Regulierung des Grauen Kapitalmarkts und Einfluss von Lobbyisten im Finanzsektor
der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Ingrid Arndt-Brauer, Sabine Bätzing- Lichtenthäler, Lothar Binding (Heidelberg), Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke, Petra Hinz (Essen), Nicolette Kressl, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Joachim Poß, Bernd Scheelen, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Nach Angaben des VGF Verbandes Geschlossener Fonds e. V. verwalteten die Anbieter dieser Produkte im Jahr 2010 mehr als 200 Mrd. Euro Anlegervermögen in Deutschland. Weil weitgehend nicht reguliert und beaufsichtigt, ist der Graue Kapitalmarkt für die Verbraucherinnen und Verbraucher besonders risikoreich.
Anfang März 2010 stellte der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, die Eckpunkte eines Gesetzentwurfs zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes vor. Die aufgeführten Einzelmaßnahmen reichten vom Verbot ungedeckter Leerverkäufe bis zur Erweiterung wertpapierhandelsrechtlicher Meldepflichten. Vor allem die beabsichtigten Regelungen zum Schutz der Privatanleger stießen sofort auf heftigen Widerspruch von Vertretern der Finanzbranche. Dies betraf nicht zuletzt die Finanzprodukte des Grauen Kapitalmarkts.
Der Diskussionsentwurf des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes, den das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Anfang Mai 2010 vorlegte, sah wie angekündigt vor, Anteile an geschlossenen Fonds künftig als Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes einzuordnen. Ihr Vertrieb würde dadurch der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterfallen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) schloss sich jedoch der öffentlich geäußerten Kritik der betroffenen Unternehmer an diesem Vorschlag an.
Nach monatelanger Diskussion verständigten sich die Ressorts im September 2010 darauf, die Regulierung des Grauen Kapitalmarkts auf ein späteres Gesetzgebungsvorhaben zu verschieben. Dabei soll die Aufsicht über die gewerblichen Finanzanlagenvermittler und -berater bei den Gewerbeaufsichtsämtern belassen werden. Wie diese Behörden das angestrebte einheitlich hohe Anlegerschutzniveau in Deutschland personell gewährleisten sollen, ist ungeklärt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wann fanden seit März 2010 auf Fachebene sowie auf Ebene der politischen Leitungen Gespräche zur Regulierung des Grauen Kapitalmarkts zwischen dem BMF, dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und dem BMWi statt, und zu welchen Ergebnissen führten diese Treffen?
Welche Gespräche führten Vertreter des BMF, des BMELV und des BMWi zur Regulierung des Grauen Kapitalmarkts seit März 2010 mit Verbänden und Interessengruppen?
Welche Gründe gegen die vom Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble ursprünglich geplante Regulierung des Grauen Kapitalmarkts wurden von welchen Verbänden bzw. Personen in diesen Gesprächen vorgetragen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Argumente?
Sofern die Bundesregierung der geäußerten Kritik an der ursprünglich geplanten Regulierung des Grauen Kapitalmarkts im Einzelnen zustimmt, warum wurden diese Überlegungen nicht bereits bei der Erstellung der Eckpunkte des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes vom März 2010 berücksichtigt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der bayerischen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Beate Merk, die aufgrund des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP davon ausging, „dass künftig alle Anlageberater und -vermittler von der BaFin überwacht werden“ (vgl. Pressemitteilung vom 9. September 2010), und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung Pressemeldungen und -berichte, wonach die Interessenvertreter gewerblicher Finanzdienstleister den Verzicht der Bundesregierung auf die ursprünglich geplante Regulierung des Grauen Kapitalmarkts als Erfolg ihrer Lobbyarbeit, nicht zuletzt „Unzähliger Hintergrundgespräche in Ministerien und mit Abgeordneten (…)“, betrachten (vgl. Pressemeldung des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung vom 8. September 2010: „Schäuble-Gesetz vom Tisch“ sowie Artikel der Frankfurter Rundschau vom 9. Dezember 2010)?
Hätte der Kritik der gewerblichen Finanzanlagenvermittler und -berater an der ursprünglich geplanten Regulierung des Grauen Kapitalmarkts durch eine eingeschränkte Anwendung des Kreditwesengesetzes (KWG) Rechnung getragen werden können, und falls ja, warum wurde der Entwurf des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes nicht entsprechend angepasst?
Welche Regelungen müsste ein solches „KWG-Light“ vorsehen, das beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des früheren finanzpolitischen Sprechers der Fraktion der CDU/CSU, Leo Dautzenberg, „mit einer deutlich erleichterten Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz hätte der Verbraucherschutz im Finanzdienstleistungsbereich deutlich verbessert werden können“ (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. September 2010), und wie begründet sie dies?
Teilt die Bundesregierung die von Interessenvertretern gewerblicher Finanzdienstleister vorgetragenen Bedenken, dass die BaFin ein „KWG-Light“ zu einer umfassenden Kontrolle dieser Berufsgruppen missbrauchen könnte, und wie begründet sie dies?
Wie bewertet die Bundesregierung die jüngste Äußerung der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, die die Kontrolle des Vertriebs von Graumarktprodukten durch die Gewerbeaufsichtsämter ablehnt und mit Unterstützung der Bundesländer fordert, die Finanzaufsicht vollständig bei der BaFin anzusiedeln (vgl. Handelsblatt vom 27. Dezember 2010)?
Wann wird das Bundeskabinett den ursprünglich bereits für Herbst 2010 in Aussicht gestellten Gesetzentwurf zur Regulierung des Grauen Kapitalmarkts beschließen (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. September 2010)?
Welche zusätzlichen Aufgaben sollen der Gewerbeaufsicht mit diesem Gesetz übertragen werden, welche unmittelbaren Kosten werden daraus resultieren, und plant die Bundesregierung eine finanzielle Kompensation dieser Mehraufwendungen der Gebietskörperschaften?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten, die zur Erreichung und Sicherstellung eines einheitlichen Anlegerschutzniveaus für die Aufstockung und Qualifizierung des Personals der Gewerbeaufsichtsbehörden aufgebracht werden müssen?
Bedarf der kommende Gesetzentwurf zur Regulierung des Grauen Kapitalmarkts der Zustimmung des Bundesrates, und wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag von Interessenvertretern gewerblicher Finanzdienstleister, zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Regulierung des Grauen Kapitalmarkts nicht den Gewerbeämtern, sondern den Industrie- und Handelskammern zuzuweisen?
Plant die Bundesregierung, den Finanzaufsichtsbehörden im Rahmen dieses Vorhabens die Befugnis einzuräumen, die Öffentlichkeit nach dem Vorbild des § 83b Absatz 7 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vor unerlaubten Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften zu warnen, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Institute und gewerbliche Vermittler und Berater vertreiben in Deutschland derzeit Produkte des Grauen Kapitalmarkts?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Betrag, den Privatkunden – insgesamt und durchschnittlich – jährlich in Produkten des Grauen Kapitalmarkts anlegen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verlust, den Privatkunden – insgesamt und durchschnittlich – jährlich aus der Anlage in Produkten des Grauen Kapitalmarkts realisieren, und welcher Anteil hiervon geht auf Anlagebetrug zurück?
Wie ist die staatliche Aufsicht über den Vertrieb von Graumarktprodukten in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geregelt (Angaben bitte getrennt nach Staaten aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung über die gesetzliche Regulierung hinaus weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des Grauen Kapitalmarkts?