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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Aussetzung der Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes

(insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.04.2026

Aktualisiert

23.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/466413.03.2026

Aussetzung der Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes

der Abgeordneten Filiz Polat, Lamya Kaddor, Marcel Emmerich, Leon Eckert, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Lukas Benner, Schahina Gambir, Marlene Schönberger, Sylvia Rietenberg, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 9. Februar 2026 gegenüber den Trägern der Sprach- und Integrationskurse in einem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verkündet, dass bis Ende des Jahres keine Zulassungen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt werden.

Laut dem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 9. Februar 2026 werden Geflüchtete im Asylverfahren, Geduldete gemäß § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG, Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Sprach- und Integrationskurs zugelassen. Das Bundesministerium des Innern gibt an, dass im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 314 300 potenzielle Teilnehmende zu erwarten sind – rund 129 500 davon mit einem Zulassungsantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und etwa 184 800, die über andere Stellen zum Integrationskurs berechtigt, zugelassen oder verpflichtet werden (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 21/3928).

Aufgrund der Aussetzung der Zulassungen verwehrt die Bundesregierung demnach 129 500 Personen und damit 40 Prozent der potenziellen Teilnehmenden den Zugang zum Sprach- und Integrationskurs. Von dieser Maßnahme sind insbesondere ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus betroffen: Aus der Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geht hervor, dass Ukrainerinnen und Ukrainer im ersten Halbjahr 2025 rund 30 Prozent aller neuen Teilnehmenden an Sprach- und Integrationskursen ausmachten (siehe Integrationskursgeschäftsstatistik für das erste Halbjahr 2025 (bundesweit) www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationskurszahlen/Bundesweit/2025-1-hj-integrationskursgeschaeftsstatistik_bund.html?nn=284810).

In der Regierungspressekonferenz vom 6. Februar 2026 erklärte eine Sprecherin des Bundesministeriums des Innern, dass der Teilnehmendenkreis für Sprach- und Integrationskurse insgesamt eingeschränkt werden solle.

Die Mittel für die Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung wurden in den Haushaltsverhandlungen für den Bundeshaushalt 2026 durch den Deutschen Bundestag um 110 Mio. Euro aufgestockt, sodass sich ein Gesamtansatz von 1,064 Mrd. Euro ergibt.

Die Träger der Sprach- und Integrationskurse warnten in einer Pressemitteilung vom 9. Februar 2026 vor irreparabler Zerstörung der Integrationsinfrastruktur und dem Verlust der Integrationskompetenz und betonten: „Sprache ist keine Sozialleistung, die man nach Haushaltslage vergibt. Sie ist staatliche Grundinfrastruktur – für Bildung, Arbeit, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Bereits jetzt müssten Kurse kurzfristig geschlossen werden, Standorte drohten, dauerhaft zu verschwinden. Qualifizierte Lehrkräfte verließen den Bereich oder sogar das Land, Honorarkräfte wechselten in andere Branchen; Träger bauten Personal und Räume ab, die später nicht mehr kurzfristig reaktivierbar seien (siehe https://bvib.de/wp-content/uploads/2026/02/Pressemitteilung-06.02.2025_10022026.pdf).

Auch der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich für eine Wiederaufnahme der Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG ausgesprochen und betont in einem Schreiben an das BAMF vom 11. Februar 2026: „Mit den Folgen einer unzureichenden Sprachförderung werden in erster Linie die Städte, Landkreise und Gemeinden konfrontiert sein – etwa in Jobcentern, Sozialverwaltungen, Schulen, Kitas, im Gesundheitswesen und im gesellschaftlichen Zusammenleben insgesamt.“

Aus einer Studie von More in Common Deutschland ergibt sich, dass 76 Prozent der Befragten, das Erlernen der Sprache für den wichtigsten Faktor beim Ankommen in Deutschland halten (siehe More in Common; Konstruktiv darüber reden: Fünf Fragen für eine zukunftsfähige Einwanderungsgesellschaft, www.moreincommon.de/wp-content/uploads/2025/08/More-in-Common-Impulspapier-Migration-Zusammenhalt.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Auf welche konkrete Rechts- und faktische Entscheidungsgrundlage stützt das Bundesministerium des Innern die Entscheidung, im Jahr 2026 keine Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zu erteilen?

2

Welche Ermessensspielräume bestehen bei der Entscheidung über die Zulassungen?

3

Warum wurde die Entscheidung über die Aussetzung der Zulassungen getroffen, und welche Abstimmungsprozesse fanden zwischen dem BMI, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem BAMF, der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, den Bundesländern und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) vor der Entscheidung statt?

4

Hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Bewertung der Aussetzung der Zulassungen zum Sprach- und Integrationskurs nach § 44 Absatz 4 AufenthG vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese?

5

Hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration eine Bewertung der Aussetzung der Zulassungen zum Sprach- und Integrationskurs nach § 44 Absatz 4 AufenthG vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese?

6

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Bürgerbeauftragte eine Bewertung der Aussetzung der Zulassungen zum Sprach- und Integrationskurs für EU-Bürgerinnen und -Bürger vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese?

7

Hat die Bundesregierung die kommunalen Spitzenverbände zur Entscheidung der Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG konsultiert, und wenn nein, mit welcher Begründung?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Entscheidung über die Aussetzung der Zulassung zu Sprach- und Integrationskursen mit dem Grundsatz „Integration von Anfang an“ und dem Ziel aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, „(w)ir wollen mehr in Integration investieren, Integrationskurse fortsetzen (…)“ (Randnummer 3059 ff.)?

9

Warum werden keine Zulassungen zum Sprach- und Integrationskurs für Ukrainerinnen und Ukrainer mehr erteilt, obwohl sie einen rechtmäßigen Aufenthalt nach § 24 AufenthG haben?

10

Wie viele Kurseintritte in Integrationskurse gab es im Januar 2026 im Vergleich zum Januar 2025, 2024, 2023, 2022, 2021 (bitte Gesamtzahl, Aufenthaltstitel bzw. Duldungsgrund der Betroffenen und Anteil der Teilnehmenden mit dem jeweiligen Aufenthaltstitel bzw. Duldungsgrund an der Gesamtzahl, Zahl der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG, Zahl der Bewilligungen der Zulassungsanträge, Zahl der Ablehnung der Zulassungsanträge, Anteil der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG an der Gesamtzahl, Zahl und Anteil der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Zahl und Anteil der Kurseintritte nach Bundesland angeben)?

11

Wie viele Anträge auf Zulassung zum Integrationskurs nach § 44 Absatz 4 AufenthG liegen dem BAMF zum Stichtag 24. Februar 2026 vor (bitte Gesamtzahl, Aufenthaltstitel bzw. Duldungsgrund der Betroffenen und Anteil der Teilnehmenden mit dem jeweiligen Aufenthaltstitel bzw. Duldungsgrund an der Gesamtzahl – bitte nach Bundesland, Anteil der Zulassungen der jeweiligen Bundesländer an der Gesamtzahl auflisten – und Zahl und Anteil der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger angeben)?

12

In wie vielen Fällen hat das BAMF Zulassungsanträge nach § 44 Absatz 4 AufenthG zum Stichtag 24. Februar 2026 abgelehnt, und mit welcher Begründung (bitte Gesamtzahl angeben und nach jeweiligem Aufenthaltstitel bzw. Duldungsgrund unter Angabe des Anteils an der Gesamtzahl und Zahl und Anteil der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger angeben)?

13

Wie viele Menschen würden im Jahr 2026 voraussichtlich für einen Integrationskurs nach Zulassung durch das BAMF gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG in Betracht kommen (bitte nach Aufenthaltstitel bzw. Duldungsgrund bzw. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Bundesland und Alter differenzieren)?

14

Welche Grundlage und welche Kriterien werden herangezogen, um eine Prognose darüber zu erstellen, wie viel Bedarf für Integrationskursplätze zukünftig besteht, und welchen Einfluss haben die Asylantragszahlen darauf?

15

Wie viele Personen können bereits begonnene Integrationskurse, welche wegen Elternzeit oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses unterbrochen wurden, infolge der Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG nicht fortsetzen (bitte nach Bundesland, Geschlecht und Grund der Aussetzung auflisten)?

16

Welche Prognosen bestehen für die Jahre 2027 und 2028 hinsichtlich des Bedarfs an Integrationskursplätzen (bitte Gesamtzahl des prognostizierten Teilnehmendenkreises und erwartete Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG angeben)?

17

Wie viele geplante Kurse werden nach Einschätzung der Bundesregierung im Jahr 2026 unmittelbar oder mittelbar infolge der Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG nicht starten können?

18

Wie viele Integrationskurse wurden seit Dezember 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte auch den Anteil an der Gesamtzahl der geplanten Kurse angeben und nach Bundesland differenzieren) a) abgesagt, b) vorzeitig beendet, c) geplant, aber nicht begonnen?

19

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Lage der Träger im Zuge der Aussetzung vor?

20

Wie viele Lehrkräfte (Festangestellte und Honorarkräfte) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Dezember 2025 einen anderen Beruf gewählt, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Weggang qualifizierter Lehrkräfte einzudämmen?

21

Welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente sieht die Bundesregierung vor, um Menschen ohne grundlegende Deutschkenntnisse (A0 bis A1) in Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln?

22

Wie sollen Menschen nach Planungen der Bundesregierung ohne Zugang zu Integrationskursen die für Ausbildung und Beschäftigung notwendigen Sprachniveaus (A2 bis B2) erreichen?

23

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer Verdrängung in prekäre Beschäftigung oder Langzeitarbeitslosigkeit, wenn systematische Sprachförderung entfällt, und welche Maßnahmen hiergegen leitet sie ein?

24

Plant die Bundesregierung alternative Sprachförderangebote als Ersatz für Integrationskurse, wenn ja, welche (bitte konkrete Maßnahmen und vorgesehene finanzielle Mittel auflisten), und wenn nein, warum nicht?

25

Erwartet die Bundesregierung, dass die Kommunen gegebenenfalls zusätzlich anfallende Belastungen durch höhere Beratungs- und Unterstützungsleistungen kompensieren, und welche Mehrkosten erwartet die Bundesregierung für Kommunen aufgrund fehlender Sprachförderung?

26

Haben Kommunen und Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit die Begrenzung von Sprach- und Integrationskursen durch ein umfangreicheres Angebot an ähnlichen Angeboten auf Landesoder Kommunalebene kompensiert?

27

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Branchen mit Fachkräftemangel (z. B. Pflege, Bau, Logistik, Gastronomie, Handwerk), wenn allein im Jahr 2026 bis zu 129 500 Menschen keinen Zugang zu Sprachförderung erhalten?

28

Wie vereinbart die Bundesregierung die Aussetzung der Integrationskurse mit ihren Zielen in der Fachkräftestrategie?

29

Wie bewertet die Bundesregierung Sprach- und Integrationskurse als möglichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen EU‑Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften aus der EU?

30

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern Sprach- und Integrationskurse die Beschäftigungsquote von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in Deutschland positiv beeinflussen?

31

Welche alternativen Förderinstrumente stehen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern zur Sprachförderung künftig zur Verfügung, und in welchem Umfang sind diese finanziell ausgestattet?

32

Plant die Bundesregierung eine Evaluation der Auswirkungen der Streichung auf die Fachkräfteeinwanderung?

33

Wie erklärt die Bundesregierung die Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG trotz Erhöhung der Mittel für Integrationskurse (Haushaltstitel 0603 684 12) im parlamentarischen Aufstellungsverfahren des Bundeshaushalts 2026 um 110 Mio. Euro und des deutlichen Rückgangs der Asylantragszahlen?

34

Wie genau stellen sich die „finanziellen Risiken“ dar, die laut Trägerrundschreiben vom 9. Februar 2026 für den Bundeshaushalt vermieden werden sollen, wie hoch beziffert die Bundesregierung diese finanziellen Risiken, und anhand welcher Prognosen und Szenarien wurden diese Risiken kalkuliert?

35

Werden Einsparungen durch die Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG erwartet, in welcher Höhe sollen diese Einsparungen sein, und für welche Haushaltsjahre wird mit Einsparungen gerechnet?

36

Welche mittel- und langfristigen Folgekosten erwartet die Bundesregierung durch Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG für das Jahr 2026, und wie werden diese Folgekosten in die Evaluierung der Aussetzung oder die Berechnung von Einsparungen bei den Integrationskursen einbezogen (bitte Berechnungen auf Basis der 129 000 Personen, die die Bundesregierung selbst für 2026 eingeplant hat, mit Blick auf Sozialausgaben und geringere Steuereinnahmen vornehmen)?

37

Wie viele Personen, die von der Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG betroffen sind, werden nach Einschätzung der Bundesregierung für 2026 über § 44a AufenthG zum Integrationskurs verpflichtet (bitte Gesamtzahl angeben sowie nach Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung differenzieren und Anteile an der Gesamtzahl festlegen)?

38

Wie hoch sind die Kosten, die über die Verpflichtungen nach § 44a AufenthG entstehen, nach Einschätzung der Bundesregierung, und mit welchem Haushaltstitel (bitte Einzelplan und Titel angeben) werden diese Kosten gedeckt?

39

Wie hoch ist der Mehraufwand bei den entsprechenden Behörden für eine Verpflichtung zum Integrationskurs nach § 44a AufenthG gegenüber den Zulassungen nach § 44 Absatz 4 AufenthG (bitte erwarteten zeitlichen Mehraufwand pro Einzelfall, erforderliche Arbeitsschritte und kalkulierte Kosten aufzählen)?

40

Wie schätzt die Bundesregierung die Rechtslage in Fällen ein, in denen die Teilnahme am Integrationskurs nach § 44a AufenthG als verpflichtend festgelegt wird, aber als Folge des aufgrund der Aussetzung der Zulassung zur freiwilligen Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen begrenzten Kursangebots faktisch kein Sprachkursplatz zur Verfügung steht?

41

Welche kurzfristigen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Rechts- und Planungssicherheit für Behörden, Betroffene und Kursträger zu gewährleisten?

42

Welche weiteren konzeptionellen Änderungen bei Integrations- und Berufssprachkursen plant die Bundesregierung (bitte Maßnahmen einzeln auflisten und Zeitrahmen angeben)?

43

Welche Stakeholder werden bei der Entwicklung konzeptioneller Änderungen bei Integrations- und Berufssprachkursen in den Entwicklungsprozess einbezogen?

44

Sind Beschränkungen beim Zugang zu den Berufssprachkursen zu erwarten, und bleiben die für die Berufssprachkurse angeordneten Kontingentierungen bestehen (bitte Kontingentierungen aufschlüsseln)?

Berlin, den 25. Februar 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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