Ersatzneubau der Schleuse Oldenburg
des Abgeordneten Andreas Paul und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Schleuse Oldenburg ist Bestandteil der Bundeswasserstraße Hunte im Sinne des § 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG). Sie wurde in den Jahren 1922 bis 1928 errichtet und verfügt über eine nutzbare Kammerlänge von rund 105 Metern sowie eine Breite von 12 Metern.
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) ist das Vorhaben „Ersatzneubau Schleuse Oldenburg“ (Projekt W 24) dem „Vordringlichen Bedarf“ zugeordnet. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis wird mit 1,3 angegeben. Die aktuelle Planung sieht einen vollständigen Ersatzneubau der Schleuse (zusammen mit der Schleuse Dörpen) vor und soll eine Erweiterung auf eine nutzbare Länge von 115 Metern und eine Breite von 12,5 Metern erhalten, um sie für den modernen Güterschifffahrtsverkehr nutzbar zu machen.
Trotz der Einstufung des Vorhabens in den „Vordringlichen Bedarf“ ist bislang kein Baubeginn erfolgt. Vor dem Hintergrund des Alters der Anlage, ihrer Bedeutung für die Anbindung des Oldenburger Hafens an das überregionale Wasserstraßennetz sowie der Zielsetzung des Bundes, Güterverkehre verstärkt auf die Binnenwasserstraße zu verlagern, ergeben sich für die Fragesteller Fragen zum baulichen Zustand, zum Stand der Planung, zur Finanzierung und zur zeitlichen Umsetzung des Ersatzneubaus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie bewertet die Bundesregierung den baulichen Zustand der Schleuse Oldenburg unter besonderer Berücksichtigung altersbedingter Substanzschäden?
Welche turnusmäßigen Bauwerksprüfungen wurden seit dem 1. Januar 2015 durchgeführt (bitte nach Datum und Prüfart aufschlüsseln)?
Welche konkreten baulichen Mängel oder altersbedingten Substanzschäden wurden seit 2015 festgestellt (bitte nach Jahr, Bauteil und Art des Schadens aufschlüsseln)?
Welche dieser festgestellten Mängel (vgl. Frage 3) wurden als sicherheitsrelevant eingestuft?
Liegen externe oder interne Gutachten zum baulichen Zustand vor, und zu welchen wesentlichen Ergebnissen kommen diese ggf. (ggf. bitte das Erstellungsjahr angeben)?
Welche Instandsetzungs- oder Sicherungsmaßnahmen wurden seit 2015 durchgeführt (bitte nach Jahr, Maßnahme und Kosten aufschlüsseln)?
Welche betrieblichen Einschränkungen bestanden ggf. seit 2015 (z. B. Sperrungen, Einschränkungen bei Schiffsabmessungen, Tonnage, Schleusungsfrequenz oder Betriebszeiten; bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele außerplanmäßige Betriebsunterbrechungen traten ggf. seit 2015 auf (bitte nach Jahr und Dauer aufschlüsseln)?
Wie viele Schleusungen und welche Gütermengen wurden seit 2015 jährlich abgewickelt?
Wann wurden die einzelnen Planungsphasen (Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) jeweils begonnen und abgeschlossen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wann wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Verfahrensschritte des Planfeststellungsverfahrens sind bislang abgeschlossen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Einwendungen wurden im Verfahren erhoben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Anzahl und thematische Zuordnung angeben)?
Welche zeitlichen Meilensteine waren seit 2016 vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte geplanten Termin angeben)?
Welche dieser Meilensteine wurden nicht erreicht (vgl. Frage 14)?
Welche konkreten Ursachen führten jeweils zur Terminabweichung (z. B. Planungsänderungen, Personalkapazitäten, naturschutzrechtliche Prüfungen, Einwendungen; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welcher Zeitpunkt ist derzeit für den Baubeginn und die Fertigstellung vorgesehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Kostenschätzung lag dem BVWP 2030 zugrunde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche aktuellen Gesamtkosten werden veranschlagt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie haben sich die Kosten seit 2016 entwickelt (vgl. Frage 19; bitte nach Jahren oder Fortschreibungen aufschlüsseln)?
Welche Haushaltsmittel wurden seit 2016 im Bundeshaushalt für das Projekt veranschlagt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Haushaltsjahren angeben)?
Welche Mittel sind jeweils abgeflossen (vgl. Frage 21)?
Welche Kriterien führten zur Einstufung des Projekts in den „Vordringlichen Bedarf“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche priorisierenden Maßnahmen wurden seit 2016 für dieses Projekt ergriffen?
Wurden bei der Planung des Ersatzneubaus der Schleuse Oldenburg aktuelle und zukünftige Entwicklungen der Binnenschifffahrt (insbesondere größere Schiffseinheiten und Schubverbände) berücksichtigt, und wenn ja, inwieweit?
Welche verkehrs- und wirtschaftspolitischen Erwägungen lagen der Entscheidung zugrunde, die Schleuse Oldenburg lediglich mit einer nutzbaren Länge von ca. 115 Metern zu planen, obwohl der Trend in der Binnenschifffahrt eindeutig in Richtung größerer Fahrzeuge (135-Meter-Schiffe sowie Schubverbände bis ca. 185 Meter) geht?
Warum wurde bei der Planung nicht die Errichtung einer Schleusenkammer mit einer Länge von mindestens 200 Metern, analog zu modernen Anlagen wie an der Mosel, geprüft bzw. verworfen, und welche technischen, wirtschaftlichen oder naturschutzrechtlichen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Errichtung einer Schleusenanlage mit einer nutzbaren Länge von 200 Metern?
Wurde im Rahmen der Planung die Variante einer Doppelschleusenanlage (z. B. eine Kammer mit ca. 115 Metern für kleinere Einheiten und eine zweite Kammer mit ca. 200 Metern für Großmotorgüterschiffe und Schubverbände) untersucht, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die langfristige Wirtschaftlichkeit eines Schleusenneubaus mit lediglich 115 Metern Nutzlänge vor dem Hintergrund steigender Transportmengen und zunehmender Schiffsdimensionen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Infrastrukturmaßnahmen dieser Größenordnung grundsätzlich mit einem Planungshorizont von mindestens 50 bis 100 Jahren ausgelegt werden sollten, wenn ja, wie wird dies im vorliegenden Projekt berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?