Doppelrolle und Zielkonflikt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Abgeordneten Cem Ince, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Seit Jahren wird von Expertinnen und Experten Kritik an der Doppelrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) als Ersatz-Arbeitsinspektion einerseits und Strafverfolgungsbehörde andererseits sowie dem daraus resultierenden Zielkonflikt geübt. Zuletzt geschah dies anlässlich des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (vgl. z. B. www.bundestag.de/resource/blob/1114880/08-Sperling.pdf). Der Schutz und die gleichzeitige Ermittlung gegen Betroffene seien kaum miteinander zu vereinbaren. Der Fokus der FKS liege zudem auf der Verfolgung ordnungspolitischer und fiskalischer Ziele. Vor diesem Hintergrund wird häufig die Schaffung einer unabhängigen Arbeitsinspektion gefordert. Auch der Bundesrat empfahl in seiner Stellungnahme vom 26. September 2025 eine „klare Trennung zwischen dem Schutz von Beschäftigten vor Arbeitsausbeutung und polizeilichen Kontrollaufgaben“ (vgl. www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0301-0400/361-25(B).pdf). Er griff damit die Empfehlungen der Gruppe von Expertinnen und Experten des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) auf (vgl. https://rm.coe.int/greta-evaluation-report-on-germany-third-evaluation-round-focus-access/1680b04977). Die Bundesregierung erklärte am 1. Oktober 2025 jedoch, dass sie keinen Änderungsbedarf sieht (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1930).
Die Fragestellenden möchten vor diesem Hintergrund die Struktur und Arbeitsweise der FKS insbesondere hinsichtlich der genannten Doppelrolle beleuchten, um etwaige Reformbedarfe zu identifizieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Inwiefern erkennt die Bundesregierung in der Struktur und Arbeitsweise der FKS eine Doppelrolle und einen daraus entstehenden Zielkonflikt?
Welche Einschätzungen zu einer möglichen Doppelrolle und einem möglichen Zielkonflikt der FKS gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl innerhalb der FKS als auch innerhalb ihrer Kooperationsbehörden (dabei bitte unter anderem, aber nicht ausschließlich, auf die Befragung eingehen, welche im „Bericht über die Evaluierung des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019“ auf S. 54 Erwähnung findet)?
Welche Kritikpunkte an der Struktur und Arbeitsweise der FKS sind der Bundesregierung im Hinblick auf eine mögliche Doppelrolle und einen möglichen Zielkonflikt bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Gruppe von Expertinnen und Experten des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels, dass es innerhalb der FKS eine Trennung zwischen ihrer Inspektionsrolle in Bezug auf ausbeuterische Arbeitsbedingungen und ihren anderen polizeilichen Aufgaben geben und dass FKS-Inspekteure die Erkennung von Personen, die in irregulären Verhältnissen arbeiten und für Menschenhandel anfällig sind, priorisieren sollte (vgl. https://rm.coe.int/greta-evaluation-report-on-germany-third-evaluation-round-focus-access/1680b04977, S. 44/Nr168), und welche konkreten Vorhaben leitet sie davon ab bzw. welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Aufgaben und Ziele der FKS entsprechen nach Einschätzung der Bundesregierung den Anforderungen an Arbeitsinspektionen, wie sie in den „Guidelines on general principles of labour inspection“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO; vgl. www.ilo.org/publications/guidelinesgeneral-principles-labour-inspection, Kapitel 1: „Scope and functions of the labour inspection system“) definiert wurden, und welche Aufgaben und Ziele der FKS gehen darüber hinaus?
Wie viel Prozent der Arbeitszeit der FKS-Beschäftigten nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung einerseits ihre Aufgaben ein, die den „Guidelines on general principles of labour inspection“ der Internationalen Arbeitsorganisation entsprechen, und andererseits Aufgaben, die diesen Leitlinien nicht entsprechen?
Welchen Anteil an der Ausbildung haben nach aktuellen sowie vergangenen Ausbildungsplänen jeweils die Themen Arbeitsinspektion, Strafverfolgungsbehörde, Betroffenenschutz und Ermittlung gegen illegal Beschäftigte?
Wie viele Ordnungswidrigkeiten- und wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die FKS aufgrund der Wahrnehmung von Aufgaben, die den „Guidelines on general principles of labour inspection“ der Internationalen Arbeitsorganisation entsprechen, und andererseits aufgrund der Wahrnehmung von Aufgaben, die diesen Leitlinien nicht entsprechen, in den Jahren von 2015 bis 2025 eingeleitet (bitte nach Jahren differenzieren)?
Inwiefern wird nach Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland und insbesondere bei der FKS sichergestellt, dass die folgende Anforderung der ILO an Arbeitsinspektionen erfüllt ist bzw. inwiefern ist sie erfüllt: „Regierungen sollten den Arbeitsinspekteuren keine zusätzlichen Befugnisse oder Zuständigkeiten für Inspektionen in anderen Bereichen der staatlichen Regulierung oder Verwaltung übertragen oder gewähren, die über die in Artikel 3(1) des Übereinkommens Nr. 81 und Artikel 6(1) des Übereinkommens Nr. 129 festgelegten Befugnisse und Zuständigkeiten hinausgehen.“ (Übersetzung der Fragestellenden; vgl. www.ilo.org/publications/guidelines-general-principles-labour-inspection, S. 6; bitte nach Behörden differenzieren)?
Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der Aufgabenwahrnehmung der FKS, den Anforderungen der ILO zu entsprechen, wie sie in Artikel 3 Absatz 2 des ILO-Übereinkommens Nr. 81 und in Artikel 6 Absatz 3 des ILO-Übereinkommens Nr. 129 definiert wurden?
Inwiefern erkennt die Bundesregierung in der Struktur, Arbeitsweise und den Zielen der FKS Herausforderungen für die Zusammenarbeit von FKS und Betroffenen von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel allgemein und insbesondere für die Erbringung eines Nachweises der in den §§ 232 ff. des Strafgesetzbuchs (StGB) vorausgesetzten Schwächesituation der betroffenen Personen?
Welche Einschätzungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl innerhalb der FKS als auch innerhalb ihrer Kooperationsbehörden zu der Frage, inwiefern die FKS vornehmlich ein Augenmerk auf die Verstöße der illegal Beschäftigten und weniger auf ihre Schutzbedürftigkeit legt (dabei bitte unter anderem, aber nicht ausschließlich, auf die Befragung eingehen, welche im „Bericht über die Evaluierung des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019“ auf S. 54 Erwähnung findet)?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden durch die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 einerseits gegen Arbeitgebende und andererseits gegen Beschäftigte eingeleitet bzw. einerseits wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, die in erster Linie von Arbeitgebenden begangen werden, und andererseits wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, die in erster Linie von Beschäftigten begangen werden (bitte nach Jahren und Tatbeständen differenzieren und angeben, ob es sich um Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten handelte)?
Welche Argumente sprechen laut Bundesregierung unter anderem im Hinblick auf den Betroffenenschutz dafür und bzw. oder dagegen, bei der statistischen Erfassung der Ermittlungsverfahren eine Differenzierung nach Arbeitgebenden und Beschäftigten vorzunehmen, und möchte sie in Zukunft eine solche Differenzierung etablieren?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die Straftaten „Leistungsmissbrauch gemäß § 263 StGB“, „Aufenthalt ohne Pass und Ausweisersatz gemäß § 95 (1) Nr. 1 [des Aufenthaltsgesetzes] AufenthG“, „Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 (1) Nr. 2 AufenthG“ und „Illegale Einreise gemäß § 95 (1) Nr. 3 AufenthG“ in erster Linie durch Beschäftigte und die Straftaten „Beitragsvorenthaltung – Arbeitnehmerbeiträge gemäß § 266a (1) StGB“, „Beitragsvorenthaltung – Arbeitgeberbeiträge gemäß § 266a (2) StGB“, „Beitragsbetrug/-vorenthaltung – Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträge gemäß § 266a StGB – Kettenbetrug“ und „Einschleusen von Ausländern gemäß §§ 96, 97 AufenthG“ in erster Linie durch Arbeitgebende begangen werden (bitte im Kontext des FKS-Zuständigkeitsbereichs beantworten; wenn nein, bitte begründen)?
Wie viel Prozent der eingeleiteten Strafverfahren wurden in den Jahren von 2015 bis 2025 aufgrund der in Frage 15 genannten Straftaten eingeleitet (bitte nach Jahren und nach Straftatbeständen differenzieren)?
Welche konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um den Zielkonflikt der FKS im Sinne der Arbeitsnehmenden aufzulösen?
Welche Interessenvertretungen sprechen sich nach Kenntnis der Bundesregierung für bzw. gegen die Schaffung einer unabhängigen Arbeitsinspektion aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorteile, Nachteile und Notwendigkeit einer unabhängigen Arbeitsinspektion?