Auswirkungen und Zielsetzung der geplanten sogenannten Klimazölle der Europäischen Union
der Abgeordneten Raimond Scheirich, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Stefan Henze, Christian Reck, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Hauke Finger, Torben Braga, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Gerrit Huy, Andreas Mayer, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Marcel Queckemeyer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der Europäischen Union tritt am 1. Januar 2026 nach einer mehrjährigen Übergangsphase in seine Regelphase ein. Ab diesem Zeitpunkt werden finanzielle Ausgleichsabgaben für bestimmte emissionsintensive Importgüter fällig. Während mit dem CBAM das Ziel verfolgt wird, unterschiedliche internationale Klimastandards (Ziele für Emissionsminderungen) anzugleichen und Carbon Leakage (Erläuterung siehe: https://energiewende.bundeswirtschaftsministerium.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2021/11/Meldung/direkt-erklaert.html, 16. Januar 2026) zu verhindern, bestehen Zweifel aus Sicht der Fragesteller, ob dieser Mechanismus in der Lage ist, die angestrebten klimapolitischen Wirkungen (Absenkungspfade für CO2-Emissionen) tatsächlich zu entfalten. Für Deutschland stellt sich insbesondere die Frage, ob die Einführung der finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des CBAM zu Belastungen für zentrale Industriezweige, Preissteigerungen entlang wichtiger Wertschöpfungsketten und möglichen Wettbewerbsnachteilen im internationalen Handel führen könnte. Zudem sind nach Ansicht der Fragesteller im derzeit sehr volatilen Welthandel Reaktionen bedeutender Handelspartner sowie Verschiebungen in globalen Lieferketten nicht auszuschließen. Vor diesem Hintergrund wird um Auskunft zu den erwarteten ökonomischen Auswirkungen auf Deutschland und zur Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich der Zielerreichung des CBAM gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche gesamtwirtschaftlichen Risiken und möglichen Wachstumseinbußen für Deutschland erwartet die Bundesregierung durch die Einführung des CBAM in den Jahren von 2026 bis 2030 (bitte nach zentralen Indikatoren wie Bruttoinlandsprodukt [BIP], Investitionen und Beschäftigung aufschlüsseln)?
Welche Veränderungen der Importpreise für CBAM-relevante Güter prognostiziert die Bundesregierung, und in welchem Umfang rechnet sie mit kostentreibenden Effekten für die deutsche Industrie (bitte nach Produktgruppen differenzieren)?
Wie viele deutsche Unternehmen werden nach Einschätzung der Bundesregierung unmittelbar und mittelbar negativ durch zusätzliche Kosten, Berichtspflichten und Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem CBAM betroffen sein (bitte nach Unternehmensgrößenklassen aufschlüsseln)?
Welche Sektoren der deutschen Industrie stuft die Bundesregierung als besonders gefährdet im Hinblick auf Wettbewerbsnachteile durch CBAM-bedingte Kostensteigerungen ein, und mit welchen Marktanteilsverlusten rechnet sie dort?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung ggf. für deutsche Exporteure, falls Drittstaaten, beispielsweise die USA, als Reaktion auf den CBAM handelspolitische Gegenmaßnahmen, Zölle oder nichttarifäre Handelshemmnisse einführen (bitte nach den wichtigsten Handelspartnern differenzieren), und welche Gegenmaßnahmen strebt die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die EU in diesem Fall ggf. an?
Welche Effekte auf das inländische Preisniveau und die Verbraucherpreise erwartet die Bundesregierung durch höhere Importkosten bei CBAM-relevanten Produkten und Vorleistungen (bitte für zentrale Konsum- und Investitionsgüter darstellen)?
Welche makroökonomischen und standortpolitischen Risiken bzw. Nachteile sieht die Bundesregierung für Deutschland ggf. im Falle von Lieferkettenanpassungen, Produktionsverlagerungen oder Investitionszurückhaltung infolge des CBAM?
Welche konkreten Gespräche und Abstimmungsprozesse führt die Bundesregierung ggf. mit zentralen Handelspartnern, um handelspolitische Konflikte und Gegenmaßnahmen aufgrund des CBAM zu vermeiden, und mit welchem Ergebnis?
a) Hat sich die Bundesregierung zu den Erfolgsaussichten der russischen Klage vor der Welthandelsorganisation (WTO) gegen den CBAM eine Auffassung erarbeitet, wenn ja, welche, und welche Maßnahmen ergreift sie ggf. innerhalb der EU, um den Vorwurf der Diskriminierung rechtlich zu entkräften?
b) Welche messbaren Zielgrößen nutzt die Bundesregierung ggf., um zu bewerten, ob der CBAM tatsächlich zu einer Verringerung der globalen CO2-Emissionen führt, und in welchem Zeitraum hält sie welche Emissionsminderungen für realistisch?
a) Welche methodischen Ansätze zieht die Bundesregierung ggf. heran, um mögliche Auswirkungen des CBAM auf Klimaschutzstandards (Ziele für Emissionsminderungen) in Drittstaaten einzuschätzen, und welche Position hat sie sich – sofern vorhanden – zu der Frage erarbeitet, wie reine Produktions- und Handelsverlagerungen zulasten der deutschen Wirtschaft vermieden werden sollen?
b) Hat sich die Bundesregierung mit der Frage befasst, inwieweit durch den CBAM tatsächlich zusätzliche Klimaschutzanstrengungen (Emissionsminderungen) in Drittstaaten ausgelöst werden können; wenn ja, zu welchen Einschätzungen ist sie dabei gelangt, und welche Erkenntnisse liegen ihr zu dem Risiko vor, dass es stattdessen zu einer bloßen Verlagerung von Emissionen kommt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von auf EU-Ebene diskutierten oder veröffentlichten Schätzungen zu möglichen Einnahmen aus dem CBAM, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus im Hinblick auf finanzielle Belastungen von in Deutschland ansässigen Unternehmen, welcher Anteil wird aus Sicht der Bundesregierung zulasten deutscher Importeure und Unternehmen erwirtschaftet, fließen Einnahmen aus dem CBAM direkt oder indirekt in den Bundeshaushalt, und wenn ja, mit welchen Einnahmen rechnet die Bundesregierung?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über auf EU-Ebene diskutierte oder geplante Verwendungszwecke möglicher Einnahmen aus dem CBAM, und welche Position hat sie sich dazu erarbeitet, wie diese Einnahmen im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Belastungen von Unternehmen und Verbrauchern in Deutschland einzuordnen sind?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung ggf. die Bürokratiekosten und den Erfüllungsaufwand für die Verwaltung in Deutschland (beispielsweise Zollbehörden und andere zuständige Stellen) im Zusammenhang mit der Umsetzung des CBAM ein, und mit welchen Mehrkosten für Personal und IT rechnet sie?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung ggf. die Bürokratiekosten und den Erfüllungsaufwand für deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des CBAM ein, und hat sie sich eine Auffassung erarbeitet zu diesen Kosten im Verhältnis zum erwarteten Klimanutzen (wenn ja, bitte ausführen)?
Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung mit der Umsetzung des CBAM ggf. jeweils für die deutsche Stahl-, Aluminium-, Kupfer‑, Zement-, Düngemittel-, Chemie-, Maschinenbau-, Automobil- und Elektrizitätswirtschaft im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Investitionsentscheidungen (bitte getrennt darstellen)?
Welche flankierenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem CBAM hat die Bundesregierung ggf. vorgesehen oder geprüft, um betroffene Drittstaaten bei der Umstellung auf emissionsärmere Produktionsweisen zu unterstützen, und wie ordnet sie diese Maßnahmen handelspolitisch ein, um einer Wahrnehmung des CBAM als protektionistisches Instrument entgegenzuwirken? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu bereits geplanten oder in Erwägung gezogenen Produktions- oder Investitionsverlagerungen deutscher Unternehmen infolge des CBAM vor (bitte nach Branchen und Regionen differenzieren)?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung ggf. sichergestellt werden, dass der CBAM nicht insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland benachteiligt, die in globalen Wertschöpfungsketten tätig sind, und sind hierfür gezielte Entlastungsmaßnahmen vorgesehen?
Welche Bewertungen liegen der Bundesregierung ggf. zu der Frage vor, ob der CBAM zu einer Verlagerung von Vorproduktionsstufen in Länder außerhalb des CBAM-Anwendungsbereichs führt, und welche Maßnahmen hält sie in diesem Falle für erforderlich, um solchen Verlagerungen und damit verbundenen Wohlstands- und Beschäftigungsverlusten in Deutschland vorzubeugen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. darüber, ob der CBAM tatsächlich Anreize für technologische Kooperationen zwischen deutschen Unternehmen und Produzenten in Drittstaaten schafft, oder ob er, im Gegenteil, eher zu einer Einschränkung solcher Kooperationen führt?
Hat sich die Bundesregierung mit der Aussage auseinandergesetzt, der CBAM könne als Form eines sogenannten grünen Imperialismus bzw. grünen Neokolonialismus (www.welt.de/wirtschaft/plus247057728/Europa-Klima-Gebote-erzuernen-die-Welt-Gruener-Neokolonialismus.html) verstanden werden, wenn ja, hat sie sich dazu eine Positionierung erarbeitet (wie lautet diese ggf.) ,und welche Argumente führt sie in diesem Falle konkret zur Einordnung und Entkräftung dieses Vorwurfs an (bitte unter Bezugnahme auf die Sicht zentraler Handelspartner begründen)?