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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Geplante Verschärfung von Stadionverboten und weiterer Sicherheitsmaßnahmen im Profifußball

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.04.2026

Aktualisiert

20.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/487723.03.2026

Geplante Verschärfung von Stadionverboten und weiterer Sicherheitsmaßnahmen im Profifußball

der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Ates Gürpinar, Christian Görke, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Vom 3. bis 5. Dezember 2025 fand in Bremen die Innenministerkonferenz (IMK) statt. Medial rückte sie unter anderem durch Forderungen nach schärferen Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen in deutschen Fußballstadien in den Fokus. Besonders geplante Maßnahmen wie personalisierte Tickets, Gesichtsscanner und präventive Stadionverbote stießen dabei in der aktiven Fanszene auf erhebliche Kritik, da sie dort als Bedrohung der bestehenden Fankultur wahrgenommen wurden (vgl. www.spiegel.de/sport/fussball/fussball-verbaende-und-politik-streiten-um-personalisierte-e-tickets-fuer-fans-a-53d44b9f-9dda-47f2-b3cd-157d07c7f3ba). Die lautstarken Proteste innerhalb und außerhalb der Stadien fanden ihren Höhepunkt im zwölfminütigen Stimmungsboykott vieler Fankurven zu Spielbeginn sowie einer szeneübergreifenden Demonstration in Leipzig, bei der über 20 000 Fans von mehr als 50 Vereinen teilnahmen (vgl. www.dachverband-fanhilfen.de/pressemitteilungen/mehr-als-20-000-fansin-leipzig-ausrufezeichen-fuer-lebendige-fankultur-und-gegen-imk-plaene/).

Die Proteste sorgten dafür, dass die Forderungen nach personalisierten Tickets und Gesichtsscannern im Stadion bereits vor Beginn der IMK von der Tagesordnung genommen wurden. Vom Tisch sind die Maßnahmen jedoch nicht. Im Abschlussbericht der vergangenen IMK liegt der Fokus vor allem auf künftigen Stadionverbotsverfahren (vgl. www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2025-12-05_DOK/beschl%C3%BCsse.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 12).

Den Forderungen nach verschärften Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen steht aus Sicht der Fragesteller der Jahresbericht 2024/25 der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) entgegen. Für die Saison dokumentiert er einen Rückgang der im Zusammenhang mit Fußballspielen der ersten drei Profiligen verletzten Personen um 17,2 Prozent bei gleichzeitig auf über 25 Millionen gestiegenen Zuschauerzahlen (vgl. https://lzpd.polizei.nrw/sites/default/files/2025-10/251009-1_ZIS-Jahresbericht_2024-2025_2.pdf; S. 4). Dies deutet auf eine verbesserte Sicherheitslage und ein hohes Sicherheitsempfinden der Zuschauer hin. Diese Zahlen werden vom Jahresbericht 2025 der Bundespolizei unterstrichen, der einen Rückgang der „Straftaten im Einsatzfeld Fußball“ um 9 Prozent belegt (vgl. https://bundespolizei.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Mediathek/Jahresberichte_der_Bundespolizei/jahresbericht_2024_www.pdf; S. 42).

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern schärfere Maßnahmen verhältnismäßig sind. Die Bundesregierung erkennt zwar den Rückgang der Strafverfahren und Verletzen im Umfeld von Fußballspielen an, jedoch bleiben für sie intensivierte Maßnahmen gerechtfertigt. Als Hauptgrund hierfür wird lediglich angeführt, dass diese Zahlen weiter reduziert werden müssten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 21/2665).

Darüber hinaus spielt beim Thema „Sicherheit im Bereich Fußball“ die Datei „Gewalttäter Sport“ eine zentrale Rolle. Nach den Änderungen der Bundesregierung am Bundeskriminalamtsgesetz (vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-bundeskriminalamt-1084796) stellt sich die Frage, wie sich diese Gesetzesänderung konkret auf die Datei „Gewalttäter Sport“ und die damit verbundene Speicherung von personenbezogenen Daten und die Fristen für deren Löschung auswirken wird.

Unterdessen hatte die vorherige Bundesregierung im Dezember 2024 verlauten lassen, dass die genauen Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 1. Oktober 2024 auf die Datei „Gewalttäter Sport“ noch geprüft werden müssten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/14338).

Vor dem Hintergrund der nächsten IMK vom 17. bis 19. Juni 2026 in Hamburg ist es aus Sicht der Fragesteller wichtig, die oben genannten Entwicklungen zu thematisieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem im ZIS-Jahresbericht 2024/25 dokumentierten Rückgang der Zahl verletzter Personen bei Spielen der ersten drei Fußball-Profiligen von 1 338 in der Saison 2023/2024 auf 1 107 in der Saison 2024/25 (-17,2 Prozent; vgl. ZIS-Jahresbericht 2024/25, S. 9) im Hinblick auf die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen, und welche konkreten Gefahrenprognosen rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung dennoch weitergehende Überwachungs- oder Kontrollmaßnahmen?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, warum im Rahmen der Innenministerkonferenz im Dezember 2025 Maßnahmen wie personalisierte Eintrittskarten, biometrische Identifikationssysteme und übergeordnete Entscheidungsstrukturen für Stadionverbote nicht weiterverfolgt oder vertagt wurden, und welche Position hat das Bundesministerium des Innern (BMI) hierzu in den Bund-Länder-Abstimmungen vertreten?

3

Wie bewertet die Bundesregierung, dass laut Beschluss und Arbeitsaufträgen der Innenministerkonferenz weiterhin eine Weiterentwicklung und Vereinheitlichung von Stadionverbotsverfahren sowie weitere Maßnahmen zur Stadionsicherheit geprüft werden sollen (vgl. www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2025-12-05_DOK/beschl%C3%BCsse.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S 12), und welche konkreten Maßnahmen oder Prüfaufträge unterstützt das BMI?

4

Welche Fanorganisationen, zivilgesellschaftlichen Gruppen oder Bürgerrechtsorganisationen wurden durch die Bundesregierung im Vorfeld oder Nachgang dieser Beratungen einbezogen oder angehört, und aus welchen Gründen gegebenenfalls nicht?

5

Welche thematischen Schwerpunkte beabsichtigt das BMI im Vorfeld der für Sommer 2026 in Hamburg geplanten Innenministerkonferenz in die Bund-Länder-Abstimmungen einzubringen, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Stadionsicherheit und zum Umgang mit Stadionverboten?

6

Welche Gespräche bzw. Verhandlungsformate führt die Bundesregierung mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), der Deutschen Fußball Liga, den Innenministerien der Länder und bzw. oder Polizeien des Bundes und der Länder zu Sicherheitsmaßnahmen im Profifußball sowie in den Regionalligen (bitte Termine, Gegenstände der Gespräche und beteiligte Arbeitsebenen benennen)?

7

Welche Reformmaßnahmen an der Datei „Gewalttäter Sport“, die im Koalitionsvertrag 2021 von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich umgesetzt worden, und welche weiteren Änderungen plant sie selbst?

8

In welchem Umfang wird die „Koordinierungsstelle Fanprojekte“ derzeit finanziell durch die Bundesregierung gefördert, nachdem sie im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf; S. 118) ausdrücklich erwähnt wurde?

9

Wie viele Personen sind mit Stand 1. Februar 2026 in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert (bitte nach Bundesländern, Vereinszugehörigkeit sowie jeweiligen Grund für die Speicherung aufschlüsseln)?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verletzungen von Fußballfans infolge polizeilicher Zwangsmaßnahmen bei Fußballspielen in den ersten drei Ligen sowie den Regionalligen in den letzten fünf Spielzeiten sowie der aktuell laufenden Spielzeit vor?

a) Auf welchen Datenquellen, Lageberichten oder Meldungen der Länder beruhen diese Erkenntnisse, und in welchen zeitlichen Abständen werden entsprechende Informationen an die Bundesregierung oder an ihr nachgeordnete Behörden übermittelt?

b) Werden innerhalb der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden Daten zu Verletzungen beteiligter und unbeteiligter Personen durch Polizeieinsätze bei Fußballspielen systematisch erfasst oder ausgewertet, und wenn nein, warum nicht?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte der Bundespolizei wegen des Verdachts der Körperverletzung im Dienst im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen bei Fußballspielen in den letzten fünf Spielzeiten vor (bitte nach Anzahl der Ermittlungsverfahren je Spielzeit sowie ggf. Ergebnis aufschlüsseln)?

12

Inwiefern sieht die Bundesregierung strukturelle Defizite bei der Erfassung, Aufarbeitung oder statistischen Auswertung entsprechender Vorwürfe im Kontext von Fußballspielen?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Ermittlungsverfahren nach § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) im Zusammenhang mit Fußballfans in den letzten fünf Jahren vor?

a) Wie verteilen sich diese Verfahren auf die einzelnen Bundesländer?

b) In wie vielen Fällen kam es zu Anklagen, Verurteilungen oder Einstellungen?

c) Wie verteilen sich diese hinsichtlich der jeweiligen Vereinszugehörigkeit?

14

Wie bewertet die Bundesregierung individuelle polizeirechtliche Maßnahmen gegen Fußballfans (zum Beispiel Meldeauflagen, Reisebeschränkungen, verdachtsunabhängige Personenkontrollen) im Hinblick auf die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes (GG) sowie die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit?

15

Sieht die Bundesregierung einen besonderen Rechtfertigungsmaßstab für Grundrechtseingriffe im Kontext von Fußballspielen, und wenn ja, worin unterscheidet sich dieser laut Bundesregierung von anderen Großveranstaltungen und Versammlungslagen?

16

Welche bundeseinheitlichen Empfehlungen, Abstimmungen oder Evaluierungen existieren, an denen die Bundesregierung beteiligt ist, hinsichtlich der deeskalierenden Effekte bestimmter polizeilicher Einsatzstrategien bei Fußballspielen?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gesundheitliche Risiken und Verletzungen von Polizeibeamten durch den Einsatz von Reizstoffen, insbesondere Pfefferspray, bei Fußballspielen oder vergleichbaren Großveranstaltungen vor, und wie werden diese Erkenntnisse bei der Bewertung von Einsatzkonzepten berücksichtigt?

18

Inwiefern wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Änderungen des Bundeskriminalamtsgesetzes vom 26. Juni 2025 (vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-bundeskriminalamt-1084796) auf die Datei „Gewalttäter Sport“ aus?

19

Aus welchem Jahr stammt die Errichtungsanordnung für die „Datei Gewalttäter Sport“ (DGS) als Verbunddatei im zentralen Informationssystem der Polizei (INPOL‑Z), und wann wurde sie jeweils geändert?

a) Wie wird sichergestellt, dass alle an der Verbunddatei DGS beteiligten Behörden die neu eingeführte Speicherschwelle in § 30a des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) und die mit Wirkung vom 24. Juni 2025 geänderten Aussonderungsprüffristen nach § 77 BKAG beachten und vorhandene Datensätze auf ihre Rechtskonformität hin überprüft werden?

b) Wie wird die DGS in der Zielarchitektur nach Umsetzung des Programms P20|20 im polizeilichen Informationsverbund implementiert?

20

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die Möglichkeit der Kostenerstattung für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2025 (vgl. www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/verfassungsgericht-dfl-kosten-hochrisikospiele-100.html) sicherheitspolitische Bewertungen oder Forderungen nach verschärften Maßnahmen im Profifußball beeinflusst hat, und wie stellt sie sicher, dass fiskalische Erwägungen keine sachfremden Anreize für restriktivere Maßnahmen setzen?

21

Plant die Bundesregierung eine bundesweite zentrale Stadionverbotskommission, und wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung diesbezüglich, und welche Abteilungen im BMI sowie ggf. nachgeordneter Behörden sind an der Planung beteiligt?

22

Existieren derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bei der zentralen Informationsstelle Sport Dateien, Datensammlungen, Datenbanken o. Ä., in denen personenbezogene Daten zu Stadionverboten gespeichert werden, oder halten die zuständigen Bund-Länder-Gremien an ihrer Einschätzung fest, dass es den verbandlichen Daten zu Stadionverboten an einer ausreichenden Datenqualität fehlt (Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/10908)?

23

Welche Rolle hat das BMI bei der Ausgestaltung der geplanten zentralen Stadionverbotskommission beim DFB in den Bund-Länder-Gesprächen gespielt, und welche rechtlichen Mindeststandards (insbesondere Transparenz, Begründungspflichten, Anhörungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten) hält die Bundesregierung hierfür angesichts der erheblichen Grundrechtsrelevanz für erforderlich?

24

In welchem Umfang sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse aus polizeilichen Verbunddateien – insbesondere aus dem polizeilichen Informationsverbund (INPOL) oder der Datei „Gewalttäter Sport“ – bei Entscheidungen oder Überprüfungen durch eine zentrale Stadionverbotskommission berücksichtigt werden, und wie könnte sichergestellt werden, dass eine solche Nutzung den Anforderungen des § 30a BKAG an eine individualisierte, tatsachenbasierte und verhältnismäßige Prognose genügt?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die in Bund-Länder-Gesprächen diskutierte Regelung, wonach bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens automatisch zu einem Stadionverbot von mindestens drei Monaten führen soll, insbesondere hinsichtlich Unschuldsvermutung und Verhältnismäßigkeit, und wie stellt sie sicher, dass eine individuelle Einzelfallprüfung erfolgt und unbeteiligte Personen nicht betroffen sind?

26

Wenn der „Fußballfanreiseverkehr“ wiederholt als besonders gefährlich eingestuft wird (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 21/3520), warum liegt der Schwerpunkt der diskutierten Sicherheitsmaßnahmen laut Einschätzung der Bundesregierung dennoch vor allem auf Fußballstadien und deren direkte Umgebung?

27

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur strukturellen Stärkung der sozialpädagogischen Fanprojekte im Profifußball – insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte finanzielle und personelle Ausstattung sowie auf die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte geforderte gesetzliche Verankerung eines Zeugnisverweigerungsrechts (vgl. www.sportschau.de/fussball/streit-um-stadionverbote-und-personalisierte-tickets,sicherheit-stadien-100.html), und wie bewertet sie das Verhältnis allgemein-präventiver Ansätze zu den aktuell diskutierten polizeilich-präventiven Maßnahmen?

28

Welchen Stand hat die von der vorherigen Bundesregierung angekündigte Evaluation der „Datei Gewalttäter Sport“, welche anlässlich der UEFA EURO 2024 durch das BMI auf der Frühjahrssitzung 2024 in die IMK-Gremien eingebracht wurde (vgl. Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 20/8937)?

Berlin, den 18. März 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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