Geldwäsche in deutschen Zollfreilagern
der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Lea Reisner, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Kunstwerke, teure Autos, Metalle und andere Gegenstände mit enormem Wert werden seit Jahren von Überreichen vermehrt in Zollfreilagern deponiert. Ursprünglich als Kurzzeitlagerstätten angedacht, sind sie inzwischen zu dauerhaften Lagerstätten für Luxusgüter geworden. Der einkalkulierte Vorteil: Die Eigentümer der Güter müssen weder Zoll noch Steuern entrichten und bleiben dabei auch noch anonym. Selbst Eigentümerwechsel können in Zollfreilagern stattfinden, ohne dass Behörden davon in Kenntnis gesetzt werden müssen. Das bietet kriminellen Strukturen enormen Vorschub.
Bereits 2018 hat sich der European Parliamentary Research Service (EPRS) in einer Studie mit „Money laundering and tax evasion risks in free ports“ befasst (www.europarl.europa.eu/cmsdata/155721/EPRS_STUD_627114_Money%20laundering-FINAL.pdf). Auch im sogenannten TAX 3 Committee, also dem „Special committee on financial crimes, tax evasion and tax avoidance“ in der 8. Legislatur des Europäischen Parlaments waren Zollfreilager Untersuchungsgegenstand. Laut Aussagen eines ehemaligen deutschen Ausschussmitgliedes sei bereits damals die Idee der Begrenzung der Haltedauer von Wertgegenständen in den Zollfreilagern zur Unterbindung krimineller Machenschaften diskutiert worden (vgl. Minute 21 f., www.zdf.de/play/dokus/schaetze-unter-verschluss---das-system-freeport-movie-100/phoenix-schaetze-unter-verschluss---dassystem-freeport-100).
Ende des Jahres 2020 wies die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25186 erstmals auf die Risiken der Geldwäsche sowie die Gefahr von Verschleierungskonstrukten in der Umgehung von Sanktionen bei der Nutzung von Zollfreilagern hin. Anlass dazu gab der 2020 veröffentlichte Bericht „THE ART INDUSTRY AND U.S. POLICIES THAT UNDERMINE SANCTIONS“ des US-Senats (www.govinfo.gov/content/pkg/GOVPUB-Y4_G74_9-PURL-gpo142344/pdf/GOVPUB-Y4_G74_9-PURL-gpo142344.pdf). In diesem Bericht wurde nachgewiesen, dass die Brüder Arkady und Boris Rotenberg durch mit ihnen in Verbindung stehende Firmen über ein deutsches Zollfreilager bei Köln mithilfe von Kunsthandel Geld gewaschen haben. Die beiden russischen Oligarchen aus dem Umfeld Wladimir Putins konnten damit die US-amerikanischen Sanktionen gegenüber Russland umgehen.
Mitte des Jahres 2025 kam „The Art Newspaper“ zu dem Schluss, dass Zollfreilager eine wachsende Nachfrage erfahren: „Rising tariffs and regulations, geopolitical instability and extreme weather events are increasingly prompting collectors to move valuable items into secure tax-friendly freeports and free trade zones, experts say“ (The Art Newspaper, 16. Juni 2025, www.theartnewspaper.com/2025/06/19/anxious-collectors-are-increasingly-turning-to-freeporthavens-experts-say). Als einer der entscheidenden Gründe für die zunehmende Lagerung von Kunst in Zollfreilagern wird der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine benannt. Neben den geopolitischen und finanzpolitischen Folgen weisen Kunstexpertinnen und Kunstexperten in den letzten Jahren vermehrt darauf hin, dass der Öffentlichkeit ein Teil des kulturellen Erbes verloren geht, wenn Kunstwerke als Anlageobjekte in Zollfreilagern eingelagert werden.
Zugleich hat die fortschreitende Tokenisierung von Sachwerten die Funktion von Zollfreilagern grundlegend gewandelt: Sie dienen heute nicht mehr nur der Logistik, sondern fungieren als intransparente Handelsplätze für sanktionierte Akteure und als physisches Back-up für digitale Spekulationsgeschäfte.
Seit der Antwort der Bundesregierung auf die eingangs bereits verwiesene Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/25959) wurden auf EU-Ebene zentrale regulatorische Schritte unternommen, die auch Zollfreilager betreffen. Dazu zählen insbesondere die Weiterentwicklung des Unionszollkodex und die EU-Zollreform mit stärkerem Fokus auf Digitalisierung und Kontrolle freier Zonen (https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-reform_en) sowie die EU-Verordnung 2019/880 zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern, die ab 2025 vollständig anwendbar ist (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/880/oj). Zudem wurden seit 2022 umfangreiche EU-Sanktionsregime, insbesondere gegen Russland, beschlossen (www.consilium.europa.eu/en/policies/sanctions/ukraine-crisis/).
Parallel dazu hat sich das Risikoprofil von Zollfreilagern verschärft. Der internationale Kunstmarkt ist zunehmend durch Finanzialisierung, spekulative Preissprünge und intransparente Eigentümerstrukturen geprägt; hochwertige Kunstwerke werden teils über Jahre in Zollfreilagern gehalten und weiterveräußert, ohne dass Einfuhr-, Umsatz- oder Ertragsteuern anfallen. Damit haben sich sowohl Steuervermeidungs- als auch Geldwäscherisiken seit 2020 weiter erhöht (vgl. Überblick: www.theartnewspaper.com). Zugleich gelten Zollfreilager als potenziell anfällige Strukturen für Sanktionsumgehung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie hat sich die Anzahl der Zollfreilager in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 entwickelt (bitte nach Jahreszahl und Lagertyp der Zollfreilager und Standorte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge auf Betrieb von Zollfreilagern gab es seit 2020 jährlich?
Wie viele Genehmigungen auf Betrieb von Zollfreilagern wurden seit 2020 jährlich erteilt, wie viele verwehrt und wie viele Genehmigungen wurden entzogen (bitte nach Begründung für Genehmigungsverweigerung und Genehmigungsentzug aufschlüsseln)?
Welche Kriterien müssen zum Betrieb von Zollfreilagern erfüllt sein?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Betreiberstrukturen von Zollfreilagern, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob es sich um private Betreiberinnen und Betreiber, Firmen mit deutschem Sitz oder Firmen mit Sitz im europäischen bzw. nichteuropäischen Ausland handelt?
Welche Güter werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Zollfreilagern gelagert, und welchen Wert umfassen diese (bitte nach Güterkategorien wie Kunst, Edelmetalle, Edelsteine, Oldtimer oder Antiquitäten, nach Eigentümerstruktur und Standort sowie Höhe des jeweiligen Werts aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Verteilung der in den Zollfreilagern untergebrachten Güter innerhalb der Güterkategorien seit 2020 entwickelt?
Wie lang ist die durchschnittliche Haltedauer von Gütern in den Zollfreilagern?
Wie viele Zollprüfungen erfolgten in Zollfreilagern jährlich seit 2020, und in wie vielen Fällen wurden Verstöße gegen die Verfahrensverpflichtungen der Beteiligten sowie falsche Angaben zu Beständen und Warenbeschaffenheit oder weitere Verstöße festgestellt (bitte nach Jahreszahl und Lagertyp der Zollfreilager, Standorte nach Bundesländern und Art des Verstoßes aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden seit 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Zollfreilagern eingeleitet (bitte jährlich nach Straftatbestand und Ergebnis der Ermittlungen aufschlüsseln)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von Zollfreilagern mit Geldwäsche sowie der Umgehung von Sanktionen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen Zollfreilagern und Geldwäsche bzw. der Umgehung von Sanktionen?
Welche Ableitungen hat die Bundesregierung aus dem bereits 2020 veröffentlichten Bericht des Investigativ-Komitees des US-amerikanischen Senats über die Rolle deutscher Zollfreilager im Zusammenhang mit Geldwäsche sowie der Umgehung von Sanktionen getroffen, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen?
Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen Zollfreilager zur Umgehung von Sanktionen genutzt wurden, wenn ja, wie viele, worum ging es dabei, und zu welchem Ergebnis haben etwaige Ermittlungen geführt?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zolls sind für die Kontrolle von Zollfreilagern zuständig?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in der Reglementierung von Zollfreilagern?
Erachtet die Bundesregierung eine Begrenzung der Haltedauer von Gegenständen im Zollfreilager als sinnvoll (bitte begründen)?
Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Wertsteigerungen, Weiterveräußerungen und Haltedauern von Kunstwerken in Zollfreilagern vor, bei denen keine Einfuhr-, Umsatz- oder Ertragsteuern anfielen, und welche steuerrechtlichen Maßnahmen wurden seit 2020 geprüft, um spekulative Gewinne aus rein lagerinterner Wertsteigerung steuerlich zu erfassen?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 ergriffen, um Eigentümerwechsel von in Zollfreilagern gelagerten Waren, insbesondere Kunstwerken, systematisch und verpflichtend zu erfassen?
Wie viele Verdachtsmeldungen, Ermittlungsverfahren oder Prüfungen im Zusammenhang mit Sanktionsumgehung (insbesondere Russland-Sanktionen) unter Nutzung von Zollfreilagern wurden seit 2022 durch den Zoll, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) oder andere Behörden erfasst, wurde aufgrund von verschärften EU-Sanktionen eine spezielle Prüf- und Meldepflicht für Zollfreilager eingeführt, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten administrativen, technischen und personellen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 ergriffen, um die verschärften EU-Vorgaben zu freien Zonen und zu Zollfreilagern (insbesondere im Rahmen des Unionszollkodex, der EU-Zollreform sowie der EU-Verordnung 2019/880 zu Kulturgütern) tatsächlich durchzusetzen, und welche dieser Maßnahmen sind bis heute noch nicht umgesetzt oder nur pilotiert?
Wie viele Eigentümerwechsel von Gütern (insbesondere Kunst und Edelmetalle), die in deutschen Zollfreilagern gelagert sind, wurden der Zollverwaltung seit 2021 gemeldet, und welche rechtliche Handhabe plant die Bundesregierung, um die bisherige Praxis zu beenden, dass Eigentümerwechsel ohne physische Warenbewegung komplett an den Behörden vorbeigehen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Einlagerung physischer Kunstwerke zu überwachen, deren Eigentum über Blockchain-basierte Token (NFTs oder Teil-Eigentum) weltweit gehandelt wird, und wie verhindert sie, dass Zollfreilager als physische Back-ups für unregulierte digitale Finanztransaktionen dienen?
In wie vielen Fällen hat die neu geschaffene Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) seit ihrer Einrichtung Durchsuchungen oder Sicherstellungen in Zollfreilagern vorgenommen, und wie viele sanktionierte Güter wurden dabei identifiziert?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der seit 2020 verschärften EU-Regulierungen, der zunehmenden Finanzialisierung des Kunst- und Luxusgütermarktes sowie der erweiterten EU-Sanktionsregime insgesamt den Umfang und die Schwere der mit Zollfreilagern verbundenen Risiken für Steuerausfälle, Geldwäsche und Sanktionsumgehung, wie stellt sich aus ihrer Sicht die aktuelle Daten- und Erkenntnislage dar, und inwieweit sieht sie sich national wie europäisch regulatorisch, technisch und personell ausreichend gerüstet, um diesen Risiken wirksam zu begegnen?