Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Abgeordneten Cem Ince, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Der Auftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beinhaltet die Prüfung, ob Arbeitnehmende zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. In diesem Zusammenhang soll sie auch Ermittlungen im Bereich Menschenhandel vornehmen. Dementsprechend obliegt ihr eine große Verantwortung gegenüber Betroffenen in häufig prekären und schutzlosen Lagen. Von verschiedenen Seiten wird jedoch die Kritik geäußert, dass die FKS ihrer Verantwortung nicht ausreichend gerecht wird und der Schutz fiskalischer Interessen überwiegt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) forderte beispielsweise der Bundesrat, „den Schutz und die Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung zu stärken.“ So solle unter anderem „die Identifizierung und Unterstützung von Opfern von Arbeitsausbeutung oder Menschenhandel [...] als prioritäre Aufgabe im Gesetz festgelegt“ werden (Bundestagsdrucksache 21/1930).
Stephanie Sperling vom Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) kritisiert, dass „Arbeitnehmer*innen, gerade migrantische, […] die FKS oft nicht als Behörde wahr[nehmen], die in ihrem Sinne agiert, sondern als mögliche Bedrohung“. Und weiter: „Diese Doppelrolle untergräbt das Vertrauen Betroffener und erschwert wirksame Hilfe“ (www.bundestag.de/resource/blob/1114880/08-Sperling.pdf). Dem Deutschen Institut für Menschenrechte zufolge geht mit der aktuellen Organisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit „die permanente Gefahr einher, Betroffene zu sanktionieren und dem ihnen zustehenden Zugang zu Unterstützungs- bzw. Schutzansprüchen nicht gerecht zu werden“ (www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-modernisierung-und-digitalisierung-der-schwarzarbeitsbekaempfung). Diese Kritik wird auch vom Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e. V. geteilt (vgl. www.kok-gegen-menschenhandel.de/serviceangebote/publikationen/detail/stellungnahme-gesetzentwurf-zur-modernisierung-und-digitalisierung-der-schwarzarbeitsbekaempfung).
Die Fragestellenden möchten sich mit dieser Kleinen Anfrage einen Überblick über die aktuelle Stellung des Betroffenenschutzes bei der FKS verschaffen. Dabei sollen unter anderem die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Informationsangebote und die Finanzierung von Maßnahmen in den Blick genommen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen wird nach Ansicht der Bundesregierung das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung unmittelbar den Betroffenenschutz stärken?
Hat die Bundesregierung bereits die Empfehlungen des Bundesrates zur Berücksichtigung von Indikatoren für Menschenhandel und Arbeitsausbeutung im Rahmen des zentralen Risikomanagements als auch zur Erlaubnis zur Bescheinigung von Anhaltspunkten für Menschenhandel im Sinne des § 59 Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geprüft, wie sie es in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Oktober 2025 angekündigt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1930)?
a) Wie weit sind die Prüfungen vorangeschritten?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung den entsprechenden Anpassungsbedarf?
c) Zu welchem Schluss ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Prüfung gekommen?
Welche Zahlen und Schätzwerte zu der Anzahl und Dunkelziffer von Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel in Deutschland sind der Bundesregierung für die Jahre von 2015 bis 2025 bekannt (bitte nach Jahren und Geschlecht differenzieren)?
Wie viele Ermittlungsverfahren nach den §§ 232 ff., 233 ff. des Strafgesetzbuchs (StGB), § 10 SchwarzArbG und § 15a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wurden in den Jahren von 2015 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung einerseits durch die FKS und andererseits durch andere Behörden eingeleitet bzw. abgeschlossen (bitte nach Jahren und Straftatbeständen differenzieren)?
Welche Beratungsstellen, Fachberatungsstellen oder sonstigen Stellen mit Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel sind der Bundesregierung bekannt, und mit welchen arbeitet die FKS zusammen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes und der Länder für die in Frage 5 erfragten Organisationen in den Jahren von 2015 bis 2025 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen jeweils für alle erfragten Organisationen jahresweise aufschlüsseln und etwaige Haushaltspläne für 2026 berücksichtigen)?
Wie haben sich die Ausgaben des Zolls bzw. der FKS für den Betroffenenschutz nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025 entwickelt (bitte absolut sowie im Verhältnis zum Gesamtbudget des Zolls bzw. der FKS ausführen, etwaige Haushaltspläne für 2026 berücksichtigen und nach Jahren differenzieren)?
Wie viele mögliche Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel konnte die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 identifizieren, und wie viele von ihnen konnte sie an eine Beratungsstelle, eine Fachberatungsstelle oder eine sonstige Stelle mit Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel vermitteln (bitte nach Jahren und Art der Beratungsstelle differenzieren)?
Wie viele mögliche Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel konnten andere Behörden als die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 identifizieren, und wie viele von ihnen konnten sie an eine Beratungsstelle, eine Fachberatungsstelle oder eine sonstige Stelle mit Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel vermitteln (bitte nach Jahren und Art der Beratungsstelle differenzieren)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der FKS bei der Identifizierung möglicher Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel, welche Herausforderungen sieht sie, und welche Lösungsansätze verfolgt sie?
Welche Probleme bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Hauptzollämter bei der Erstversorgung von potenziellen Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel, und welche Maßnahmen zur Problemlösung plant die Bundesregierung, zu ergreifen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Verfügbarkeit der FKS über Informationsmaterialien für Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel (z. B. Flyer von Fachberatungsstellen) in den passenden Sprachen (bitte möglichen Mangel quantifizieren und angeben, in welchen Sprachen es die Informationsmaterialien gibt)?
Welche Informationsmaterialien für Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel und jeweils in welcher Anzahl wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025 seitens der FKS gedruckt bzw. hat sie drucken lassen?
Wie haben sich die Ausgaben des Zolls bzw. der FKS in Bezug auf Informationsmaterialien für Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025 entwickelt (bitte absolut sowie im Verhältnis zum Gesamtbudget des Zolls bzw. der FKS ausführen und nach Jahren differenzieren)?
Nimmt die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bei Kontrollen stets Informationsmaterial von Beratungsstellen mit, um es bei Bedarf auszuhändigen (wenn ja, Material welcher Beratungsstellen wird benutzt)?
Arbeitet die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bei Kontrollen mit Beratungsstellen zusammen oder wird sie bei Kontrollen von Beratungsstellen begleitet (wenn ja, bitte ausführen, wie regelmäßig die Zusammenarbeit ist)?
Wie viele Hinweise auf Arbeitsausbeutung und Menschenhandel hat die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung an eine Beratungsstelle, eine Fachberatungsstelle oder eine sonstige Stelle mit Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel übermittelt (bitte nach Jahren und Art der Beratungsstelle differenzieren)?
Wie viel Prozent der Hauptzollämter (HZÄ) haben in den Jahren von 2015 bis 2025 im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung mit einer Beratungsstelle, einer Fachberatungsstelle oder einer sonstigen Stelle in Bezug auf Opferschutz (Arbeitsausbeutung und Menschenhandel) zusammengearbeitet (bitte nach Jahren, HZÄ und Art der Beratungsstelle differenzieren und insgesamt angeben)?
Welche Gründe geben Hauptzollämter an, die dazu geführt haben, dass es zu keiner Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle, einer Fachberatungsstelle oder einer sonstigen Stelle in Bezug auf Opferschutz (Arbeitsausbeutung und Menschenhandel) kam (bitte quantifizieren, wie häufig die einzelnen Gründe zu einer ausbleibenden Zusammenarbeit geführt haben)?
Wie viel Prozent der Hauptzollämter haben in den Jahren von 2015 bis 2025 Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist ausgestellt (bitte nach Jahren und HZÄ differenzieren und insgesamt angeben)?
Wie viele Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist haben die Hauptzollämter in den Jahren von 2015 bis 2025 ausgestellt (bitte nach Jahren und HZÄ differenzieren)?
Welche Gründe geben Hauptzollämter an, die dazu geführt haben, dass keine Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist ausgestellt wurden (bitte quantifizieren, wie häufig die einzelnen Gründe zu einer ausbleibenden Ausstellung geführt haben)?
Welche Probleme bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der praktischen Umsetzung des Non-Punishment-Prinzips (§ 154c Absatz 2 der Strafprozessordnung [StPO]) in Fällen der Arbeitsausbeutung und des Menschenhandels?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Non-Punishment-Prinzips (§ 154c Absatz 2 StPO) von einer Verfolgung eines Opfers von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel in den Jahren von 2015 bis 2025 abgesehen, und wie häufig wurde von der Anwendung des Prinzips abgesehen (bitte nach Jahren differenzieren)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen die Verankerung des Non-Punishment-Prinzips im SchwarzArbG?
In wie vielen Fällen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025 im Zuge ihrer Kontrollen Meldungen zu Aufenthaltsgenehmigungen an die Ausländerbehörde übermittelt (bitte nach Jahren differenzieren)?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 aufgrund von Verstößen gegen § 95 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, § 96 und § 97 AufenthG eingeleitet (bitte nach Jahren und Tatbeständen differenzieren)?
Wie viele Geldstrafen, Haftstrafen, Abschiebungen und Abschiebungen mit anschließender Einreisesperre wurden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge von Ermittlungen der FKS aufgrund aufenthaltsrechtlicher Verstöße (§ 95 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, § 96 und § 97 AufenthG) in den Jahren von 2015 bis 2025 durchgeführt (bitte nach Jahren und Tatbeständen differenzieren)?