Erkenntnisse der Bundesregierung zu den sogenannten Epstein-Files sowie zu möglichen Kontakten deutscher Behörden und Auslandsvertretungen im Rahmen internationaler Ermittlungen
der Abgeordneten Sascha Lensing, Uwe Schulz, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Gereon Bollmann, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit dem Fall des US-amerikanischen Straftäters Jeffrey Epstein und dessen internationalem Kontakt- und Unterstützernetzwerk wurden weitere Dokumente, Kontaktlisten und Ermittlungsunterlagen veröffentlicht bzw. neu ausgewertet. Diese Unterlagen, die in der öffentlichen Diskussion vielfach als „Epstein-Files“ bezeichnet werden, betreffen mögliche internationale Netzwerkstrukturen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt, Menschenhandel sowie finanziellen und organisatorischen Verflechtungen.
Aufgrund der internationalen Dimension des Komplexes stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang deutsche Sicherheits-, Strafverfolgungs-, Finanz-, Nachrichten- und Auslandsbehörden über eigene Erkenntnisse verfügen, in internationale Ermittlungen eingebunden waren oder Kontakte staatlicher Stellen oder Auslandsvertretungen zu Personen oder Organisationen aus diesem Umfeld bekannt geworden sind. Von besonderem öffentlichem Interesse ist zudem, ob Rechtshilfeersuchen gestellt oder beantwortet wurden, ob deutsche Staatsangehörige, Institutionen oder Finanzstrukturen Gegenstand internationaler Ermittlungen waren und welche organisatorischen sowie präventiven Schlussfolgerungen die Bundesregierung hieraus gezogen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche konkreten Kenntnisse liegen den Bundesbehörden zum aktuellen Stand über die im Zusammenhang mit dem Fall Jeffrey Epstein veröffentlichten oder neu ausgewerteten Dokumente und Ermittlungsunterlagen vor?
Welche Bundesbehörden haben sich seit dem Jahr 2019 mit diesem Themenkomplex befasst und jeweils welche Auswertungen vorgenommen?
Haben deutsche Strafverfolgungsbehörden seit 2019 Rechtshilfe- oder Informationsersuchen aus dem Ausland im Zusammenhang mit diesem Komplex erhalten, und wenn ja, a) von welchen Staaten, b) in welchem Jahr und c) mit welchem Gegenstand?
Haben deutsche Behörden seit 2019 ihrerseits Rechtshilfe- oder Informationsersuchen an ausländische Behörden im Zusammenhang mit dem genannten Komplex gerichtet, und wenn ja, a) an welche Staaten, b) in welchem Jahr und c) mit welchem Gegenstand?
Liegen Erkenntnisse dazu vor, dass deutsche Staatsangehörige in internationalen Ermittlungsunterlagen in diesem Zusammenhang als Kontaktpersonen, Zeugen, Beschuldigte oder sonstige Verfahrensbeteiligte genannt werden?
Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden in Deutschland a) Vorprüfungen, b) Vorermittlungen und c) Ermittlungsverfahren eingeleitet?
In wie vielen Fällen besteht oder bestand nach Kenntnis der Bundesregierung ein Anfangsverdacht wegen a) sexuellen Missbrauchs, b) Menschenhandel, c) Ausbeutung Minderjähriger und d) Straftaten mit Bezug zur Organisierten Kriminalität?
Welche Formen internationaler Rechtshilfe wurden im Zusammenhang mit diesem Komplex bislang konkret genutzt (z. B. Aktenübermittlung, Zeugenvernehmungen, Finanzdaten, Reisebewegungen)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Finanztransaktionen mit möglichem Bezug zu diesem Netzwerk über in Deutschland ansässige Kreditinstitute oder Finanzdienstleister vor?
Wurden hierzu Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz an die Financial Intelligence Unit (FIU) übermittelt?
Wenn Frage 10 bejaht wird, a) In welchem Zeitraum erfolgten diese Meldungen, b) wie viele Meldungen wurden erfasst und c) welche weiteren Prüfmaßnahmen wurden jeweils veranlasst?
Haben Bundesbehörden im Zusammenhang mit diesem Komplex internationale Flugbewegungs-, Charterflug- oder Passagierdaten angefordert oder erhalten?
Wenn ja, von welchen Stellen wurden diese Daten jeweils angefordert oder übermittelt?
Wurden Sachverhalte mit möglicher nachrichtendienstlicher Relevanz geprüft, und wenn ja, durch welche Behörden?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte deutscher Diplomaten, Mitarbeiter deutscher Auslandsvertretungen oder sonstiger Regierungsstellen zu Jeffrey Epstein oder zu Personen bzw. Organisationen seines Umfelds vor?
In wie vielen Fällen sind seit dem Jahr 2000 direkte oder indirekte Kontakte deutscher Diplomaten oder Auslandsvertretungen bekannt geworden (bitte nach Jahren und Dienststellen aufschlüsseln)?
In welchem jeweiligen Zusammenhang standen diese Kontakte (dienstlich, privat, gesellschaftlich, wissenschaftlich, wirtschaftlich oder sonstige)?
Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder Auslandsvertretungen waren hiervon betroffen?