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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Stand der internen Prüfungen zur Kosten-, Mengen- und Folgenabschätzung einer möglichen Grüngasquote

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

03.03.2026

Aktualisiert

10.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/415517.02.2026

Stand der internen Prüfungen zur Kosten-, Mengen- und Folgenabschätzung einer möglichen Grüngasquote

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd Schattner, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Christoph Birghan, Ulrich von Zons, Knuth Meyer-Soltau, Lukas Rehm, Wolfgang Wiehle, Otto Strauß, Thomas, Korell, Thomas Dietz, Thomas Ladzinski, Volker Scheurell, Bernd Schattner, Marc Bernhard, Uwe Schulz, Kay-Uwe Ziegler, Martina Uhr, Dr. Christina Baum, Dr. Michael Blos, Edgar Naujok, Jan Wenzel Schmidt, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Stefan Keuter, Alexis L. Giersch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3570 erklärt, dass eine Entscheidung über die Einführung einer sogenannten Grüngasquote bislang nicht getroffen worden sei. Zugleich führt sie aus, dass mögliche Auswirkungen einer solchen Quote stark von ihrer konkreten Ausgestaltung abhingen und dass sich die Höhe einer etwaigen Grüngasquote an der Verfügbarkeit entsprechender erneuerbarer Gase orientieren müsse.

Konkrete Angaben zu möglichen Kostenbelastungen für private Haushalte und Unternehmen, zu Preiswirkungen auf dem Gasmarkt, zu erwarteten Einsparungen von Kohlendioxid oder zu verfügbaren Mengen sogenannter erneuerbarer Gase hat die Bundesregierung in ihrer Antwort jedoch nicht gemacht. Auch Aussagen zu möglichen sozialen Auswirkungen sowie zu internen Prüf- und Entscheidungsgrundlagen bleiben offen.

Zudem muss die Wirksamkeit einer Grüngasquote nach Auffassung der Fragesteller insgesamt in Frage gestellt werden. Erdgas ist ab 2028 komplett vom EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) 2 erfasst, einschließlich der Nutzung für Gebäudeheizungen (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/factsheet_einfuehrung_eines_emissionshandelssystems.pdf). Die daraus resultierenden Emissionen unterliegen damit einer europaweiten Deckelung in Form der Menge der im EU-ETS ausgegeben Menge an Emissionszertifikaten. An deren Menge würde sich durch eine deutsche Grüngasquote jedoch nichts ändert.

Bereits der IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change)-Bericht 2014 hat darauf hingewiesen, dass innerhalb von funktionierenden „Cap-and-Trade“-Emissionshandelssystemen (wie dem EU-ETS) die Menge der Emissionen nur durch Reduktion der ausgegebenen Menge an Emissionsrechten geändert werden kann. Subventionen, Verbote und ähnliche Maßnahmen in davon abgedeckten Sektoren führen demnach lediglich zu Effizienzverlusten und Kostensteigerungen, ohne die Emissionen zu reduzieren (IPCC: Climate Change 2014 Mitigation of Climate Change Working Group III Contribution to the Fifth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change, S. 94; das grundlegende Problem von Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen innerhalb eines Cap-and-trade-Systems wird zudem in Punkt 15.7.3.2 auf den Seiten 1 181 und 1 182 an einem Beispiel beschrieben; www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/ipcc_wg3_ar5_full.pdf). Der Versuch, Emissionen durch eine Grüngasquote in Deutschland zu senken, macht daher lediglich Emissionsrechte frei, die dann in anderen Ländern oder Sektoren verwendet werden. An den Emissionen in Europa ändert sich trotz Kosten der Grüngasquote in Deutschland nichts.

Vor diesem Hintergrund wird nach dem Stand der internen Prüfungen innerhalb der Bundesregierung und der Einschätzung der Wirksamkeit der Maßnahme gefragt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Seit welchem Zeitpunkt prüft die Bundesregierung die Einführung einer Grüngasquote als mögliches energiepolitisches Instrument?

2

Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind an diesen Prüfungen beteiligt?

3

Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine federführende Stelle für die Prüfung einer möglichen Grüngasquote, und wenn ja, welche?

4

Wurden innerhalb der Bundesregierung bislang interne Kostenabschätzungen oder Modellrechnungen zu möglichen Mehrkosten einer Grüngasquote für private Haushalte erstellt, wenn ja, auf welcher Datengrundlage beruhen diese Abschätzungen, für welche Zeiträume wurden sie vorgenommen, und welche Bandbreiten möglicher Mehrkosten wurden ermittelt, und wenn nein, aus welchen Gründen wurden bislang keine entsprechenden Kostenabschätzungen vorgenommen?

5

Wurden von der Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis mögliche Auswirkungen einer Grüngasquote auf Gaspreise für Industrie, Gewerbe und energieintensive Unternehmen innerhalb der Bundesregierung untersucht (bitte ggf. solche Auswirkungen auch quantitativ erläutern)?

6

Auf welchen Annahmen zur Verfügbarkeit erneuerbarer Gase beruht die Prüfung einer möglichen Grüngasquote derzeit?

7

Gibt es innerhalb der Bundesregierung Szenarien oder Schätzungen zu den bis 2030, 2035 oder 2040 verfügbaren Mengen erneuerbarer Gase?

a) Wenn solche Szenarien oder Schätzungen vorliegen, welche Herkunft der Gase (inländische Erzeugung, Importe, jeweils mit Mengenangaben) wird jeweils angenommen, und welche infrastrukturellen Voraussetzungen werden dabei zugrunde gelegt?

b) Wenn keine entsprechenden Szenarien oder Schätzungen vorliegen, wie soll sichergestellt werden, dass eine mögliche Grüngasquote erfüllbar ist?

8

Wurden innerhalb der Bundesregierung soziale oder verteilungspolitische Folgenabschätzungen zu möglichen Auswirkungen einer Grüngasquote auf einkommensschwache Haushalte oder Mieter vorgenommen, wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Abschätzungen gekommen, und wenn nein, ist eine solche Folgenabschätzung geplant, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

9

Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung ggf., um vor einer möglichen Entscheidung über die Einführung einer Grüngasquote eine belastbare Entscheidungsgrundlage hinsichtlich Kosten, Mengen, Preiswirkungen und sozialer Auswirkungen zu schaffen?

10

Hält die Bundesregierung eine Grüngasquote angesichts der generellen Einbindung von Erdgas in das EU-ETS 2 ab 2028 und der damit verbundenen europaweiten Deckelung der CO2-Emissionen für eine wirksame Maßnahme zum Klimaschutz (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, wie senken sich durch eine deutsche Grüngasquote die europaweiten Emissionen, wenn die Zahl der im EU ETS 2 ausgegebenen Emissionsrechte gleich bleibt, und wenn nein, warum wird die Grüngasquote weiter geprüft?

Berlin, den 30. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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