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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Überblick über Bundesförderprogramme zum Erreichen der Klimaziele und zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

03.03.2026

Aktualisiert

31.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/441103.03.2026

Überblick über Bundesförderprogramme zum Erreichen der Klimaziele und zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse

der Abgeordneten Karoline Otte, Lisa Badum, Julia Schneider, Lisa Paus, Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Kassem Taher Saleh, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg, Mayra Vriesema, Ayse Asar, Julian Joswig, Michael Kellner, Dr. Andrea Lübcke, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Deutschland muss seine Klimaziele erreichen. Nur so kann es die katastrophalen Folgen der Klimakrise abfedern, den sozialen Zusammenhalt stärken und seine wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sichern.

Förderprogramme des Bundes spielen dabei eine entscheidende Rolle und tragen zu Klimaschutz und Klimaanpassung bei. Sie ermöglichen die dringend notwendigen Investitionen in nachhaltige Technologien, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, eine umweltgerechte Land- und Forstwirtschaft sowie in den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen. Gleichzeitig können die entsprechenden Bundesförderprogramme soziale Gerechtigkeit und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse voranbringen.

Insgesamt zeigen Analysen die Relevanz von Förderungen allgemein sowie auch die Wirksamkeit der Förderprogramme und ihrer Ziele im Einzelnen. So konnte etwa die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) entscheidend zu mehr Energieeffizienz von Gebäuden beitragen (www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/beg-evaluation-2022-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=4) und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) die gleichwertigen Lebensverhältnisse durch gezielte Förderung in strukturschwachen Räumen stärken (www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2021/heft/13/beitrag/die-wirkung-von-grw-investitionszuschuessen-ein-beitrag-zum-aufholprozess.html). Die Bundesfördermittel leisten aktuell auch einen wichtigen Beitrag, um es Kommunen zu ermöglichen, zukunftsorientierte Projekte angehen zu können. Gleichzeitig können sie die strukturellen Probleme der Kommunalfinanzen nicht lösen. Aus diesem Grund hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch eine grundsätzliche Verbesserung der finanziellen Lage der Kommunen gefordert (Bundestagsdrucksache 21/1310).

Ohne ausreichend dimensionierte, zielgerichtete und langfristig ausgerichtete Förderung drohen gravierende negative Folgen für Klimaschutz, Wohlstand und gesellschaftliche Stabilität. Ein wirksames Förderregime muss deshalb nicht nur in der Höhe ausreichend dimensioniert sein, sondern auch zielgerichtet über die Bundesländer und die strukturschwachen Regionen und Einkommensgruppen wirken, damit Unterschiede bei Ressourcen, Wirtschaftsstruktur und Betroffenheit ausgeglichen werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Fördervolumen, die Anzahl der jeweils eingereichten Anträge und die Anzahl der jeweiligen Bewilligungen seit dem Jahr 2019, beziehungsweise seit ihrer Einführung, sofern sie nach 2019 aufgelegt wurden, für die folgenden aufgelisteten Förderprogramme entwickelt (die Liste der folgenden Förderprogramme bitte nach Jahr, zuständigem Ressort, Anzahl der eingereichten Anträge und Anzahl der bewilligten Anträge tabellarisch aufschlüsseln): a) Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), b) Nationale Klimaschutzinitiative (NKI), c) Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“, d) Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), e) Bundesförderung für effiziente Gebäude– Heizungsförderung, f) Bundesförderung für effiziente Gebäude Effizienzmaßnahmen, g) Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), h) Förderprogramm Klimaschutzverträge, i) Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK), j) Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), k) ERP-Kapital (ERP = European Recovery Programme) für Gründungen, l) Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP), m) Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST), n) Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, o) Bundesbürgschaftsprogramm, p) ERP-Regionalförderprogramm, q) Außenwirtschaftsförderung (Germany Trade and Invest [GTAI]), r) Digital Jetzt – Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), s) Initiative „Stadt.Land.Digital“, t) Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (AULR), u) Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK), v) Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS), w) Städtebauförderung, x) Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN), y) Klimafreundliches Bauen (KfN), z) Wohneigentumsförderung für Familien (WEF), aa) Jung kauft Alt (JkA), bb) Kommunen Innovativ (INNO-KOM), cc) RUBIN – Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation, dd WIR! – Wandel durch Innovation in der Region, ee) REGION.innovativ – Innovation & Strukturwandel Unternehmen Region, ff) Gigabitförderung 2.0 (ehemals: Breitbandförderung unter dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr [BMDV]), gg) Förderung investiver Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, hh) Förderung nicht investiver Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, ii) Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland, jj) Sonderprogramm „Stadt und Land“ (S&L), kk) Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie, ll) Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie, mm) Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Förderprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig, nn) Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität, oo) Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr, pp) Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Partnerschaften für Demokratie), qq Demografiewerkstatt Kommunen, rr) Zukunftsraum Demografie, ss) Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“, tt) Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), uu) Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL), vv) Investitionsförderung für Proteine der Zukunft mit Chancenprogramm Höfe, ww) Bundesprogramm ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE+), xx) Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau?

2

Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Förderprogramme seit dem Jahr 2019, beziehungsweise seit ihrer Einführung, sofern sie nach 2019 aufgelegt wurden, auf die einzelnen Bundesländer (die in Frage 1 aufgelisteten Programme bitte nach Jahr, Fördervolumina, Anzahl der geförderten Projekte und Anzahl der eingereichten Anträge tabellarisch auf die Bundesländer aufschlüsseln)?

3

Wie hoch ist der Anteil in Frage 1 genannten Förderprogramme, der jeweils den verschiedenen GRW-Gebieten zukommt und somit in vergleichsweise strukturschwächeren Regionen landet (die in Frage 1 aufgelisteten Programme bitte nach Jahr, Fördervolumina, Anzahl der geförderten Projekte und Anzahl der eingereichten Anträge tabellarisch auf die GRW-Gebietstypen aufschlüsseln)?

4

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die in Frage 1 genannten Förderprogramme jeweils einzeln, aber auch im Zusammenspiel (etwa durch Synergien, klare Abgrenzungen) zu den deutschen Klimazielen (in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung) und zur Förderung der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen und hierbei jeweils ausreichend und zielgerichtet konzipiert sind, und welche Maßstäbe und Indikatoren werden hier jeweils programmübergreifend angelegt?

5

Welche Gründe sieht die Bundesregierung für Unterschiede in Fördervolumen und Projektanzahl der in Frage 1 genannten Programme zwischen den einzelnen Bundesländern?

a) Welche strukturellen, wirtschaftlichen oder administrativen Faktoren beeinflussen nach Einschätzung der Bundesregierung das Förderverhalten und die Mittelabflüsse im Vergleich zwischen den Bundesländern?

b) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in bestimmten Bundesländern größere Hürden bei der Beantragung oder beim Mittelabruf berichtet, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um darauf zu reagieren?

6

Welche Informationen und Daten fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, um die regionale Verteilung und Wirksamkeit der Bundesförderprogramme insgesamt besser beurteilen zu können?

7

Inwiefern fördern nach Einschätzung der Bundesregierung die Bundesförderprogramme insgesamt die gleichwertigen Lebensverhältnisse im Bundesgebiet?

8

Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, um insbesondere in kleinen Gemeinden und strukturschwachen Regionen den Abruf von Bundesförderprogrammen zu steigern?

9

Wie wurden die Förderprogramme des „Gesamtdeutschen Fördersystems“ jeweils an die Ziele angepasst, die im Gleichwertigkeitsbericht 2024 genannt werden (bitte Antwort auf die einzelnen Förderprogramme aufschlüsseln)?

a) Welche Förderprogramme außerhalb des „Gesamtdeutschen Fördersystems“ wurden auf Basis des genannten Berichts inwiefern angepasst, und mit welchem Zeitplan?

b) Welche weiteren Programme sollen unter das Dach des „Gesamtdeutschen Fördersystems“ integriert werden, und mit welchem Zeitplan?

10

Inwiefern hält die Bundesregierung die bisher aufgewendeten Haushaltsmittel (insbesondere im Rahmen der Bundesförderprogramme) für ausreichend, um das Erreichen der deutschen Klimaziele (nach dem Klimaschutzgesetz) sicherzustellen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

11

Inwiefern hält die Bundesregierung die bisher aufgewendeten Haushaltsmittel (insbesondere im Rahmen der Bundesförderprogramme) für ausreichend, um das Erreichen der Ziele der Klimaanpassung in Deutschland (nach der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024“) sicherzustellen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

12

Welche weiteren Finanzierungsinstrumente (neben den genannten Förderprogrammen) beurteilt die Bundesregierung als sinnvoll und entscheidend zum Erreichen der Ziele im Bereich des kommunalen Klimaschutzes und der kommunalen Klimaanpassung, und welche Vorhaben (beispielsweise die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu prüfende Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung) sollen hierfür mit welchem Zeitplan in nächster Zeit umgesetzt werden?

13

Welche Bundesförderprogramme hat die Bundesregierung seit der 21. Wahlperiode eingestellt oder nicht fortgeführt, obwohl sie Transformationsziele adressierten (bitte unter Nennung des Ressorts, bisher bewilligter Volumen und unter Angabe von Gründen zur Einstellung des jeweiligen Programms auflisten)?

14

Welche Bundesförderprogramme plant die Bundesregierung, voraussichtlich in der 21. Wahlperiode einzustellen oder nicht mehr fortzuführen, obwohl sie Transformationsziele adressieren (bitte unter Nennung des Ressorts, bisher bewilligter Volumen und unter Angabe von Gründen zur Einstellung des jeweiligen Programms auflisten)?

Berlin, den 25. Februar 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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