Transnationale Repression in Deutschland – Maßnahmen zum Schutz von Demokratie und Betroffenen
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Deborah Düring, Boris Mijatović, Luise Amtsberg, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Irene Mihalic, Claudia Roth, Schahina Gambir, Marlene Schönberger, Omid Nouripour, Dr. Lena Gumnior, Filiz Polat, Helge Limburg, Awet Tesfaiesus, Lukas Benner, Lamya Kaddor, Sven Lehmann, Jamila Schäfer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland ist ein rechtlich verbriefter Schutzraum für Dissidentinnen und Dissidenten, Angehörige verfolgter Gruppen, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten weltweit, die aufgrund ihrer kritischen Meinung, Berichterstattung, ihrer politischen Arbeit oder der einfachen Zugehörigkeit zu einer verfolgten Gruppe massive Repressionen durch autoritäre Regime und deren „Proxies“ (in ihrem Auftrag Handelnde) erleiden. Wenn ausländische Mächte kritische Stimmen in Deutschland bedrohen, einschüchtern und zum Schweigen bringen, richtet sich diese Repression nicht nur gegen einzelne Betroffene, sondern auch gegen unsere Souveränität, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das friedliche Zusammenleben in unserer Demokratie.
Deutschland gilt im internationalen Vergleich als besonders relevanter Zielstaat für Transnationale Repression (TNR), für die Bedrohung und Verfolgung von Kritikerinnen und Kritikern durch repressive Akteure in einem anderen Land. Das können Justiz, Polizei, Geheimdienste oder Regimetreue sein, die grenzübergreifend handeln und dabei die deutsche Souveränität ignorieren und verletzen. Organisationen wie Freedom House stellten in der Vergangenheit wiederholt fest, dass deutsche Institutionen mitunter nicht in der Lage sind, TNR als solche zu erkennen und sie mit der notwendigen rechtsstaatlichen Entschlossenheit zu verfolgen (https://freedomhouse.org/report/transnational-repression/germany). In der Regel sind die Polizeibehörden der Länder für die Strafverfolgung der mit TNR einhergehenden Delikte zuständig. Dort kann es jedoch an den komplexen Hintergrundkenntnissen fehlen, und es ist fraglich, ob diese Delikte an das Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet oder in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) entsprechend erfasst werden.
Staatliche oder staatsnahe Akteurinnen und Akteure aus dem Ausland greifen in ihren Repressionen auf eine Reihe an rechtswidrigen und menschenverachtenden Praktiken zurück, um Kritikerinnen und Kritiker in Deutschland zum Schweigen zu bringen, teils subtil und unter dem Radar der Sicherheitsbehörden, was das Misstrauen in die behördliche Arbeit bei den Betroffenen steigert. Beispiele sind zahlreich und reichen von physischer und digitaler Überwachung, Belästigung, Einschüchterung, Repression gegen Familienangehörige und Freunde im Herkunftsland, Verweigerung konsularischer Dienste und Widerruf von Ausweisdokumenten, Bedrohung und Erpressung bis hin zu physischen Angriffen, erzwungenen Rückführungen, Verschwindenlassen oder sogar Mord (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/T/transnationale-repression.html) und internationalen Fahndungsausschreibungen, wie zuletzt im August 2025 im Fall des in Schweden lebenden türkischen Exiljournalisten (https://nordicmonitor.com/2025/07/turkey-secretly-plots-to-bypass-interpol-rules-to-target-exiled-journalist-in-sweden/?utm_source=chatgpt.com). Auch im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) machen Berichte deutlich, dass autoritäre Staaten ihre Maßnahmen zunehmend breit anlegen und potenziell auch im Exil lebende Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende, Medienschaffende betreffen können, um die Schutz- und Glaubwürdigkeitsfunktion der AKBP als Raum des offenen, unabhängigen Dialogs einzuschränken (https://freedomhouse.org/report/transnational-repression/2024/addressing-transnational-repressioncampuses-united-states).
Als besonders vulnerable Gruppe für TNR zählen Frauen im Exil, da autoritäre Regime gezielt geschlechtsspezifische Einschüchterung, sexualisierte Gewaltandrohungen und digitale Hetze einsetzen, um Menschenrechtsverteidigerinnen, Journalistinnen und Dissidentinnen im Exil zum Schweigen zu bringen (https://stop-transnational-repression.de/2025/11/24/pressemitteilung/; https://stop-transnational-repression.de/2025/11/24/pressemitteilung/). Beispielsweise ist die im Exil lebende chinesische Journalistin Su Yutong ständig sexualisierter Gewaltandrohungen ausgesetzt (https://stop-transnational-repression.de/wp-content/uploads/2026/02/PP_No-Sense-of-Safety-under-Heaven_DE-1.pdf).
Laut verschiedener mit der Thematik befasster Nichtregierungsorganisationen ist die Liste von Staaten, die in Deutschland polizeilich oder geheimdienstlich Repression ausüben, umfangreich, wobei nicht alle Staaten in gleicher Weise vorgehen. Insbesondere Repressionen aus Russland, China, Iran, Vietnam, der Türkei und Ägypten sind hier zu nennen. Eines der prominentesten Beispiele für TNR ist der Auftragsmord an dem georgisch-tschetschenischen Oppositionellen Selimchan Changoschwili, der sogenannte Berliner Tiergartenmord im Jahr 2019, der von deutschen Gerichten als Auftragsmord staatlicher Stellen Russlands benannt wurde (www.lto.de/recht/nachrichten/n/kammergericht-berlin-2220-tiergarten-auftragsmord-mord-urteil-russland; www.lto.de/recht/nachrichten/n/kammergericht-berlin-2220-tiergarten-auftragsmord-mord-urteil-russland). Viele weitere Fälle von TNR sind öffentlich dokumentiert. Laut Ansicht der Fragestellenden ist die Zahl von Anzeigen und Zeugenaussagen von Betroffenen jedoch nicht annähernd so hoch wie die vermutete Dunkelziffer an Repression.
Ausländische Staaten versuchen gezielt, ihre Interessen voranzutreiben, indem sie über nationale Grenzen hinweg Oppositionelle und kritische Stimmen ausschalten. Damit greifen sie auch die staatliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland an. Sie erzeugen ein Umfeld der Angst, schränken durch Stalking, Überwachung und Einschüchterung Grundrechte ein und bewirken, dass Menschen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit oder politische Teilhabe aus Selbstschutz nicht mehr wahrnehmen. Zudem reichen die Bedrohungen über die unmittelbar betroffenen Personen hinaus und können in gesamten Migrationsgemeinschaften Angst und Misstrauen hervorrufen. Darüber hinaus untergraben autoritäre Staaten durch grenzüberschreitende Formen der Unterdrückung die Grundsätze einer regelbasierten internationalen Ordnung und beschneiden Menschenrechte sowie Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft – auch in demokratischen Ländern wie Deutschland. TNR bedeutet somit einen gravierenden Eingriff in die Menschenrechte der Betroffenen, die Souveränität Deutschlands und die internationale Ordnung, weshalb Sicherheitsbehörden und staatliche Akteure koordiniert und mit der notwendigen rechtsstaatlichen Entschlossenheit reagieren müssen.
Laut Ansicht der Fragestellenden stellen sich die Fragen, welche Maßnahmen die Bundesregierung über die Einführung eines neuen Straftatbestands (§ 87a des Strafgesetzbuches (StGB)), der TNR durch eine zusätzliche Strafbarkeit erfassen soll, plant, ob der Bundesregierung ein Lagebild zu TNR vorliegt, wie Schutz, Strafverfolgung, Prävention und internationale Reaktionen derzeit organisiert sind und wie gut Deutschland auf diese Form grenzüberschreitender Bedrohung vorbereitet ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen51
Worin sieht die Bundesregierung die politisch und rechtlich größten Herausforderungen im Umgang mit TNR sowie deren Prävention und Verfolgung sowie im Umgang mit dem Schutz von Betroffenen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten von regimetreuen Personen ausländischer autoritärer Staaten, die in Deutschland lebende Diasporamitglieder überwachen, unter Druck setzen oder einschüchtern?
In wie vielen Fällen ist die Bundesregierung – abseits einer reinen statistischen Aufzählung – aktuell und in den letzten fünf Jahren aktiv geworden (bitte auflisten)?
Inwieweit werden Betroffene und Diasporagemeinschaften aktiv durch die deutschen Sicherheitsbehörden oder das Auswärtige Amt (AA) über die Risiken durch regimetreue Akteure ihrer Herkunftsstaaten aufgeklärt, und hat die Bundesregierung veranlasst, dass Betroffene Hinweise auf eine mögliche Bedrohung erhalten?
Wenn die Bundesregierung veranlasst hat, dass Betroffene Hinweise auf eine mögliche Bedrohung erhalten, durch wen werden diese Hinweise weitergegeben, und wenn sie es nicht getan hat, warum nicht?
Welche Personengruppen stuft die Bundesregierung als durch TNR besonders gefährdet ein (bitte auch nach Herkunftsstaaten, Berufsgruppen und Geschlecht aufschlüsseln), und auf welcher Grundlage erfolgt diese Einschätzung?
Plant die Bundesregierung, ein Lagebild über die Aktivitäten ausländischer Staaten im Bereich TNR zu schaffen oder eine Statistik zu Fällen von TNR einzuführen, da laut Auskunft der Bundesregierung Vorfälle im Bereich der TNR aktuell nicht statistisch erfasst werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11508)?
a) Wenn ja, wie ist der zeitliche Horizont hierfür?
b) Wenn ja, wer soll dieses Lagebild erstellen, und wie wird sichergestellt, dass die Daten unter Beachtung von Datenschutz, Datensicherheit und Privatsphäre dokumentiert sowie systematisch erfasst und ausgewertet werden?
c) Wenn ja, welche Behörde soll die Statistik führen?
d) Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass auch TNR berücksichtigt wird, die unter der Schwelle strafrechtlicher Verfolgung agiert?
e) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, die Erfassung entsprechender Taten aus dem Bereich TNR zu verbessern?
f) Plant die Bundesregierung angesichts der naheliegenderweise hohen Dunkelziffer eine Dunkelfeldstudie, und wenn nein, warum nicht?
Nach welchen Kriterien erfolgt der Datenaustausch zu gemeldeten Fällen zwischen dem Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium des Innern (BMI), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern?
Welche Institution ist aktuell als zentrale Meldestelle zuständig und verantwortet die Dokumentation von Fällen TNR, die von Betroffenen oder der Zivilgesellschaft eingereicht werden?
Welche konkreten Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote bestehen derzeit für Betroffene von TNR in Deutschland, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Betroffene diese Angebote kennen und niedrigschwellig in Anspruch nehmen können?
a) Welche konkreten Maßnahmen ergreift das AA zur Bekämpfung von TNR und zum Schutz der Betroffenen in Deutschland?
b) Welche konkreten Maßnahmen ergreift das BMI zur Bekämpfung von TNR und zum Schutz der Betroffenen in Deutschland?
Welche Institution ist derzeit als zentrale Beratungsstelle zuständig und bietet Betroffenen rechtliche sowie psychosoziale Unterstützung an, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Betroffene über diese Angebote Kenntnis erhalten?
Gibt es derzeit einen zentralen, niedrigschwelligen Kontaktpunkt (z. B. eine Hotline oder ein Onlineportal), an den sich Mitglieder der in Deutschland lebenden Diaspora wenden können, um Einschüchterungsversuche oder verdächtiges Verhalten, das unter der Schwelle krimineller Spionage liegt, anonym zu melden?
Soll eine Möglichkeit geschaffen werden, dass Fälle von TNR künftig aufbereitet und von zivilgesellschaftlichen Organisationen an staatliche Stellen weitergeleitet werden können, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Wie unterstützt und stärkt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für den Schutz von Personen einsetzen, die von TNR betroffen oder gefährdet sind?
Welche politischen oder diplomatischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung, wenn staatliche Akteure anderer Länder TNR auf deutschem Staatsgebiet ausüben, und welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren konkret ergriffen?
a) In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen fünf Jahren zu „stillen Ausweisungen“ von Diplomatinnen und Diplomaten im Zusammenhang mit TNR, und was waren die Gründe (bitte nach Jahren bzw. Fällen aufschlüsseln)?
b) Wie viele Gerichtsverfahren und Verurteilungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den letzten fünf Jahren für Straftaten, die sich dem Bereich TNR zuordnen lassen?
c) In wie vielen Fällen der in Frage 15b erfragten Verfahren hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen geführt?
Als welche Art von Bedrohung oder Aufgabe betrachtet die Bundesregierung die Bekämpfung TNR vorrangig, welcher Geschäftsbereich innerhalb der Bundesregierung trägt hierfür die Hauptverantwortung, und in welcher Abteilung ist das Thema federführend angesiedelt und in welcher mitberatend?
Welche Maßnahmen und Überlegungen gibt es vonseiten der Bundesregierung, um insbesondere geschlechtsspezifische Gewalt im Rahmen von TNR zu begegnen, und wird dies im Rahmen bisheriger Aktivitäten der Bundesregierung gegen TNR bereits besonders adressiert?
a) Wenn ja, wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie ist die nach Kenntnis der Fragestellenden im Sommer 2025 beim AA geschaffene und beim Menschenrechtsreferat (OR06) angedockte „Koordinierungsstelle Transnationale Repression“ personell ausgestattet?
a) Über wie viele Vollzeitstellen auf welcher Ebene (Referentin bzw. Referent, (stellvertretende) Referatsleitung, Unterabteilungsleitung bzw. Beauftragter bzw. Beauftragte) verfügt sie?
b) Für welchen Zeitraum ist die Finanzierung der in Frage 18a erfragten Stellen gesichert?
Welche weiteren finanziellen Ressourcen stehen im AA für den Themenkomplex TNR derzeit zur Verfügung (bitte nach Verwendungszweck aufschlüsseln), hält die Bundesregierung diese für ausreichend, und welche finanziellen Mittel sind für das laufende Jahr 2026 vorgesehen?
Durch welche konkreten Maßnahmen erfolgt die Koordinierungsfunktion des Auswärtigen Amts
a) innerhalb des Auswärtigen Amts
b) mit anderen Ressorts
c) mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz?
Inwiefern ist die Koordinierungsstelle des Auswärtigen Amts vernetzt
a) mit anderen nationalen Koordinierungsstellen
b) mit internationalen Gremien, beispielsweise der Vereinten Nationen
c) mit dem seit einigen Jahren existierenden zivilgesellschaftlichen Koordinierungskreis zu TNR?
Werden Betroffene über den Fortgang oder die Ergebnisse der durch ihre Hinweise bei der Hotline des Verfassungsschutzes (www.verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/hinweistelefon/hinweis-geben_node.html) angestoßenen Ermittlungen informiert?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Hotline des Verfassungsschutzes (www.verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/hinweistelefon/hinweis-geben_node.html) öffentlich bekannter zu machen, insbesondere auch in anderen Sprachen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen dem BMI für den Themenkomplex TNR derzeit zur Verfügung, hält die Bundesregierung diese für ausreichend, und welche finanziellen Mittel sind für das laufende Jahr 2026 vorgesehen?
Tauschen sich die Verantwortlichen im AA und im BMI regelmäßig mit anderen Häusern, Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten über die augenblickliche Gefährdungslage aus, beispielsweise in institutionalisierten Formaten (bitte die Formate benennen)?
a) Wenn ja, wer kommt in welchen Intervallen zusammen?
b) Wenn nein, warum gibt es einen solchen institutionellen Austausch bisher nicht?
c) In welcher Form und zeitlichem Abstand findet ein Austausch zwischen der Bundesregierung mit den Landesbehörden statt?
Inwieweit wird TRN nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung und der Weiterentwicklung der Hannah-Arendt-Initiative (gefördert von AA und dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM)), der Schutzinitiative für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger und der Philipp-Schwartz-Initiative berücksichtigt, und ist eine gezielte Ausweitung der geförderten Maßnahmen oder der Fördermittel geplant, um Exiljournalistinnen und Exiljournalisten auch mit Blick auf TNR besser zu unterstützen?
Werden Mitarbeitende des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und anderer Behörden, die über Asyl, Aufenthalt und Einreise von möglicherweise bedrohten Personen entscheiden, geschult, um TNR frühzeitig zu erkennen und passende Hilfeleistungen anzubieten?
a) Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Inhalten werden diese geschult?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wird derzeit auf entsprechende Schulungen verzichtet?
Werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Mitarbeitende der Landeskriminalämter nach Kenntnis der Bundesregierung speziell geschult, um TNR frühzeitig zu erkennen und passende Hilfeleistungen anzubieten, insbesondere, wenn die Handlungen nicht strafrechtlich relevant sind?
a) Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Inhalten werden diese geschult?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wird derzeit auf entsprechende Schulungen verzichtet?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hinsichtlich ihres in der China-Strategie formulierten Ziels geeigneter Gegenmaßnahmen hinsichtlich TNR auf nationaler und europäischer Ebene bereits getroffen, und welche Maßnahmen sind geplant (bitte Zeithorizont angeben)?
Hat die Bundesregierung hinsichtlich des geplanten Anschlags im Jahr 2022 auf die Synagoge in Bochum durch eine „iranische Stelle“ (www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Archiv/Pressemitteilungen_aus_2023/20231219_PM_Urteil-Anschlag-Synagoge/index.php) bereits Maßnahmen getroffen, und sind noch Maßnahmen geplant, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, transnationaler Repression durch autoritäre Staaten in Deutschland wirksam zu begegnen und allen Versuchen, die Zivilgesellschaft einzuschränken, entschlossen entgegenzutreten, zur Stärkung und zum Schutz der iranischen Zivilgesellschaft in Deutschland getroffen, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant (bitte den jeweiligen Zeithorizont angeben)?
Welche Maßnahmen hinsichtlich TNR hat die Bundesregierung zum Schutz von Betroffenen und zur Bekämpfung russischer Einmischung bereits getroffen, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant (bitte den jeweiligen Zeithorizont angeben)?
Inwiefern werden Auslieferungsersuchen und Interpol-Ausschreibungen von Staaten, die für TNR bekannt sind, seitens der Bundesregierung in besonderem Maße überprüft, bevor ihnen nachgegangen wird?
Ist eine Aktualisierung des Rundschreibens des BMI vom 16. November 2023 (Aktenzeichen MI2.20105/45#18) geplant, welches explizit die „besondere Gefährdung“ von Aktivistinnen und Aktivisten der belarussischen Diaspora mit „herausgehobener (exil-)politischer Aktivität“ anerkennt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im konkreten Fall von Basma Mostafa bis jetzt ergriffen, und inwiefern waren die Maßnahmen nach Einschätzung der Bundesregierung erfolgreich und zweckdienlich?
Hat die Bundesregierung im konkreten Fall von Zhang Yadi (Tara) bis jetzt Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, inwiefern waren die Maßnahmen nach Einschätzung der Bundesregierung erfolgreich und zweckdienlich?
Sieht die Bundesregierung Anlass, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Vertreter der Taliban, die von der Bundesregierung für das Generalkonsulat in Bonn akkreditiert wurden, ihre mit der Akkreditierung einhergehenden Privilegien nicht zur Überwachung, Einschüchterung oder Bedrohung von afghanischen Personen im Exil oder in der Diaspora nutzen, und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen?
Hat die Bundesregierung bereits Vorfälle und Praktiken grenzüberschreitender Einschüchterung und Verfolgung in Menschenrechtsdialogen sowie in bilateralen und multilateralen Kooperationsformaten gegenüber betreffenden Staaten thematisiert, und wenn ja, gegenüber welchen Staaten?
Wurden in dieser Legislatur bereits Aufnahmeerklärungen gemäß § 22 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und dementsprechend humanitäre Visa vergeben, nachdem die Vergabe Anfang der Legislatur vorerst ausgesetzt wurde, und wenn ja, wie viele, wann (bitte nach Monaten aufschlüsseln), und für Personen aus welchen Herkunftsländern?
Plant die Bundesregierung, zur vereinfachten humanitären Aufnahme von besonders gefährdeten Personen sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern aus Iran, Russland und Belarus über § 22 des Aufenthaltsgesetzes zurückzukehren und die Aufnahmekriterien etwa im Fall von Iran an das derzeitige Protestgeschehen anzupassen?
Plant die Bundesregierung, den Familiennachzug für Personen, die vom Herkunftsstaat bedroht oder verfolgt werden, zu erleichtern?
a) Wenn ja, wie ist der zeitliche Horizont hierfür?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie wird die Bundesregierung die im Herkunftsland verbliebenen Familienmitglieder vor dem Druck repressiver Staaten schützen?
Wie erfolgt die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene sowie mit EU-Regierungen, um Fälle von TNR zu erfassen und wirksam zu bekämpfen, und wo sieht die Bundesregierung dahin gehend konkreten Nachjustierungsbedarf?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf internationaler und EU-Ebene für eine einheitliche Definition von TNR ein, um dadurch ein einheitlicheres Verständnis und damit auch gezielteres Vorgehen gegen TNR zu ermöglichen?
Wie setzt die Bundesregierung ihre Bekenntnisse zur Bekämpfung von TNR konkret im Rahmen der G-7-Staaten um, und wo sieht die Bundesregierung konkreten Nachjustierungsbedarf bei der Bekämpfung von TNR auf G-7-Ebene?
In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) finanziell, wie im Rahmen des EP Policy Dialogue am 4. Dezember 2025 im Statement Deutschlands angekündigt?
Wie wird die Bundesregierung die Empfehlungen des Berichts des Europäischen Parlaments vom 12. November 2025 zu TNR (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0258_EN.html) aufgreifen, und welche konkreten Maßnahmen wann umsetzen?
In wie vielen Fällen von TNR waren nach Kenntnis der Bundesregierung Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Kultur, Kunst, Wissenschaft, Hochschulen, Journalismus, politische Bildung oder zivilgesellschaftlicher Austausch in Deutschland betroffen?
Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung Mittlerorganisationen der AKBP (z. B. Goethe-Institut, Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Institut für Auslandsbeziehungen (ifa), Alexander-von-Humboldt-Stiftung) bei der Prävention und Dokumentation von TNR-Fällen?
Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von Kultur- und Bildungsprojekten TNR, insbesondere bei Kooperationen mit Staaten, in denen systematisch gegen Oppositionelle und Minderheiten vorgegangen wird, und berücksichtigt sie bei der Förderung von Kultur- und Bildungsprojekten auch zunehmende Entwicklungen in Staaten wie den USA, die als Einschränkungen der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit kritisiert werden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Berichten über den Cyberangriff auf die Mitglieder des Weltkongresses der Uiguren (WUC) in München im Frühjahr 2025 (www.zdfheute.de/politik/deutschland/uiguren-ausland-china-cyberangriff-ueberwachung-100.html)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Fall Jian G., insbesondere im Hinblick auf Spionagetätigkeiten innerhalb der chinesischen Diaspora und den Schutz chinesischer Oppositioneller in Deutschland?