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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

12.05.2026

Antwortdauer

43 Tage

Aktualisiert

20.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/507230.03.2026

Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus

der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Das Elterngeld ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Die Leistung für die Kindererziehungszeit ist an das Gehalt gekoppelt. Ziel des Elterngeldes ist es, Väter mehr in die Erziehungsarbeit einzubinden und Alleinerziehende sowie Geringverdienerinnen und Geringverdiener zu unterstützen.

Seit der Änderung der Anrechnungsregeln im Jahr 2011 wird Elterngeld grundsätzlich bei Leistungen der sozialen Grundsicherung – früher Hartz IV, seit 1. Januar 2023 Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)) – als Einkommen berücksichtigt. Zudem ist der Mindestbetrag beim Elterngeld, den Eltern ohne oder mit geringem Einkommen erhalten, seit der Einführung des Elterngeldes 2007 nicht erhöht worden. Er liegt seither unverändert bei 300 Euro und beim ElterngeldPlus bei 150 Euro im Monat. Inzwischen sind die Verbraucherpreise seit Einführung des Elterngeldes um rund 46 Prozent gestiegen, ohne dass der Mindestbetrag jemals angepasst wurde. Eltern mit geringem oder ohne Einkommen werden somit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller beim Elterngeldbezug besonders benachteiligt. Trotz des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierten Anspruchs, soziale Sicherheit zu stärken, Familien in den Mittelpunkt zu stellen und Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes endlich spürbar anzuheben, bleiben die Regierungskoalitionen bei der – aus Sicht der Fragestellenden – längst überfälligen Erhöhung des Elterngeldes untätig.

Immer mehr Väter nehmen ihren Anspruch auf Elterngeld wahr, doch die durchschnittliche Bezugsdauer liegt weiterhin deutlich unter der von Frauen. Im Jahr 2024 planten Väter durchschnittlich, etwa 3,8 Monate Elterngeld zu beziehen, während Frauen mit durchschnittlich 14,8 Monaten deutlich länger Elterngeld in Anspruch nehmen möchten (Quelle: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/03/PD25_112_22922.html). Somit sind die zwei Ziele des Elterngeldes – partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungsarbeit und finanzielle Stabilisierung von Familien – nach Ansicht der Fragesteller nicht erreicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Personen haben das Elterngeld seit 2021 in Anspruch genommen (bitte nach Jahren, Quartalen, Geschlecht, Bundesländern, bundesweit sowie Bezugsdauer und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?

2

Wie hoch war der Anteil der Frauen (in Prozent), die Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr als 1 800 Euro in den Jahren 2020 und 2021 erhalten haben (bitte nach Jahren, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

3

Wie hoch war der Anteil der Männer (in Prozent), die Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr als 1 800 Euro in den Jahren 2020 und 2021 erhalten haben (bitte nach Jahren, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

4

Bei wie vielen Frauen und Männern wurden als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld Leistungen aus dem Arbeitslosengeld I genutzt (bitte nach Jahren ab 2021, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)

5

Wie hoch war der Anteil der Frauen bzw. Männer (in Prozent), die Elterngeld nicht als Lohnersatzleistung, sondern auf der Basis des Mindestelterngeldes von 300 Euro (plus eventuelle Zuschläge wie den Geschwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus) seit 2021 erhalten haben (bitte nach Jahren, Bundesländern und bundesweit aufschlüsseln)?

6

Wie viele Frauen und Männer, die Mindestelterngeld erhalten, befanden sich zuvor im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also im Hartz‑IV-Bezug (bis 2022), im Bürgergeldbezug (ab 2023) bzw. in der ab 2025 vorgesehenen Grundsicherung (bitte nach Jahren ab 2021, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

7

Wie viele Frauen und Männer, die Mindestelterngeld erhalten, befanden sich zuvor im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also im Hartz‑IV-Bezug (bis 2022), im Bürgergeldbezug (ab 2023) bzw. in der ab 2025 vorgesehenen Grundsicherung (bitte nach Jahren ab 2021, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

8

Wie hat sich die durchschnittliche Bezugsdauer von Vätern beim Elterngeld und ElterngeldPlus seit 2021 entwickelt (bitte in Monaten angeben und nach Jahren, Elterngeld bzw. ElterngeldPlus und Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

9

Wie hat sich die durchschnittliche Bezugsdauer von Müttern beim Elterngeld und ElterngeldPlus seit 2021 entwickelt (bitte in Monaten angeben und nach Jahren, Elterngeld bzw. ElterngeldPlus und Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

10

Wie viele Alleinerziehende haben seit 2021 Elterngeld bezogen, und wie hoch war jeweils die durchschnittliche Bezugsdauer (in Monaten) (bitte nach Jahren, Geschlecht, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

11

Wie hat sich der Anteil der Männer, die Elterngeld und ElterngeldPlus in Anspruch nehmen, an allen anspruchsberechtigten Männern seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahren, bundesweit sowie Bundesländern aufschlüsseln)?

12

Wie hat sich der Anteil der Frauen, die Elterngeld und ElterngeldPlus in Anspruch nehmen, an allen anspruchsberechtigten Frauen seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahren, bundesweit sowie Bundesländern aufschlüsseln)?

13

Wie hat sich seit 2021 der Anteil der Männer an allen elterngeldbeziehenden Männern entwickelt, die lediglich zwei Monate Elterngeld in Anspruch nehmen (bitte nach Jahren, bundesweit sowie Bundesländern aufschlüsseln)?

14

Wie hoch war der Anteil der Frauen bzw. Männer (in Prozent), die den Mindestbetrag des ElterngeldPlus von 150 Euro (plus eventuelle Zuschläge wie den Geschwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus) seit 2021 erhalten haben (bitte nach Jahren, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

15

Wie viele Eltern haben seit 2021 den Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus in Anspruch genommen (bitte nach Jahr, Geschlecht, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

16

Wie hoch war der Partnerschaftsbonus, den Eltern seit 2021 erhalten haben (bitte nach Jahr, Geschlecht, Höhe, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?

17

Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass der Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus nicht von allen anspruchsberechtigten Eltern in Anspruch genommen wird?

18

Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre das Mindestelterngeld ausfallen, das seit dem 1. Januar 2007 300 Euro beträgt?

19

Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre der Höchstbetrag des Elterngeldes ausfallen, der seit dem 1. Januar 2007 1 800 Euro beträgt?

20

Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre der Mindestsatz beim ElterngeldPlus ausfallen, der seit dem 1. Januar 2015 150 Euro beträgt?

21

Beabsichtigt die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte spürbare Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes umzusetzen, und wenn ja, welche konkreten Schritte sind hierzu bereits eingeleitet oder geplant?

a) In welchem Zeitrahmen soll diese Anhebung nach derzeitiger Planung erfolgen, bzw. welche Gründe stehen einer zeitnahen Festlegung entgegen?

b) In welcher Höhe ist die Anhebung geplant?

c) Auf welcher Berechnungsgrundlage soll die Anpassung erfolgen (bitte darlegen, ob und inwiefern dabei die aktuelle Inflationsentwicklung oder die Lohnentwicklung berücksichtigt werden)?

Berlin, den 27. März 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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