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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Entwicklung und Finanzierung des Zentrums für digitale Souveränität

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Datum

22.04.2026

Aktualisiert

22.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/509130.03.2026

Entwicklung und Finanzierung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung

der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Digitale Souveränität bildet eine existenzielle Voraussetzung staatlicher Handlungsfähigkeit. Durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen wird die eigene digitale Handlungsfähigkeit staatlicher Akteure immer dringender. Denn durch die Kombination aus offensichtlicher Unberechenbarkeit außenpolitischer Maßnahmen der US-Administration und deren Schulterschluss mit großen US-Tech-Konzernen steigen die Risiken der enormen Abhängigkeit des Bundes von eben diesen Tech-Konzernen. So könnten künftig US-Konzerne dazu gebracht werden, den Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen, etwa zu Cloud-Services und bzw. oder weit verbreiteten Produkten (beispielsweise Office-Anwendungen) für deutsche Behörden einzuschränken oder ihnen wichtige funktionale oder Sicherheitsupdates vorzuenthalten, um ein bestimmtes politisches Verhalten der Bundesregierung durchzusetzen.

Dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, hat Microsoft im Mai 2025 schon einmal den E-Mail-Zugang gesperrt, nachdem US-Präsident Donald Trump den IStGH wegen seiner Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und seinen früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant mit Sanktionen belegt hatte (www.heise.de/news/Strafgerichtshof-Microsofts-E-Mail-Sperre-als-Weckruf-fuer-digitale-Souveraenitaet-10387368.html).

Open Source Software (OSS) kann für die Stärkung der digitalen Souveränität einen wichtigen Beitrag leisten, sowohl auf individueller als auch auf staatlicher Ebene und darüber hinaus, insbesondere kann sie die Abhängigkeit von marktmächtigen Konzernen deutlich verringern und Lock-in-Effekte verhindern. Auch die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD darauf verständigt, dass sie „Open Source mit den privaten und öffentlichen Akteuren im europäischen Ökosystem gezielt vorantreiben wolle, unter anderem mit dem Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS) […]“.

Das ZenDiS hatte die damalige Bundesregierung im Jahr 2022 gegründet. Bis heute ist der Bund Alleingesellschafter dieser GmbH. Um seinen wichtigen Auftrag, die digitale Souveränität in der öffentlichen Verwaltung zu stärken, erfüllen zu können, muss das ZenDiS ausreichend und nachhaltig mit Finanzmitteln ausgestattet sein, woran es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in der Vergangenheit mangelte. Einer Aufforderung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im November 2024, Ausgabereste in Höhe von 34 Mio. Euro unverzüglich und vollumfänglich an die ZenDiS GmbH zu übertragen, kam die Bundesregierung nicht nach, obwohl zu diesem Zeitpunkt schon klar war, dass aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen mindestens das erste Halbjahr 2025 der vorläufigen Haushaltsführung unterliegen würde und eine zuverlässige Finanzierung von Aufträgen an das ZenDiS damit nicht gesichert war.

Bei Gründung des ZenDiS im Dezember 2022 war bereits geplant, dass auch die Länder der GmbH als Gesellschafter beitreten können. Über drei Jahre später hat der Bund als derzeitiger Alleingesellschafter trotz regelmäßiger Interessenbekundungen der Länder immer noch nicht die notwendigen formalen Voraussetzungen dafür geschaffen.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag teilte die Bundesregierung im März 2025 mit, der Antrag für das Beteiligungsmodell mit der ersten Fassung der dazugehörigen Unterlagen sei dem damaligen Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesrechnungshof bereits am 1. August 2024 übermittelt worden (Bundestagsdrucksache 20/15134, Antwort zu Frage 4c).

Die Digitalministerkonferenz hat die Bundesregierung per Beschluss im Mai 2025 nochmals aufgefordert, die Teilnahmemöglichkeit für die Länder schnellstmöglich zu schaffen. Die Bundesregierung antwortete auf die Schriftliche Einzelfrage der Abgeordneten Sonja Lemke am 27. Mai 2025, man bearbeite die entsprechenden Aufgaben mit Priorität (https://dmk.rlp.de/fileadmin/dmk/Beschluesse_3_DMK/TOP_6.02_SH_Staerkung_digitaler_Souveraenitaet_OEV_beschluss.pdf).

Nach einem Beitritt könnten die Länder die Produkte vom ZenDiS direkt beziehen. Derzeit müssen sie diese Produkte von der govdigital e. G. beziehen, die hierfür wiederum einen Preisaufschlag von ca. 2 Prozent berechnet, die die Länderhaushalte zusätzlich und aus Sicht der Fragestellenden völlig unnötig belasten.

Ein Schlüsselprojekt des ZenDiS ist die Entwicklung und Bereitstellung der Office- und Kollaborationssuite openDesk als umfassende Arbeitsplatzumgebung, die vollständig aus OSS-Anwendungen besteht. Seit Oktober 2024 ist openDesk für den Einsatz in Behörden verfügbar und wird in zahlreichen Behörden, v. a. im Bund und in den Ländern, produktiv eingesetzt.

In ihrer Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage „Die Bedeutung von Open Source Software im Bund und die Stärkung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung“ teilte die Bundesregierung mit, ab 2025 solle die Umsetzung und der breite Roll-Out von openDesk erfolgen (Bundestagsdrucksache 20/9641). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke teilte die damalige Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache vom 19. März 2025 dann mit, die Maßnahme Souveräner Arbeitsplatz, die für den Roll-Out von openDesk in der Bundesverwaltung verantwortlich sei, sei Anfang 2025 initiiert worden. Die konkrete Planung war nach Angaben der damaligen Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 20/15134).

Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrer Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung das Ziel ausgegeben, dass binnen 36 Monaten eine digital souveräne Alternative (Souveräner Arbeitsplatz) zu proprietären IT-Arbeitsplätzen der Bundesverwaltung zur Nutzung zur Verfügung steht (https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/modernisierungsagenda-bund, Nummer V.9.2). In der föderalen Modernisierungsagenda haben sich Bund und Länder auf dieses Ziel sogar bis zum 31. März 2027 verpflichtet (www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/downloads/Webs/DV/DE/modernisierungsagenda-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Nummer 212).

Das ZenDiS betreibt außerdem die Plattform openCode, die der öffentlichen Verwaltung zur Entwicklung, Veröffentlichung und zum Austausch von Open Source Software dient. openCode bietet einen rechtssicheren Rahmen für die Bereitstellung und Nutzung von Open Source Software und erleichtert die Wiederverwendung bestehender Lösungen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) beispielsweise nutzt die Plattform derzeit für seinen öffentlichen Konsultationsprozess zum sog. Deutschland-Stack. Insgesamt arbeiten bereits mehr als 10 800 Nutzende in über 5 500 Digitalprojekten föderal übergreifend auf openCode zusammen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Aufnahme der Bundesländer in den Gesellschafterkreis der Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH?

a) Wie ist der aktuelle Arbeitsstand bei der Ausarbeitung der Grunddokumente und der Beitrittsdokumente?

b) Welche konkreten Fortschritte sind seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag hierzu (Bundestagsdrucksache 20/15134) erzielt worden?

c) Welche rechtlichen, organisatorischen und sonstigen Hindernisse stehen einem Beitritt der beitrittswilligen Bundesländer noch im Weg?

d) Was tut die Bundesregierung konkret, um die verbleibenden Hindernisse schnellstmöglich zu beseitigen (bitte zu jedem aktuell noch bestehenden Hindernis die konkret unternommenen, noch laufenden oder geplanten Maßnahmen sowie den konkreten Zeitplan für ihren erwarteten Abschluss angeben)?

e) Wann plant die Bundesregierung die Fertigstellung aller erforderlichen Dokumente, sodass sie den interessierten Ländern den Beitritt konkret anbieten kann?

2

Wie ist der Umsetzungsstand des Roll-Outs von openDesk in der Bundesverwaltung?

a) Über wie viele openDesk-Lizenzen verfügte die Bundesverwaltung zum 31. Dezember 2025, und über wie viele verfügt sie aktuell (bitte nach Ressorts inklusive nachgeordneter Behörden aufschlüsseln)?

b) Wie viele Arbeitsplätze waren am 31. Dezember 2025 mit openDesk im Produktivbetrieb ausgestattet, und wie viele sind es aktuell (bitte nach Ressorts inklusive nachgeordneter Behörden aufschlüsseln)?

c) Bei wie vielen dieser Arbeitsplätze ist tatsächlich eine Microsoft-Umgebung abgelöst worden?

d) Wie viele Arbeitsplätze sind mit openDesk ausgestattet und befinden sich noch in einer Pilotphase (bitte nach Ressorts inklusive nachgeordneter Behörden aufschlüsseln)?

3

Wie ist der aktuelle Planungsstand des Roll-Outs von openDesk in der Bundesverwaltung?

a) Was ist der aktuelle Zeitplan für den „breiten Roll-Out“ von openDesk in der Bundesverwaltung im Jahr 2026 und ggf. darüber hinaus, und welche Stufen mit jeweils welchen Bundesbehörden enthält dieser Zeitplan (bitte jede Stufe beschreiben, z. B. Name der Behörden oder Geschäftsbereiche, die zu jeweils welchem Zeitpunkt auf openDesk migriert werden soll)?

b) Welche Meilensteine hinsichtlich der Anzahl migrierter Userinnen und User sind geplant, und wann sollen sie erreicht werden?

c) Wie soll der Roll-Out erfolgen, ist bei jedem Roll-Out von openDesk geplant, die vorhandenen Arbeitsplatzanwendungen zu ersetzen, und ggf. nach welcher Übergangszeit?

d) Welche Maßnahmen sind ggf. geplant, um die Ablösung erfolgreich zu gestalten, z. B. hinsichtlich Training, Kommunikation und Organisation, und welche Rolle spielt dabei das ZenDiS und bzw. oder ggf. andere Institutionen oder Bundesbehörden?

e) Bis wann soll der „breite Roll-Out“ von openDesk abgeschlossen sein, und was würde das Erreichen dieses Zieles konkret bedeuten, ausgedrückt in Anteil User an der Gesamtanzahl User von Arbeitsplatz-Anwendungen in der Bundesverwaltung, die ganz oder teilweise openDesk-Anwendungen verwenden?

4

Wie viele Haushaltsmittel hat die Bundesregierung der ZenDiS im Rahmen von Aufträgen im Haushaltsjahr 2025 gezahlt (bitte nach Ressorts inklusive nachgeordneter Behörden differenzieren und bitte jeden Auftrag mit Vertragslaufzeit, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und jeweils gezahlten Mitteln angeben)?

5

Welche Aufträge hat die Bundesregierung derzeit an das ZenDiS erteilt (bitte jeweils Ressort inklusive nachgeordneter Behörde, Auftragsgegenstand, Vertragslaufzeit und Auftragsvolumen nennen), und welche sind ggf. in konkreter Planung?

6

Hat das ZenDiS von der Bundesregierung derzeit einen konkreten laufenden Auftrag zur Weiterentwicklung von a) openDesk, b) openConference und c) openCode?

7

Welche Absprachen, Aufträge, Zielvereinbarungen und Meilensteine bestehen mit dem ZenDiS, damit bis zum 31. März 2027 tatsächlich ein souveräner Arbeitsplatz für Bund und Länder zur Verfügung steht?

8

Plant die Bundesregierung, das ZenDiS langfristig mit der Weiterentwicklung und dem Betrieb von openCode zu beauftragen, damit diese weiter allen anderen Akteuren kostenlos zur Verfügung steht?

9

Gibt es in der Bundesregierung eine einheitliche Definition oder ein konkretes Zielbild für den viel genutzten Begriff „Digitale Souveränität“ in Bezug auf die Verwaltung, und wenn ja, wie lautet sie bzw. es?

10

In welcher Form wurde und wird das Zentrum für Digitale Souveränität konkret in die Überlegungen der Bundesregierung zur Erarbeitung dieser Definition oder des Zielbildes eingebunden (bitte konkrete Beteiligungsformate benennen)?

11

Erhebt die Bundesregierung Kennzahlen für ein Lagebild zur digitalen Souveränität der Bundesverwaltung und ihrer Behörden, um auf dessen Basis konkrete Ziele und Maßnahmen zur Erhöhung einer Art „Souveränitätsindex“ planen zu können, und wenn nein, hält die Bundesregierung grundsätzlich einen solchen Souveränitätsindex zur Messung und Verbesserung des Status quo ihrer digitalen Souveränität für sinnvoll?

12

Wie hoch war im Jahr 2025 der Anteil der Entwicklungsaufträge für Software, die als Open Source beauftragt wurden (bitte tabellarisch je Geschäftsbereich des Bundes mit nachgeordneten Behörden die Anzahl insgesamt erteilter Software-Entwicklungsaufträge und die Anzahl derjenigen Aufträge angeben, die als Open Source beauftragt wurden, und dabei bitte Wartungs- und Pflegeaufträge nicht mitzählen)?

13

Wie viele der gemäß der Antwort zu Frage 11 als Entwicklung beauftragten Open-Source-Software-Anwendungen wurden bis Dezember 2025 auf einer öffentlichen Plattform veröffentlicht, und wie viele davon auf openCode?

14

Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung der Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform openCode, die derzeit Ländern und Kommunen kostenlos zur Verfügung steht, und die auch das BMDS für seinen Beteiligungsprozess zum Deutschland-Stack nutzt, langfristig finanziert werden?

15

Ist eine dauerhafte Beauftragung für openCode durch die Bundesregierung geplant?

16

Hat das BMDS das ZenDiS für die Nutzung der Plattform für den Beteiligungsprozess für den Deutschland-Stack einzeln kostenpflichtig beauftragt?

Berlin, den 16. März 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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