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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Verursachergerechte Eingrenzung der landwirtschaftlichen Roten Gebiete

(insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Datum

12.01.2026

Aktualisiert

21.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/322111.12.2025

Verursachergerechte Eingrenzung der landwirtschaftlichen Roten Gebiete

der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Pressemitteilung Nummer 74/2025 vom 8. Oktober 2025 teilt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, nach dem Urteil vom selben Tage, BVerwG 10 C1.25, ein Aktionsprogramm Nitrat zu erstellen und in den Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung mit einzubeziehen (www.bverwg.de/pm/2025/74).

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, OVD 20 D 8/19.AK – Urteil vom 25. Januar 2024, das Begehren einer Umweltvereinigung zu diesem Sachverhalt abgelehnt (https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/ausweisung-der-roten-gebiete-in-niedersachsen-ist-unwirksam-239116.html).

Die massive Kritik an der verschärften Düngeverordnung (DVO) führte zu weitergehenden Protesten bei den praktizierenden Landwirten im Jahr 2020, weil durch die Auflagen hohe Ernteverluste beim Ertrag und bei der Qualität entstehen (https://afdbundestag.de/felser-die-verschaerfte-duengeverordnung-ist-nicht-vereinbar-mit-dem-grundgesetz/).

Durch die EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) zur Nitratkonzentrationsüberwachung im Grundwasser sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ergebnisse eines repräsentativen Nitratmessstellennetzes zu übermitteln. Die Bundesregierung hat 2019 aber die Ergebnisse eines Nitratbelastungsmessstellennetzes an die EU-Kommission gemeldet (Bundestagsdrucksache 20/10864).

Nach der Verabschiedung der Bundesdüngeverordnung mit der Anlage AVV GeA (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten [AVV GeA 2022]) wurden über die Landesbehörden die Roten Gebiete als Gebietsausweisung festgelegt. Gegen die Landesdüngeverordnung in Niedersachsen wurde bereits erfolgreich geklagt (https://hsa-partner.de/hsa-erfolgreich-mit-normenkontrollantrag-gegen-landes-duengeverordnung-in-niedersachsen/).

Flächenbesitzer in den Roten Gebieten, die als besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe bereits an Wasserkooperationsprojekten teilnehmen, werden durch die Ausweisung der Roten Gebiete massiv benachteiligt und zu Unrecht der Gewässerverunreinigung beschuldigt (www.fdp-petershagen.de/gerechte-messstellen).

Die nach Brüssel gemeldeten Roten Brunnen mit erhöhten Nitratmesswerten halten in vielen Fällen einer Evaluation zur landwirtschaftlichen Nitratbelastung nicht stand. Viele auffällige Brunnen, deren Nitratbelastungen nicht landwirtschaftlichen Ursprunges sind, könnten technisch oder hydrogeologisch überprüft und saniert werden. Die Messstellendichte im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird als zu gering angesehen (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-1539.pdf).

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte am 23. Oktober 2025 die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung für nichtig und damit auch die aktuelle Rechtswirksamkeit der ausgewiesenen Roten und Gelben Gebiete in Bayern und anderen Bundesländern (www.bayerischerbauernverband.de/presse/rote-und-gelbe-gebiete-ab-sofort-unwirksam-38250). Wenn Vorschriften ohne Rechtsgrundlage von den Länderbehörden umgesetzt werden und den Betroffenen damit kosten für Mehraufwand, Behälterbau, Ausbringtechnik, Sperrfristen, Analysekosten, Gülleabgaben, Separation und Mindererträge zu Unrecht entstanden sind, könnten juristische Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Aktuell ist eine neue DVO in der Bearbeitung, wobei die einzelnen Länderbehörden aufgrund des Urteils eine Rücknahme der Landesverordnungen der AVV GeA zur verschärften Düngeverordnung zeitnah durchführen (www.topagrar.com/management-und-politik/news/auch-rheinland-pfalz-setzt-regeln-in-roten-gebieten-aus-20020369.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Mit wie viel Prozent trägt die Landwirtschaft in Deutschland nach Wissen der Bundesregierung an den jährlichen Gesamtstickstoffemissionen in Deutschland bei, und wie viel Prozent davon sind durch die Düngung verursacht?

2

Mit wie viel Prozent sind nach Wissen der Bundesregierung der Verkehr, die Industrie und die Haushalte an den Gesamtstickstoffemissionen in Deutschland beteiligt?

3

Wie viel Prozent der sog. landwirtschaftlichen Gesamtstickstoffemissionen entfallen nach Wissen der Bundesregierung auf den Bereich mineralische Düngung und deren Derivate in Deutschland?

4

Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Gesamtstickstoffemissionen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland durch Geflügel-, Schweine-, Rinderhaltung sowie die Biogasproduktion verursacht?

5

Wie viele Hektar (ha) Rote Gebiete wurden nach Wissen der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesländern ausgewiesen, und wie verteilen sich diese auf Waldflächen, Sonderkulturen, Grünland- und Ackerflächen je Bundesland?

6

Wie viele ha Rote Gebiete wurden je Bundesland nach Kenntnis der Bundesregierung in den bestehenden Wasserschutzgebieten der jeweiligen Bundesländer ausgewiesen?

7

Hat das Bundesumweltamt nach Wissen der Bundesregierung besonders die Brunnen mit erhöhten Nitratgehalten im Rahmen der Nitrat- Berichterstattung auf Anfrage der EU-Kommission zur repräsentativen Nitratwertemitteilung des EU-Nitratmessnetzes im Jahr 2020 in Deutschland gemeldet (www.topagrar.com/management-und-politik/news/bundestag-gibt-geld-fuer-die-ueberpruefung-der-nitrat-messstellen-frei-13532888.html)?

8

Wie gewichtet die Bundesregierung bei der Gebietsausweisung nach § 5 Absatz 3 AVV GeA mehrere Messstellen in einem Grundwasserkörper mit guten Nitratwerten, wenn sich im selben Einzugsgebiet eine Messstelle mit zu hohen Nitratwerten befindet, die anthropogenen Ursprungs sein können (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/rote-gebiete-folgen-urteils-fuer-deutsche-duengerecht-637242)?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die massiven Kritiken, dass die gemeldeten Trinkwasserbrunnen, die als Rote Brunnen eingestuft worden sind, technisch unzureichend waren oder von naheliegenden Klärwerken, Friedhöfen, kommunalen Kompostplätzen, Schrebergartensiedlungen, Bergwerksarbeiten oder defekten Abwasserrohren negativ beeinflusst waren?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass bei einem hohen Anteil von operativen Messstellen Handlungsbedarf besteht, und in welchen Bundesländern wurde diese ggf. anthropogene Beeinflussung bei wie vielen Messbrunnen berücksichtig (www.bauernverband.de/themendossiers/umwelt-artenschutz/themendossier/nitratmessstellen-in-deutschland)?

11

Wurden nach Wissen der Bundesregierung andere Quellen für Nitratverunreinigungen als aus der Landwirtschaft bei der Auswahl der Messstellen für das Messnetz benutzt, z. B. Substanzen im Grundwasser, die den Einfluss von Abwasser anzeigen, und wurden diese Brunnen ausgeschlossen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die massiven Proteste der Landwirte nach der Verschärfung der Düngeverordnung im Jahr 2019 gegen die damalige Bundesregierung (www.bayerischerbauernverband.de/themen/landwirtschaft-umwelt/duengeverordnung-demo-gegen-weitere-verschaerfung-6794)?

13

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zur verringerten Nitratentwicklung im Grundwasser an einzelnen Messbrunnen vor der Verschärfung der Düngeverordnung am 27. März 2020?

14

Welche Bewertungskriterien wurden nach Wissen der Bundesregierung zur Ausweisung der Roten Gebiete in den jeweiligen Bundesländern genutzt?

15

Weichen die Bewertungskriterien der einzelnen Bundesländer in den jeweiligen Verordnungen nach Kenntnis der Bundesregierung voneinander ab, und gibt es dadurch Ungleichbehandlungen innerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland?

16

Wird sich die Bundesregierung der Forderung der Landwirte nach einer betriebsspezifischen, fairen Bewertung im Rahmen eines Düngemonitorings, für Betriebe die nachweislich keinen Beitrag zu hohen Nitratwerten leisten, anschließen (www.bayerischerbauernverband.de\themen\landwirtschaft-umwelt\geplante-neuausweisung-rote-gelbe-gebiete)?

17

Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe beteiligen sich nach Wissen der Bundesregierung als besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe an Wasserschutzprogrammen in den Roten Gebieten?

18

In welcher Form möchte die Bundesregierung besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe die in den Roten Gebieten Flächen besitzen, entlasten?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass besonders wasserschonend wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe, die vertraglich zugesicherten Ausgleichszahlungen der Wasserwerke in Gewässerkooperationen nicht erhalten haben oder erhalten werden?

20

Kommen nach Wissen der Bundesregierung durch die Ausweisung der Roten Gebiete auf die Betroffenen hohe Kosten in Form von Nmin-Proben zu oder können diese Zusatzkosten an andere weitergereicht werden?

21

Wie möchte die Bundesregierung ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung weiterentwickeln, um möglichst schnell eine Entlastung der betroffenen Betriebe in den Roten Gebieten zu erreichen?

22

Wurden zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in den Bundesländern gemäß § 4 AVV GeA zusätzlich zu den landwirtschaftlichen Messstellen besondere Messstellen aus der Trinkwassergewinnung übernommen, und wenn ja, in welchen Bundesländern?

23

Welches robuste, rechtssichere, vollzugstaugliche und auf kontrollierbaren Daten beruhende System verlangt die Europäische Kommission von der Bundesregierung, bevor das Verursacherprinzip im Rahmen des Düngerechts in Deutschland angewendet werden darf (Bundestagsdrucksache 20/10595)?

24

Gibt es nach Wissen der Bundesregierung in den Roten Gebieten ein erweitertes Pflanzenschutzmittelverbot, und welche Pflanzenschutzmittel sind davon betroffen?

25

Welcher zusätzliche Aufwand und welche Kosten sind nach Wissen der Bundesregierung für die zusätzlichen Bürokratiekosten für einen durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betrieb, dessen landwirtschaftliche Nutzflächen in den Roten Gebieten liegen, notwendig?

26

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der kommenden Düngeverordnung mit einem Aktionsprogramm Nitrat für einen verringerten Bürokratieaufwand bei den vorgeschriebenen Dokumentationspflichten, Sperrfristen, Lagerkapazitätsvorgaben, Einarbeitungstechniken und den pauschalen Mengenbegrenzungen einsetzen?

27

Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, warum die dänische Stickstoffdüngereglementierung abgeschafft wurde?

28

Welche weiteren Verschärfungen wird die Bundesregierung in der nächsten Düngeverordnung durch das Gerichtsurteil zum Aktionsprogramm Nitrat diskutieren?

29

Wird die Bundesregierung ein Prämiensystem für besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe einführen, die weite Fruchtfolgen anwenden, bei denen ein geringer Stickstoffbedarf, eine geringe Nitratauswaschung und ein kontinuierlicher Humusabbau erfolgt?

30

Sind der Bundesregierung die Folgen eines durch Stickstoffmangel verursachten Humusabbaus mit sinkender Wasserspeicherfähigkeit, verringerter Nährstoffnachlieferung und nachlassender Ertragskraft der Ackerböden in Deutschland bekannt?

31

Wie wird die Bundesregierung den Nachteil eines sinkenden Humusgehaltes durch eine Unterversorgung der Kulturpflanzen mit Stickstoffdünger ausgleichen, wenn damit eine kontinuierliche Ertragsverschlechterung, eine Degeneration des Bodens einhergeht und es als Folge daraus zu einer schleichenden Enteignung durch Wertverlust der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt?

32

Wird die Bundesregierung die Länderbehörden aufrufen, die Rücknahme der Landesverordnungen der AVV GeA zeitnah durchzuführen, um weitere Schäden für die Betroffenen zu verringern?

33

Sind der Bundesregierung Nitratblattdünger bekannt, mit denen man die Nitratunterversorgung von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen durch die DVO ausgleichen kann, und um wie viel höher sind die Kosten je ha im Vergleich zu Mineraldünger?

34

Um wie viele Messnetzbrunnen wurde das EU-Nitratmessnetz in Deutschland über die Zahl 693 nach Wissen der Bundesregierung erweitert, und in welchen Bundesländern wurden dazu wie viele neue Brunnen im Rahmen der WRRL errichtet?

35

Wie viele Denitrifikationsanlagen werden nach Wissen der Bundesregierung aktuell zur Trinkwasseraufbereitung kommerziell in Deutschland betrieben?

36

Welche naturwissenschaftlich gesicherte Bewertungsmethode wird nach Wissen der Bundesregierung für die Denitrifikationsleistung der Böden zur Berechnung des Nitratwertes in den Messbrunnen angewendet, und wie wurde die statistische Unsicherheit dieser Methode bei der Gebietsausweisung berücksichtigt (www.hydor.de/downloads/PDF/veroeffentlichungen2019/2019_N2AR%20ST.pdf)?

37

Wie viele Menschen sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren durch einen erhöhten Genuss von Nitrat erkrankt?

38

Welche Menge an Nitrat nimmt nach Wissen der Bundesregierung der durchschnittliche Bürger pro Tag in Deutschland über Gemüseprodukte auf und wie viel mit dem Trinkwasser?

39

Als wie gefährlich stuft die Bundesregierung Nitrat im Grund- oder Trinkwasser im Vergleich mit der Nitrataufnahme durch Gemüse mit dem WHO-Grenzwert (WHO = Weltgesundheitsorganisation) von 50 mg Nitrat pro Liter ein?

Berlin, den 10. Dezember 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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