Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit
der Abgeordneten Anne Zerr, Kathrin Gebel, Mandy Eißing, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Nicole Gohlke, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, Evelyn Schötz, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Julia-Christina Stange, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant, „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ (Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD [KoalV], Zeile 558 bis 560) zu schaffen. Dafür wäre unter anderem eine Änderung des § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erforderlich, der bisher eine werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vorsieht. Eine Höchstarbeitszeit von maximal zehn Stunden ist auch jetzt bereits möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt acht Stunden gearbeitet werden. Darüber hinaus bietet das ArbZG flexible Anwendungen für Tarifverträge, wodurch weitere Ausnahmen, die noch längeres Arbeiten erlauben, möglich werden. Der Achtstundentag prägt das deutsche Arbeitszeitrecht seit 1918 (Artikel II der Arbeitszeitverordnung 1918).
Nach der Einschätzung von gleichstellungspolitischen Akteurinnen und Akteuren steht „die beabsichtigte Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit […] Vereinbarkeit und gerechter Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern entgegen“, weil sie innerhalb von Paarbeziehungen „die Übernahme von noch mehr Erwerbsarbeit durch diejenigen mit den vergleichsweise höheren Einkommen und den ohnehin längeren Arbeitszeiten“ – zumeist Männer – belohnt (Bündnis Sorgearbeit fair teilen: www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2025/05/BSFT-Bewertung-Koalitionsvertrag-2025.pdf). Bei Paaren mit Kindern ist das sogenannte Zuverdienermodell, bei dem der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit oder geringfügig erwerbstätig ist, in Westdeutschland die am häufigsten verbreitete Erwerbskonstellation. Über 60 Prozent der westdeutschen Paare mit Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter teilen die Erwerbs- und Sorgearbeit nach diesem Modell auf. Bei Paaren mit Kindern unter drei Jahren gilt dies noch für fast 50 Prozent; hier ist jedoch auch das Familienernährermodell mit über 20 Prozent vergleichsweise verbreitet (www.diw.de/de/diw_01.c.908180.de/publikationen/wochenberichte/2024_29_1/aufteilung_von_erwerbs_und_sorgearbeit_bei_eltern__wunsch_und_wirklichkeit_liegen_teils_weit_auseinander.html).
Ein zentraler Kritikpunkt an den Modellen ist die mangelnde eigenständige Existenzsicherung der weiblichen Zuverdienerin (im Zuverdienermodell) bzw. der nicht erwerbstätigen Partnerin (im Ernährermodell). Studien zeigen zudem, dass diese Aufteilung häufig nicht den idealen Vorstellungen der Eltern entspricht. Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftlichere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit, können diese jedoch aufgrund ökonomischer Zwänge, arbeitsmarktlicher Rahmenbedingungen und begrenzter Betreuungsinfrastruktur nicht realisieren (www.fes.de/themen/soziales/eltern-in-der-rushhour-des-lebens-entlasten). Längere Arbeitszeiten und erhöhte Verfügbarkeitsanforderungen könnten diese Betreuungskonflikte verschärfen, weil institutionelle Betreuungsangebote, insbesondere Kindertagesstätten, nicht auf zehn- oder zwölfstündige Betreuungszeiten ausgelegt sind. Die Ermöglichung und Normalisierung von langen und überlangen Arbeitstagen beeinträchtigen somit die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf und wirkt sich auf die geschlechtsspezifische Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit aus. Werden Schichten bis zu 13 Stunden möglich und Flexibilität zur Erwartung, könnte dies dazu führen, dass primäre Sorgeverantwortliche – überwiegend Frauen – ihre Arbeitszeit noch weiter reduzieren oder den Beruf verlassen müssen. Arbeiten sekundäre Sorgeverantwortliche noch länger oder mehr, gefährdet dies die (ohnehin niedrigere) Erwerbsbeteiligung der primären Sorgeverantwortlichen im Zuverdienermodell.
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung verdeutlicht dies: Beschäftigte, die an einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden in der Erwerbsarbeit arbeiten, geben deutlich häufiger an, dass die Partnerin oder der Partner bereits gelegentlich oder häufig bei Hausarbeiten oder der Kinderbetreuung für sie einspringen musste als die Befragten ohne Zehn-Stunden-Tage (https://idw-online.de/de/news857871). Zudem arbeiten fast doppelt so viele männliche im Vergleich zu weiblichen Befragten zumindest gelegentlich Zehn-Stunden-Tage in der Erwerbsarbeit; in der Folge übernehmen die häusliche Mehrarbeit vor allem Frauen. Daher befürchten zwar insgesamt drei Viertel der Befragten Nachteile bei der Erfüllung von familiären oder privaten Verpflichtungen durch eine Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit; weibliche Beschäftigte befürchten jedoch deutlich häufiger Verschlechterungen durch die Reform als männliche Beschäftigte (ebd.).
Hinzu kommt, dass sich die Betreuungssituation für Familien in vielen Regionen weiter verschärft. Insbesondere in ostdeutschen Bundesländern werden aufgrund von Unterfinanzierung und sinkenden Kinderzahlen Kindertagesstätten zusammengelegt oder geschlossen. Gleichzeitig berichten Eltern insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen weiterhin von erheblichen Engpässen bei der Suche nach Betreuungsplätzen (www.iwd.de/fileadmin/iwd_Archiv/2025_Archiv/iwd122025_qwe.pdf). Eine mögliche Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit kollidiert nach Einschätzung der Fragestellenden daher vielfach mit den real verfügbaren Betreuungszeiten und verschärft bestehende Vereinbarkeitsprobleme zusätzlich.
Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden ein aktuelles Bild von den Auswirkungen der im Koalitionsvertrag angedachten Reform des Arbeitszeitgesetzes für Familien und die Gleichstellung machen. Die Fragestellenden erbitten die Darstellung der erfragten Daten möglichst direkt, ohne Verlinkungen und Querverweise.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Ersetzung der täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit auf die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf auswirken?
Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Ersetzung der täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit auf die Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit innerhalb von Paarbeziehungen mit Kindern auswirken, und wie
a) infolgedessen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen (insbesondere mit Blick auf die Rückkehrquoten von Beschäftigten mit Sorgeverantwortung [oft Frauen] nach der Elternzeit sowie auf den Umfang der Arbeitszeitaufstockung von ebenjenen Beschäftigten),
b) infolgedessen auf die Gleichbehandlung von Frauen in der Arbeitswelt und die Repräsentation von Frauen in Führungspositionen (insbesondere mit Blick auf die Karriereverläufe von Beschäftigten mit Sorgeverantwortung [oft Frauen] im Hinblick auf Einstellungen, Beförderungen, Leistungsbewertungen und betriebliche Anwesenheitskulturen),
c) infolgedessen auf die geschlechterbasierte Einkommensverteilung (insbesondere mit Blick auf die geschlechtsspezifische Lohnlücke [Gender Pay Gap] sowie auf die Rentenlücke [Gender Pension Gap])?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und empirischen Daten liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die Auswirkungen von langen oder überlangen Arbeitszeiten auf
a) die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf vor (insbesondere bei Niedriglohnbeschäftigten) vor,
b) die Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit innerhalb von Paarbeziehungen vor,
c) die Gleichstellung der Geschlechter vor,
d) die Erwerbsfähigkeit von schwerbehinderten Personen vor?
Auf welchen konkreten empirischen Daten und Studien basiert die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffene Annahme, dass die Vereinbarkeit durch die Einführung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verbessert wird?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Wünschen und Bedürfnissen von Eltern hinsichtlich der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie der gewünschten Arbeitszeitumfänge von Müttern und Vätern in unterschiedlichen Lebensphasen vor (bitte zugrunde liegende Studien oder Datensätze angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von langen oder überlangen Arbeitszeiten auf Alleinerziehende, insbesondere vor dem Hintergrund bereits bestehender eingeschränkter zeitlicher Flexibilität und finanzieller Ressourcen sowie fehlender partnerschaftlicher Aufteilung von Betreuungsverantwortung?
Wie viele Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung im außerschulischen Bereich in Deutschland Betreuungsangebote von zehn und mehr bzw. zwölf und mehr Stunden pro Tag an (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilig angeben)?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Verfügbarkeit bzw. Nichtverfügbarkeit solcher Betreuungsangebote im Hinblick auf mögliche Änderungen der Arbeitszeitregelungen?
b) Welche regionalen Unterschiede bestehen dabei insbesondere zwischen Ost- und Westdeutschland sowie zwischen städtischen und ländlichen Räumen?
Welche zusätzlichen Anforderungen an die Kinderbetreuungsinfrastruktur ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus langen oder überlangen täglichen Arbeitszeiten, und wie sollen diese zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden mit Blick auf die bestehende Finanzierungs-, Fachkräfte- und Qualitätskrise des Kitasystems?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode bereits umgesetzt, um die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf in Deutschland zu verbessern, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit im Hinblick auf eine egalitärere Verteilung von Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern?
Plant die Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode konkrete Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf voranzutreiben?
a) Wenn ja, welche, und wann?
b) Wenn ja, wie schätzt sie deren Wirksamkeit im Hinblick auf eine egalitärere Verteilung von Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern ein?
c) Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Stunden Arbeitszeit pro Woche Menschen mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung selbst als wünschenswert erachten (bitte, wenn möglich, geschlechtsspezifische Unterschiede angeben sowie Unterschiede bei Kindesaltern von ein bis zwei, drei bis fünf, sechs bis zehn und ab elf Jahren)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit von der als wünschenswert erachteten wöchentlichen Arbeitszeit von Menschen mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung abweicht (bitte, wenn möglich, geschlechtsspezifische Unterschiede angeben sowie Unterschiede bei Kindesaltern von ein bis zwei, drei bis fünf, sechs bis zehn und ab elf Jahren)?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung, bei denen die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit von der als wünschenswert erachteten wöchentlichen Arbeitszeit abweicht (bitte gesondert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie geschlechtsspezifisch angeben)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Gründe hauptsächlich zu der in Frage 13 thematisierten möglichen Abweichung zwischen der tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit von Menschen mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung und der von ihnen als wünschenswert erachteten wöchentlichen Arbeitszeit führen (bitte, wenn möglich, geschlechtsspezifische Unterschiede angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung alternative Zeitmodelle wie die dynamische Familienarbeitszeit, das Wahlarbeitszeitmodell oder das Optionszeitmodell, die Arbeitszeitmodelle propagieren, die sich an den unterschiedlichen Lebensphasen von Menschen orientieren (z. B. Sorge- oder Bildungszeiträume)?
Hat die Bundesregierung in der laufenden oder vergangenen Wahlperiode Studien oder Projekte unterstützt oder gefördert, die alternative Arbeitszeitmodelle untersuchen (bitte Projekte bzw. Studien nennen und finanzielle Aufwendungen in Euro nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung, in der laufenden Wahlperiode Studien oder Projekte zu unterstützen oder zu fördern, die alternative Arbeitszeitmodelle untersuchen?
a) Wenn ja, welche (bitte Projekte oder Studien nennen und geplante finanzielle Aufwendungen in Euro nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?