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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe

Ergebnis der Honorarverhandlungen des GKV-Spitzenverbandes mit den Hebammenverbänden vor dem Hintergrund gestiegener Haftpflichtversicherungsprämien, Sicherung der Wahlfreiheit bei der Entbindung (z. B. Hausentbindung), Gefährdung der Gesundheitsberufe durch gestiegene Berufshaftpflichtprämien, Honorare und Berufshaftpflicht im ärztlichen Bereich, weitere Fragen zur Haftung und Berufshaftpflicht, Datenerhebungen zum Hebammenberuf, Auswirkungen des angekündigten Patientenschutzgesetzes auf die Arbeit der Hebammen<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

11.02.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/457026. 01. 2011

Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe

der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, Klaus Brandner, Petra Crone, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Dr. Edgar Franke, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Dr. Barbara Hendricks, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Oliver Kaczmarek, Ute Kumpf, Dr. Karl Lauterbach, Steffen-Claudio Lemme, Caren Marks, Katja Mast, Hilde Mattheis, Franz Müntefering, Aydan Özoğuz, Thomas Oppermann, Dr. Carola Reimann, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Ewald Schurer, Sonja Steffen, Dr. Marlies Volkmer, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die freiberuflichen Hebammen und Entbindungspfleger haben sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt, in der sie den Gesetzgeber im Hinblick auf die stark gestiegenen Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung um Hilfe bitten. Sollte der Prämienanstieg nicht umgehend gestoppt werden, sei der Berufsstand der freiberuflichen Hebammen und Entbindungspfleger in seiner Existenz bedroht. Auch die Einigung des Deutschen Hebammenverbandes e. V. (DHV) und des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. (BfHD) mit dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), die infolge der Schiedsstellenverhandlung vom 5. Juli 2010 zustande kam, hat die Situation nicht nachhaltig entschärft.

Das Problem der steigenden Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung betrifft mittlerweile nicht mehr nur freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger, sondern auch andere ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe. Nach Informationen von „aerzteblatt.de“ betrifft die Kostenentwicklung in der Berufshaftpflichtversicherung besonders Ärztinnen und Ärzte der Fachbereiche Gynäkologie, Orthopädie, Chirurgie und Anästhesie. Eine Gynäkologin oder ein Gynäkologe müsse für eine Belegarzttätigkeit mit Geburtshilfe bei einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro jährlich zwischen 25 350 und 47 986 Euro zahlen, sofern bisher Schadensfreiheit besteht. Laut Berufsverband der Frauenärzte e. V. muss eine Gynäkologin oder ein Gynäkologe rund 200 Geburten im Jahr erbringen, nur um die Versicherungssumme abzudecken. Vor diesem Hintergrund hatte der Bewertungsausschuss Ärzte für Arztinnen und Ärzte, die Geburten betreuen und leiten, eine Honorarerhöhung mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 beschlossen.

Die stark gestiegenen Haftpflichtversicherungsprämien der letzten Jahre sind vor allem Folge gewachsener Schadenshöhen, die Patientinnen und Patienten von Gerichten in der Vergangenheit zugesprochen worden sind. Durch den medizinisch-technischen Fortschritt haben auch Schwer- und Schwerstgeschädigte eine verbesserte Lebenserwartung. Diese an sich positive Entwicklung bedeutet in der Frage der Haftung, dass die Absicherung der Heilbehandlungs-, Pflege- und Alterssicherungskosten sowie von Schmerzensgeldern bzw. (potenziellen) Verdienstausfällen zu höheren finanziellen Summen als noch vor einigen Jahren führt. Nach einer Untersuchung des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur „Schadenteuerung bei schweren Personenschäden im Heilwesen“ sind die Schadenshöhen im Schnitt um 6 Prozent pro Jahr gestiegen.

Vor diesem Hintergrund muss grundsätzlich über Gegenwart und Zukunft der Haftpflichtversicherung von ärztlichen und nichtärztlichen Gesundheitsberufen diskutiert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Honorarverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden vor dem Hintergrund der Ankündigung des Bundesministers für Gesundheit, den Hebammen Unterstützung zukommen zu lassen?

2

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das Ergebnis der Honorarverhandlungen den gestiegenen Haftpflichtversicherungsprämien hinreichend Rechnung trägt?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

3

Ist die Bundesregierung grundsätzlich der Auffassung, dass die gesetzliche Regelung, nach der der GKV-Spitzenverband mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen und den Verbänden der von Hebammen geleiteten Einrichtungen Verträge unter anderem über die Höhe der Vergütung mit den Krankenkassen schließt, Lösungen ermöglicht, die steigenden Haftpflichtversicherungsprämien nachhaltig Rechnung trägt?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

4

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Wahlfreiheit der Frauen in Bezug auf die Art der Entbindung ihrer Kinder (in der Klinik, im Geburtshaus oder zu Hause) zu?

5

Trägt das Ergebnis der Honorarverhandlungen dazu bei, dass die freiberufliche Ausübung der Tätigkeit der Hebamme bzw. des Entbindungspflegers und damit auch die Wahlfreiheit der Frauen in Bezug auf den Geburtsort ihrer Kinder zukünftig gesichert ist?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die steigenden Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung bei den Hebammen sowie anderen nichtärztlichen Gesundheitsberufen, z. B. den Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten? Sieht die Bundesregierung die Ausübung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe als gefährdet an?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die steigenden Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung im ärztlichen Bereich – z. B. bei den

– Gynäkologinnen und Gynäkologen,

– Orthopädinnen und Orthopäden,

– Chirurginnen und Chirurgen,

– Anästhesistinnen und Anästhesisten,

– Dermatologinnen und Dermatologen?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Honorarerhöhung für Ärztinnen und Ärzte, die Geburten betreuen und leiten, den Steigerungen der Haftpflichtversicherungsprämien in diesem Bereich hinreichend Rechnung trägt?

9

Welche Ursachen für die Prämienanstiege sind der Bundesregierung für die genannten ärztlichen Fachrichtungen sowie die Hebammen und Entbindungspfleger bekannt? Wie bewertet die Bundesregierung die damit verbundenen differenzierten Haftungsbedingungen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung, dass – obwohl die Zahl der Schadensfälle relativ konstant geblieben sind – marktführende Versicherungsunternehmen in diesem Jahr zehntausenden Ärztinnen und Ärzten die laufende Berufshaftpflichtversicherung gekündigt haben und die Prämien in der Arzthaftpflichtversicherung je nach Risikoprofil des Arztes um bis zu 100 Prozent erhöht worden sind? Welche Schlussfolgerungen wird sie daraus ziehen?

11

Wie viele Versicherungsunternehmen bieten eine Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe an, und betrachtet die Bundesregierung dieses Angebot als ausreichend?

12

Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, wie viele Ärztinnen und Ärzte der Verpflichtung aus der Musterberufsordnung zur Versicherung gegen Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht oder nicht hinreichend nachkommen?

13

Von welchen Möglichkeiten der Sanktionierung haben die Ärztekammern in wie vielen Fällen in den letzten zehn Jahren Gebrauch gemacht?

14

Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung in Schadensfällen, in denen Patienten und Patientinnen erst mit Schadenseintritt feststellen mussten, dass keine Berufshaftpflichtversicherung bestanden hat?

15

Hält die Bundesregierung den Vorschlag eines Haftpflichtversicherungszwangs für Ärztinnen und Ärzte bei Erteilung der Approbation für geeignet, zur Lösung des Problems beizutragen, und falls nein, warum nicht?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen nach einem Haftpflichtversicherungszwang für alle im Gesundheitswesen Tätigen?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, eine verpflichtende umlagefinanzierte Versicherungslösung entsprechend der gesetzlichen Unfallversicherung im Bereich der Arzthaftung einzuführen?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich verpflichtende umlagefinanzierte Versicherungslösungen?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung das Modell der verschuldensunabhängigen Haftung in der Berufshaftpflichtversicherung für Gesundheitsberufe, wie es in Skandinavien praktiziert wird?

20

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um verlässliche Daten über die Kosten der Berufsausübung, die Anzahl, die Arbeitsbedingungen und die Vergütung der freiberuflichen Hebammen zu erheben?

21

Welche Auswirkungen wird das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte Patientenschutzgesetz auf die Arbeit der Hebammen und Entbindungspfleger haben?

Berlin, den 26. Januar 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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