Kündigung von Konten politischer Organisationen („Debanking“) sowie Zahlungssouveränität in der Europäischen Union
der Abgeordneten Lisa Schubert, Luke Hoß, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Violetta Bock, Janina Böttger, Clara Bünger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, David Schliesing, Ines Schwerdtner, Aaron Valent, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
In den letzten Wochen kam es zu mehreren Fällen von mutmaßlich politisch motivierten Kontokündigungen in Deutschland, die nach Ansicht der Fragestellenden zeigen, wie stark private und öffentliche Banken heute faktisch US-Sanktions- und Terrorlisten folgen: So haben die Sparkasse Göttingen und die GLS Bank den Kontovertrag mit dem linken Solidaritätsverein Rote Hilfe e. V., der eine über 100 Jahre alte Geschichte aufweist und rund 19 000 Mitglieder organisiert, ohne nachvollziehbare rechtliche Begründung gekündigt; zeitlich eng verknüpft mit der Eintragung der sogenannten Antifa Ost auf einer US-Terrorliste (https://taz.de/Etappensieg-vor-Gericht/!6146219/). Die Rote Hilfe hat daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet, und das Landgericht Göttingen hat die Sparkasse kurzfristig verpflichtet, das Konto zumindest fortzuführen (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/goettingen-konto-der-roten-hilfe-gekuendigt-sparkasse-scheitert-vor-gericht,rotehilfe-114.html) – ein Fall, der auch in großen Medien aufgegriffen wurde. Zudem hat die US-Regierung unter Donald Trump Teile der Führung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) mit Sanktionsmaßnahmen belegt, inklusive Einfrierung von Konten und Zahlungsverboten, was dazu führte, dass betroffene Richter und Mitarbeitende selbst von Zahlungsdiensten abgeschnitten wurden und öffentliche Debatten über die Rechtsstaatlichkeit solcher extraterritorialen Maßnahmen ausgelöst hat (https://verfassungsblog.de/u-s-sanctions-on-the-international-criminal-court).
Diese Entwicklungen verweisen auch auf den Umstand, dass die EU-Zahlungsinfrastruktur maßgeblich von US-basierten Zahlungsdienstleistern wie Visa, Mastercard, Google Pay, Apple Pay und PayPal abhängt. So haben etwa die beiden erstgenannten einen Anteil von 90 Prozent an den innereuropäischen Kartenzahlungen (www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2025/779852/ECTI_IDA%282025 Prozent29779852_EN.pdf). Aus Sicht der Fragestellenden ist dies Ausweis für eine zunehmend gefährliche Abhängigkeit und strukturelle Schwäche der europäischen Finanz- und Zahlungssouveränität.
Institutionelle Studien zeigen, dass dieses Abhängigkeitsverhältnis eine geopolitische Anfälligkeit darstellt und die Notwendigkeit eigener Zahlungsverfahren, etwa durch einen sicheren, souveränen und öffentlich bereitgestellten Digitalen Euro, unterstreicht. Vor diesem Hintergrund wird in politischen und zivilgesellschaftlichen Kreisen die Frage diskutiert, wie die EU-Blocking-Verordnung (Verordnung (EU) Nummer 2271/96) und andere Mechanismen so umgesetzt werden können (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A01996R2271-20180807), dass private Banken zur Priorisierung von EU-Recht gegenüber ausländischen Sanktionen verpflichtet werden bzw. dass eine sanktionssichere, öffentliche Zahlungsinfrastruktur geschaffen wird, die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Organisationen wirklich vor extraterritorialen Drittstaatseingriffen schützt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Vorgängen?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufnahme einer dort als „Antifa Ost“ bezeichneten Gruppierung auf eine Liste von Gruppierungen, gegen die die US-Regierung Sanktionen betreffend u. a. den Finanzverkehr verhängt hat, Auswirkungen auf das Führen von Konten durch Organisationen wie die Rote Hilfe e. V. und ggf. weitere, und wenn ja, welche?
Gibt es darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen des Verbots „der Antifa“ in den USA vermittels eines Sanktionsregimes gegen Gruppierungen weltweit und insbesondere in Deutschland, die „der Antifa“ zugerechnet werden?
Bestehen Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Rahmen seiner Tätigkeit Geldinstituten und anderen privaten Stellen nahezulegen, durch Kündigung privatrechtlicher Verträge einen Beitrag zur Bekämpfung „extremistischer“ oder verfassungsfeindlicher Bestrebungen zu leisten, und wenn ja, welche, und ist ein solches Vorgehen erfolgt (Anwendungsfälle bitte nennen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verdachtsmeldungen zu Terrorismusfinanzierung bei der Financial Intelligence Unit (FIU), die im Zusammenhang mit Sanktions- und Terrorlisten aus Drittstaaten stehen, und wenn ja, wie viele davon beziehen sich auf Sanktionsmaßnahmen, welche sich weder die EU noch Deutschland zu eigen machen?
a) Existieren Empfehlungen, insbesondere Typologien zur Erkennung von Terrorismusfinanzierung seitens der FIU, die Banken nahelegen, es als Anhaltspunkt für erhöhte Aufmerksamkeit zu betrachten, wenn Kundinnen und Kunden „Kritik an der Regierung“ äußern, und wenn ja, welche?
b) Existieren Empfehlungen, insbesondere Typologien zur Erkennung von Terrorismusfinanzierung seitens der FIU, die „Extremismus“ oder „Radikalismus“ als Anhaltspunkt für erhöhte Aufmerksamkeit nennen, vor dem Hintergrund, dass der Bundesregierung laut BMI (Bundesministerium des Innern)-Bericht im Jahr 2020 (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI21003-sektorale-risikoanalyse.pdf?__blob=publicationFile&v=14) keine Erkenntnisse über eine systematische Finanzierung linksextremistisch motivierten Terrors in Deutschland vorlagen, und wenn ja, welche?
c) Werden Verdachtsmeldungen zu Terrorismusfinanzierung zur Erstellung von Typologien zur automatisierten risikobasierten Filterung herangezogen, und wenn ja, welche, und welchen Einfluss nehmen das Bundesamt für Verfassungsschutz und weitere Partnerbehörden der FIU auf die Kriterien der automatisierten Auswertung, die auf Sanktionsmaßnahmen von Drittstaaten zurückgehen?
Welche Meldegründe für Verdachtsfälle stellt die FIU gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GwG (Geldwäschegesetz)-Meldeverordnung zur Auswahl?
Wer ist derzeit Mitglied in der Public Private Partnership – Anti Financial Crime Alliance (AFCA) (bitte nach öffentlichen Institutionen und Unternehmen auflisten)?
Betrachtet die Bundesregierung Organisationen, die in Gänze einem „extremistischen“ Phänomenbereich zugeordnet werden können, weiterhin als besonders risikobehaftet in Bezug auf Terrorismusfinanzierung, so wie es aus der Risikoanalyse Terrorismusfinanzierung des BMI (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI21003-sektorale-risikoanalyse.pdf?__blob=publicationFile&v=14) hervorgeht, und was qualifiziert eine Organisation als „extremistisch“?
a) Hat die Bundesregierung wie in der Risikoanalyse Terrorismusfinanzierung des BMI (vgl. S. 55) angekündigt einen Austausch zwischen Non-Profit-Organisationen (NPO) und dem Bankensektor herbeigeführt, um die negativen Konsequenzen von De-Risking-Maßnahmen, welche zu Debanking führen können, zu reduzieren, und wenn ja, mit welchen Teilnehmenden (bitte auflisten), und mit welchem Ergebnis?
b) Hat die Bundesregierung, wie in der Risikoanalyse Terrorismusfinanzierung des BMI (vgl. Seite 55) angekündigt, eine Prüfung von möglichen Maßnahmen im Bankensektor durchgeführt, welche den negativen Konsequenzen von De-Risking-Praktiken (vgl. S. 39) entgegenwirken sollen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c) Hat die Bundesregierung, wie in der Risikoanalyse Terrorismusfinanzierung des BMI (vgl. S. 55) angekündigt, Informationsangebote für NPOs (Non-Profit-Organizations) geschaffen bezüglich des Umgangs mit Sanktions- und Listungsregimes von Nicht-EU-Staaten, und wenn ja, welche?
d) Wurde die statistische Erfassung von Terrorismusfinanzierungsfällen mit NPO-Bezug verbessert, seit eine solche Verbesserung in der Risikoanalyse angekündigt wurde, und wenn ja, welche neuen Erkenntnisse und Statistiken liegen dazu vor?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen privatrechtliche Verträge bei Banken und Zahlungsdienstleistern gekündigt wurden, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu den Vertragspartnern im Rahmen der Bestandsdatenauskunftsverlangen oder aufgrund anderer Rechtsgrundlagen Informationen herausverlangt hat, und wenn ja, wie viele Fälle betraf dies seit 2021 (bitte nach privaten Kreditinstituten, Anstalten des öffentlichen Rechts und privaten Zahlungsdienstleistern differenzieren)?
Wie informiert das BfV im Rahmen von besonderen Auskunftsverlangen nach § 8a des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) die Auskunftspflichtigen vom Verbot einseitiger Handlungen zulasten ihrer Vertragspartner allein aufgrund eines Auskunftsverlangens (§ 8b Absatz 5 BVerfSchG)?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis von solchen Vorgängen, in denen der Verdacht einer solchen pflichtwidrigen Kündigung bestand?
b) Welche Schwierigkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung gerade im Bereich der Finanzdienstleistungen für Finanzinstitute, eine solche Kündigung nach einem Auskunftsverlagen nicht auszusprechen, da hiermit immer ein Risiko der Verletzung von Compliance-Regelungen der Finanzinstitute einhergeht?
c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das Fernwirkungsverbot von Auskunftsverlangen in § 8b Absatz 5 BVerfSchG abzusichern und ggf. durchzusetzen?
d) Gibt es in Zusammenhang mit diesen Fragen Vorgänge oder Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die sich gegen Kontokündigungen im Zusammenhang mit politischer Betätigung vermeintlich extremistischer Gruppierungen richten?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Over-Compliance-Strategien privater Banken bei der faktischen Durchsetzung extraterritorialer US-Sanktions- und Terrorlisten innerhalb der EU?
Haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, private Banken in Deutschland in den letzten zwei Jahren eine Over-Compliance-Strategie verfolgt, und wenn ja, welche Banken?
Versucht die Bundesregierung, Over-Compliance-Strategien privater Banken zu verhindern, und wenn ja, durch welche Mittel?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um die EU-Blocking-Verordnung im Bereich des Finanz- und Zahlungsverkehrs faktisch durchzusetzen?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass private Banken und Zahlungsdienstleister in Deutschland US-amerikanische Sanktions- und Terrorlisten nicht anwenden, sofern diese nicht Bestandteil des EU-Sanktionsrechts sind?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) US-amerikanische Sanktions- und Terrorlisten nicht anwenden, sofern diese nicht Bestandteil des EU-Sanktionsrechts sind?
In wie vielen Fällen wurden Banken oder Zahlungsdienstleister in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung a) überprüft, b) beanstandet, c) sanktioniert, weil sie unzulässigerweise Drittstaatensanktionen befolgt haben?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die EU-Blocking-Verordnung derzeit unter einem strukturellen Vollzugsdefizit leidet, insbesondere im Bankensektor, und wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der EU-Blocking-Verordnung ein?
Welche Weisungen, Auslegungshinweise oder Leitlinien existieren seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der BaFin oder der Deutschen Bundesbank, die Banken verpflichten, EU-Recht gegenüber Drittstaatensanktionen ausdrücklich zu priorisieren?
Hält die Bundesregierung eine Verschärfung der aufsichtsrechtlichen Praxis oder der gesetzlichen Vorgaben für erforderlich, um die faktische Anwendung extraterritorialen US-Rechts im deutschen Finanzsystem zu unterbinden?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die geplante EZB (Europäische Zentralbank)-basierte Zahlungsinfrastruktur wie der digitale Euro, die auf externe private Compliance-Dienstleister angewiesen ist, nicht sanktionssicher gegenüber Drittstaaten ist?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich Unterschiede zwischen den geplanten Online- und Offlinefunktionen des digitalen Euro, und wenn ja, welche?
b) Sieht die Bundesregierung in einer solchen öffentlichen Wallet- oder Konteninfrastruktur eine Möglichkeit, existenzielle Zahlungsfunktionen auch bei Drittstaatensanktionen zuverlässig zu sichern?
c) Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, den Zugang zur sogenannten White-Label-Solution des digitalen Euro so auszugestalten, dass Sanktionssicherheit gegenüber Drittstaaten sichergestellt werden kann?
d) Wurde geprüft, inwiefern bestehende oder geplante Zahlungsverkehrssysteme der EZB technisch, organisatorisch oder vertraglich von US-Recht, US-Cloud-Infrastruktur oder US-Compliance-Anbietern abhängig sind, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für das erklärte Ziel der europäischen Finanz- und Zahlungssouveränität?
e) Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Option eines Single-Tier-digitalen Euro ein, bei dem Bürgerinnen und Bürger direkte Konten oder Wallets bei der EZB oder ersatzweise bei den nationalen Zentralbanken (z. B. der Deutschen Bundesbank) führen könnten?
Hat die Bundesregierung die Möglichkeit evaluiert, den GNU Taler als technische Basis für Zentralbankengeld vorzuschlagen, oder plant, sie dies zu tun, und wenn nein, warum nicht?
a) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Open-Source-Software generell hinsichtlich digitaler Zahlungssysteme bei, insbesondere hinsichtlich größtmöglicher digitaler Unabhängigkeit?
b) Welche Zahlungssysteme sind der Bundesregierung bekannt, die einerseits eine mit Bargeld vergleichbare Anonymität für Käuferinnen und Käufer sicherstellen, gleichzeitig aber Geldwäsche und Steuerhinterziehung durch Identifizierung der Zahlungsempfänger ermöglichen, und wäre der GNU Taler nach Ansicht der Bundesregierung ein geeignetes Zahlungssystem nach dieser Maßgabe?
Wurde geprüft, ob nationale Zentralbanken (analog zu früheren Regelungen etwa für Beschäftigte der Deutschen Bundesbank) Zahlungskonten mit ausschließlich EU-rechtlicher Compliance für bestimmte Personengruppen oder generell bereitstellen könnten?
Welche konkreten regulatorischen oder infrastrukturellen Optionen sieht die Bundesregierung insgesamt, um Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen in Deutschland wirksam vor der Anwendung extraterritorialer US-Sanktions- und Terrorlisten zu schützen, und welche dieser Optionen verfolgt die Bundesregierung aktiv, welche werden derzeit nicht verfolgt, und aus welchen Gründen?
Hat die BaFin im Zusammenhang mit Listungen deutscher Organisationen auf US-amerikanischen Sanktionslisten wie der FDTO (Foreign Terrorist Organizations)-Liste bei deutschen Banken Erkundigungen angestellt oder Nachfragen an diese gerichtet, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und bei welchen Banken (bitte nach Jahren und Monaten ab 2016 aufschlüsseln)?