nur 1 190 Euro gelegen. Andere Bundesministerien haben dem Bericht zufolge dafür mindestens das Doppelte und teilweise bis zu 5 000 Euro ausgegeben.
Dabei arbeite das Auswärtige Amt unter erschwerten Bedingungen. 80 Prozent der betreuten Rechner stünden im Ausland. Nicht nur die Arbeitsplatzrechner wurden auf freie Software umgestellt. Alle Server, sowohl in Berlin als auch in den 230 Auslandsvertretungen, werden mit freier Software betrieben und sicher vernetzt. Beim Einsatz proprietärer Software hätte der Aufbau dieses weltweiten Intranets etwa 100 Mio. Euro gekostet. Mit freier Software konnte dieses Vorhaben für nur 17 Mio. Euro erfolgreich umgesetzt werden. Die Unterschiede bei den Kosten sind auch eine Folge der Einhaltung offener Standards bei freier Software.
Die Nutzung von freier Software hat auch eine politische Dimension. Die Freiheit der Software wurde auf dem 3. UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) als schützenswert anerkannt. Sie gehört zu den elementaren Forderungen der Zivilgesellschaft, mit der die „digitale Kluft“ überwunden werden soll. Die Anwendung und Weiterentwicklung von freier Software ist frei von Barrieren wie Softwarepatenten, restriktiven Lizenzbedingungen und hohen Anschaffungskosten. Damit spiegelt freie Software freie Entscheidungskompetenzen wider und gewinnt eine zusätzliche strategische Bedeutung für Forschung, Innovation und Wachstum.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
In welchen Bundesministerien oder weiteren Bundesbehörden wird freie Software aktuell genutzt?
Kann die Bundesregierung die enormen Kosteneinsparungen des Auswärtigen Amts aufgrund der Nutzung der freien Software, wie sie der o. g. Bericht konstatiert, bestätigen?
Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus der Nutzung von freier Software im Auswärtigen Amt, ggf. auch in anderen Bundesbehörden?
Welche IT-Ausgaben sind jeweils in den Jahren 2005 bis 2010 in den Bundesministerien angefallen, und welche Kosteneinsparungen wurden in den Behörden des Bundes realisiert, die statt proprietärer Software freie Software nutzen (Vergleich Ist-Ausgaben mit den angenommenen Ausgaben bei Nutzung proprietärer Software)?
Plant die Bundesregierung, freie Software künftig auch in weiteren Behörden der Bundesverwaltung einzusetzen?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu einer möglichen Standardisierung der Nutzung von freier Software in allen Bundesbehörden?
Wie hoch sind die Mittel aus dem Konjunkturpaket II, die für die Weiterentwicklung und Umsetzung von freier Software in obersten Bundesbehörden (und ggf. weiteren Behörden der Bundesverwaltung) zur Verfügung gestellt wurden, und wie viel sind bereits davon ausgegeben?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten, wenn eine Rückumstellung im Auswärtigen Amt von freier Software zu proprietärer Software erfolgen würde?
Welche mittelbaren Kosten würden durch eine mögliche Rückumstellung auf proprietäre Software entstehen, wobei hier insbesondere Auswirkungen auf die Server-Infrastruktur, Ausstattung und Anbindung der Auslandsvertretungen, Abhängigkeit von Release-Zyklen und Neubeschaffung von Hardware aufgrund der Leistungsanforderungen proprietärer Software gemeint sind?
Führt das Auswärtige Amt gegenwärtig Gespräche zur (Weiter-) Entwicklung seiner IT-Strategie oder IT-Umstellung, und wenn ja, aus welchem Grund und auf welcher Ebene?
Welche Unternehmen sind an diesen Gesprächen beteiligt?
Gibt es aktuelle Planungen oder Maßnahmen des Auswärtigen Amts, eine Rückumstellung von der freien Software zur proprietären Software vorzunehmen oder prüfen zu lassen?
Welche Auswirkungen auf die IT-Sicherheit im Auswärtigen Amt und den Auslandsvertretungen bestehen nach Auffassung der Bundesregierung im Falle des künftigen Einsatzes proprietärer Software?
Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im Falle des künftigen Einsatzes proprietärer Software notwendig, um die Arbeitsplatzrechner und Server im Auswärtigen Amt abzusichern?
Welche Maßnahmen wären im Auswärtigen Amt zusätzlich zu treffen, um solche Systeme gegen zero-day-exploits und targeted malware zu schützen?
Welche Ausgaben wären mit diesen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen verbunden (Schätzung)?
Welche Ausschreibungsverfahren sind nach Auffassung des Auswärtigen Amts im Falle des künftigen Einsatzes proprietärer Software durchzuführen?