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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Cannabis - Perspektiven nach der Entkriminalisierung und aktueller Ausblick unter der aktuellen Bundesregierung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

04.12.2025

Aktualisiert

10.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/286219.11.2025

Cannabis – Perspektiven nach der Entkriminalisierung und aktueller Ausblick unter der aktuellen Bundesregierung

der Abgeordneten Linda Heitmann, Misbah Khan, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Lena Gumnior, Marcel Emmerich, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Johannes Wagner, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den vergangenen Wochen hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bundesweit für Aufsehen im Bereich der Drogen- und Suchtforschung gesorgt, indem sie mehrere Anträge auf wissenschaftliche Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken abgelehnt hat. Die Anträge waren auf Grundlage der sogenannten Forschungsklausel, die in der Cannabisgesetzgebung in der 20. Wahlperiode verankert wurde, beim BLE eingegangen. Gemäß Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Frage 77 der Angeordneten Linda Heitmann auf Bundestagsdrucksache 21/2290 an die Bundesregierung wurden seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) insgesamt 65 Anträge auf wissenschaftliche Forschungsprojekte bei der BLE eingereicht, die auf ebendieser Forschungsklausel des § 2 Absatz 4 KCanG basieren. Von diesen 65 Anträgen wurde bislang kein Antrag genehmigt, neun wurden abgelehnt, die übrigen Anträge noch nicht abschließend bearbeitet.

Besonders bemerkenswert sind nach Ansicht der Fragestellenden unter anderem die Ablehnungen der Anträge aus den Städten Hannover und Frankfurt am Main, die in enger Zusammenarbeit mit der Medizinischen Hochschule Hannover sowie weiteren wissenschaftlichen Institutionen geplant waren. Diese Projekte sollten erstmals in Deutschland belastbare Erkenntnisse über die Auswirkungen eines regulierten Cannabisvertriebs in klar abgegrenzten „Modellregionen“ auf Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt liefern. Die Entscheidung, diese wissenschaftlichen Modellprojekte abzulehnen, wird von vielen Fachleuten aus der Drogen- und Suchtforschung als verpasste Chance bewertet. Besonders kritisiert wird, dass diese Modelle durch ihre wissenschaftliche Begleitung wichtige Erkenntnisse zu den Auswirkungen einer regulierten Abgabe von Cannabis hätten liefern können, die für die Weiterentwicklung der Drogen- und Suchtpolitik von Entscheidung wären. Die BLE begründet die Ablehnungen mit der fehlenden klaren gesetzlichen Grundlage im aktuellen Konsumcannabisgesetz. Es stellt sich den Fragestellenden weiterhin die Frage, warum die konkreten Anträge nicht berücksichtigt wurden, zumal die Projekte als wissenschaftliche Studien konzipiert waren, die wertvolle, evidenzbasierte Erkenntnisse liefern könnten.

Vor diesem Hintergrund stellen sich zudem zahlreiche weitere Fragen zur Auslegung, Umsetzung und künftigen Entwicklung des Konsumcannabisgesetzes sowie zu seiner Bedeutung für die Forschung, den Gesundheitsschutz, die Justiz und Wirtschaft. Insbesondere betrifft dies neben den Anforderungen an Antragstellerinnen und Antragsteller wissenschaftlicher Modellprojekte den Stand der geplanten „zweiten Säule“ und die Auswirkungen der bisherigen Gesetzesauslegung auf die Forschung, Strafverfolgung und den Cannabismarkt insgesamt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Anforderungen und Nachweise müssen Antragstellerinnen und Antragsteller für wissenschaftliche Modellprojekte, die auf Grundlage der Forschungsklausel eingereicht werden, vorlegen, und wo wird dies festgelegt?

2

Sofern vonseiten des BLE inzwischen auch bereits positive Bescheide versendet wurden für wissenschaftliche Modellprojekte, die auf Grundlage der Forschungsklausel eingegangen waren, um welche Forschungsprojekte handelt es sich dabei, und in welcher Region sollen sie durchgeführt werden?

3

Ermöglicht die Formulierung der Forschungsklausel in der „ersten Säule“ des KCanG aus Sicht der Bundesregierung die Durchführung wissenschaftlicher Modellprojekte zur regulierten kommerziellen Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken, und wenn nein, warum nicht?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit und den aktuellen Stand eines separaten Gesetzgebungsverfahrens („zweite Säule“) zur Ermöglichung regional und zeitlich begrenzter Modellprojekte?

a) Sofern die Bundesregierung die Notwendigkeit bejaht, wann ist mit einer gesetzlichen Grundlage dafür zu rechnen?

b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Umsetzung zu beschleunigen?

5

Welche Alternativen sind geplant, um evidenzbasierte Forschung und wissenschaftliche Modellprojekte insbesondere zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken aktuell zu ermöglichen, und wie sieht der zeitliche Rahmen dafür aus?

6

Welche Risiken sieht die Bundesregierung bei der Durchführung von wissenschaftlichen Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe von Konsumcannabis im Hinblick auf den Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz?

7

Welche Chancen sieht die Bundesregierung bei der Durchführung von wissenschaftlichen Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe von Konsumcannabis im Hinblick auf den Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung den Beitrag wissenschaftlich begleiteter Modellprojekte zur kontrollierten und regulierten Abgabe von Cannabis bei der Entwicklung einer zeitgemäßen, entkriminalisierten und sicheren Drogen- und Suchtpolitik?

9

Sind nach Einschätzung der Bundesregierung insgesamt wissenschaftlich begleitete Modellprojekte ungeeignet, um daraus Erkenntnisse für eine zeitgemäße, entkriminalisierte und sichere Drogen- und Suchtpolitik zu gewinnen?

10

Wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Forschung im Bereich des Konsumcannabisgesetzes durch die derzeitige Auslegung des Gesetzes gehemmt, und wenn ja, inwiefern?

11

Rechnet die Bundesregierung die nichtkommerzielle Weitergabe von Cannabis im sozialen Umfeld („Social Supply“) zum illegalen Schwarzmarkt?

a) Wenn ja, wie hoch ist der geschätzte Anteil des Social Supplys am Gesamtvolumen des Cannabisschwarzmarktes in Deutschland?

b) Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung der Social Supply auf die Organisierte Kriminalität in Deutschland?

12

Lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die These aufrechterhalten, dass die Teillegalisierung von Cannabis keinen oder nur einen geringen Einfluss auf den Cannabisschwarzmarkt hat, wenn der Social Supply nicht zum Gesamtvolumen des Schwarzmarktes hinzugerechnet wird?

13

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Umsatz des Cannabisschwarzmarktes in Deutschland in den letzten zehn Jahren (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?

14

Wie arbeitet die Bundesregierung mit anderen europäischen Ländern bei der Bekämpfung des Cannabisschwarzmarktes zusammen?

15

Wie viele Beschäftigte zählt nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit die Cannabisbranche in Deutschland inklusive der Wirtschaftszweige Medizinalcannabis und Nutzhanf?

16

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Umsatzvolumen der legalen Cannabisbranche in Deutschland in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Jahreszahlen angeben)?

17

Wie viele Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis im Bereich der Rauschgiftkriminalität gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

18

Wie viele Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis im Bereich Rauschgiftkriminalität gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2025 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

19

Welche Straftatbestände sind den in den Fragen 17 und 18 genannten Straftaten jeweils zuzuordnen, und bestehen neben den Kategorien Konsumnahe Delikte, Handelsdelikte und Sonstige Verstöße weitere Straftatbestände, die als relevant einzustufen sind?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis seit 2023, und welchen Einfluss hat nach Auffassung der Bundesregierung die Teillegalisierung auf diese Entwicklung?

21

Wie viele Personalstunden der Polizei und Staatsanwaltschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und bis Mitte 2025 für die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis aufgewendet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

22

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten für diese Einsatzzeiten in den genannten Jahren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

23

Beobachtet die Bundesregierung seit dem 1. April 2024 eine Entlastung der Justiz im Bereich Cannabisdelikte?

a) Wenn ja, in welchem Umfang (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Entlastung?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und Bedeutung der Cannabisclubs in Deutschland?

25

Wie viele Cannabisclubs sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit lizenziert, und wie verteilen sie sich auf die Bundesländer?

26

Welche bürokratischen, rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell bei der Erteilung von Lizenzen für Cannabisclubs?

27

In welchem Ausmaß erschweren unterschiedliche Auslegungen und Zulassungsverfahren der Bundesländer eine bundeseinheitliche Lizenzierung von Cannabisclubs, und inwiefern plant die Bundesregierung hier ggf. eine gesetzliche Nachsteuerung?

28

Welche Unterstützungsangebote und Leitlinien stellt die Bundesregierung für Initiativen bereit, die Cannabisclubs gründen möchten?

Berlin, den 11. November 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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