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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Hochwasserschutz und Verwendung der Wiederaufbauhilfe 2021 im Ahrtal

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.02.2026

Aktualisiert

09.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/416017.02.2026

Hochwasserschutz und Verwendung der Wiederaufbauhilfe 2021 im Ahrtal

der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Steffi Lemke, Misbah Khan, Corinna Rüffer, Julian Joswig, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Harald Ebner, Lisa Badum, Julia Schneider, Marlene Schönberger, Swantje Henrike Michaelsen, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Infolge der Flutkatastrophe im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wurde das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ zur Beseitigung der Schäden und zum Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten errichtet. Seitdem schreitet der Wiederaufbau über landesspezifische Förderrichtlinien auf Grundlage der bundesgesetzlichen Regelungen voran. Parallel zum Wiederaufbau wurden insbesondere im Ahrtal in einem intensiven Prozess Vorschläge entwickelt, wie der Hochwasserschutz in der Region verbessert werden kann. Aus diesem Prozess haben sich vielfältige Maßnahmen des Hochwasserschutzes ergeben, die die Kommunen umsetzen wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Plant die Bundesregierung, die im Rahmen eines intensiven Prozesses entwickelten Vorschläge aus der Ahrtalregion zur künftigen Verbesserung des Hochwasserschutzes finanziell abzusichern, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

2

Wie gestaltet sich der Mittelabfluss aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“?

3

Ist der Bau von nach der Flutkatastrophe entwickelten zusätzlichen Hochwasserschutzmaßnahmen aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ zulässig?

4

Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Sondervermögen mit den aktuell geplanten Beseitigungs- und Wiederaufbauprojekten ausgeschöpft werden wird?

5

Wie plant die Bundesregierung möglicherweise nicht für den Wiederaufbau benötigte Restmittel zu verwenden?

6

Erwägt die Bundesregierung – mit Blick auf aufgrund der fortschreitenden Klimakrise zunehmende Gefahren durch Starkregen- und Hochwasserereignisse –, neben dem Wiederaufbau auch die Umsetzung von neuen Hochwasserschutzmaßnahmen aus möglicherweise nicht für den Wiederaufbau benötigten Restmitteln aus dem Sondervermögen zu ermöglichen, wenn ja, inwieweit, und wenn nein, warum nicht?

7

Gab es aus den betroffenen Bundesländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Initiativen, eine solche Öffnung des Sondervermögens für Hochwasserschutzmaßnahmen zu ermöglichen, und wenn ja, welche?

8

Wenn es entsprechende Initiativen gab, auf welche Weise wurde auf diese vonseiten der Bundesregierung reagiert?

9

Erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund klimabedingt zunehmender Gefahren durch Hochwasser- und Starkregenereignisse den Vorschlag, Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe durch eine Erweiterung sowie entsprechende finanzielle Ausstattung mit Bundesmitteln zu einer Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur, Küsten- und Hochwasserschutz zu verankern, wenn ja, inwieweit, und wenn nein, warum nicht?

10

Will die Bundesregierung die Möglichkeit eines bezahlbaren Versicherungsschutzes vor Hochwassergefahren für die Bürgerinnen und Bürger sicherstellen und unterstützen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die mögliche Einführung einer Versicherungspflicht vor dem Hintergrund der aktuellen und europaweit feststellbaren Folgen von zunehmenden Unwettern und der Erkenntnis, dass Hochwasser und Starkregenkatastrophen nicht auf bestimmte Regionen begrenzt sind?

12

Plant die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen zum Ausgleich finanzieller Belastungen der Bürgerinnen und Bürger im Fall von Unwetterkatastrophen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 9. Februar 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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