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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt"
(insgesamt 33 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
02.04.2026
Aktualisiert
10.04.2026
BT21/478818.03.2026
Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4788
21. Wahlperiode 18.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael
Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Agnes
Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar,
Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke,
Stella Merendino, Sören Pellmann, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn
Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Aaron Valent, Sarah Vollath
und der Fraktion Die Linke
Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der
Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“
Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wird in
der Politik, Wissenschaft und Gesellschaft aktuell kontrovers diskutiert.
Während Australien bereits ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige umgesetzt
hat, wird ein solches Vorhaben in einigen europäischen Ländern derzeit
kontrovers diskutiert oder bereits aktiv geplant. Auch in Deutschland wird die Frage
nach geeigneten regulatorischen Maßnahmen intensiv erörtert.
Im Zusammenhang mit einem möglichen Social-Media-Verbot für Kinder unter
16 Jahren stellen sich grundlegende Fragen hinsichtlich Jugendmedienschutz,
psychischer Gesundheit, Datenschutz, Bildungsauftrag sowie der
Verantwortung von Plattformbetreibern. Zugleich ist die Bedeutung von Teilhabe,
Meinungsfreiheit und sozialer Interaktion für junge Menschen angemessen zu
berücksichtigen.
Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung im Herbst 2025 die
Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ einberufen. In dieser
Kommission sollen bis zum Sommer 2026 Strategien für den Kinder- und
Jugendmedienschutz entwickelt sowie konkrete Handlungsempfehlungen für den
Bund, die Länder und Zivilgesellschaft erarbeitet werden. Beraten wird die
Kommission hierbei von den Ländern, der Unabhängigen Bundesbeauftragten
gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), dem
Beauftragten für Sucht- und Drogenfragen, dem Beauftragten für Kultur und
Medien, von Akteuren aus den betroffenen Themenbereichen, der
Zivilgesellschaft und der Rundfunkkommission der Länder. Es ist außerdem eine
Jugendbeteiligung vorgesehen.
Nachdem sich nun bereits Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend Karin Prien, Bundeskanzler Friedrich Merz,
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig und Bundesminister
der Finanzen Lars Klingbeil für ein Social-Media-Verbot in den Medien
ausgesprochen haben, stellt sich der fragestellenden Fraktion die Frage, inwieweit die
einberufene Kommission überhaupt noch ergebnisoffen tagen kann. Außerdem
entsteht für die Fragestellenden der Eindruck, dass durch die Äußerungen der
Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter die Arbeit der Kommission
delegitimiert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie wurde die regionale Verteilung der Workshops zur Beteiligung
Jugendlicher im Rahmen der Expertenkommission „Kinder- und
Jugendschutz in der digitalen Welt“ ausgewählt?
a) Welche Kriterien wurden hier berücksichtigt?
b) Nach welchen Kriterien wurden die Jugendlichen ausgewählt?
c) Wie viele Jugendliche in welchen Altersgruppen haben an den bereits
vergangenen Workshops teilgenommen?
d) Wie viele Jugendliche mit Beeinträchtigung haben an den
vergangenen Terminen teilgenommen, und wie viele werden an den
zukünftigen Terminen teilnehmen?
e) Wie werden die Ergebnisse der Workshops in die Arbeit der
Expertenkommission und in die Empfehlungen an die Bundesregierung
aufgenommen?
2. Was sind die Ergebnisse des Expertenhearings der Expertenkommission
„Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt – Perspektiven von
Kindern und Jugendlichen “ (siehe Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten
Heidi Reichinnek auf Bundestagsdrucksache 21/4006), und wo werden
diese veröffentlicht?
a) Welche Sachverständigen waren geladen?
b) Werden die schriftlichen Stellungnahmen veröffentlicht, wenn ja, wo,
und wenn nein, warum nicht?
3. Was sind die Ergebnisse des Expertenhearings der Expertenkommission
„Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt – Technischer
Jugendmedienschutz, Plattformgestaltung und Verantwortung digitaler Dienste“
vom 13. Februar 2026, und wo werden diese veröffentlicht?
a) Welche Sachverständigen waren geladen?
b) Werden die schriftlichen Stellungnahmen veröffentlicht, wenn ja, wo,
und wenn nein, warum nicht?
4. Wann finden die weiteren Expertenhearings statt, und welche weiteren
inhaltlichen Schwerpunkte sind hierbei nach aktuellem Stand eingeplant?
5. In welcher Form werden die Handlungsempfehlungen der Kommission im
Sommer 2026 veröffentlicht?
6. Wie begründet die Bundesregierung, dass Vertreter der Kinder- und
Jugendhilfe nicht Teil der Expertenkommission „Kinder- und
Jugendschutz in der digitalen Welt“ sind?
7. Wie begründet die Bundesregierung, dass Vertreter der Jugendverbände
nicht Teil der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der
digitalen Welt“ sind?
8. Wie wurden die Qualitätsstandards für die Jugendbeteiligung bei der
Besetzung und Konzeptualisierung der Kommission berücksichtigt?
9. Wann hat der Länderbeirat der Kommission seine Arbeit aufgenommen?
a) Wie oft hat er bisher getagt?
b) Was sind die Ergebnisse seiner bisherigen Arbeit?
10. Was sind die Ergebnisse der Veranstaltung „Blick zurück und nach vorn –
wie weiter mit Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene?“ vom
21. bis 23. November 2025 (siehe Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten
Heidi Reichinnek auf Bundestagsdrucksache 21/4006), und wo werden sie
veröffentlicht?
11. Wie begründet die Bundesregierung die Position der Bundesministerin für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Bezug auf mögliche
Social-Media-Verbote, obwohl die Expertenkommission „Kinder- und
Jugendschutz in der digitalen Welt“, die sie in ihre Ergebnisfindung
einbeziehen möchte, noch keine Ergebnisse präsentiert hat (vgl. www.zeit.de/p
olitik/deutschland/2026-02/social-media-verbot-karin-prien-verbraucherze
ntrale-kommission-gxe)?
12. Wie kommt Bundesbildungsministerin Karin Prien zu der Annahme, dass
eine zukünftige Lösung eine „Kombination zwischen Verboten,
Altersverifikation und einem deutlich verbesserten Kinder- und
Jugendmedienschutz“ (www.deutschlandfunk.de/social-media-verbot-fuer-teenager-inte
rview-karin-prien-familienministerin-100.html) werden wird, obwohl die
Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“
ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat?
13. Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt die
Bundesbildungsministerin Karin Prien ihre jeweiligen Positionen?
14. Inwiefern ist die „Sympathie“ des Bundeskanzlers Friedrich Merz für
mögliche Social-Media-Verbote eine abgestimmte Position innerhalb der
Bundesregierung (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/merz-social-me
dia-verbot-100.html)?
15. Inwiefern sind die Positionen der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
und des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil in Bezug auf ein mögliches
Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche eine abgestimmte
Position innerhalb der Bundesregierung (www.tagesschau.de/inland/gesellscha
ft/hubig-social-media-100.html)?
16. Inwiefern ist die Position des Sucht- und Drogenbeauftragten der
Bundesregierung in Bezug auf ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und
Jugendliche eine abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung
(www.welt.de/politik/deutschland/article699548d373621fceec20e85c/soci
al-media-verbot-wird-das-problem-nicht-loesen-sagt-hendrik-streec
k.html)?
17. Wie wird sichergestellt, dass die Expertenkommission „Kinder- und
Jugendschutz in der digitalen Welt“ nach den Äußerungen einiger
Kabinettsmitglieder weiterhin ergebnisoffen tagt?
18. Plant die Bundesregierung, die Stellungnahme der Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu einem Antrag der
Thüringer Regierungsfraktionen („Initiativen des Freistaats Thüringen zur
Schaffung digitaler Schutzräume für Kinder und Jugendliche – Social-
Media-Nutzung erst ab 16 Jahren?“) mit in ihre Positionsfindung zu einem
möglichen Social-Media-Verbot einzubeziehen (www.bfdi.bund.de/Share
dDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Stellungnahmen/2025/StgN_Soci
al-Media-Verbot.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?
19. Welche Studien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die belegen,
dass Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche positive
Auswirkungen auf das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen haben?
20. Wo wurden die Ergebnisse der Online-Umfrage des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Social-Media-Nutzung von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigungen veröffentlicht
(www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/befragung-social-me
dia-nutzung-jugendliche-mit-beeintraechtigung.html)?
21. Wie begründet die Bundesbildungsministerin Karin Prien ihre Position,
dass „private Handynutzung in der Grundschule […] ein No-Go“
(www.deutschlandfunk.de/social-media-verbot-fuer-teenager-interview-ka
rin-prien-familienministerin-100.html) sei, und inwiefern ist das eine
abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung?
22. Wie verträgt sich diese Position mit dem Grundsatz, dass Bildung
Ländersache ist?
23. In welchen Bundesländern liegen nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits Regelungen für ein Verbot von Smartphones in Schulen vor?
24. Welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
diesen Bundesländern mit der Umsetzung des Verbotes von Smartphones
sowie der jeweils damit intendierten Zielstellung gesammelt?
25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den präventiven und
pädagogischen Kinder- und Jugendmedienschutz zu stärken und hierfür
zusätzliche Mittel bereitzustellen?
26. Sind nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend Fachkräfte
vorhanden, um den präventiven und pädagogischen Kinder- und
Jugendmedienschutz zu stärken und die ersichtlich wachsenden Bedarfe zu decken?
27. Wie bewertet die Bundesregierung die weiter rasant fortschreitende
technische Entwicklung insbesondere auf dem Gebiet der Künstlichen
Intelligenz (KI), und welche Herausforderungen bringt diese Entwicklung nach
Auffassung der Bundesregierung für den Kinder- und
Jugendmedienschutz mit sich?
a) Wird die Expertenkommission auch hierfür Empfehlungen vorlegen?
b) Wenn nein, sieht die Bundesregierung hier akuten Handlungsbedarf
(bitte begründen)?
28. Welche Positionen plant die Bundesregierung, in den Verhandlungen zum
Digital Fairness Act zu vertreten?
29. Mit welchen konkreten Zielen bringt sich die Bundesregierung in die
laufenden Verhandlungen zur EU-Kinderschutz-Richtline (https://data.consili
um.europa.eu/doc/document/ST-6241-2024-INIT/de/pdf) ein, und welche
Verbesserungen können Kinder durch dieses Vorhaben erwarten?
30. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass der
Artikel 28 Absatz 3 des Digital Services Acts klarstellt, dass Diensteanbieter
nicht verpflichtet werden dürfen, für den Online-Schutz Minderjähriger
personenbezogene Daten spezifisch zur Altersfeststellung zu verarbeiten?
31. Mit welcher Begründung sieht sich die Bundesregierung bei einem
möglichen Social-Media-Verbot für bestimmte Altersgruppen zuständig,
obwohl nationale Alleingänge im Rahmen des Digital Services Acts nicht
vorgesehen sind (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/social-media-ver
bot-kinder-104.html)?
32. Hat die Bundesregierung bereits geprüft, inwiefern die
Grundrechtseinschnitte, die sich durch ein mögliches Social-Media-Verbot ergeben,
verhältnismäßig wären?
33. Welche Gespräche fanden in den letzten drei Monaten zwischen dem
Bundeskanzler Friedrich Merz und der EU-Kommissionspräsidentin
Dr. Ursula von der Leyen oder anderen Vertreterinnen und Vertretern der
EU-Kommission statt, die mögliche Social-Media-Verbote thematisierten
(bitte einzeln auflisten)?
Berlin, den 2. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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