Durchsuchung von E-Mail-Konten im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Andreas Audretsch, Dr. Armin Grau, Marlene Schönberger, Lukas Benner, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 12. März wurde bekannt, dass im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die E-Mail-Konten mehrerer Beamtinnen und Beamten im Auftrag der Hausleitung durchsucht wurden (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/leaks-katherina-reiches-wirtschaftsministerium-liess-e-mail-konten-vonbeamten-durchsuchen-a-e221216c-7850-4e53-b392-6cfe4263b455 ). Ziel dieser bisher scheinbar einmaligen Maßnahme soll die Suche nach Personen sein, welche zwei Gesetzentwürfe (Netzpaket und EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Novelle) an Dritte weitergeben haben. Das Vertrauen in Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien durch die Hausleitung ist ein hohes Gut, gleichzeitig sind vom Gesetzgeber aus gutem Grund hohe Hürden für einen solchen Eingriff in die Kommunikationsmittel von Mitarbeitenden gelegt. Sollte sich diese Maßnahme bestätigen, wirft dies viele Fragen zur Arbeitskultur, zum Vertrauen und zum Misstrauen zwischen Leitungsebene und der Belegschaft des ganzen BMWE auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele E-Mail-Konten hat die Hausleitung des BMWE insgesamt durch wen durchsuchen lassen, und an welchen Tagen fanden diese Maßnahmen statt (bitte nach Datum und Anzahl aufschlüsseln)?
Bei wie vielen Personen wurden insgesamt die E-Mail-Konten durchsucht, und wie viel Prozent der Gesamtbelegschaft waren von den Maßnahmen betroffen?
In welcher Weise wurden die E-Mail-Konten durchsucht?
Zu welchem Zeitpunkt wurden die Betroffenen über die Maßnahme informiert?
Waren Mitglieder des Personalrats bei den Durchsuchungen zugegen, und wenn nein, warum nicht?
Zu welchem Zeitpunkt wurde der Datenschutzbeauftragte des Hauses über die Maßnahmen informiert?
Welche Möglichkeit haben Beschäftigte, Beschwerde gegen die Durchsuchung einzulegen, und wie viele Beschäftigte haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?
Gab es konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente, dass die Personen, deren E-Mail-Konten durchsucht worden sind, an den Weitergaben der Entwürfe zur EEG-Novelle und zum Netzpaket beteiligt gewesen sein könnten oder auf andere Weise gegen Vertraulichkeitsvorschriften verstoßen haben könnten, wenn ja, welche (bitte im Einzelnen angeben), und wenn nein, auf welcher Grundlage wurden die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet?
Hat die Hausleitung im Vorfeld oder im Anschluss an die Maßnahmen Strafanzeige gegen Beschäftigte gestellt?
Gab ober gibt es darüber hinaus weitere Durchsuchungen von E-Mail-Konten im Zusammenhang mit anderen Vorgängen außer den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Gesetzentwürfen, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?
Gingen den Durchsuchungen mildere Methoden voraus, um mögliche Verstöße gegen die Vertraulichkeit aufzuklären, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Wurden bei den Durchsuchungen ausschließlich Metadaten und Versandprotokolle ausgewertet oder auch Inhalte von E-Mails gelesen?
Geschah die Durchsuchung auf Anweisung von Bundesministerin Katherina Reiche, oder hatte sie vorab Kenntnis davon, und wann war die Bundesministerin mit dieser Maßnahme befasst?
Falls die Bundesministerin die Durchsuchung nicht angewiesen hat, gab es eine klare Dienstanweisung einer anderen Person hierzu, und wenn ja, wann, und von wem?
Welche Einschätzung des Personalrates gab es zu der angeordneten Maßnahme?
Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form wurden die Betroffenen über die Durchsuchung ihrer dienstlichen E-Mail-Konten informiert, und hatten sie Gelegenheit zur Stellungnahme?
Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den Schutz personenbezogener Daten, die nicht im Zusammenhang mit den Leaks standen, zu gewährleisten und eine Einsichtnahme in rein private Kommunikation (soweit dienstlich geduldet) zu vermeiden?
Dürfen dienstliche E-Mail-Konten im BMWE auch privat genutzt werden, oder ist dies jedenfalls geduldet?
Das Bundesarbeitsgericht betont bei Überwachungsmaßnahmen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – ist dieser nach Ansicht der Bundesregierung im aktuellen Fall gegeben, obwohl das Veröffentlichen eines vertraulichen Gesetzentwurfs nach Ansicht der Fragestellenden keine Gefahr für Leib, Leben, Staatswohl oder operative Sicherheitsbelange darstellen dürfte?
Gibt es noch andere Fälle von durchsuchten E-Mail-Konten in der aktuellen Bundesregierung und ihren Häusern (bitte jeweils inklusive Angaben zu Ministerium, Datum, Anlass und Umfang der Untersuchung auflisten)?
Nimmt die Bundesregierung die derzeitige Diskussion zum Anlass, um in dieser Wahlperiode noch einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen?