Vorschlag 78106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78106 – „Erörterungstermin abschaffen“ eine Anpassung der Bundesimmissionsschutzgesetzgebung gefordert.
Der Erörterungstermin gemäß § 10 Absatz 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist nach Auffassung des VCI sehr aufwendig in der Vorbereitung, wenig erkenntnisbringend und mit einem großen Zeitverlust verbunden (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 510).
Obwohl der Erörterungstermin nach dieser Ansicht keine grundlegenden neuen Erkenntnisse mit sich bringt, wurde die Abschaffung von der Bundesregierung abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Gefahrenpotenzial, über das die zu errichtenden Anlagen verfügen würden (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 369).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78106 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78106 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwieweit?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele Projekte im Sinne der § 10 Absatz 6 BImSchG oder § 16 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) aufgrund von Erörterungsterminen um mehr als sechs Monate verzögert bzw. verspätet abgehandelt wurden?
a) Wenn ja, wie viele Projekte wurden aufgrund eines Erörterungstermins nicht umgesetzt?
b) Wenn ja, wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung genehmigt, bei denen ein Erörterungstermin stattgefunden hat?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Verbands der Chemischen Industrie e. V., dass die Beteiligung der Öffentlichkeit regelmäßig, auch außerhalb konkreter Verfahren erfolgen sollte, damit konkrete Projekte entschlackt und beschleunigt genehmigt werden könnten?
Von welchen konkreten Gefahrenpotenzialen von Anlagen ging die Bundesregierung im Monitoringbericht zur Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau aus, sodass dies zu einer Ablehnung des Vorschlages 78106 durch die Bundesregierung führte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist grundsätzlich von der Bundesregierung eine Einsparung behördlicher Kapazitäten und eine generelle Beschleunigung des Verfahrens im Sinne des Vorschlages 78106 geplant, wenn ja, mit welchen Maßnahmeneffekten, bzw. welche gesetzgeberischen Maßnahmen will die Bundesregierung umsetzen, und wann ist mit einer solchen Umsetzung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?