Digitale Verfahren und föderale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Katharina Beck, Max Lucks, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Umsatzsteuer ist mit über 300 Mrd. Euro (2024) jährlich die ertragreichste Gemeinschaftsteuer in Deutschland. Dennoch weist Deutschland laut EU-Kommission („VAT Gap Report“) eine jährliche Umsatzsteuerlücke von schätzungsweise 32 Mrd. Euro (2024) auf. Ein signifikanter Teil entfällt auf Organisierte Kriminalität, insbesondere auf sogenannte Umsatzsteuerkarusselle (Missing Trader Fraud), die systematisch die Zeitverzögerungen im grenzüberschreitenden Datenaustausch und die fragmentierte IT-Landschaft im deutschen Föderalismus ausnutzen.
Während mit der Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B (Business-to-Business)-Bereich zum 1. Januar 2025 die technische Basis gelegt wurde, verharrt der Steuervollzug vielerorts in einer retrospektiven Prüfungsmethodik. Andere EU-Mitgliedstaaten (z. B. Italien, Spanien, Polen) nutzen teils bereits seit vielen Jahren transaktionsbezogene Meldesysteme in Echtzeit, um Betrugsmuster sofort zu identifizieren.
Das Schließen der Umsatzsteuerlücke ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit und staatlichen Handlungsfähigkeit. Das Ziel muss nach Ansicht der Fragestellenden eine medienbruchfreie, datengetriebene Architektur sein, die durch das Aufbrechen von Datensilos und die Skalierung innovativer Ansätze Betrug strukturell erheblich erschwert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse oder Schätzungen über den Umfang der nationalen Umsatzsteuerlücke in den vergangenen zehn Jahren (wenn ja, bitte diese Zahlen, aufgeschlüsselt nach Jahren und politischen Ebene (Gemeinde, Länder und Bund) sowie den einzelnen Bundesländern, in Prozent des Gesamtumsatzsteueraufkommens und in absoluten Zahlen angeben)?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Schätzungen zur Umsatzsteuerlücke in der EU und Deutschland aus dem jährlichen Bericht der EU-Kommission „VAT Gap in the EU“ (https://op.europa.eu/s/Ac75) für plausibel?
Welcher Anteil der geschätzten Umsatzsteuerlücke entfällt nach Einschätzung der Bundesregierung jeweils auf organisierten Umsatzsteuerbetrug bzw. legale Umgehungsstrukturen im Vergleich zu anderen Ursachen wie Insolvenzen oder Verwaltungsfehler?
Welche Betrugsformen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland besonders ausgeprägt?
Welche Wirtschaftsbranchen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei der Umsatzbesteuerung besonders betrugsanfällig?
Wie hoch ist der Anteil grenzüberschreitender Sachverhalte innerhalb der EU an den der Bundesregierung bekannten Betrugsfällen?
Gibt es bereits Erkenntnisse, welchen Beitrag die seit 1. Januar 2025 verpflichtende E-Rechnung für B2B-Umsätze geleistet hat, um Steuertransparenz und Betrugserkennung zu verbessern, und wann ist mit entsprechenden Daten zu rechnen?
Werden die transaktionsbezogenen Daten, die von den Unternehmen übermittelt werden, zentral ausgewertet und analysiert, um verdächtige Transaktionen zu erkennen, und welche IT- und datenanalytischen Tools setzt die Finanzverwaltung dafür ein?
Inwiefern plant oder unterstützt die Bundesregierung den Einsatz von KI, Netzwerkanalysen oder maschinellem Lernen zur Identifikation von Umsatzsteuerbetrugsmustern?
Welche Forschungsprojekte zu Umsatzsteuerbetrug aus den Ländern sind der Bundesregierung bekannt?
Ist der Bundesregierung das Forschungsprojekt „TaDeA – Tax Defence Analytics“ zwischen dem Landesamt für Steuern Niedersachsen und der Universität Oldenburg bekannt, das zum Ziel hat, Umsatzsteuerbetrugsfälle mithilfe von Datenanalyse und Automatisierung frühzeitig zu erkennen, und wenn es bekannt ist, inwiefern, und beabsichtigt die Bundesregierung eine Skalierung der TaDeA-Methoden auf bundesweite Verfahren zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu der personellen und technischen Ausstattung der Finanzämter und Steuerfahndungen, und wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, ob sie ausreichend ist, um die zusätzlichen Daten, die sich aus der verpflichtenden Nutzung der E-Rechnung und Einführung der nationalen und EU-Meldesysteme ergeben, auszuwerten, und wenn ja, wie lautet diese?
Inwieweit reichen die aktuellen personellen und technischen Ressourcen des Bundeszentralamts für Steuern aus, um die massiv steigenden Datenmengen aus dem internationalen Informationsaustausch (z. B. CESOP (Central Electronic System of Payment Information) für Zahlungsdienstleister) z. B. mittels KI-gestützter Risikoprüfung umfassend auszuwerten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten sowie Eurofisc, OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) und Europol bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug, und welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Zusammenarbeit zu verbessern?
Wie weit sind die Planungen für die konkrete Ausgestaltung eines elektronischen transaktionsbasierten Meldesystems für innergemeinschaftliche und nationale B2B-Umsätze bereits fortgeschritten, welche konkreten Ergebnisse liegen aktuell vor, und was ist der zeitliche Rahmen (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/ergaenzungsband-2024/29-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3)?
Welche Aspekte erachtet die Bundesregierung als besonders wichtig bei der konkreten Ausgestaltung eines elektronischen transaktionsbasierten Meldesystems für innergemeinschaftliche und nationale B2B-Umsätze, und welche Herausforderungen bestehen aktuell bei der Konzeptionalisierung?
a) Hat die Bundesregierung sich mit Best Practices der nationalen Meldesysteme anderer EU-Mitgliedstaaten beschäftigt?
b) Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei bereits existierenden Meldesystemen in anderen EU-Mitgliedstaaten, jeweils in Bezug auf Betrugsbekämpfung, Datensicherheit und bürokratischen Aufwand für Steuerpflichtige und Finanzbehörden?
c) Wie wird geprüft, dass die von den Unternehmen übermittelten Daten zum einen dem Rechnungsinhalt und zum anderen Grundanforderungen an die Datenqualität entsprechen?
Wird die Zuständigkeit für die IT-Umsetzung eines nationalen Meldesystems beim Bund oder bei den Ländern liegen?
Plant die Bundesregierung, über den weiteren Fortschritt des Verfahrens in Zukunft im Finanzausschuss zu berichten, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Welche strukturellen Hindernisse sieht die Bundesregierung bei der Zusammenarbeit mit den Bundesländern, um eine bundesweit einheitliche, digitale Prüfstrategie für den Onlinehandel und Plattformökonomien zu etablieren, und wie könnte eine stärkere Zentralisierung der Betrugsbekämpfung beim Bund die Effizienz steigern?
Inwiefern wird die Notwendigkeit ausreichender Kontrollen durch die Länder bei den jährlich abgeschlossenen Bund-Länder-Vereinbarungen zur Verbesserung des Steuervollzugs berücksichtigt?
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Umsatzsteuerlücke nachhaltig zu reduzieren, insbesondere in Hinblick auf neue technische Möglichkeiten?
Sind zeitnah Änderungen bei der Einfuhrumsatzsteuer geplant, wie z. B. die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Umstellung für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell?