Strategie und Zielsetzungen der Bundesregierung zum geplanten Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum
der Abgeordneten Ayse Asar, Chantal Kopf, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Dr. Alaa Alhamwi und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Europäische Forschungsraum (ERA) zielt darauf ab, die nationalen und europäischen Forschungs- und Innovationspolitiken stärker zu koordinieren und dadurch Wettbewerbsfähigkeit, Exzellenz und technologische Souveränität in der Europäischen Union zu stärken. Mit dem von der Europäischen Kommission angekündigten Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum (ERA Act) soll hierfür erstmals ein stärker rechtlich verbindlicher Rahmen geschaffen werden. Der Wissenschaftsrat verweist in seinem jüngsten Bericht „Wissenschaft in Deutschland – Perspektiven bis 2040“ auf die „Fünfte Freiheit“ als zentrale europäische Leitidee und hebt hervor, dass deren Umsetzung den systematischen Abbau bestehender Hürden für Mobilität, die Stärkung von wissenschaftlichen Kooperationen, den Austausch von Wissen und Daten sowie die gemeinsame Nutzung wissenschaftlicher Infrastrukturen innerhalb der Europäischen Union erfordert (www.wissenschaftsrat.de/download/2026/3014-26.pdf). Dies unterstreicht die Bedeutung eines kohärenten und rechtlich verbindlichen Rahmens für den Europäischen Forschungsraum, wie ihn ein ERA Act schaffen soll. Bis zum Beginn des Jahres 2026 waren Rückmeldungen zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum ERA Act möglich (www.eubuero.de/de/aktuelles-eupolitik-2025-10-27-4354.html). Ein zentraler Aspekt, der im Rahmen eines ERA Acts adressiert werden könnte, betrifft die weiterhin bestehenden erheblichen Unterschiede im Umfang und in der Ausgestaltung nationaler Investitionen in Forschung und Entwicklung zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Investitionen beruhen bislang auf freiwilligen nationalen Zielsetzungen und sind nicht europäisch koordiniert, was die kohärente Entwicklung des Europäischen Forschungsraums erschwert. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2479 bleibt offen, welche Position sie zu der Frage einer rechtlich verbindlichen Verankerung nationaler Investitionsziele für Forschung und Entwicklung auf EU-Ebene einnimmt. Ebenso wird nicht ausgeführt, welche Instrumente die Bundesregierung für geeignet hält, um eine verlässliche und koordinierte Finanzierung des Europäischen Forschungsraums sicherzustellen, noch wird deutlich, welche grundsätzliche Haltung sie zu einem verbindlichen ERA Act einnimmt. Vor dem Hintergrund der laufenden Vorarbeiten der Europäischen Kommission sowie der anstehenden Beratungen auf europäischer Ebene besteht daher ein besonderes Informationsinteresse an der grundsätzlichen Haltung der Bundesregierung zu diesem Themenkomplex. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist eine solche Positionsbestimmung erforderlich, um eine sachgerechte und kohärente Vertretung der deutschen Interessen in den einschlägigen Ratsarbeitsgruppen, im Rat der Europäischen Union sowie im Europäischen Rat sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welches grundlegende Verständnis verbindet die Bundesregierung mit dem Konzept der „Fünften Freiheit“ (freier Verkehr von Wissen, Forschung und Innovation innerhalb der Europäischen Union), und welche strategische Bedeutung misst sie diesem für die deutsche und europäische Wettbewerbsfähigkeit bei?
Welche Prioritäten wird die Bundesregierung in Verhandlungen rund um den ERA Act auf europäischer Ebene setzen?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für einen verbindlichen Rechtsakt (ERA Act) auf EU-Ebene, sollte dieser aus Sicht der Bundesregierung als Verordnung oder als Richtlinie ausgestaltet werden, und welche Regelungsbereiche sollten nach Auffassung der Bundesregierung prioritär behandelt werden?
Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung in der Schaffung einer eigenen europäischen Rechtspersönlichkeit für Forschungseinrichtungen (analog zum „28. Regime“), um nationale Hürden bei Kooperationen abzubauen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur rechtlichen Verankerung nationaler Investitionsziele für Forschung und Entwicklung im Rahmen des ERA Acts?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, exzellente Forschungsvorhaben, die auf EU-Ebene aufgrund von Budgetmangel nicht gefördert werden konnten, durch einen automatisierten Mechanismus auf nationaler Ebene zu finanzieren („Seal of Excellence“)?
Welche konkrete Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Verzahnung („Alignment“) von nationalen Förderprogrammen insbesondere im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland mit dem kommenden 10. Forschungsrahmenprogramm (FP10) zu verbessern?
Hält die Bundesregierung die im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehenen 175 Mrd. Euro für „Horizont Europa“ für ausreichend?
Welche konkreten Auswirkungen erhofft sich die Bundesregierung auf die Zusammenarbeit mit den bei „Horizont Europa“ assoziierten Nicht-EU-Staaten durch den ERA Act?
Welche Defizite sieht die Bundesregierung aktuell bei der grenzüberschreitenden Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern innerhalb der EU, insbesondere mit Blick auf die Portabilität von Renten- und Sozialversicherungsansprüchen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anerkennung akademischer Qualifikationen für den Arbeitsmarkt im EU-Ausland zu beschleunigen und zu vereinfachen?
Wann wird das konkrete Konzept für die Work-and-Stay-Agentur von der Bundesregierung vorgelegt, und ab wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Wird dieses Konzept auch die Einbindung von Anerkennungsprozessen in die Work-and-Stay-Agentur skizzieren, nachdem dieser Aspekt sowohl in dem Eckpunktepapier vom 29. September 2025 als auch im Konsultationspapier „Work-and-Stay-Agentur: Mögliche zusätzliche Effizienzgewinne durch eine weitere Zentralisierung“ vom 8. Dezember 2025 nicht berücksichtigt wurde?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit dem „1.000-Köpfe-Plus“-Programm nicht Brain-Drain innerhalb Europas befördert wird, obwohl von den ersten 166 geförderten Forschenden laut Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt rund 37 Prozent aus Europa kommen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die administrativen Hürden für Forschende aus Drittstaaten zu senken, um die im ERA Act angestrebte globale Attraktivität des europäischen Forschungsraums zu unterstützen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der angekündigten Mittelbaustrategie und der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), einer Zersplitterung und Fragmentierung der unterschiedlichen Karrierewege innerhalb Europas entgegenzuwirken und diese Karrierewege insbesondere auch für internationale Forschende attraktiver zu gestalten?
Wie bewertet die Bundesregierung das Zusammenspiel zwischen dem angestrebten freien Wissensfluss und bestehenden EU-Regulierungen wie dem Data Act oder dem AI Act (AI [engl.] = Künstliche Intelligenz) im Hinblick auf die Forschungsfreiheit?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Zugang der Wissenschaft zu Daten auf nationaler und europäischer Ebene rechtlich besser abzusichern?
Wie will die Bundesregierung das Spannungsfeld zwischen der geforderten Offenheit der „Fünften Freiheit“ und der notwendigen Forschungssicherheit (Schutz vor illegitimen Einflussnahmen und Technologietransfer) im ERA Act angehen?
Welche konkreten nationalen Rechtsvorschriften, Verwaltungspraktiken oder Förderlogiken identifiziert die Bundesregierung selbst als Hindernisse für die Umsetzung der sogenannten Fünften Freiheit, und welche davon ist sie bereit, im Zuge eines ERA Acts aufzugeben oder anzupassen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle der Wissenschaftsorganisationen und der zivilgesellschaftlichen Akteure (z. B. im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss [EWSA]) bei der Gestaltung und Überwachung der ERA-Governance (ERA = European Research Area)?