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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Verkehrslärmschwerpunkte an Bundesautobahnen und Pläne der Bundesregierung zum Lärmschutz

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.01.2026

Aktualisiert

28.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/378323.01.2026

Verkehrslärmschwerpunkte an Bundesautobahnen und Pläne der Bundesregierung zum Lärmschutz

der Abgeordneten Jorrit Bosch, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Dauerhaft erhöhte Lärmbelastung ist die drittgrößte umweltbedingte Gesundheitsgefahr in Europa. Lärm führt zu einer Vielzahl an negativen Gesundheitsfolgen wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen und verursacht innerhalb der EU nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur jährlich einen Verlust von 1,3 Millionen gesunden Lebensjahren. In Deutschland sind 26 Prozent der Bevölkerung dauerhaft zu hohem Verkehrslärm (>55 Dezibel) ausgesetzt, der Nachtschwellenwert von 50 Dezibel wird für 18 Prozent der Bevölkerung überschritten (https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/environmental-noise-in-europe-2025). Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie mussten bis zum 30. Juni 2022 für besonders stark von Lärm belastete Verkehrswege und Ballungsräume Lärmkarten erstellt werden. In den bis zum 18. Juli 2024 verpflichtend erstellten Lärmaktionsplänen werden Autobahnen in kommunalen Lärmaktionsplänen häufig als Lärmschwerpunkte genannt. Die Kommunen sind aufgrund deren Zuständigkeit vom Handeln der Autobahn GmbH abhängig. Weder die Autobahn GmbH noch das Umweltbundesamt haben jedoch eine systematisch aufbereitete Übersicht zu diesen Lärmschwerpunkten veröffentlicht. Zur gesamthaften Betrachtung des Themas Autobahnlärm ist eine solche Datengrundlage jedoch essenziell. Alle Fragen zu Lärmbelastung beziehen sich auf die Zahlen der aktuellen Lärmkartierung der 4. Runde, basierend auf der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) und nach CNOSSOS-EU/DE Standards.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Anwohnerinnen und Anwohner sind jeweils von Verkehrslärm von Autobahnen mit LDEN zwischen 65 und 69 dB(A), zwischen 70 und 74 dB(A) sowie über 75 dB(A) betroffen (bitte die jeweiligen Betroffenenzahlen tabellarisch aufschlüsseln nach Autobahn und jeweils betroffener Kommune)?

2

Wie viele Anwohnerinnen und Anwohner sind jeweils von Verkehrslärm von Autobahnen mit LNight zwischen 55 und 59 dB(A), zwischen 60 und 64 dB(A), zwischen 65 und 69 dB(A) sowie über 70 dB(A) betroffen (bitte die jeweiligen Betroffenenzahlen tabellarisch aufschlüsseln nach Autobahn und jeweils betroffener Kommune)?

3

Welches sind die 50 Autobahn-Abschnitte mit den meisten lärmbetroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern mit LDEN ab 65 dB(A)? Wie hoch ist auf diesen Abschnitten jeweils die zulässige Höchstgeschwindigkeit?

4

Welches sind die 50 Autobahn-Abschnitte mit den meisten lärmbetroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich LNight ab 55 dB(A)? Wie hoch ist auf diesen Abschnitten jeweils die zulässige (nächtliche) Höchstgeschwindigkeit?

5

Im Zeitraum 2014–2024 wurden (Angaben bitte tabellarisch aufschlüsseln): a) an welchen Autobahnstrecken Lärmsanierungen durchgeführt? b) dabei jeweils Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen? c) Wie wurden diese Strecken jeweils ausgewählt?

6

An welchen Strecken plant die Bundesregierung in den nächsten zehn Jahren Lärmschutzsanierungen umzusetzen (bitte tabellarisch in Jahresscheiben angeben)?

7

Für den Lärmschutz an welchen Abschnitten welcher neuen oder zu sanierenden Autobahnen sollen die im Haushaltseinzelplan 12, Titel 891 11-721 Investitionen der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ laut den Erläuterungen zu Haushaltsvermerk 2 für Lärmschutz veranschlagten Euro 40 000 000 eingesetzt werden? a) In welcher Höhe standen hierfür seit dem Jahr 2021 jeweils Mittel zur Verfügung und wie viele wurden davon jeweils ausgegeben? b) Für welche entsprechenden Abschnitte (Vgl. Frage 7) wurden diese Mittel jeweils verwendet?

8

Wann wird das BMV den laut § 2 Absatz 4 Satz 1 der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) spätestens im Jahre 2025 vorzulegenden Bericht über die Durchführung der Verordnung, der laut Bericht des BMV an die Bundesverkehrsministerkonferenz (vom 11. September 2025) noch für dieses Jahr angestrebt ist, vorlegen?

9

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die von den mit der Evaluierung beauftragten externen Forschungsnehmer empfohlene „Absenkung der Auslöseschwelle und Reduzierung der Immissionsgrenzwerte“ (ebd.) umzusetzen? Plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode die Angleichung der Schwellenwerte für Lärmsanierung an die Schwellenwerte für Lärmvorbeugung im Neu- und Ausbau, spezifiziert in 16.BlmSchV § 2 Absatz 1, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

10

Welche (weiteren) Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Verbesserung des Verkehrslärmschutzes in der laufenden Legislaturperiode umsetzen, und wenn ja, welche sind das und wann sollen sie wie umgesetzt werden und wenn keine, warum nicht?

Berlin, den 13. Januar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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