Digitale Weiterbildungsangebote
der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Denise Loop, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Ayse Asar, Sylvia Rietenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor für eine nachhaltige Fachkräftesicherung. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) lag die Fachkräftelücke im Jahr 2024 bei rund 487 000 Personen und wird aufgrund des demografischen Wandels voraussichtlich bis 2027 auf fast 730 000 Personen weiter anwachsen (www.iwkoeln.de/studien/alexander-burstedde-jurek-tiedemann-allgemeine-trendabschwaechung.html). Dieser Fachkräftemangel bremst den wirtschaftlichen Aufschwung: Eine Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigt, dass wirtschaftliches Wachstum nur gelingt, wenn mehr Menschen eine höhere Qualifikation erwerben (https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/19940). Schon heute kosten unbesetzte Stellen laut dem Institut der deutschen Wirtschaft die Unternehmen im Land pro Jahr knapp 50 Mrd. Euro (www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/alexander-burstedde-galina-kolev-schaefer-wirtschaft-verliert-49-milliarden-euro.html?utm_source=chatgpt.com) und bremsen das Wirtschaftswachstum um bis zu 0,8 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP) aus (www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/buero-co/fachkraeftemangel-230-000-stellen-nur-schwer-zu-besetzen-1490581.html?utm_source=chatgpt.com).
Gleichzeitig weist das ifo-Beschäftigungsbarometer (August 2025) auf zunehmenden Stellenabbau hin, insbesondere in Industrie und Handel. Weiterbildung schützt vor Arbeitslosigkeit, eröffnet neue Karrierewege und kann dazu beitragen, persönliche Talente und Potenziale zu entfalten. Doch das deutsche Weiterbildungssystem steht vor großen Herausforderungen: Viele Weiterbildungsträger haben Schwierigkeiten, genügend qualifiziertes Personal zu finden, die Weiterbildungsaktivität der Betriebe nimmt ab, und die Teilnahme an Weiterbildung hängt weiterhin stark vom sozialen Hintergrund ab. Laut Nationalem Bildungsbericht 2024 stagniert oder sinkt die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen. Nur 8 Prozent der 25- bis 64-Jährigen nehmen daran teil – deutlich weniger als im EU-Durchschnitt von 12 Prozent (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_42_p002.html). Zu den häufigsten Gründen für eine Nichtteilnahme gehören Zeitmangel, familiäre Verpflichtungen (insbesondere Care-Arbeit), betriebliche Hürden und zu hohe Kosten (vgl. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [OECD], Bildung auf einen Blick 2024, S. 126).
Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung der Weiterbildung beschleunigt, doch es fehlen weiterhin geeignete rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kündigt die Bundesregierung an, einen „Digitalpakt Weiterbildung“ sowie ein „Förderprogramm zur digitalen Teilhabe“ aufzulegen und das Fernunterrichtsschutzgesetz (Fern-USG) zu modernisieren (vgl. Koalitionsvertrag, S. 74).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Liegen der Bundesregierung Zahlen zum Digitalisierungsbedarf im Weiterbildungssektor vor?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der digitalen Angebote an allen Weiterbildungsangeboten?
Wie hoch wird das Fördervolumen des „Digitalpakts Weiterbildung“ voraussichtlich sein, und auf welcher Basis wird die Bundesregierung das Volumen des „Digitalpakts Weiterbildung“ bemessen?
Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Einführung eines „Digitalpakts Weiterbildung“ vor?
Wer sollen bei einem „Digitalpakt Weiterbildung“ die Partner des Pakts sein (Länder, Kommunen, öffentliche oder private Weiterbildungsträger)?
Wer soll bei einem „Digitalpakt Weiterbildung“ antragsberechtigt sein (Bildungsträger oder auch Unternehmen), und welche digitalen Angebote und Bildungsleistungen sollen konkret förderfähig sein?
Welche Stakeholder plant die Bundesregierung, in die Ausarbeitung des „Digitalpakts Weiterbildung“ einzubeziehen, und inwiefern werden die Länder sowie die Allianz für Aus- und Weiterbildung eingebunden?
Auf welche Zielgruppe zielt das „Förderprogramm für digitale Teilhabe“ ab, wie hoch wird das Fördervolumen voraussichtlich sein, und welche Institutionen und Träger sollen antragsberechtigt sein?
Inwiefern orientiert sich die Bundesregierung bei der Konzeption des „Digitalpakts Weiterbildung“ am „DigitalPakt Schule“ und am „Digitalpakt 2.0“?
Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Modernisierung des FernUSG, und wann ist hier mit einer Gesetzesnovelle zu rechnen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 12 Juni 2025, III ZR 109/24 (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2025&Sort=3&Seite=2&nr=90332&anz=1279&pos=81&Blank=1) in Bezug auf den Anwenderkreis des FernUSG ein?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es neben allgemeiner nationaler und europäischer Verbraucherschutzregelungen das FernUSG braucht, um die Bildungsqualität von Weiterbildungsangeboten sicherzustellen?
Sind der Bundesregierung Verbraucherbeschwerden über unseriöse Weiterbildungsangebote bekannt?
Wie stellt die Bundesregierung den Verbraucherschutz für die Weiterbildungsangebote sicher, die nicht unter das FernUSG fallen?
Plant die Bundesregierung, B2B-Verträge (B2B = business to business) aus dem Anwendungsbereich des FernUSG herauszunehmen?
Plant die Bundesregierung, in einer Reform des FernUSG Live-Weiterbildungsangebote weiterhin im Geltungsbereich des Gesetzes anzusiedeln?
Plant die Bundesregierung Weiterbildungsangebote, die keinen berufsqualifizierenden bzw. arbeitsmarktrelevanten Charakter haben und bzw. oder ausschließlich freizeitgestaltenden Charakter haben, aus dem Geltungsbereich eines reformierten FernUSG zu nehmen?
Plant die Bundesregierung, dass nach dem FernUSG zertifizierte Kurse weiterhin eine Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) benötigen, wenn sie der staatlich geförderten beruflichen Weiterbildung dienen?
Plant die Bundesregierung, dass akkreditierte Studiengänge an Fernhochschulen weiterhin nach dem FernUSG zertifiziert werden müssen?
Wie plant die Bundesregierung, die aktuell unklar und in der Rechtsprechung unterschiedlich ausgelegten Rechtsbegriffe „Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten“, „räumlich getrennt“, „Lernerfolg überwachen“ (vgl. § 1 Absatz 1 FernUSG) zu schärfen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Hochschulen als Weiterbildungsorte zu stärken, und inwiefern sind die Länder und Hochschulverbände hierbei in die Erarbeitung von Ideen eingebunden (vgl. Koalitionsvertrag, S. 74)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret unter ihrer Forderung aus dem Koalitionsvertrag „Das System der Akkreditierung zur Träger- und Maßnahmenzulassung […] vereinfachen“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 17)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der geänderten „Definition Unterricht“ in den Empfehlungen des AZAV-Beirates vom 10. Juni 2025 (vgl. www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba032840.pdf) auf die Förderfähigkeit digitaler und asynchroner Weiterbildungsangeboten ein?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass digitale und analoge Weiterbildungsformate gleichermaßen nach AZAV förderfähig sind und Unklarheiten bei den Agenturen über die Förderfähigkeit digitaler Angebote beseitigt werden?
Welche Ressorts der Bundesregierung haben den Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ ausgewertet, und in welchen ministeriellen Arbeitsprozessen (z. B. Facharbeitsgruppen, Referatsabstimmungen, Vorbereitung von Initiativen) ist der Bericht als Grundlage oder Orientierung herangezogen worden?
In welcher Form berücksichtigt die Bundesregierung den Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ in ihren laufenden und geplanten Strategien, Programmen und Gesetzesvorhaben im Bereich der beruflichen Bildung (z. B. Nationale Weiterbildungsstrategie, Fachkräftestrategie, Digitalstrategie; bitte konkrete Maßnahmen oder Bezugspunkte nennen)?