Zusammenarbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit Geheimdiensten
der Abgeordneten Clara Bünger, Violetta Bock, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die Fragestellenden wurden von einem Asylsuchenden kontaktiert, der vermutet, dass während seiner Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Mitarbeiter eines Geheimdienstes anwesend war.
Über die Teilnahme von Mitarbeitern des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) an Asylanhörungen berichteten verschiedene Medien bereits vor knapp zehn Jahren (netzpolitik.org vom 12. Dezember 2016 und vom 27. Juni 2017, der Spiegel vom 18. März 2017). Auf eine frühere parlamentarische Anfrage (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12774) erklärte die Bundesregierung, Rechtsgrundlage hierfür sei § 25 Absatz 6 des Asylgesetzes (AsylG): „Die Anhörung ist nicht öffentlich. An ihr können Personen, die sich als Vertreter des Bundes, eines Landes oder des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen ausweisen, teilnehmen. (…) Anderen Personen kann der Leiter des Bundesamtes oder die von ihm beauftragte Person die Anwesenheit gestatten.“ Alle Teilnehmenden der Anhörung werden demnach in der Niederschrift aufgeführt, davon erhält der Asylsuchende eine Kopie (§ 25 Absatz 8 AsylG). Die Geflüchteten erfahren somit erst im Nachhinein, wenn ein Mitarbeiter des BfV ihrer Anhörung beigewohnt hat. Vertreterinnen und Vertreter des BfV könnten nicht nur passiv zuhören, sondern selbst Fragen stellen. Die Frage, wie häufig das BfV von der Möglichkeit, an Asylanhörungen teilzunehmen, Gebrauch macht, beantwortete die Bundesregierung „aus Gründen des Staatswohls“ zunächst nicht (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/12774). In der Antwort auf eine weitere Anfrage ist davon die Rede, dass das BfV „im Einzelfall“ an Anhörungen teilnehme (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/4015).
Die Fragestellenden sehen einen Konflikt zwischen der Teilnahme des BfV an Asylanhörungen und den Interessen der Geflüchteten. Wenn diese befürchten müssen, nicht nur einem Vertreter des BAMF, sondern auch einem Mitarbeiter des BfV gegenüberzusitzen, wird die Vertraulichkeit der Anhörung nach ihrem Dafürhalten verletzt. Da für Geflüchtete nicht zu überblicken ist, was Geheimdienstmitarbeiter mit den in der Anhörung erlangten Informationen machen, müssen sie davon ausgehen, mit bestimmten Aussagen im schlimmsten Fall sich selbst oder ihre Angehörigen im Herkunftsland zu gefährden. Zudem besteht das Risiko, dass sie aufgrund ihres Kontakts zu einem deutschen Geheimdienst in ihrer Heimat Verfolgung ausgesetzt sein könnten, was einen Nachfluchtgrund darstellen kann (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/4015). Das Onlinemedium netzpolitik.org kommentierte die aktive Teilnahme von Geheimdienstmitarbeitern an Asylanhörungen wie folgt: „Der Charakter einer Anhörung, die eigentlich Fluchtgründe bewerten soll, verändert sich dadurch zu einer Informationsbeschaffungsveranstaltung für die Sicherheitsbehörden“ (27. Juni 2017).
Daneben gibt es weitere Formen der Zusammenarbeit zwischen dem BAMF und Geheimdiensten sowie weiteren Sicherheitsbehörden. Das BAMF übergibt die Daten von Geflüchteten aus bestimmten Herkunftsländern an die Geheimdienste des Bundes, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt. Diese sollen über mögliche Sicherheitsbedenken und Asylversagensgründe informieren. Bei welchen Herkunftsländern und Gruppen ein solcher Sicherheitsabgleich erfolgt, ist nicht öffentlich (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/12774).
Umgekehrt ist das BAMF verpflichtet, dem BfV Informationen zu Hinweisen auf verfassungsfeindliche, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Bestrebungen zu übermitteln, von denen es im Rahmen seiner Tätigkeit erfahren hat (§ 18 Absatz 1a des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)). Die Vorschrift besteht seit 2002. Ähnliche Übermittlungspflichten existieren auch für den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das BKA (Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/12774).
Nach Angaben der Bundesregierung führt der BND seit der Auflösung seiner Tarnorganisation „Hauptstelle Befragungswesen“ (HBW) am 30. Juni 2014 keine verdeckten Befragungen in Erstaufnahmeeinrichtungen mehr durch. Das BfV nimmt aber in Einzelfällen anlassbezogen Kontakt zu Asylsuchenden auf. In den Jahren 2014 und 2015 wurden dem BAMF neun Fälle gemeldet, in denen es „nachrichtendienstlichen Kontakt“ zu Asylsuchenden gab (Antworten zu den Fragen 13 bis 15 auf Bundestagsdrucksache 18/7399).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Kann die Bundesregierung Angaben zum Umfang und der Praxis der Teilnahme von BfV-Mitarbeitern bei Asylanhörungen machen, und wenn ja, welche (zum Beispiel: wie häufig nehmen BfV-Mitarbeitende an Anhörungen teil, bei welchen Herkunftsländern bzw. Herkunftsregionen erfolgt der Einsatz, wie hat sich dies über die Jahre verändert)?
Bei welchen Herkunftsländern und Personengruppen erfolgen derzeit Sicherheitsabgleiche (§ 73 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG))?
Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie häufig solche Sicherheitsabgleiche seit 2017 vorgenommen wurden, und wenn ja, welche (bitte nach Jahren und Herkunftsländern auflisten)?
Wie häufig erfolgte seitens der Polizeien, des BND, des BfV und des MAD eine Rückmeldung an das BAMF (bitte auch hier nach Jahren aufschlüsseln und den jeweiligen Behörden zuordnen)?
a) Wie häufig hat das BAMF daraufhin einen Schutzstatus versagt?
b) Hat das BAMF aus diesen Rückmeldungen weitere Erkenntnisse gewonnen, und wenn ja, welche?
c) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Praxis der Sicherheitsabgleiche?
Erfolgten seit 2017 Befragungen von Geflüchteten durch den BND, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren und Herkunftsländern der Betroffenen auflisten)?
Fanden diese Befragungen vor oder nach der Entscheidung des BAMF über den Asylantrag statt?
Kann die Bundesregierung nähere Angaben dazu machen, nach welchen Kriterien Anhörer Fälle an das BAMF-interne Sicherheitsreferat melden sollen, das für die Koordination der Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten und sonstigen Sicherheitsbehörden zuständig ist (vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12774)?
Wie viele Mitarbeitende sind derzeit im Sicherheitsreferat des BAMF beschäftigt?
Wie viele Sonderbeauftragte für Sicherheit sind derzeit im BAMF tätig, und wie viele von ihnen werden in den Außenstellen eingesetzt (bitte nach Außenstellen auflisten)?
Wie viele Verbindungsbeamte anderer Behörden und Stellen des Bundes verfügen an oder in Dienstgebäuden des BAMF über eigene Räumlichkeiten (bitte nach Behörden bzw. Dienststellen auflisten)?
Wie viele Verbindungsbeamte des BAMF sind in welchen anderen Behörden oder Stellen des Bundes tätig oder bei Arbeitssitzungen nicht nur in Einzelfällen beteiligt, wie viele Verbindungsbeamte des BAMF sind im Ausland tätig (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele Mitarbeitende des BAMF sind in Arbeitsgremien im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) dauerhaft vertreten (bitte die Arbeitsgremien und die Zahl der dort vertretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeben), und ist eine Beteiligung des BAMF an dem geplanten gemeinsamen Zentrum der Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern zur Abwehr von hybriden Bedrohungen geplant (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/abwehrzentrum-hybride-angriffe-100.html)?
Wie viele Mitarbeitende des BAMF sind in Arbeitsgremien der Bundesländer vertreten, in denen dauerhaft oder in Einzelfällen die Zusammenarbeit der Behörden im Phänomenbereich Islamismus/internationaler Terrorismus hinsichtlich asyl- und aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen koordiniert und abgestimmt wird, und in welchen Bundesländern gibt es entsprechende Gremien mit welchem Namen (beispielsweise Sicherheitskonferenz NRW; bitte nach Gremien auflisten)?
In wie vielen Fällen wurden durch die AG Status im GTAZ seit 2022 Überwachungsmaßnahmen nach § 56 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) begleitet bzw. koordiniert (bitte, soweit möglich, nach Jahren und Herkunftsländern differenzieren)?
In wie vielen Fällen hat die AG Status seit 2022 eine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG empfohlen bzw. ausgesprochen (bitte nach Jahren und Herkunftsländern auflisten)?
In wie vielen Fällen wurden seit 2022 Informationen aus dem BAMF nach § 18 Absatz 1a BVerfSchG an das BfV übermittelt, und
a) wie waren diese auf die Herkunftsländer verteilt (bitte nach Jahren auflisten, soweit nur Informationen zu Herkunftsregionen vorliegen, bitte diese entsprechend angeben),
b) für welche Phänomenbereiche bzw. entsprechenden Abteilungen im BfV waren sie relevant (bitte nach Jahren auflisten),
c) wie viele nachrichtendienstlich relevante Personen wurden bei der Prüfung der Daten erkannt (bitte nach Phänomenbereichen bzw. Abteilungen und nach Jahren auflisten)?
Wie viele Meldungen des BAMF an den BND, den MAD und das BKA zu sicherheitsrelevanten Hinweisen gab es seit 2017 (bitte nach Jahren und Behörden aufschlüsseln, bitte jeweils auch angeben, über wie viele Asylanträge das BAMF in den erwähnten Zeiträumen insgesamt entschieden hat), und wie waren diese Meldungen auf die Herkunftsländer verteilt?
Meldet das BAMF sicherheitsrelevante Hinweise auch an ausländische Behörden, und bekommt es umgekehrt Meldungen ausländischer Behörden?
Wird im BAMF nach wie vor keine Software zur (teil-)automatisierten Erkennung von Sicherheitsrisiken unter Schutzsuchenden oder zur Auswertung der vom Sicherheitsreferat erhobenen oder verarbeiteten Informationen eingesetzt, und falls doch, mit welchem Ziel erfolgt der Einsatz einer solchen Software, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieses Einsatzes (vgl. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/4275)?
a) Seit wann kommt das Assistenzsystem für Sicherheitsmeldungen (ASS) im BAMF zum Einsatz, das in Anhörungsprotokollen sicherheitsrelevante Sachverhalte identifizieren soll (www.bamf.de/SharedDocs/Interviews/DE/InterviewsFachartikel/240322-fachforum-digistaat-2024-behoerdenspiegel.html?nn=282388), und welche Angaben kann die Bundesregierung zur Häufigkeit des Einsatzes machen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie hoch war bislang der Anteil der korrekt identifizierten Inhalte (bitte in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
c) Wie viele Weitermeldungen seitens des BAMF-Sicherheitsreferats basierten auf AAS-Markierungen, seit das System eingesetzt wird (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele sogenannte Interventionsfälle, in denen Asylsuchende Kontakt zu Geheimdiensten hatten (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/4015), wurden dem BAMF seit 2017 jeweils seitens des BfV und des BND gemeldet (bitte nach Jahren und Behörde aufschlüsseln und nach Möglichkeit auch Angaben zu den Herkunftsländern oder Herkunftsregionen der Betroffenen machen)?
In wie vielen dieser Interventionsfälle wurde ein Schutzstatus gewährt (bitte nach Jahren, Anzahl von Interventionen des BfV oder BND und nach Art des Schutzstatus auflisten)?
In welchem Umfang wurden seit 2017 Daten aus dem Ausländerzentralregister jeweils an das BfV, die Landesämter für Verfassungsschutz, den BND und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) übermittelt bzw. gegebenenfalls in automatisierten Verfahren (§ 22 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG)) durch diese Dienste abgerufen (bitte nach den einzelnen Behörden und nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie häufig haben das BfV, die Landesämter für Verfassungsschutz, der BND und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BA-MAD) seit 2017 von der Befugnis zu Gruppenauskünften nach § 12 AZRG Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren und abrufenden Behörden auflisten)?