BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Umsetzung von kleinen und mittleren Maßnahmen auf überlasteten Schienenwegen im Schienennetz bis 2030

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

22.12.2025

Aktualisiert

09.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/288324.11.2025

Umsetzung von kleinen und mittleren Maßnahmen auf überlasteten Schienenwegen im Schienennetz bis 2030

der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) schreibt in den §§ 55, 58 und 59 ein Verfahren zu „überlasteten Schienenwegen“ vor: Nach der Erklärung der Überlastung, auch zukünftiger Überlastungen, in § 55 ERegG, muss eine Kapazitätsanalyse nach § 58 ERegG und ein Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität nach § 59 ERegG erstellt werden; der Zeitrahmen dafür beträgt jeweils maximal sechs Monate.

Überlastungen liegt laut § 1 Absatz 13 ERegG insbesondere dann vor, wenn „der Nachfrage nach Zugtrassen auch nach Koordinierung der verschiedenen Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen während bestimmter Zeitabschnitte nicht in angemessenem Umfang entsprochen werden kann“. Nach Kenntnis der Fragestellenden kommt hinzu, dass Aufgabenträger in Kenntnis unzureichender Kapazitäten vermutlich keine gewünschten Trassen anmelden, wodurch auch keine Überlastungsanzeigen entstehen. Die Nachfrage nach Kapazität übersteigt also in diesen Fällen das Angebot, sodass sowohl der freie Netzzugang als auch die Marktentwicklung des Verkehrs auf der Schiene behindert werden. Daraus ist offenkundig dringender Handlungsbedarf für den Betreiber der Schienenwege abzuleiten, aber auch für den Staat, um das Regulierungsziel „Steigerung des Anteils des schienengebundenen Personen- und Güterverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen“ (§ 3 Absatz 1 ERegG) umzusetzen.

Folgerichtig sind zwei Bundesbehörden für die Überwachung des Verfahrens für überlastete Schienenwege zuständig: die Bundesnetzagentur, um die Ziele des Eisenbahnregulierungsgesetzes und den ungehinderten Netzzugang umzusetzen, und das Eisenbahn-Bundesamt, dessen Zuständigkeit vor allem im Infrastrukturbereich gegeben ist. § 59 ERegG regelt dabei sehr klar über den „Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität“ (PEK) das Verfahren, um die Kapazität zu erhöhen und im Gegenzug Überlastungen abzubauen. Dabei ist vorgesehen, dass den Restriktionen für den Schienenverkehrsmarkt unverzüglich durch die Erhöhung der Schienenwegkapazität zu begegnen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Überlastungserklärungen gab es in den einzelnen Jahren seit 2008 (bitte nur dauerhafte Überlastungserklärungen aufführen)?

2

Wie viele der Überlastungserklärungen konnten aufgrund der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen wieder aufgehoben werden?

3

Aus welchen Gründen erfolgten die Überlastungserklärungen jeweils (bitte auf die dauerhaften Überlastungserklärungen beschränken und zumindest nach den Kriterien: zu große Nachfrage, Nachweis einer mangelhaften Betriebsqualität, bestellte Verkehrshalte von Aufgabenträgern konnten nicht abgebildet werden und Nicht-Umsetzung von Ausbaukonzepten differenzieren)?

4

Wie viele Erklärungen für temporäre Überlastungen gab es seit einschließlich der Riedbahn-Generalsanierung für Umleitungsstrecken?

5

Sind von den in der Frage 4 aufgeführten Strecken aufgrund der Überlastung dauerhafte Überlastungserklärungen resultiert, und wenn ja, bitte auflisten?

6

Sind aus Sicht der Bundesregierung auch Erklärungen temporärer Überlastungen für langdauernde Baumaßnahmen mit Streckensperrungen sinnvoll, beispielsweise wenn von Juli 2028 bis Dezember 2029 der Kölner Westring wegen Sanierung der „Kölner Brücken“ gesperrt wird und somit die Bundesstadt Bonn auf der wichtigeren linksrheinischen Strecke nahezu komplett von der Nachbarstadt Köln abgehängt wird, obwohl dort täglich (Zählung 2024) über 40 000 Fahrgäste unterwegs sind?

7

Welche infrastrukturellen Maßnahmen zum Abbau von Überlastungen schlagen die seit 2008 erstellten Pläne zur Erhöhung der Schienenwegkapazität vor, und was ist deren Umsetzungsstand (bitte zudem angeben, wann der PEK veröffentlicht wurde, welche Kosten die Maßnahmen vorsehen, ob die Maßnahmen von der Aufsichtsbehörde zur Realisierung empfohlen worden ist, bezüglich des Umsetzungsstands bitte auch angeben, ob eine Planfeststellung notwendig ist, und sofern ja, ob diese auch erfolgt ist, sofern die Umsetzung noch nicht abgeschlossen bitte auch geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie die Finanzierungsquelle angeben [z. B. Nennung des Haushaltstitels])?

8

Liegen der Aufsichtsbehörde Fälle von kleinen und mittleren Maßnahmen vor, die in einem PEK enthalten sind und von dem Betreiber der Schienenwege nicht umgesetzt werden, und wenn ja, welche Maßnahmen hat die Aufsichtsbehörde ergriffen (bitte für jeden Fall einzeln angeben)?

9

Wurden aufgrund der Nicht-Umsetzung von Maßnahmen aus einem PEK-Bericht Zwangsgelder verhängt, und wenn ja, welche (bitte alle Fälle mit Nennung der Maßnahme auflisten)?

10

Wird die im PEK für den überlasteten Schienenweg Hürt-Kalscheuren – Remagen festgehaltene Maßnahme zur Spurplanoptimierung zum Wegsetzen wendender Züge der Regionalbahn (RB) 48 in Bonn-Mehlem weiterhin umgesetzt, und wenn, nein warum nicht (wenn ja, bitte Umsetzungszeitraum angeben)?

11

Wie viele Mitarbeitende überwachen in Aufsichts- und Regulierungsbehörden jeweils das Überlastungsverfahren der Deutschen Bahn (DB) InfraGO (bitte in VzP-Äquivalenten [VzP = Vollzeitpersonal] angeben)?

12

Wie plant die Bundesregierung die Absicherung der Finanzierung von Maßnahmen aus den PEK-Berichten, beispielsweise über den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltenen Eisenbahninfrastrukturfonds?

13

Welche Änderungen am Überlastungsverfahren ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der geplanten europäischen Kapazitätsverordnung?

14

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die kleinen und mittleren Maßnahmen aus den Plänen zur Erhöhung der Schienenwegkapazität schneller umzusetzen?

15

Welche Programme existieren zur Umsetzung von kleinen und mittleren Maßnahmen (bitte auflisten und jeweils die dort enthaltenen Maßnahmen, inklusive der PEK-Maßnahmen, nennen)?

16

Welche kleinen und mittleren Maßnahmen sind in der DB-Kommunikation von „355 kleinen und mittleren Maßnahmen bis 2030“ enthalten (vgl. www.deutschebahn.com/resource/blob/12650720/a6fd4dd4896b9f2018336eb8f1cb34b8/Infografik-Kapazitaetserweiterung-zum-Download-data.pdf; bitte in Jahresscheiben der damals geplanten Umsetzung, den Umsetzungszeitraum, die Ursache der kleinen und mittleren Maßnahmen [Programm nennen] und das Investitionsvolumen auflisten)?

17

Welche kleinen und mittleren Maßnahmen werden 2025 sowie bis 2030 jeweils umgesetzt (bitte in Jahresscheiben angeben, die Maßnahmen, dazu die Investitionskosten sowie das Programm, aus dem die Maßnahmen resultieren, nennen)?

18

Welche kleinen und mittleren Maßnahmen wurden seit 2019 aus Eigenmitteln der Deutschen Bahn bzw. deren Tochterunternehmen finanziert (bitte auflisten sowie Investitionsvolumen angeben und Maßnahmenprogramm nennen)?

Berlin, den 5. November 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen