Vorschlag 15103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Regierung tragenden Parteien der CDU/CSU und SPD haben sich in Ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, Seite 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 15103 – Einheitliche und handhabbare Förderbedingungen“ eine Anpassung des Zuwendungsrechtes vorgeschlagen. Der Verband verweist auf die unterschiedlichen Zuwendungsrichtlinien, die teilweise schwer zu durchdringende bürokratische Vorgaben beinhalten. Bundesbehörden, Landesbehörden und private Geldgeber verfügen über jeweils eigene Richtlinien. Weiterhin spricht sich der Verband dafür aus erst einmal auf Bundesebene einheitliche Zuwendungsrichtlinien anzuwenden. Dies würde zu einer nachweisbaren Erleichterung beim Genehmigungsprozess führen. Beispielhaft sei hier auf Erleichterungen aufgrund von Fluchtbewegungen und Kriegssituation in der Ukraine verwiesen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; Seite 194).
Die Bundesregierung sprach sich gegen die Umsetzung des eingebrachten Vorschlages aus und verwies in diesem Zusammenhang auf die Bundeshaushaltsordnung (BHO) (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 77).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 15103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 15103 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?