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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Unterstützung der Bundesregierung für den Regenwaldfonds TFFF
(insgesamt 39 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
31.03.2026
Aktualisiert
08.04.2026
BT21/470316.03.2026
Unterstützung der Bundesregierung für den Regenwaldfonds TFFF
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4703
21. Wahlperiode 16.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Harald Ebner, Claudia Roth,
Julia Schneider, Lisa Badum, Jamila Schäfer, Katrin Uhlig, Claudia Müller,
Schahina Gambir, Ulle Schauws, Stefan Schmidt, Niklas Wagener und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unterstützung der Bundesregierung für den Regenwaldfonds TFFF
Die tropischen Regenwälder sind die grünen Lungen unserer Erde und ein
unverzichtbarer Schatz der Artenvielfalt. Zudem sind sie Heimat zahlreicher
indigener Gruppen und lokaler Gemeinschaften, deren Lebensgrundlage und
kulturelles Erbe bedroht sind. Angesichts ihrer rasant voranschreitenden Entwaldung
– künftig weiter befeuert durch den Austritt zahlreicher Unternehmen in
Brasilien aus dem Soja-Moratorium (www.tagesschau.de/ausland/amerika/soja-anba
u-brasilien-waldschutz-100.html) – und drohender Kipppunkte im Klimasystem
(www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/amazonas-regenwald-auf-der-ki
ppe-waldverlust-verstaerkt-den-klimawandel) muss jedes verfügbare
Instrument genutzt werden, um ihren Schutz sicherzustellen. Ein solches Instrument
könnte der von Brasilien initiierte Regenwaldfonds „Tropical Forests Forever
Facility“ (TFFF) werden. In Zeiten des fossilen Backlash ist er ein
Hoffnungsschimmer für die Finanzierung des Regenwaldschutzes. Daher ist es aus Sicht
der Fragesteller gerade in der Aufbauphase wichtig, dass die Bundesregierung
zum Gelingen des TFFF beiträgt und mit politischer Führung, diplomatischem
Geschick sowie internationaler Solidarität vorangeht.
Der TFFF ist ein Finanzierungsinstrument, das Tropenwaldländer für den
Schutz ihrer stehenden Wälder vergütet. Hierbei handelt es sich nicht um
klassische Zuschüsse, sondern um ein Investment, dass risikoadäquat zurückgezahlt
wird. Dafür ist ein 125 Mrd. US-Dollar schwerer Tropical Forest Investment
Fund (TFIF) geplant, der durch höherverzinsliche Anlagen Renditen für den
Regenwaldschutz erwirtschaftet. 25 Mrd. US-Dollar des Fondsvolumens sollen
als Junior-Tranche von Staaten bereitgestellt werden, um damit 100 Mrd. US-
Dollar an privaten Investitionen zu hebeln (www.bundesumweltministeriu
m.de/pressemitteilung/deutschland-sagt-eine-milliarde-euro-fuer-innovativen-f
onds-zum-schutz-der-regenwaelder-zu).
Die Renditen des Fonds fließen teils an die Anleger zurück. Der Überschuss
(angestrebt werden mindestens 3 Prozent, siehe: https://development-toda
y.com/archive/2025/dt-10--2025/saving-the-tropical-forest-forever-foundatio
n--reflections-on-a-meeting-in-oslo) soll an Regenwaldländer mit einer
Entwaldungsrate unter 0,5 Prozent und im Jahr des Beitritts einer rückläufigen
Entwaldung ausgezahlt werden. Dabei erhalten sie einen Betrag von bis zu 4 US-
Dollar pro stehendem Hektar Regenwald. Lukrativ wird die Summe dadurch,
dass die gesamte Regenwaldfläche berechnet wird. Deutlich höhere Abzüge pro
abgeholztem Hektar Regenwald (400 bis 800 US-Dollar) liefern einen Anreiz,
die Entwaldung in den Griff zu bekommen, denn sonst verlieren die Länder
schnell einen großen Teil beziehungsweise die gesamten möglichen
Einnahmen. Schätzungen lauten, dass z. B. Brasilien jährlich über 1 Mrd. US-Dollar
erhalten könnte (https://blog.plant-for-the-planet.org/de/2025/tfff-im-ueberblic
k-wie-der-weltweit-groesste-regenwaldfonds-naturschutz-belohnt/).
Die Regenwaldstaaten können selbst entscheiden, wie sie das Geld zum Schutz
der Wälder einsetzen. Allerdings müssen sie ihren Investitionsplan dem TFFF-
Sekretariat vorlegen und nachweisen, dass die Mittel zusätzlich für
Waldschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Dabei gelten hohe Transparenz- und
Offenlegungsstandards. Indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften sind die
besten Schützer des Regenwalds und sollen mindestens 20 Prozent der
Auszahlungen erhalten. Auch dies muss nachgewiesen werden (https://tfff.earth/wp-co
ntent/uploads/2025/08/200825-TFFF-Executive-Summary.pdf).
Damit der TFFF erfolgreich zum Regenwaldschutz beitragen kann, sind noch
viele offene Fragen zu klären, allen voran zur Finanzierung. So wurden bislang
nur 6,7 Mrd. US-Dollar der angestrebten 25 Mrd. US-Dollar von Staaten
zugesagt. Die Bundesregierung hat bislang einen Beitrag zum TFFF in Höhe von
1 Mrd. Euro gestreckt über zehn Jahre zugesagt. Damit liegt Deutschland als
drittgrößte Volkswirtschaft in etwa gleichauf mit Schwellenländern wie
Indonesien und Brasilien, aber deutlich hinter Norwegen mit 3 Mrd. US-Dollar (www.
swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2026A11_TropicalForestForeverF
acility.pdf), das seine Zusage allerdings an Bedingungen knüpfte: Sollten bis
Ende des Jahres nicht insgesamt 10 Mrd. US-Dollar zusammenkommen,
könnte die norwegische Zusage verfallen (https://businessportal-norwegen.com/202
5/11/07/norwegen-gibt-milliarden-kredit-zum-erhalt-des-regenwaldes/).
Angesichts des nun verstrichenen Momentums der Klimakonferenz in Brasilien ist
es aus Sicht der Fragesteller umso wichtiger, dass sich auch die
Bundesregierung für einen größeren Geberkreis einsetzt. Eine Gelegenheit bietet sich
hierfür aus Sicht der Fragesteller bei der Hannover Messe im April 2026, bei der
Brasilien als Partnerland vertreten sein wird.
Darüber hinaus kommt es darauf an, starke Naturschutz-, Menschenrechts- und
Transparenzstandards zu etablieren. Berechtigte Kritik und Warnungen etwa zu
Landrechten, möglicher Benachteiligung von Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern, zur Ausschlussliste des TFIF sowie zur Wirksamkeit des
Beschwerdemechanismus müssen berücksichtigt werden. Im weiteren Prozess und im Board
des Regenwaldfonds sollte sich die Bundesregierung nach Ansicht der
Fragesteller dafür einsetzen, dass diese Punkte Beachtung finden und der TFFF zu
einem vertrauenswürdigen Instrument entwickelt wird.
Zuletzt ist zu betonen, dass der TFFF kein Allheilmittel ist. Er kann einen
wichtigen Beitrag zum Regenwaldschutz leisten. Allerdings kann er weder
Rückschritte bei anderen Waldschutzinstrumenten wie der EU-
Entwaldungsrichtlinie noch Kürzungen in Entwicklungs- und
Klimafinanzierungsbudgets kompensieren. Deshalb muss der Regenwaldfonds als
zusätzliches Instrument betrachtet werden, das nicht zu Rückschritten an anderer
Stelle führen darf (www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2025/11/tropical-fores
ts-forever-facility-ein-vielversprechender-ansatz-fuer-den-globalen-waldsch
u tz/). Der zu erwartende Bruch deutscher Versprechen zur internationalen
Klima- und Biodiversitätsfinanzierung ist dahin gehend nach Ansicht der
Fragesteller genauso fatal wie die Rückabwicklung und Abschwächung wichtiger
Umweltgesetzgebung durch die aktuelle Bundesregierung. Im Anbetracht der
fortschreitenden Entwaldung ist jede Anstrengung zum Erhalt der tropischen
Regenwälder nötig. Hierbei gilt es insbesondere, Partnerländer bei der
Anerkennung indigener Rechte zu unterstützen und für die Demarkierung indigener
Schutzgebiete zu werben. Zudem müssen Umwelt- und Organisierte
Kriminalität in tropischen Regenwäldern effektiv bekämpft und dafür ausreichende
Mittel zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls rückt auch die Erreichung
jeglicher Ziele zum Artenerhalt und zum Klimaschutz in weite Ferne.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welches Potenzial misst die Bundesregierung dem Regenwaldfonds TFFF
bei, einen Beitrag zur Erreichung der globalen Klima- und
Biodiversitätsziele zu leisten?
2. Gibt es konkrete Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die
deutsche Zusage zum Regenwaldfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro zu erhöhen?
a) Wenn ja, in welcher Größenordnung?
b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung für einen wesentlich
geringeren Beitrag als beispielsweise Norwegen entschieden?
c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass Deutschland als drittgrößte
Volkswirtschaft und bisherige Führungsnation im Tropenwaldschutz
die gleiche Summe aufbringt wie die Schwellenländer Brasilien und
Indonesien?
3. Aus welchen Haushaltstiteln und in welchen Jahresscheiben plant die
Bundesregierung den von ihr zugesagten Beitrag zum TFFF in Höhe von
1 Mrd. Euro über die kommenden zehn Jahre zu finanzieren, und wie
gedenkt die Bundesregierung, die geplanten Einzahlungen auf
Verpflichtungsermächtigungen und Auszahlungen in den jeweiligen
Haushaltsjahren zu verteilen (bitte tabellarisch darstellen)?
4. Inwiefern werden die deutschen Beiträge zum TFFF Auswirkungen auf
den bisherigen deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung
haben?
5. Inwieweit wird der Beitrag Deutschlands zum TFFF zusätzlich zur bereits
bestehenden Klima- und Biodiversitätsfinanzierung erfolgen?
6. Inwiefern ist schon absehbar, ob und wie Beiträge zum TFFF auf die
internationale Klimafinanzierung angerechnet werden können?
7. Würden im Falle der Anrechenbarkeit des deutschen Beitrags auf die
internationale Klimafinanzierung nur die auf die deutsche Beteiligung
anteilig entfallenden Erträge, die später für den Waldschutz ausgeschüttet
werden, oder auf die gesamte zugesagte Milliarde auf die internationale
Klimafinanzierung angerechnet werden?
8. Inwieweit plant die Bundesregierung, die späteren, Deutschland
zurechenbaren ausgeschütteten Erträge oder den deutschen Beitrag zum TFFF auf
das Versprechen, jährlich mindestens 6 Mrd. Euro zur internationalen
Klimafinanzierung und 1,5 Mrd. Euro zur internationalen
Biodiversitätsfinanzierung bereitzustellen, anzurechnen?
9. Welche Auswirkungen wird der deutsche Beitrag zum TFFF auf
bestehende Haushaltstitel im Bereich der internationalen Klima- und
Biodiversitätsfinanzierung im Vergleich zu den Vorjahren haben?
10. Inwiefern plant die Bundesregierung, Mittel zur Finanzierung der TFFF-
Zusage aus bestehenden Titeln der internationalen Klima- und
Biodiversitätsfinanzierung umzuschichten?
11. Weshalb hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die Zusage zum
TFFF in Form von Eigenkapital und nicht in Form von Krediten zu
leisten?
a) Welche konkreten haushalts- und finanzpolitischen Alternativen zur
Eigenkapitalzusage (z. B. Garantien, Zuschüsse, Kredite) hat die
Bundesregierung geprüft und aus welchen Gründen verworfen?
b) Wurden Möglichkeiten der Hebelung der deutschen Mittel über die
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehenden
Instrumente und Institutionen geprüft, um einen höheren deutschen
Zusagebetrag zu ermöglichen, wenn ja, welche, und warum wurden
diese nicht genutzt?
c) Bestanden im Rahmen der Meinungsbildung unterschiedliche
Auffassungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit, wenn ja, wie wurden diese berücksichtigt, und
wie ist die interne Abstimmung hierzu erfolgt?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen, dass die angepeilte
Investitionssumme von staatlichen Gebern in Höhe von 25 Mrd. US-
Dollar erreicht wird?
13. Welche Risiken sieht die Bundesregierung, dass der bislang zugesagte
Betrag in Höhe von 6,7 Mrd. US-Dollar zum jetzigen Zeitpunkt nicht
ausreicht, um weitere Geberstaaten zu Beiträgen zur Junior-Tranche zu
bewegen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr weiteres
Vorgehen?
14. Welche Risiken sieht die Bundesregierung in Bezug auf eine über Jahre
gestreckte Einzahlung der deutschen Zusage, und was bedeutet dies für
die Wirkung, Funktionalität und zeitliche Entwicklung des TFFF?
15. Welche Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung
für den TFFF, sollte der angestrebte Betrag für die Junior-Tranche in Höhe
von 25 Mrd. US-Dollar nicht zustande kommen, und inwiefern würde sich
ein Verfehlen des Zielbetrags auf die Hebelung privaten Kapitals sowie
auf die Auszahlungen an die Regenwaldländer auswirken?
16. Welche konkreten diplomatischen, finanziellen oder multilateralen
Initiativen unternimmt Deutschland derzeit in welchem Rahmen, um den Kreis
der Geberstaaten für den TFFF zu erweitern, und welche Zielstaaten oder
Staatengruppen stehen dabei im Fokus?
17. Über welche konkreten Erkenntnisse oder belastbaren Anhaltspunkte
verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Bereitschaft weiterer Staaten,
Beiträge zum TFFF zu leisten, und auf welchen Informationsquellen oder
Gesprächen beruhen diese Einschätzungen?
18. Inwiefern plant die Bundesregierung im Rahmen der Hannover Messe
2026, bei der Brasilien als Partnerland vertreten sein wird, weitere
Regierungen anzusprechen, um sie von einem Beitrag zum TFFF zu
überzeugen?
19. Welche Faktoren müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit
der TFFF für private Investoren attraktiv wird und die angestrebten
privaten Investitionen in Höhe von 100 Mrd. US-Dollar gehebelt werden
können?
20. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die vom
Tropical Forest Investment Fund angestrebten Renditen (bitte Zielrenditen
und zugrunde gelegte Annahmen darstellen)?
a) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die geplante
Aufteilung der Renditen zwischen privaten beziehungsweise öffentlichen
Anlegern und begünstigten Tropenwaldländern?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten darauf, dass die
angestrebten Renditen in Höhe von mindestens 3 Prozent verlässlich und
regelmäßig erreicht werden?
c) Welche finanziellen Risiken sieht die Bundesregierung in der
vorgesehenen Anlagestrategie des TFIF, insbesondere im Hinblick auf
mögliche Markt- und Ausfallrisiken?
d) Inwiefern und aus welchen Gründen sieht der Fonds First-Loss-
Tranchen für öffentliche Anleger vor?
21. Welche konkreten ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen
Investitionskriterien sind für den TFIF bislang vorgesehen (bitte
Kriterienkatalog, verbindliche Ausschlusskriterien sowie Monitoring-Mechanismen
darstellen), und an welchen Stellen sieht die Bundesregierung noch
Nachbesserungsbedarf?
22. Welche Sozial- und Menschenrechts-Safeguards hält die Bundesregierung
für unerlässlich, damit deutsche Mittel in den TFIF fließen können, und
welche Konsequenzen hält die Bundesregierung für angemessen, sollte
sich herausstellen, dass diese Sozial- und Menschenrechts-Safeguards
nicht eingehalten werden?
23. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den vom TFFF
vorgesehenen Kriterien zur Bestimmung von Waldzustand, Degradierung und
Umweltintegrität?
24. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung das Kriterium der
Baumkronenbedeckung als geeignet und als ausreichend, um die Umweltintegrität von
Regenwäldern valide zu erfassen und als Grundlage für Auszahlungen
heranzuziehen?
25. Welche weiteren ökologischen Kriterien oder Indikatoren legt der TFFF
zur Bestimmung von Walddegradierung zugrunde, und betrachtet die
Bundesregierung diese in ihrer Gesamtheit als hinreichend?
26. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Überwachung des
Waldzustands mithilfe von Satellitendaten und unabhängigen Vor-Ort-
Kontrollen, klaren Referenzwerten und Messprotokollen, regelmäßigen
externen Audits und öffentlichen Onlineplattformen zur
Echtzeitüberwachung vor Ort umgesetzt werden?
27. Welche Vorkehrungen hält die Bundesregierung für erforderlich, um
sicherzustellen, dass die durch den TFFF gesetzten finanziellen Anreize
zum Walderhalt keine negativen Auswirkungen auf indigene Gruppen und
lokale Gemeinschaften haben und diese infolge von Schutzmaßnahmen
weder staatlichen noch nichtstaatlichen Repressalien, Kriminalisierung
oder Landrechtskonflikten ausgesetzt werden?
28. Auf welche Weise sollen Vertreterinnen und Vertreter von indigenen
Gruppen und lokalen Gemeinschaften nach Kenntnisstand der
Bundesregierung in den Entscheidungsstrukturen des TFFF vertreten sein?
29. Wie wird im Zuge des TFFF sichergestellt, dass insbesondere Staaten, die
die ILO-Konvention (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) 169 nicht
ratifiziert haben, indigene Vertreter und Vertreterinnen in die
Entscheidungsstrukturen einbeziehen sowie vor negativen Auswirkungen von
Schutzmaßnahmen schützen und im Sinne der freien, vorherigen und
informierten Zustimmung einbeziehen?
30. Wie soll nach Kenntnisstand der Bundesregierung gewährleistet werden,
dass indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften tatsächlich mindestens
20 Prozent der TFFF-Auszahlungen erhalten, und welche Vorgaben gibt
es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Verausgabung dieser Mittel
durch indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften?
31. An welche konkreten Empfänger sollen diese Mittel ausgezahlt werden,
und nach welchen Kriterien wird die Berechtigung sowie Repräsentativität
der Empfänger festgestellt?
32. Über welche Auszahlungsmechanismen sollen die Mittel an indigene
Gruppen und lokale Gemeinschaften fließen (z. B. direkte Transfers, über
Behörden, Treuhandstrukturen), und wie soll sichergestellt werden, dass
die Mittel ungekürzt, unbürokratisch, transparent und zeitnah bei den
vorgesehenen Anspruchsgruppen ankommen?
33. Strebt die Bundesregierung an, im Board des TFFF vertreten zu sein
beziehungsweise den Co-Vorsitz des TFFF-Boards zu übernehmen, und
wenn ja, welche konkreten Initiativen oder Positionierungen will die
Bundesregierung zur inhaltlichen und strategischen Ausgestaltung des TFFF
im Board voranbringen?
34. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand
zum TFFF in Bezug auf Ausgestaltung und Finanzierung dar, und welche
weiteren Schritte sind in den kommenden Monaten zu erwarten?
35. Welche regelmäßigen Evaluations- und Review-Mechanismen hält die
Bundesregierung für notwendig, um ökologische, menschenrechtliche und
finanzielle Wirkungen des TFFF zu überprüfen?
36. Sieht der TFFF einen unabhängigen Beschwerdemechanismus vor?
a) Wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet und wo aufgehängt sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
37. In welcher Form soll der Deutsche Bundestag über Evaluationsergebnisse
und etwaige Anpassungsbedarfe informiert werden (z. B. durch
regelmäßige Berichte oder Unterrichtungen der Ausschüsse)?
38. Mit welchen weiteren finanziellen, gesetzgeberischen oder politischen
Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung, ihr Engagement zum Schutz
der Tropenwälder sowie zum Schutz indigener Gruppen und lokaler
Gemeinschaften künftig auszubauen, um ihre internationale Vorreiterrolle in
diesem Bereich zu stärken oder auszubauen, und welche konkreten
Maßnahmen sind hierfür geplant?
39. Inwiefern ist eine Unterstützung der Tropenwaldländer bei der
Vorbereitung für die Erfüllung von durch den TFFF aufgestellten Anforderungen
vorgesehen, und wie plant die Bundesregierung, in partnerschaftlicher
Zusammenarbeit staatliche Umweltinstitutionen, öffentliche
Staatsanwaltschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen dabei zu unterstützen,
geltendes Recht in Gebieten tropischen Regenwalds umzusetzen
beziehungsweise zu verteidigen?
Berlin, den 12. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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