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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Beitrag und Maßnahmen der Bundesregierung zur Linderung der humanitären Krise im Sudan sowie für einen Waffenstillstand und einen nachhaltigen Frieden

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.04.2026

Aktualisiert

14.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/463311.03.2026

Beitrag und Maßnahmen der Bundesregierung zur Linderung der humanitären Krise im Sudan sowie für einen Waffenstillstand und einen nachhaltigen Frieden

der Abgeordneten Maren Kaminski, Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die humanitäre Lage im Sudan hat sich seit Beginn des Krieges vor bald drei Jahren dramatisch verschärft. Es bleibt die schlimmste humanitäre Katastrophe unserer Zeit. Bei einer Einwohnerzahl von 46,5 Millionen Menschen sind 30 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, 14 Millionen gelten als Vertriebene (www.unocha.org/sudan; www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-10/buergerkrieg-sudan-internationale-organisation-migration-14-millionen-gefluechtete).

Die Verantwortung für diesen Krieg tragen die unmittelbar beteiligten Kriegsparteien, die Sudanese Armed Forces (SAF) und die Rapid Support Forces (RSF). Gleichzeitig ist dieser Krieg mehr als ein brutaler Bürgerkrieg, der auf dem Rücken der Zivilbevölkerung ausgetragen wird und in dem sexualisierte Gewalt und Aushungern als Kriegswaffen eingesetzt werden. Weiterhin fehlen Zugänge für humanitäre Hilfe und humanitäre Korridore. Ärzte ohne Grenzen berichteten im Januar 2026 nach einem Besuch von al-Faschir von einer weitestgehend zerstörten und entvölkerten Stadt, was die bisherigen Berichte der durch die RSF durchgeführten Massaker weiter bestätigt (www.msf.org/msf-finds-el-fasher-sudan-largely-destroyed-and-empty-during-visit).

Nur durch die laut Medienberichten erfolgende Unterstützung der Regierungsarmee SAF durch Länder wie Ägypten und die Türkei und auf der anderen Seite der Miliz RSF durch die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) kann dieser Krieg fortgeführt werden. Alle verfolgen eigene geopolitische Interessen in der Region, die nicht leicht zu durchdringen sind und die exemplarisch für den Zerfall einer regelbasierten Weltordnung stehen (www.spiegel.de/ausland/sudan-diese-auslaendischen-akteure-mischen-mit-a-d48f40a9-a028-4a87-bed5-c1e26554e582). Diese komplexe Gemengelage macht den Weg zu einem Waffenstillstand und die Möglichkeit für einen nachhaltigen Frieden kompliziert und ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen der Bundesregierung im Rahmen der EU und internationaler Organisationen wie der UN nach Ansicht der Fragestellenden umso notwendiger. Es braucht auf die am Krieg beteiligten Akteure und Länder massiven diplomatischen Druck.

Es gibt bislang keine tragfähigen Verhandlungen. Die von den USA geführte Quad-Initiative unter Beteiligung von Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Ägypten will einen gemeinsamen Friedensplan vorlegen, aber öffentlich zugängliche Informationen dazu bleiben vage (https://sudantribune.com/article/310226). Das Land droht zudem, gespalten und fragmentiert zu werden (www.reuters.com/world/africa/two-rival-governments-that-could-split-sudan-2025-07-31/).

Anfang Februar 2026 besuchte Bundeskanzler Friedrich Merz die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein strategischer Partner für Deutschland. Durch ein etwaiges Freihandelsabkommen mit der EU soll die Zusammenarbeit weiter vertieft werden (www.deutschlandfunk.de/merz-erwaegt-eu-freihandelsabkommen-auch-mit-vereinigten-arabischen-emiraten-102.html). Die Unterstützung der VAE für die RSF ist vielfach durch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Medienrecherchen belegt und nachgewiesen (u. a. Illegale Rüstungsexporte nach Sudan: Wie Waffen aus Europa nach Darfur gelangen | taz.de ; Auch deutsche Rüstungsgüter im Sudan? | tagesschau.de).

Vor diesem Hintergrund erklärte die Bundesregierung, dass sie im April 2026 die dritte Sudankonferenz in Berlin ausrichten werde (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2751696), nachdem die erste Konferenz im Jahr 2024 in Paris und die zweite im Jahr 2025 in London ausgerichtet wurden (www.tagesschau.de/ausland/sudan-konferenz-100.html & www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/sudan-node/sudan-konferenz-2714284).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Ergebnisse und konkreten Zusagen (politisch, humanitär, finanziell) wurden auf den letzten beiden Sudan-Konferenzen in London 2025 und in Paris 2024 erzielt, und wie bewertet die Bundesregierung deren tatsächlichen Output und Umsetzung bislang (bitte nach Konferenz und Kategorie: politisch, humanitär, finanziell, aufschlüsseln), und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den letzten Sudan-Konferenzen für die Vorbereitung und Ausgestaltung der für April 2026 geplanten Konferenz?

2

Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Konferenz im April 2026, insbesondere im Hinblick auf a) die Linderung der humanitären Katastrophe, b) den Schutz der Zivilbevölkerung und c) die Unterstützung eines Waffenstillstandes und nachhaltigen Friedensprozesses im Sudan?

3

Welche Staaten, internationalen Organisationen, NGOs, regionalen Akteure sowie sudanesischen zivilgesellschaftlichen oder politischen Vertreterinnen und Vertreter sollen nach derzeitiger Planung zur Sudan-Konferenz im April 2026 eingeladen werden, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Teilnehmenden?

a) Plant die Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter der Rapid Support Forces (RSF) zur Konferenz einzuladen, wenn ja, auf welcher Grundlage, und wie genau, und wenn nein, warum nicht?

b) Plant die Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter der militärgestützten Regierung von General Abdel Fattah al-Burhan einzuladen, wenn ja, auf welcher Grundlage, und wie genau, und wenn nein, warum nicht?

c) Plant die Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter der Quad-Initiative einzuladen und/oder zu beteiligen, wenn ja, auf welcher Grundlage, wen, und wie genau, und wenn nein, warum nicht?

4

Welche Rolle sollte die EU nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der für April 2026 geplanten Sudan-Konferenz übernehmen, insbesondere im Hinblick auf Koordinierung, politische Hebelwirkung und die Nachverfolgung von Zusagen?

5

Welche Rolle sollte die Afrikanische Union (AU) nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der für April 2026 geplanten Sudan-Konferenz übernehmen, insbesondere im Hinblick auf Koordinierung, politische Hebelwirkung und die Nachverfolgung von Zusagen?

6

Welche Rolle sollten die UN nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der für April 2026 geplanten Sudan-Konferenz übernehmen, insbesondere im Hinblick auf Koordinierung, politische Hebelwirkung und die Nachverfolgung von Zusagen?

7

Welcher konkrete Output (z. B. politische Vereinbarungen, humanitäre Zusagen, Fahrpläne für Waffenstillstand oder Monitoringmechanismen) wird von der Konferenz im April 2026 angestrebt, und wie soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse über bloße Absichtserklärungen hinausgehen?

8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Konferenz nicht ausschließlich auf humanitäre Hilfe fokussiert bleibt, sondern ihre politische Verantwortung für den Friedensprozess im Sudan umfassend wahrnimmt?

9

Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt den bisherigen Beitrag internationaler Konferenzen zum Friedensprozess im Sudan, und welche zusätzlichen diplomatischen oder politischen Schritte hält sie für notwendig, um einen Waffenstillstand und einen zivilen politischen Übergang zu unterstützen, welche konkreten Maßnahmen unternimmt sie?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Fortschritte bei der Entwicklung eines Friedensplans der von den USA geführten Quad-Initiative mit Beteiligung von den VAE, Saudi-Arabien und Ägypten (www.sueddeutsche.de/politik/sudan-quad-initiative-usa-aegypten-saudi-arabien-uae-li.3318015), wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

11

Welche Rolle spielt die Europäische Union aus Sicht der Bundesregierung derzeit bei der Ausübung politischen, diplomatischen und wirtschaftlichen Drucks auf die Konfliktparteien im Sudan?

12

Welche konkreten Maßnahmen hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung bislang ergriffen, um Einfluss auf die sudanesischen Konfliktparteien sowie deren regionale Unterstützer auszuüben, und wie bewertet die Bundesregierung deren Wirksamkeit?

13

Setzt sich die Bundesregierung innerhalb der EU für eine Verschärfung, Ausweitung oder konsequentere Umsetzung bestehender EU-Sanktionsinstrumente gegen Verantwortliche für Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und die Blockade humanitärer Hilfe im Sudan ein, und wenn ja, in welcher Form?

14

Welche weiteren EU-Instrumente (z. B. gezielte Sanktionen, diplomatische Initiativen, Konditionalitäten bei Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Nutzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik) hält die Bundesregierung für geeignet, um den Druck auf die Konfliktparteien zu erhöhen?

15

Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob die VAE die Voraussetzung dafür erfüllen, in Verhandlungen für ein EU-Freihandelsabkommen zu treten, insbesondere in Bezug auf die Menschenrechtslage (www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/vereinigtearabische-emirate-2023) in den VAE und die laut Berichten erfolgende Unterstützung für die RSF-Miliz in Sudan, und wenn ja, wie lautet diese?

16

Welche politischen, sicherheits- oder wirtschaftspolitischen Ziele verfolgte Bundeskanzler Friedrich Merz mit seinem Besuch in den Vereinigten Arabischen Emiraten, und wurde dabei die Rolle der VAE im Sudan-Konflikt thematisiert, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

17

Hat die Bundesregierung gegenüber den Vereinigten Arabischen Emiraten deren nach internationalen Berichten bestehende Unterstützung der Rapid Support Forces (RSF) im Sudan angesprochen oder problematisiert, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit einer politischen Annäherung an die VAE mit dem erklärten Ziel, den Friedensprozess im Sudan zu fördern und Menschenrechtsverletzungen sowie Kriegsverbrechen zu unterbinden, und hat die Bundesregierung im Rahmen des Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz Bedingungen oder klare Erwartungen an die VAE formuliert, insbesondere zur a) Beendigung jeglicher laut Berichten erfolgender Unterstützung bewaffneter Akteure im Sudan, b) Unterstützung eines Waffenstillstands und c) Ermöglichung humanitärer Hilfe?

19

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass politische, wirtschaftliche oder energiepolitische Kooperationen mit den VAE nicht dazu beitragen, autoritäre Strukturen, regionale Destabilisierung oder indirekt bewaffnete Konflikte wie im Sudan zu legitimieren oder zu verstärken?

20

Welche Auswirkungen hat der Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz in den VAE nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Glaubwürdigkeit deutscher und europäischer Bemühungen um Frieden, Menschenrechte und eine regelbasierte internationale Ordnung im Sudan und der Region?

21

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, dass durch eine verstärkte Annäherung an autoritäre Regime in der Golfregion neue Abhängigkeiten entstehen und friedenspolitische Prinzipien zugunsten wirtschaftlicher Interessen in den Hintergrund treten?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass laut Medienberichten modifizierte G3-Sturmgewehre über illegale Lieferketten in den Sudan gelangt sind, und wenn ja, welche, inwiefern geht die Bundesregierung aktuellen Berichten zu deutschen Waffen im Sudan nach, mit welchen Erkenntnissen und mit welchen Konsequenzen, und wenn nein, warum nicht (From Yemen to Sudan: How a modified G3 rifle exposes UAE arms smuggling to the RSF – Ayin network – عاين شبكة )?

23

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der laut internationalen Berichten erfolgenden Beteiligung der Vereinigten Arabischen Emiraten am Krieg im Sudan durch Unterstützung der RSF die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Verkaufs von Airbus-Militärtransportflugzeugen des Typs A400M dorthin, und erwägt sie, unter diesen Umständen ihre Zustimmung zu dem Export zu verweigern oder an zusätzliche Bedingungen zu knüpfen?

24

Mit welchen möglichen Entwicklungen und Szenarien im Sudan rechnet die Bundesregierung für die kommenden Jahre, und insbesondere welche Einschätzungen bestehen zu a) der humanitären Lage in Sudan und den zu erwartenden humanitären Bedarfen und ihrer Finanzierung, b) der regionalen Stabilität im Horn von Afrika und in der Sahelzone, c) der Zahl und Entwicklung von Geflüchteten und Binnenvertriebenen, d) dem Risiko einer faktischen oder formellen territorialen Zweiteilung des Sudan?

e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihr eigenes politisches und humanitäres Handeln?

Berlin, den 23. Februar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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