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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 83102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

01.04.2026

Aktualisiert

14.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/487923.03.2026

Vorschlag 83102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 83102 – „Beschleunigung des EE-Ausbaus: Vollständigkeit der Unterlagen definieren“ eine Anpassung der Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert. Der VKU argumentierte, das der Begriff „Vollständigkeit“ nicht definiert sei und aus diesem Grund Genehmigungsverfahren unverhältnismäßig lang andauerten (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 555).

Die damalige Bundesregierung sprach sich für die Beschleunigung des EE (erneuerbare Energien)-Ausbaus aus und verwies in diesem Zusammenhang auf die bereits bei der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgte Einfügung der Definition des Begriffes „Vollständigkeit“ der Unterlagen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 405).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83102 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 83102 der Verbändeabfrage ausweiten und auf andere Wirtschaftssektoren übertragen, um eine tatsächliche Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zu erreichen, und wenn ja, inwiefern?

a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

3

Wirkt sich die Umsetzung des Vorschlages 83102 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Errichtung von erneuerbaren Energien in unserem Land aus, und

a) wenn ja, wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren aufgrund der Umsetzung des Vorschlages 83102,

b) wenn ja, wie lange dauerte ein Genehmigungsverfahren ohne die Umsetzung des Vorschlages 83102,

c) wenn ja, wie viele Genehmigungsverfahren wurden seit der Umsetzung des Vorschlages 83102 abgeschlossen,

d) wenn ja, kann der Vorschlag 83102 auch auf andere Wirtschaftssektoren als den Ausbau der Energiewirtschaft übertragen werden?

e) Was versteht die Bundesregierung unter der Vollständigkeit von Unterlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Berlin, den 19. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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