Ombudswesen und Umgang mit Beschwerden zu Machtmissbrauch und anderem Fehlverhalten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
der Abgeordneten Sonja Lemke, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die vier großen Gemeinschaften außeruniversitärer Forschungseinrichtungen – die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft und die Leibniz-Gemeinschaft – spielen eine wichtige Rolle im deutschen Wissenschaftssystem, die sich unter anderem in einer dauerhaften institutionellen Förderung durch Bund und Länder im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation sowie einer Reihe haushaltsrechtlicher Privilegien im Wissenschaftsfreiheitsgesetz widerspiegeln.
Gleichzeitig wurde wiederholt über Fälle von Machtmissbrauch, Sexismus und anderer Diskriminierung und ähnlich gelagertem Fehlverhalten berichtet. So berichteten zuletzt im März 2025 die „Deutsche Welle“ und „Der Spiegel“ im Rahmen einer investigativen Recherche über Fälle an verschiedenen Max-Planck-Instituten (www.dw.com/de/deutschland-forschung-wissenschaft-machtmissbrauch-max-planck-institute-v2/a-71903094).
Derartige Vorkommnisse sind weder auf außeruniversitäre Forschungseinrichtungen noch auf den Wissenschaftsbetrieb beschränkt. Gleichwohl kommt hier eine Reihe von Faktoren zusammen – oft prekäre Beschäftigungsverhältnisse, hierarchische und auf relativ unabhängig agierende Einzelpersonen zulaufende Strukturen, und damit einhergehende Abhängigkeitsverhältnisse, die durch Erwägungen beispielsweise über die eigene wissenschaftliche Karriere oder aufenthaltsrechtliche Fragen noch verstärkt werden können – die nach Auffassung der Fragestellenden geeignet sind, Machtmissbrauch zu befördern.
Neben diesen strukturellen Fragen spielt auch eine Rolle, wie im Einzelfall mit Vorwürfen und Beschwerden umgegangen wird. In allen vier Forschungsgemeinschaften existieren verschiedene Strukturen, auf Einrichtungsebene oder zentral, die damit befasst sind. Allerdings spricht beispielsweise die „Deutsche Welle“ in ihrer Berichterstattung davon, die Rechercheergebnisse deuteten auf ein „systemisches Versagen der Compliance-Mechanismen“ bei der Max-Planck-Gesellschaft hin. Nach Ansicht der Fragestellenden sollte für potenzielle Beschwerdeführer immer transparent sein, nach welchen Modalitäten Beschwerden behandelt werden und wie häufig dies tatsächlich Konsequenzen nach sich zieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Welche Strukturen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Max-Planck-Gesellschaft und ihrer Institute, um Meldungen zu Fehlverhalten entgegenzunehmen und zu bearbeiten?
a) Sind die entsprechenden Stellen jeweils intern oder extern organisiert?
b) Soweit es sich um interne Stellen handelt, wie sind diese personell ausgestattet, und handelt es sich dabei um eigene Stellen oder Zusatzaufgaben von Personen in anderer Funktion?
c) Wo sind die entsprechend befassten Personen in der Organisationsstruktur bzw. Hierarchie der Gesellschaft bzw. der Institute angesiedelt, und gibt es personelle Überschneidungen mit Gleichstellungsbeauftragten?
d) Inwieweit werden Mittel zur Weiterbildung der befassten Personen und zur Zugänglichmachung der Strukturen aufgewendet?
e) Für wen stehen diese Strukturen zur Verfügung, und beinhaltet dies insbesondere Personen, die sich beispielsweise als Stipendiaten, Fellows oder Assoziierte an den Instituten bewegen, ohne dort einen Arbeitsvertrag zu haben?
Wie viele Meldungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese Strukturen in den letzten fünf Jahren aufgenommen, und wie verteilen sich diese auf die Themenfelder
a) wissenschaftliches Fehlverhalten,
b) Fehlverhalten im Rahmen der Personalführung,
c) Sexismus,
d) sexualisierte Gewalt,
e) andere Formen der Diskriminierung, Mobbing oder Ausübung von Gewalt,
f) anderes Fehlverhalten?
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Meldungen auf die relativen Positionen der beteiligten Personen (Meldung mit Bezug auf Vorgesetzte, Untergebene oder Kolleginnen und Kollegen)?
In wie vielen der in Frage 2 erfragten Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung genauere Untersuchungen eingeleitet (bitte hier bei allen folgenden Teilfragen nach Themenfeldern wie in der Antwort zu Frage 2 aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Untersuchungen sind abgeschlossen?
b) Wie viele davon haben zu konkreten Maßnahmen gegen Personen geführt, für die ein Fehlverhalten festgestellt wurde?
c) Wie verteilen sich diese Maßnahmen auf verschiedene Sanktionsformen (beispielsweise Ermahnung, Abmahnung, Versetzung, Freistellung, Kündigung, Strafanzeige, Wahrnahme verpflichtender Beratungen oder Ausschluss von Zugängen)?
d) Wie lange haben die abgeschlossenen Untersuchungen durchschnittlich gedauert?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Meldungen, die Anzahl der eingeleiteten Untersuchungen und die Anzahl der ergriffenen Maßnahmen auf die einzelnen Max-Planck-Institute?
Welche Vorgaben zur Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich
a) der Dauer des Verfahrens,
b) der Transparenz des Verfahrens für die Beteiligten,
c) der Dokumentation des Verfahrens,
d) des Schutzes der Beteiligten,
e) der Unabhängigkeit der damit befassten Stellen und
f) des Umgangs mit Fällen, in denen eine Überlagerung mit der Zuständigkeit externer (insbesondere universitärer und privatwirtschaftlicher) Kooperationspartner besteht?
Welche Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die Max-Planck-Gesellschaft zur Evaluation bzw. (externen) Supervision ihrer Meldeverfahren?
Inwieweit wirkt nach Kenntnis der Bundesregierung die Max-Planck-Gesellschaft bezüglich der Frage des Umgangs mit Meldungen zu Fehlverhalten auf ihre Institute ein?
Welche Strukturen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Fraunhofer-Gesellschaft und ihrer Institute, um Meldungen zu Fehlverhalten entgegenzunehmen und zu bearbeiten?
a) Sind die entsprechenden Stellen jeweils intern oder extern organisiert?
b) Soweit es sich um interne Stellen handelt, wie sind diese personell ausgestattet, und handelt es sich dabei um eigene Stellen oder Zusatzaufgaben von Personen in anderer Funktion?
c) Wo sind die entsprechend befassten Personen in der Organisationsstruktur bzw. Hierarchie der Gesellschaft bzw. der Institute angesiedelt, und gibt es personelle Überschneidungen mit Gleichstellungsbeauftragten?
d) Inwieweit werden Mittel zur Weiterbildung der befassten Personen und zur Zugänglichmachung der Strukturen aufgewendet?
e) Für wen stehen diese Strukturen zur Verfügung, und beinhaltet dies insbesondere Personen, die sich beispielsweise als Stipendiaten, Fellows oder Assoziierte an den Instituten bewegen, ohne dort einen Arbeitsvertrag zu haben?
Wie viele Meldungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese Strukturen in den letzten fünf Jahren aufgenommen, und wie verteilen sich diese auf die Themenfelder
a) wissenschaftliches Fehlverhalten,
b) Fehlverhalten im Rahmen der Personalführung,
c) Sexismus,
d) sexualisierte Gewalt,
e) andere Formen der Diskriminierung, Mobbing oder Ausübung von Gewalt,
f) anderes Fehlverhalten?
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Meldungen auf die relativen Positionen der beteiligten Personen (Meldung mit Bezug auf Vorgesetzte, Untergebene oder Kolleginnen und Kollegen)?
In wie vielen der in Frage 10 erfragten Fälle wurden genauere Untersuchungen eingeleitet (bitte hier bei allen folgenden Teilfragen nach Themenfeldern wie in der Antwort zu Frage 10 aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Untersuchungen sind abgeschlossen?
b) Wie viele davon haben zu konkreten Maßnahmen gegen Personen geführt, für die ein Fehlverhalten festgestellt wurde?
c) Wie verteilen sich diese Maßnahmen auf verschiedene Sanktionsformen (beispielsweise Ermahnung, Abmahnung, Versetzung, Freistellung, Kündigung, Strafanzeige, Wahrnahme verpflichtender Beratungen oder Ausschluss von Zugängen)?
d) Wie lange haben die abgeschlossenen Untersuchungen durchschnittlich gedauert?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Meldungen, die Anzahl der eingeleiteten Untersuchungen und die Anzahl der ergriffenen Maßnahmen auf die einzelnen Fraunhofer-Institute?
Welche Vorgaben zur Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich
a) der Dauer des Verfahrens,
b) der Transparenz des Verfahrens für die Beteiligten,
c) der Dokumentation des Verfahrens,
d) des Schutzes der Beteiligten,
e) der Unabhängigkeit der damit befassten Stellen und
f) des Umgangs mit Fällen, in denen eine Überlagerung mit der Zuständigkeit externer (insbesondere universitärer und privatwirtschaftlicher) Kooperationspartner besteht?
Welche Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die Fraunhofer-Gesellschaft zur Evaluation bzw. (externen) Supervision ihrer Meldeverfahren?
Inwieweit wirkt nach Kenntnis der Bundesregierung die Fraunhofer-Gesellschaft bezüglich der Frage des Umgangs mit Meldungen zu Fehlverhalten auf ihre Institute ein?
Welche Strukturen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft und ihrer Forschungszentren, um Meldungen zu Fehlverhalten entgegenzunehmen und zu bearbeiten?
a) Sind die entsprechenden Stellen jeweils intern oder extern organisiert?
b) Soweit es sich um interne Stellen handelt, wie sind diese personell ausgestattet, und handelt es sich dabei um eigene Stellen oder Zusatzaufgaben von Personen in anderer Funktion?
c) Wo sind die entsprechend befassten Personen in der Organisationsstruktur bzw. Hierarchie der Gemeinschaft bzw. der Forschungszentren angesiedelt, und gibt es personelle Überschneidungen mit Gleichstellungsbeauftragten?
d) Inwieweit werden Mittel zur Weiterbildung der befassten Personen und zur Zugänglichmachung der Strukturen aufgewendet?
e) Für wen stehen diese Strukturen zur Verfügung, und beinhaltet dies insbesondere Personen, die sich beispielsweise als Stipendiaten, Fellows oder Assoziierte an den Forschungszentren bewegen, ohne dort einen Arbeitsvertrag zu haben?
Wie viele Meldungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese Strukturen in den letzten fünf Jahren aufgenommen, und wie verteilen sich diese auf die Themenfelder
a) wissenschaftliches Fehlverhalten,
b) Fehlverhalten im Rahmen der Personalführung,
c) Sexismus,
d) sexualisierte Gewalt,
e) andere Formen der Diskriminierung, Mobbing oder Ausübung von Gewalt,
f) anderes Fehlverhalten?
Wie verteilen nach Kenntnis der Bundesregierung sich die Meldungen auf die relativen Positionen der beteiligten Personen (Meldung mit Bezug auf Vorgesetzte, Untergebene oder Kolleginnen und Kollegen)?
In wie vielen der in Frage 18 erfragten Fälle wurden genauere Untersuchungen eingeleitet (bitte hier bei allen folgenden Teilfragen nach Themenfeldern wie in der Antwort zu Frage 18 aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Untersuchungen sind abgeschlossen?
b) Wie viele davon haben zu konkreten Maßnahmen gegen Personen geführt, für die ein Fehlverhalten festgestellt wurde?
c) Wie verteilen sich diese Maßnahmen auf verschiedene Sanktionsformen (beispielsweise Ermahnung, Abmahnung, Versetzung, Kündigung, Strafanzeige, Wahrnahme verpflichtender Beratungen oder Ausschluss von Zugängen)?
d) Wie lange haben die abgeschlossenen Untersuchungen durchschnittlich gedauert?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Meldungen, die Anzahl der eingeleiteten Untersuchungen und die Anzahl der ergriffenen Maßnahmen auf die einzelnen Helmholtz-Forschungszentren?
Welche Vorgaben zur Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich
a) der Dauer des Verfahrens,
b) der Transparenz des Verfahrens für die Beteiligten,
c) der Dokumentation des Verfahrens,
d) des Schutzes der Beteiligten,
e) der Unabhängigkeit der damit befassten Stellen und
f) des Umgangs mit Fällen, in denen eine Überlagerung mit der Zuständigkeit externer (insbesondere universitärer und privatwirtschaftlicher) Kooperationspartner besteht?
Welche Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die Helmholtz-Gemeinschaft zur Evaluation bzw. (externen) Supervision ihrer Meldeverfahren?
Inwieweit wirkt nach Kenntnis der Bundesregierung die Helmholtz-Gemeinschaft bezüglich der Frage des Umgangs mit Meldungen zu Fehlverhalten auf ihre Forschungszentren ein?
Welche Strukturen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Leibniz-Gemeinschaft und ihrer Einrichtungen, um Meldungen zu Fehlverhalten entgegenzunehmen und zu bearbeiten?
a) Sind die entsprechenden Stellen jeweils intern oder extern organisiert?
b) Soweit es sich um interne Stellen handelt, wie sind diese personell ausgestattet, und handelt es sich dabei um eigene Stellen oder Zusatzaufgaben von Personen in anderer Funktion?
c) Wo sind die entsprechend befassten Personen in der Organisationsstruktur bzw. Hierarchie der Gemeinschaft bzw. der Einrichtungen angesiedelt, und gibt es personelle Überschneidungen mit Gleichstellungsbeauftragten?
d) Inwieweit werden Mittel zur Weiterbildung der befassten Personen und zur Zugänglichmachung der Strukturen aufgewendet?
e) Für wen stehen diese Strukturen zur Verfügung, und beinhaltet dies insbesondere Personen, die sich beispielsweise als Stipendiaten, Fellows oder Assoziierte an den Einrichtungen bewegen, ohne dort einen Arbeitsvertrag zu haben?
Wie viele Meldungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese Strukturen in den letzten fünf Jahren aufgenommen, und wie verteilen sich diese auf die Themenfelder
a) wissenschaftliches Fehlverhalten,
b) Fehlverhalten im Rahmen der Personalführung,
c) Sexismus,
d) sexualisierte Gewalt,
e) andere Formen der Diskriminierung, Mobbing oder Ausübung von Gewalt,
f) anderes Fehlverhalten?
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Meldungen auf die relativen Positionen der beteiligten Personen (Meldung mit Bezug auf Vorgesetzte, Untergebene oder Kolleginnen und Kollegen)?
In wie vielen der in Frage 26 erfragten Fälle wurden genauere Untersuchungen eingeleitet (bitte hier bei allen folgenden Teilfragen nach Themenfeldern wie in der Antwort zu Frage 26 aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Untersuchungen sind abgeschlossen?
b) Wie viele davon haben zu konkreten Maßnahmen gegen Personen geführt, für die ein Fehlverhalten festgestellt wurde?
c) Wie verteilen sich diese Maßnahmen auf verschiedene Sanktionsformen (beispielsweise Ermahnung, Abmahnung, Versetzung, Freistellung, Kündigung, Strafanzeige, Wahrnahme verpflichtender Beratungen oder Ausschluss von Zugängen)?
d) Wie lange haben die abgeschlossenen Untersuchungen durchschnittlich gedauert?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Meldungen, die Anzahl der eingeleiteten Untersuchungen und die Anzahl der ergriffenen Maßnahmen auf die einzelnen Leibniz-Einrichtungen?
Welche Vorgaben zur Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich
a) der Dauer des Verfahrens,
b) der Transparenz des Verfahrens für die Beteiligten,
c) der Dokumentation des Verfahrens,
d) des Schutzes der Beteiligten,
e) der Unabhängigkeit der damit befassten Stellen und
f) des Umgangs mit Fällen, in denen eine Überlagerung mit der Zuständigkeit externer (insbesondere universitärer und privatwirtschaftlicher) Kooperationspartner besteht?
Welche Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die Leibniz-Gemeinschaft zur Evaluation bzw. (externen) Supervision ihrer Meldeverfahren?
Inwieweit wirkt nach Kenntnis der Bundesregierung die Leibniz-Gemeinschaft bezüglich der Frage des Umgangs mit Meldungen zu Fehlverhalten auf ihre Einrichtungen ein?
Inwieweit hat sich die Bundesregierung über die Aufsichtsgremien der außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder die Gremien der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz für eine Stärkung der Meldeverfahren oder andere Maßnahmen, die Machtmissbrauch entgegenwirken können, eingesetzt bzw. plant, dies in Zukunft zu tun?