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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Belastung der Beschäftigten

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

03.03.2026

Aktualisiert

10.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/409411.02.2026

Inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Belastung der Beschäftigten

der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Dietmar Bartsch, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cem Ince, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und der langfristig angelegten inklusiven Ausrichtung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, jungen Menschen mit und ohne Behinderungen einen gemeinsamen, fachlich hochwertigen und chancengerechten Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Zugleich weisen zahlreiche wissenschaftliche Studien aus den Bereichen der stationären Kinder- und Jugendhilfe, der Kindertagesbetreuung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der sogenannten Behindertenhilfe und der schulbezogenen Sozialarbeit darauf hin, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bereits heute hoch belastet sind – gekennzeichnet durch Personalmangel, hohe Fallzahlen, strukturelle Überforderung, unzureichende Qualifizierung und steigende fachliche Anforderungen.

Mehrere neuere Studien – darunter die Untersuchung zu Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe (IfeS 2024; Schröttle, Monika; Arnis, Maria; Kraetsch, Clemens; Homann, Tanah; Herl, Tamara; La Guardia, Tim (2024): Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe – Langfassung. Nürnberg, Berlin (Forschungsbericht, 639). www.bmfsfj.de/resource/blob/241792/957cf93049bd253e0d734195322529c6/gewalt-und-gewaltschutz-in-einrichtungen-der-behindertenhilfe-langfassung-data.pdf), die Aufarbeitungskommission zu SOS-Kinderdorf (Unabhängige Kommission zur Anerkennung und Aufarbeitung erlittenen Unrechts bei SOS-Kinderdorf e. V. (Hrsg.). (2024). Der Aufarbeitung verpflichtet. Abschlussbericht. www.aufarbeitung-sos.de/service/download/Zum%20Bericht%20geht%20es%20hier.?id=204464), die Kentler-Aufarbeitung (Baader, M., Böttcher, N., Ehlke, C., Oppermann, C., Schröder, J. & Schröer, W. (2024). Ergebnisbericht „Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe – Aufarbeitung der organisationalen Verfahren und Verantwortung der Berliner Landesjugendamtes“. Hildesheim: Universitätsverlag) sowie aktuelle empirische Arbeiten zu Gewalt in der Kinder- und Jugendhilfe (Meyer, Nikolaus; Alsago, Elke (2025a): Verletzendes Verhalten in der Kindertagesbetreuung: Anspruch und Realität (Schriften zur Sozialen Arbeit, Band 2). Berlin: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.; Meyer, Nikolaus; Alsago, Elke (2025b): Gewalt, Personalmangel und institutionelle Transformation. In: FORUM für Kinder- und Jugendarbeit (2), S. 43–47; Meyer, Nikolaus; Alsago, Elke (2025c): Stationäre Kinder- und Jugendhilfe unter Druck: Strukturmängel und verletzendes Verhalten. In: Forum Jugendhilfe (2), S 48–55; Buballa, Wiebke; Meyer, Nikolaus; Alsago, Elke (2025d): Psychische Gewalt in Kitas: Wie Arbeitsbedingungen, Leitungshandeln und Teamkultur verletzendes Verhalten beeinflussen. (Schriften zur Sozialen Arbeit, Band 3). Berlin: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.) – zeigen, dass strukturelle Bedingungen maßgeblich zum Entstehen, zur Bagatellisierung oder zur Verschleierung von Gewalt beitragen können. Gleichzeitig fehlen in wesentlichen Bereichen verlässliche bundeseinheitliche Daten, etwa zu Meldungen bei Kindeswohlgefährdungen nach § 47 SGB VIII.

Die vorliegenden Studien ergeben ein konsistentes Bild: Gewalt in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (siehe auch Müller, F., Bluhm, S., Kessl, F. & Lorenz-Sinai, F. (2023). Aufarbeitung der gewaltförmigen Konstellation der 1950er Jahre im evangelischen Schülerheim Martinstift in Moers, Leipzig, Potsdam, Wuppertal; Caspari, Peter; Hackenschmied, Gerhard; Weinhandl, Kathrin (2024): Die pädagogische Praxis und der Umgang mit Gewalt im St. Augustinusheim des SkF Freiburg e. V. zwischen 1985–1997. Eine empirische Studie als Beitrag zur Aufarbeitung. München: Institut für Praxisforschung und Praxisberatung (IPP Arbeitspapier, 16)) und der Sozialen Arbeit bei Behinderung (Meyer, Nikolaus; Alsago, Elke (2025): Hilfe mit Nebenwirkungen: Wie schlechte Arbeitsbedingungen Gewalt verstärken. In: heilpaedagogik.de. Fachzeitschrift des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik (3), S. 16–20) tritt nicht zufällig auf, sondern bildet sich entlang institutioneller Risikokonstellationen. Dazu zählen nachweislich:

  • Personalmangel, Überlastung und hohe Fluktuation,
  • unzureichende Einarbeitung neuen Personals, einschließlich dual Studierender,
  • fehlende oder nicht realisierte Schutzkonzepte,
  • geschlossene Organisationskulturen,
  • unklare Rollen, geringe Kontrolle, mangelnde Fachlichkeit im Kinderschutz,
  • überfordernde oder unübersichtliche Dokumentations- und Berichtssysteme sowie
  • Qualifikationsdefizite bei zu schnell etablierten oder qualitativ reduzierten Quereinstiegswegen.

Hinzu kommt, dass bundesweit keine systematische statistische Erfassung von Meldungen nach § 47 Satz 1 Nummer 2 SGB VIII existiert. Dieser Umstand verhindert, dass empirisch belastbare Aussagen über Häufigkeit, Formen und institutionelle Reaktionen auf Gewalt- und Gefährdungsfälle möglich sind.

Die geplante inklusive Ausgestaltung des SGB VIII wird zu zusätzlichen Aufgaben in Entwicklung und Etablierung inklusiver Konzepte und Maßnahmen, Fallsteuerung, multiprofessioneller Zusammenarbeit, inklusiver Diagnostik, Assistenzplanung sowie Dokumentations- und Schutzanforderungen führen. Vor diesem Hintergrund ist von besonderer Bedeutung, wie Qualifikation, Personalentwicklung, fachliche Standards und strukturelle Rahmenbedingungen verbindlich gesichert werden.

Und es stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung sicherstellt, dass die geplante inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe nicht weiter zu steigender Arbeitsbelastung, zu Qualitätsverlusten oder neuen Risiken im Kinderschutz führt – und wie die Qualität in einer Zeit gesamtgesellschaftlicher Personalknappheit und wachsender pädagogischer Anforderungen erhalten, gestärkt und weiterentwickelt werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle empirische Befunde, wonach Beschäftigte in allen zentralen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere in Kindertageseinrichtungen, stationärer Erziehungshilfe, Offener Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und Behindertenhilfe – eine deutlich überdurchschnittliche körperliche und emotionale Erschöpfung angeben?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den wissenschaftlich belegten Zusammenhängen zwischen Personalmangel, Arbeitsverdichtung und erhöhter Wahrscheinlichkeit von Gewalt- und Grenzverletzungssituationen?

3

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine nachhaltige Verbesserung der Personalausstattung in der Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen, insbesondere mit Blick auf die anstehenden inklusiven Reformprozesse?

4

Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die inklusive Ausgestaltung des SGB VIII nicht zu einer faktischen Aufgaben- und Verantwortungsausweitung ohne ausreichende strukturelle, personelle und zeitliche Ressourcen für die Fachkräfte führt?

5

Sind nach Auffassung der Bundesregierung für multiprofessionelle Zusammenarbeit, inklusive Diagnostik und Assistenzplanung Mindeststandards notwendig, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?

6

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der IfeS-Studie 2024 (Behindertenhilfe), die strukturelle Überforderung, fehlende Schutzkonzepte und mangelnde fachliche Unterstützung als zentrale Risikofaktoren für Gewalt identifiziert?

7

Plant die Bundesregierung, im Rahmen der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe einheitliche, verbindliche und überprüfbare Schutzkonzepte einzuführen, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?

8

Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um Gewaltschutz als institutionelle Daueraufgabe zu verankern und nicht als freiwillige Maßnahme einzelner Träger?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es bislang keine bundesweite statistische Erfassung der Meldungen nach § 47 SGB VIII gibt?

10

Plant die Bundesregierung, im Rahmen der kommenden SGB-VIII-Novellierung eine verbindliche bundeseinheitliche Datenerhebung zu Häufigkeit, Formen und Bearbeitung von Gefährdungsmeldungen einzuführen, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen der SOS-Kinderdorf-Kommission (2024), wonach organisatorische Geschlossenheit, Überforderung und mangelnde Transparenz zentrale Risikokonstellationen darstellen?

12

Plant die Bundesregierung, Empfehlungen wie verpflichtende externe Aufarbeitungskommissionen, unabhängige Meldestellen und verbesserte Dokumentationsstandards bundesrechtlich zu stärken, wenn ja, wie, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?

13

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem organisationalen Lernen in Trägerstrukturen bei, wenn ja, plant die Bundesregierung diesbezüglich weitere Vorhaben, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

14

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Quereinstieg“ mit Blick auf die inklusive Kinder- und Jugendhilfe?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in zahlreichen Studien belegten steigenden fachlichen, diagnostischen und inklusionsbezogenen Anforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe (u. a. Autor:innengruppe Fachkräftebarometer (2025): Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025. Bielefeld: wbv.) aus der Tatsache, dass das von ihr geförderte Projekt des Institut for Art Historical Research (IRSA; https://iresa.de/wp-content/uploads/2024/08/2024-08-05_kurzfassung_projektantrag_kiju_quereinsteiger.pdf) ausdrücklich darauf abzielt, rechtliche Spielräume für Quereinstiege zu erweitern und Öffnungsklauseln zu identifizieren, und wie passt die damit verbundene – quantitativ wie qualitativ nicht vergleichbare – Form der Nachqualifizierung zu dem politischen Anspruch einer qualitativ hochwertigen, fachlich fundierten Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe bei zugleich wachsenden pädagogischen und inklusiven Aufgaben?

16

Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass vereinfachte oder verkürzte Quereinstiegswege – insbesondere solche, die auf Nachqualifizierungen setzen, die quantitativ und qualitativ nicht mit Fachkraftausbildungen vergleichbar sind – den Anforderungen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe standhalten?

17

Wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass eine Ausweitung von Quereinstiegsregelungen zu einer Absenkung professioneller Standards führt?

18

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Zielsetzung des IRSA-Projekts, im Wege einer kurzfristigen Analyse „rechtliche Öffnungsklauseln“ für erleichterte Quereinstiege zu identifizieren, im Verhältnis zu den aus Kinderschutzforschung, Inklusionsforschung und Organisationsforschung bekannten Risiken einer unzureichenden Qualifikation im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe?

19

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um eine fachlich hochwertige Einarbeitung neuer Beschäftigter sicherzustellen – insbesondere von dual Studierenden und Personen mit Quereinstieg –, angesichts der Befunde, dass Einarbeitungen häufig unter hohem Zeitdruck und ohne ausreichende Anleitung erfolgen, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?

20

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Fachkräfte kontinuierlich Fort- und Weiterbildungen erhalten, um den steigenden inklusiven und kinderschutzbezogenen Anforderungen entsprechen zu können, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?

21

Plant die Bundesregierung, verbindliche Einarbeitungs- und Mentoringstandards im SGB VIII zu verankern, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?

22

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus Befunden, wonach Gewalt in Einrichtungen der Sozialen Arbeit bei Behinderung, der stationären Erziehungshilfe, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und an Schulen nicht primär individuelles Fehlverhalten ist, sondern durch strukturelle Bedingungen befördert wird?

23

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die im Kentler-Bericht (Baader et al. 2024) identifizierten Risikofaktoren – mangelnde Aufsicht, unklare Rollen, unreflektierte Nähe, fehlende Kontrolle – im Rahmen der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auszuschließen?

24

Plant die Bundesregierung eine transparente, standardisierte und überprüfbare Dokumentation von Gefährdungsfällen, Gewaltvorfällen und Schutzmaßnahmen in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wenn ja, wie, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?

25

Plant die Bundesregierung, ein bundeseinheitliches Berichtswesen für Gewalt und Kinderschutz einzuführen, wenn ja, wie, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?

26

Welche Erkenntnisse aus der Sozialen Arbeit bei Behinderung (IfeS 2024) sind nach Auffassung der Bundesregierung für die inklusive Ausgestaltung des SGB VIII besonders relevant (bitte einzeln ausführen und Schlussfolgerungen benennen)?

27

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Gewalt- und Schutzrisiken aus der sogenannten Behindertenhilfe nicht unreflektiert in die Kinder- und Jugendhilfe übertragen werden, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte jeweils detailliert ausführen)?

28

Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen Fachkräftemangel, struktureller Überlastung und erhöhten Risiken für Gewaltkonstellationen?

29

Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Fachkräftesicherung plant die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Inklusionsanforderungen (bitte detailliert ausführen)?

30

Plant die Bundesregierung Forschungsprogramme bzw. Forschungsvorhaben, die die Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbedingungen, Gewaltvorkommen, Kinderschutzqualität und inklusiven Anforderungen systematisch untersuchen?

31

Welche Rolle spielen wissenschaftliche Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Praxisstandards im Rahmen der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (bitte Studien und Forschungsberichte nennen, die die Bundesregierung dafür zurate zieht)?

32

Welche externen Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben oder sonstigen Beratungsleistungen hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Beginn der 21. Wahlperiode zu dem Themenkomplex inklusive Ausgestaltung des SGB VIII sowie Weiterentwicklung bzw. Novellierung des SGB VIII in Auftrag gegeben (bitte nach finanziellem Umfang, Laufzeit, Abschluss bzw. voraussichtlichem Abschluss, Veröffentlichung und Auftragnehmer bzw. beauftragter Einrichtung sowie Zielstellung der Aufträge aufschlüsseln)?

33

Welche Vorbehalte seitens der Bundesländer und Kommunen gegenüber einer inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen (bitte einzeln ausführen)?

34

Welche finanziellen Mehraufwendungen erwartet die Bundesregierung für die kommunalen Aufgabenträger, und wird die Bundesregierung im Rahmen des Konnexitätsgebotes für die Implementierung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe den Bundesländern zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen?

35

Inwieweit wurde in der laufenden Wahlperiode an die Dialogverfahren zur inklusiven Jugendhilfe der letzten Jahre angeknüpft?

a) Wurden entsprechende Austausch- und Gesprächsformate fortgesetzt, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen), wenn nein, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet, und wie wurde stattdessen die Einbindung relevanter Akteure sichergestellt?

b) Welche Erkenntnisse wurden daraus gewonnen, und wie werden diese in den Referentenentwurf einfließen?

36

Wann wird die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vorlegen, und wann wird die Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand einen Gesetzentwurf dem Bundesrat und Deutschen Bundestag zustellen?

Berlin, den 26. Januar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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