Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Startup- und Skalierungsfinanzierung - Unterlegung der Investitionsziele mit konkreten Maßnahmen
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
02.04.2026
Aktualisiert
10.04.2026
BT21/483219.03.2026
Startup- und Skalierungsfinanzierung - Unterlegung der Investitionsziele mit konkreten Maßnahmen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4832
21. Wahlperiode 19.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian
Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden, Andreas
Audretsch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Start-up- und Skalierungsfinanzierung – Unterlegung der Investitionsziele mit
konkreten Maßnahmen
Start-ups und Wachstumsunternehmen (Scale-ups) spielen für unseren
ökonomischen Erfolg in Deutschland und Europa eine Schlüsselrolle: Sie treiben
Innovationen voran, erneuern wirtschaftliche Strukturen und schaffen damit den
Wohlstand von morgen. Auch für Arbeitsplätze sind sie ein relevanter Faktor.
Schon jetzt sind Hunderttausende Menschen bei Start-ups und
Wachstumsunternehmen beschäftigt. Studien zufolge könnten in Deutschland bis 2030
41 000 Start-ups neu gegründet und 1,4 Millionen neue Arbeitsplätze durch das
gesamte Öko-Start-up-System entstehen (vgl. McKinsey Studie vom Oktober
2021; www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middl
e%20east/deutschland/news/presse/2021/2021-10-26%20entrpreneurship%20z
eitgeist%202030/mckinsey_pressemeldung_entrepreneurship_zeitgeist_2030_v
f.pdf).
Dennoch verlieren wir unsere vielversprechendsten Start-ups in ihrer
Wachstumsphase oft an das außereuropäische Ausland. Zu geringe
Finanzierungsmöglichkeiten in der Wachstumsphase sind eine der größten Hürden für junge
Unternehmen, in Deutschland und Europa zu bleiben und hier zu wachsen.
Mit der WIN (Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland)-Initiative
(www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/WIN-Initiative.htm
l?kfwmc=pm.p.per.mix.na.google.google.erweitern-auf.PM-Mix_DK_Mittelsta
nd_Basis.na.na.na.na.na&wt_cc3=23000290697__&gad_source=1) wurde
unter Federführung der ehemaligen Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP ein breites Bündnis von Wirtschaft, Verbänden,
Politik und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammengebracht, um den
Finanzstandort Deutschland zur Förderung von Start-ups, Innovation und
Wagniskapital zu verbessern. Die teilnehmenden Unternehmen wollten bis 2030
rund 12 Mrd. Euro in junge, innovative Unternehmen investieren. In ihrem
Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD vereinbart,
diese Summe auf 25 Mrd. Euro mehr als zu verdoppeln (vgl. Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 121 ff.).
Unklar ist, wie dieses Ziel erreicht werden soll: Die zehn Maßnahmen aus der
WIN-Initiative sind noch nicht vollständig umgesetzt (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1838), und
eine von der Bundesregierung angekündigte neue Start-up- und Scale-up-
Strategie der Bundesregierung (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redakti
on/DE/Dossier/startup-strategie.html) bzw. WIN-Strategie 2.0 ist noch nicht
veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Bis wann möchte die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD festgehaltene Ziel erreichen, „die Investitionen von
Investoren bei der WIN-Initiative auf über 25 Milliarden mehr als zu
verdoppeln“?
2. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung die
Rahmenbedingungen für Investoren so verbessern, dass dieses
Investitionsziel erreicht werden kann?
3. Welche dieser Maßnahmen gehen über die von der vorangegangenen
Ampelregierung bereits im Rahmen der WIN-Initiative angekündigten
Maßnahmen hinaus?
4. Wie viel der von den teilnehmenden Unternehmen 2024 zugesagten
12 Mrd. Euro wurden bislang tatsächlich in Wachstums- und
Innovationskapital investiert?
5. In welchen Bereichen und von welchen Unternehmen wurden diese
Investitionen getätigt?
6. Welche neuen Unternehmen oder Investorengruppen konnten seit Beginn
der Legislaturperiode für die WIN-Initiative gewonnen werden, und
welche Investitionsversprechen für Wachstums- und Innovationskapital
haben diese gemacht?
7. Wie viele und welche bereits an der WIN-Initiative teilnehmenden
Unternehmen haben seit Beginn der Legislaturperiode ihre
Investitionsversprechen um wie viel erhöht?
8. Welche neuen Unternehmen und Investorengruppen bzw. neuen
Investitionsversprechen durch bereits teilnehmende Unternehmen hofft die
Bundesregierung in Zukunft durch welche Maßnahmen zu gewinnen?
9. Wie kommt die Bundesregierung bei der Umsetzung der zehn
Maßnahmen aus der WIN-Initiative voran?
a) Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen möchte die
Bundesregierung Privatpersonen und andere geeignete Anlegerinnen und
Anleger ermutigen, in Wachstums- und Innovationskapital zu
investieren (vgl. Maßnahme 2 der WIN-Initiative)?
b) Wurde die Studie „Wagniskapitalinvestitionen öffentlicher Fonds,
Einrichtungen und Unternehmen“ (vgl. Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 21/1838) mittlerweile veröffentlicht (vgl. Maßnahme 6
der WIN-Initiative), wenn ja, welche Handlungsempfehlungen leiten
sich nach Ansicht der Bundesregierung ab, wie öffentliche Fonds
stärker in Venture Capital (VC) investieren können, und wie und wann
möchte sie diese Empfehlungen umsetzen, und wenn nein, wann ist
mit der Fertigstellung und Veröffentlichung der Studie zu rechnen, und
warum hat sich deren Abschluss verzögert?
c) Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen möchte die
Bundesregierung einen organisierten Sekundärmarkt für VC-Fondsanteile
stärken, um die Liquidität der Anlageklasse zu steigern und neue
Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. Maßnahme 8 der WIN-
Initiative)?
10. Wann soll die Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung im
Kabinett verabschiedet werden, und welche Maßnahmen zur Verbesserung
der Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups sind geplant?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die am 19. Januar 2026
veröffentlichten Empfehlungen der deutsch-französischen Initiative „Financing
Innovative Ventures in Europe – FIVE“ (www.bundesfinanzministerium.de/Co
ntent/DE/Downloads/Europa/abschlussbericht-five-taskforce.html), und
welche der Empfehlungen plant die Bundesregierung wie umzusetzen?
12. Wie wird sich die Bundesregierung für einen erfolgreichen Abschluss der
Verhandlungen zum 28. Rechtsrahmen für eine neue europäische
Unternehmensrechtsform konkret einsetzen, wie von der Taskforce empfohlen?
13. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei den Planungen für den
28. Rechtsrahmen für eine neue europäische Unternehmensform
wesentliche Elemente der sozialen Marktwirtschaft wie das
Mitbestimmungsrecht?
14. Welche konkreten Vorkehrungen hält die Bundesregierung auf
europäischer Ebene für erforderlich, um sicherzustellen, dass der 28.
Rechtsrahmen nicht zu einer Umgehung sozial-ökologischer Regelungen,
insbesondere des Mitbestimmungsrechts, führen kann?
15. Befürwortet die Bundesregierung die Forderung, den 28. Rechtsrahmen
für eine neue europäische Unternehmensrechtsform als Verordnung und
nicht als Richtlinie auszugestalten (vgl. www.boersen-zeitung.de/meinun
g-analyse/eine-richtlinie-bringt-gruendern-nicht-viel)?
a) Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene
konkret für eine Verabschiedung auf dem Verordnungswege
einsetzen?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie möchte die Bundesregierung
stattdessen sicherstellen, dass ein echtes einheitliches Regime entsteht?
16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Vertiefung der
europäischen Kapitalmärkte und der besseren Mobilisierung institutionellen
Kapitals von Versicherungen und Pensionsfonds für ertrag- und
risikoreichere Anlageklassen wie z. B. Venture Capital zu, wie sie von der FIVE-
Taskforce hervorgehoben wird, zu?
17. Plant die Bundesregierung, die Empfehlungen der Taskforce bezüglich der
Reformen der Zusatzrentensysteme aufzugreifen?
a) Wenn ja, ist eine Umsetzung noch im Zuge der aktuellen Reform der
privaten Altersvorsorge geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 17. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Kenntnis der Bundesregierung über die Beteiligung von Privatpersonen an Scharfschützen-Morden während der Belagerung Sarajevos
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN09.04.2026
Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im Zeitraum 2019 bis 2026
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN08.04.2026
Ökologische Leerstellen in der Nationalen Tourismusstrategie
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN08.04.2026
Rohstoffe und Menschenrechte bei Handels- und Wirtschaftsabkommen mit Indonesien
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN08.04.2026