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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Unterstützung der Bundesregierung für den Regenwaldfonds TFFF

(insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

31.03.2026

Aktualisiert

08.04.2026

BT21/470316.03.2026

Unterstützung der Bundesregierung für den Regenwaldfonds TFFF

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/4703 21. Wahlperiode 16.03.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Harald Ebner, Claudia Roth, Julia Schneider, Lisa Badum, Jamila Schäfer, Katrin Uhlig, Claudia Müller, Schahina Gambir, Ulle Schauws, Stefan Schmidt, Niklas Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterstützung der Bundesregierung für den Regenwaldfonds TFFF Die tropischen Regenwälder sind die grünen Lungen unserer Erde und ein unverzichtbarer Schatz der Artenvielfalt. Zudem sind sie Heimat zahlreicher indigener Gruppen und lokaler Gemeinschaften, deren Lebensgrundlage und kulturelles Erbe bedroht sind. Angesichts ihrer rasant voranschreitenden Entwaldung – künftig weiter befeuert durch den Austritt zahlreicher Unternehmen in Brasilien aus dem Soja-Moratorium (www.tagesschau.de/ausland/amerika/soja-anba u-brasilien-waldschutz-100.html) – und drohender Kipppunkte im Klimasystem (www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/amazonas-regenwald-auf-der-ki ppe-waldverlust-verstaerkt-den-klimawandel) muss jedes verfügbare Instrument genutzt werden, um ihren Schutz sicherzustellen. Ein solches Instrument könnte der von Brasilien initiierte Regenwaldfonds „Tropical Forests Forever Facility“ (TFFF) werden. In Zeiten des fossilen Backlash ist er ein Hoffnungsschimmer für die Finanzierung des Regenwaldschutzes. Daher ist es aus Sicht der Fragesteller gerade in der Aufbauphase wichtig, dass die Bundesregierung zum Gelingen des TFFF beiträgt und mit politischer Führung, diplomatischem Geschick sowie internationaler Solidarität vorangeht. Der TFFF ist ein Finanzierungsinstrument, das Tropenwaldländer für den Schutz ihrer stehenden Wälder vergütet. Hierbei handelt es sich nicht um klassische Zuschüsse, sondern um ein Investment, dass risikoadäquat zurückgezahlt wird. Dafür ist ein 125 Mrd. US-Dollar schwerer Tropical Forest Investment Fund (TFIF) geplant, der durch höherverzinsliche Anlagen Renditen für den Regenwaldschutz erwirtschaftet. 25 Mrd. US-Dollar des Fondsvolumens sollen als Junior-Tranche von Staaten bereitgestellt werden, um damit 100 Mrd. US- Dollar an privaten Investitionen zu hebeln (www.bundesumweltministeriu m.de/pressemitteilung/deutschland-sagt-eine-milliarde-euro-fuer-innovativen-f onds-zum-schutz-der-regenwaelder-zu). Die Renditen des Fonds fließen teils an die Anleger zurück. Der Überschuss (angestrebt werden mindestens 3 Prozent, siehe: https://development-toda y.com/archive/2025/dt-10--2025/saving-the-tropical-forest-forever-foundatio n--reflections-on-a-meeting-in-oslo) soll an Regenwaldländer mit einer Entwaldungsrate unter 0,5 Prozent und im Jahr des Beitritts einer rückläufigen Entwaldung ausgezahlt werden. Dabei erhalten sie einen Betrag von bis zu 4 US- Dollar pro stehendem Hektar Regenwald. Lukrativ wird die Summe dadurch, dass die gesamte Regenwaldfläche berechnet wird. Deutlich höhere Abzüge pro abgeholztem Hektar Regenwald (400 bis 800 US-Dollar) liefern einen Anreiz, die Entwaldung in den Griff zu bekommen, denn sonst verlieren die Länder schnell einen großen Teil beziehungsweise die gesamten möglichen Einnahmen. Schätzungen lauten, dass z. B. Brasilien jährlich über 1 Mrd. US-Dollar erhalten könnte (https://blog.plant-for-the-planet.org/de/2025/tfff-im-ueberblic k-wie-der-weltweit-groesste-regenwaldfonds-naturschutz-belohnt/). Die Regenwaldstaaten können selbst entscheiden, wie sie das Geld zum Schutz der Wälder einsetzen. Allerdings müssen sie ihren Investitionsplan dem TFFF- Sekretariat vorlegen und nachweisen, dass die Mittel zusätzlich für Waldschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Dabei gelten hohe Transparenz- und Offenlegungsstandards. Indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften sind die besten Schützer des Regenwalds und sollen mindestens 20 Prozent der Auszahlungen erhalten. Auch dies muss nachgewiesen werden (https://tfff.earth/wp-co ntent/uploads/2025/08/200825-TFFF-Executive-Summary.pdf). Damit der TFFF erfolgreich zum Regenwaldschutz beitragen kann, sind noch viele offene Fragen zu klären, allen voran zur Finanzierung. So wurden bislang nur 6,7 Mrd. US-Dollar der angestrebten 25 Mrd. US-Dollar von Staaten zugesagt. Die Bundesregierung hat bislang einen Beitrag zum TFFF in Höhe von 1 Mrd. Euro gestreckt über zehn Jahre zugesagt. Damit liegt Deutschland als drittgrößte Volkswirtschaft in etwa gleichauf mit Schwellenländern wie Indonesien und Brasilien, aber deutlich hinter Norwegen mit 3 Mrd. US-Dollar (www. swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2026A11_TropicalForestForeverF acility.pdf), das seine Zusage allerdings an Bedingungen knüpfte: Sollten bis Ende des Jahres nicht insgesamt 10 Mrd. US-Dollar zusammenkommen, könnte die norwegische Zusage verfallen (https://businessportal-norwegen.com/202 5/11/07/norwegen-gibt-milliarden-kredit-zum-erhalt-des-regenwaldes/). Angesichts des nun verstrichenen Momentums der Klimakonferenz in Brasilien ist es aus Sicht der Fragesteller umso wichtiger, dass sich auch die Bundesregierung für einen größeren Geberkreis einsetzt. Eine Gelegenheit bietet sich hierfür aus Sicht der Fragesteller bei der Hannover Messe im April 2026, bei der Brasilien als Partnerland vertreten sein wird. Darüber hinaus kommt es darauf an, starke Naturschutz-, Menschenrechts- und Transparenzstandards zu etablieren. Berechtigte Kritik und Warnungen etwa zu Landrechten, möglicher Benachteiligung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, zur Ausschlussliste des TFIF sowie zur Wirksamkeit des Beschwerdemechanismus müssen berücksichtigt werden. Im weiteren Prozess und im Board des Regenwaldfonds sollte sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller dafür einsetzen, dass diese Punkte Beachtung finden und der TFFF zu einem vertrauenswürdigen Instrument entwickelt wird. Zuletzt ist zu betonen, dass der TFFF kein Allheilmittel ist. Er kann einen wichtigen Beitrag zum Regenwaldschutz leisten. Allerdings kann er weder Rückschritte bei anderen Waldschutzinstrumenten wie der EU- Entwaldungsrichtlinie noch Kürzungen in Entwicklungs- und Klimafinanzierungsbudgets kompensieren. Deshalb muss der Regenwaldfonds als zusätzliches Instrument betrachtet werden, das nicht zu Rückschritten an anderer Stelle führen darf (www.deutscheklimafinanzierung.de/blog/2025/11/tropical-fores ts-forever-facility-ein-vielversprechender-ansatz-fuer-den-globalen-waldsch u tz/). Der zu erwartende Bruch deutscher Versprechen zur internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung ist dahin gehend nach Ansicht der Fragesteller genauso fatal wie die Rückabwicklung und Abschwächung wichtiger Umweltgesetzgebung durch die aktuelle Bundesregierung. Im Anbetracht der fortschreitenden Entwaldung ist jede Anstrengung zum Erhalt der tropischen Regenwälder nötig. Hierbei gilt es insbesondere, Partnerländer bei der Anerkennung indigener Rechte zu unterstützen und für die Demarkierung indigener Schutzgebiete zu werben. Zudem müssen Umwelt- und Organisierte Kriminalität in tropischen Regenwäldern effektiv bekämpft und dafür ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls rückt auch die Erreichung jeglicher Ziele zum Artenerhalt und zum Klimaschutz in weite Ferne. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welches Potenzial misst die Bundesregierung dem Regenwaldfonds TFFF bei, einen Beitrag zur Erreichung der globalen Klima- und Biodiversitätsziele zu leisten?  2. Gibt es konkrete Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die deutsche Zusage zum Regenwaldfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro zu erhöhen? a) Wenn ja, in welcher Größenordnung? b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung für einen wesentlich geringeren Beitrag als beispielsweise Norwegen entschieden? c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass Deutschland als drittgrößte Volkswirtschaft und bisherige Führungsnation im Tropenwaldschutz die gleiche Summe aufbringt wie die Schwellenländer Brasilien und Indonesien?  3. Aus welchen Haushaltstiteln und in welchen Jahresscheiben plant die Bundesregierung den von ihr zugesagten Beitrag zum TFFF in Höhe von 1 Mrd. Euro über die kommenden zehn Jahre zu finanzieren, und wie gedenkt die Bundesregierung, die geplanten Einzahlungen auf Verpflichtungsermächtigungen und Auszahlungen in den jeweiligen Haushaltsjahren zu verteilen (bitte tabellarisch darstellen)?  4. Inwiefern werden die deutschen Beiträge zum TFFF Auswirkungen auf den bisherigen deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung haben?  5. Inwieweit wird der Beitrag Deutschlands zum TFFF zusätzlich zur bereits bestehenden Klima- und Biodiversitätsfinanzierung erfolgen?  6. Inwiefern ist schon absehbar, ob und wie Beiträge zum TFFF auf die internationale Klimafinanzierung angerechnet werden können?  7. Würden im Falle der Anrechenbarkeit des deutschen Beitrags auf die internationale Klimafinanzierung nur die auf die deutsche Beteiligung anteilig entfallenden Erträge, die später für den Waldschutz ausgeschüttet werden, oder auf die gesamte zugesagte Milliarde auf die internationale Klimafinanzierung angerechnet werden?  8. Inwieweit plant die Bundesregierung, die späteren, Deutschland zurechenbaren ausgeschütteten Erträge oder den deutschen Beitrag zum TFFF auf das Versprechen, jährlich mindestens 6 Mrd. Euro zur internationalen Klimafinanzierung und 1,5 Mrd. Euro zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung bereitzustellen, anzurechnen?  9. Welche Auswirkungen wird der deutsche Beitrag zum TFFF auf bestehende Haushaltstitel im Bereich der internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung im Vergleich zu den Vorjahren haben? 10. Inwiefern plant die Bundesregierung, Mittel zur Finanzierung der TFFF- Zusage aus bestehenden Titeln der internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung umzuschichten? 11. Weshalb hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die Zusage zum TFFF in Form von Eigenkapital und nicht in Form von Krediten zu leisten? a) Welche konkreten haushalts- und finanzpolitischen Alternativen zur Eigenkapitalzusage (z. B. Garantien, Zuschüsse, Kredite) hat die Bundesregierung geprüft und aus welchen Gründen verworfen? b) Wurden Möglichkeiten der Hebelung der deutschen Mittel über die der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehenden Instrumente und Institutionen geprüft, um einen höheren deutschen Zusagebetrag zu ermöglichen, wenn ja, welche, und warum wurden diese nicht genutzt? c) Bestanden im Rahmen der Meinungsbildung unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, wenn ja, wie wurden diese berücksichtigt, und wie ist die interne Abstimmung hierzu erfolgt? 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen, dass die angepeilte Investitionssumme von staatlichen Gebern in Höhe von 25 Mrd. US- Dollar erreicht wird? 13. Welche Risiken sieht die Bundesregierung, dass der bislang zugesagte Betrag in Höhe von 6,7 Mrd. US-Dollar zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreicht, um weitere Geberstaaten zu Beiträgen zur Junior-Tranche zu bewegen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr weiteres Vorgehen? 14. Welche Risiken sieht die Bundesregierung in Bezug auf eine über Jahre gestreckte Einzahlung der deutschen Zusage, und was bedeutet dies für die Wirkung, Funktionalität und zeitliche Entwicklung des TFFF? 15. Welche Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für den TFFF, sollte der angestrebte Betrag für die Junior-Tranche in Höhe von 25 Mrd. US-Dollar nicht zustande kommen, und inwiefern würde sich ein Verfehlen des Zielbetrags auf die Hebelung privaten Kapitals sowie auf die Auszahlungen an die Regenwaldländer auswirken? 16. Welche konkreten diplomatischen, finanziellen oder multilateralen Initiativen unternimmt Deutschland derzeit in welchem Rahmen, um den Kreis der Geberstaaten für den TFFF zu erweitern, und welche Zielstaaten oder Staatengruppen stehen dabei im Fokus? 17. Über welche konkreten Erkenntnisse oder belastbaren Anhaltspunkte verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Bereitschaft weiterer Staaten, Beiträge zum TFFF zu leisten, und auf welchen Informationsquellen oder Gesprächen beruhen diese Einschätzungen? 18. Inwiefern plant die Bundesregierung im Rahmen der Hannover Messe 2026, bei der Brasilien als Partnerland vertreten sein wird, weitere Regierungen anzusprechen, um sie von einem Beitrag zum TFFF zu überzeugen? 19. Welche Faktoren müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit der TFFF für private Investoren attraktiv wird und die angestrebten privaten Investitionen in Höhe von 100 Mrd. US-Dollar gehebelt werden können? 20. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die vom Tropical Forest Investment Fund angestrebten Renditen (bitte Zielrenditen und zugrunde gelegte Annahmen darstellen)? a) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die geplante Aufteilung der Renditen zwischen privaten beziehungsweise öffentlichen Anlegern und begünstigten Tropenwaldländern? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten darauf, dass die angestrebten Renditen in Höhe von mindestens 3 Prozent verlässlich und regelmäßig erreicht werden? c) Welche finanziellen Risiken sieht die Bundesregierung in der vorgesehenen Anlagestrategie des TFIF, insbesondere im Hinblick auf mögliche Markt- und Ausfallrisiken? d) Inwiefern und aus welchen Gründen sieht der Fonds First-Loss- Tranchen für öffentliche Anleger vor? 21. Welche konkreten ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Investitionskriterien sind für den TFIF bislang vorgesehen (bitte Kriterienkatalog, verbindliche Ausschlusskriterien sowie Monitoring-Mechanismen darstellen), und an welchen Stellen sieht die Bundesregierung noch Nachbesserungsbedarf? 22. Welche Sozial- und Menschenrechts-Safeguards hält die Bundesregierung für unerlässlich, damit deutsche Mittel in den TFIF fließen können, und welche Konsequenzen hält die Bundesregierung für angemessen, sollte sich herausstellen, dass diese Sozial- und Menschenrechts-Safeguards nicht eingehalten werden? 23. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den vom TFFF vorgesehenen Kriterien zur Bestimmung von Waldzustand, Degradierung und Umweltintegrität? 24. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung das Kriterium der Baumkronenbedeckung als geeignet und als ausreichend, um die Umweltintegrität von Regenwäldern valide zu erfassen und als Grundlage für Auszahlungen heranzuziehen? 25. Welche weiteren ökologischen Kriterien oder Indikatoren legt der TFFF zur Bestimmung von Walddegradierung zugrunde, und betrachtet die Bundesregierung diese in ihrer Gesamtheit als hinreichend? 26. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Überwachung des Waldzustands mithilfe von Satellitendaten und unabhängigen Vor-Ort- Kontrollen, klaren Referenzwerten und Messprotokollen, regelmäßigen externen Audits und öffentlichen Onlineplattformen zur Echtzeitüberwachung vor Ort umgesetzt werden? 27. Welche Vorkehrungen hält die Bundesregierung für erforderlich, um sicherzustellen, dass die durch den TFFF gesetzten finanziellen Anreize zum Walderhalt keine negativen Auswirkungen auf indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften haben und diese infolge von Schutzmaßnahmen weder staatlichen noch nichtstaatlichen Repressalien, Kriminalisierung oder Landrechtskonflikten ausgesetzt werden? 28. Auf welche Weise sollen Vertreterinnen und Vertreter von indigenen Gruppen und lokalen Gemeinschaften nach Kenntnisstand der Bundesregierung in den Entscheidungsstrukturen des TFFF vertreten sein? 29. Wie wird im Zuge des TFFF sichergestellt, dass insbesondere Staaten, die die ILO-Konvention (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) 169 nicht ratifiziert haben, indigene Vertreter und Vertreterinnen in die Entscheidungsstrukturen einbeziehen sowie vor negativen Auswirkungen von Schutzmaßnahmen schützen und im Sinne der freien, vorherigen und informierten Zustimmung einbeziehen? 30. Wie soll nach Kenntnisstand der Bundesregierung gewährleistet werden, dass indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften tatsächlich mindestens 20 Prozent der TFFF-Auszahlungen erhalten, und welche Vorgaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Verausgabung dieser Mittel durch indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften? 31. An welche konkreten Empfänger sollen diese Mittel ausgezahlt werden, und nach welchen Kriterien wird die Berechtigung sowie Repräsentativität der Empfänger festgestellt? 32. Über welche Auszahlungsmechanismen sollen die Mittel an indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften fließen (z. B. direkte Transfers, über Behörden, Treuhandstrukturen), und wie soll sichergestellt werden, dass die Mittel ungekürzt, unbürokratisch, transparent und zeitnah bei den vorgesehenen Anspruchsgruppen ankommen? 33. Strebt die Bundesregierung an, im Board des TFFF vertreten zu sein beziehungsweise den Co-Vorsitz des TFFF-Boards zu übernehmen, und wenn ja, welche konkreten Initiativen oder Positionierungen will die Bundesregierung zur inhaltlichen und strategischen Ausgestaltung des TFFF im Board voranbringen? 34. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand zum TFFF in Bezug auf Ausgestaltung und Finanzierung dar, und welche weiteren Schritte sind in den kommenden Monaten zu erwarten? 35. Welche regelmäßigen Evaluations- und Review-Mechanismen hält die Bundesregierung für notwendig, um ökologische, menschenrechtliche und finanzielle Wirkungen des TFFF zu überprüfen? 36. Sieht der TFFF einen unabhängigen Beschwerdemechanismus vor? a) Wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet und wo aufgehängt sein? b) Wenn nein, warum nicht? 37. In welcher Form soll der Deutsche Bundestag über Evaluationsergebnisse und etwaige Anpassungsbedarfe informiert werden (z. B. durch regelmäßige Berichte oder Unterrichtungen der Ausschüsse)? 38. Mit welchen weiteren finanziellen, gesetzgeberischen oder politischen Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung, ihr Engagement zum Schutz der Tropenwälder sowie zum Schutz indigener Gruppen und lokaler Gemeinschaften künftig auszubauen, um ihre internationale Vorreiterrolle in diesem Bereich zu stärken oder auszubauen, und welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant? 39. Inwiefern ist eine Unterstützung der Tropenwaldländer bei der Vorbereitung für die Erfüllung von durch den TFFF aufgestellten Anforderungen vorgesehen, und wie plant die Bundesregierung, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit staatliche Umweltinstitutionen, öffentliche Staatsanwaltschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen dabei zu unterstützen, geltendes Recht in Gebieten tropischen Regenwalds umzusetzen beziehungsweise zu verteidigen? Berlin, den 12. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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