BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 18106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

01.04.2026

Aktualisiert

10.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/479718.03.2026

Vorschlag 18106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.“ (BDI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18106 – Beteiligungsregelung von Fachbehörden optimieren – eine Anpassung der Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert. Gemäß § 11 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) sind die Genehmigungsbehörden verpflichtet, anderen am Verfahren beteiligten Behörden eine Monatsfrist zur Stellungnahme einzuräumen. Der BDI verweist hier auf die praktische Handhabung dieser Regelung, bei der die Genehmigungsbehörde trotz des Verstreichens der Monatsfrist zur Stellungnahme beteiligter Behörden das Verfahren nicht abschließt, sondern vielmehr auf eine Stellungnahme wartet. Ein Verstreichen der Monatsfrist würde eigentlich bedeuteten, dass eine Äußerung der Fachbehörde nicht mehr erfolgt. Eine detaillierte Anpassung des o. g. Paragrafen wurde im Vorschlag des BDI aufgeführt (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 226).

Die damalige Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des eingebrachten Vorschlags 18102 nicht vorgesehen ist. Begründet wurde dies wie folgt: „Zustimmungsfiktion wurde bereits bei der Novelle des BImSchG gefordert und wegen des Gefahrenpotentials der Anlagen abgelehnt. Stattdessen ist bei Säumnis einer zu beteiligenden Behörde zu deren Lasten ein Sachverständigengutachten einzuholen“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 103).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18106 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlags 18106 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?

a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

3

Wie viele Sachverständigengutachten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne der Ausführungen zur Ablehnung des Vorschlags 18106 bei Säumnis einer zu beteiligenden Behörde zu deren Lasten eingeholt, und kann die Bundesregierung die Kosten der Sachverständigengutachten aufgeteilt in Jahre beziffern?

4

Kann nach Ansicht der Bundesregierung der Vorschlag 18106 zu einer Verfahrensbeschleunigung, zur Rechtssicherheit und Risikominimierung der Antragsteller beitragen, und wenn ja, inwiefern?

Berlin, den 27. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen