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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Transparenz, Monitoring und Ressourceneinsatz im Rahmen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die Bundesregierung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Datum

15.04.2026

Aktualisiert

22.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/515601.04.2026

Transparenz, Monitoring und Ressourceneinsatz im Rahmen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 4. Dezember 2025 haben der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten der Länder die Föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Ziel sei es, durch umfassende Maßnahmen in den Bereichen Bürokratieabbau, schnellere Verwaltungsverfahren, Digitalisierung und effizientere staatliche Strukturen eine tiefgreifende Modernisierung der deutschen Staatsverwaltung auf allen föderalen Ebenen zu erreichen. Die Bundesregierung kündigte dabei unter anderem an, Berichts- und Dokumentationspflichten in erheblichem Umfang zu reduzieren, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und digitale Prozesse auszubauen (www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/downloads/Webs/DV/DE/modernisierungsagenda-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Insbesondere das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) übernimmt in diesem Kontext laut eigener Aufgabenstruktur federführende Rollen in der Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Staatsmodernisierung, zur Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen sowie zur Verbesserung der Rechtsetzung (https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Organigramm_BMDS_082025.pdf).

Der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD unterstreicht diese Ziele und verspricht eine umfassende Entlastung für Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Besonders betont wird eine Modernisierung der Verwaltungsorganisation, die Reduktion von Berichtspflichten und die Förderung digitaler Verwaltungsprozesse (www.cdu.de/app/uploads/2025/04/KoaV-2025-Gesamt-final-0424.pdf).

Trotz dieser verschriftlichten Vorhaben bestehen seitens der Fragesteller erhebliche Zweifel, ob die Bundesregierung den selbst gesetzten Anspruch einer messbaren und wirksamen Umsetzung dieser Agenda erfüllt. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung geeignete Indikatoren, Kennzahlen und Strukturen für ein belastbares Monitoring geschaffen hat, das Fortschritte, Probleme und haushälterische Auswirkungen offenlegt – insbesondere mit Blick auf die angekündigte Entlastung von rund 16 Mrd. Euro Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie die Absicht, mindestens ein Drittel aller Berichtspflichten abzuschaffen (ebd.).

In diesem Zusammenhang interessiert die Fragesteller auch, welche Rolle ressortübergreifende Abstimmungen, externe Beratungsleistungen, digitale Werkzeuge sowie europäische und internationale Impulse bei der Umsetzung spielen. Die Fraktion der AfD kritisiert regelmäßig die konzeptionelle Unschärfe und fehlende Evaluierung in Transformationsprojekten der Bundesregierung – Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ein Muster, das sich in der föderalen Modernisierungsagenda zu wiederholen droht (https://dserver.bundestag.de/btp/21/21053.pdf#P.6299 Seite 6300 oder https://dserver.bundestag.de/btp/21/21035.pdf#P.3863 Seite 3865).

Angesichts der gravierenden Herausforderungen, vor denen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im digitalen Wandel stehen, ist es nach Auffassung der Fragesteller von entscheidender Bedeutung, dass die Bundesregierung Rechenschaft über die Steuerung und den Ressourceneinsatz in diesem zentralen Projekt ablegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche konkreten Zuständigkeiten hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung bei der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda auf Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 4. Dezember 2025 übernommen, und in welcher Form koordiniert das BMDS die Zusammenarbeit mit anderen Bundesressorts?

2

Welche konkreten Haushaltsmittel wurden im Bundeshaushalt 2026 für die Umsetzung der „Föderalen Modernisierungsagenda“ durch das BMDS etatisiert, aufgeschlüsselt nach Kapiteln, Titeln und Einzelmaßnahmen?

3

Welche Indikatoren und Monitoring-Verfahren hat die Bundesregierung – insbesondere das BMDS – entwickelt, um die Fortschritte der Agenda zu messen und öffentlich nachvollziehbar zu machen, und welche Kennzahlen wurden dabei konkret definiert?

4

In welchem Umfang wurden seit Beschlussfassung externe Beratungsleistungen zur Umsetzung der Agenda beauftragt, und in welcher Höhe sind dafür haushaltswirksame Ausgaben erfolgt (bitte unter Angabe von Auftragnehmern und Leistungen)?

5

Welche Maßnahmen der Agenda werden im Rahmen von EU-Vorgaben oder durch Mittel der Europäischen Union unterstützt oder kofinanziert, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen zum Bürokratieabbau?

6

Welche konkreten Maßnahmen zur Abschaffung oder Reduktion von Berichtspflichten sind bis zum 31. Dezember 2025 bereits wirksam umgesetzt worden, und wie hoch beziffert die Bundesregierung die hierdurch bisher tatsächlich erzielte Entlastung für Unternehmen und Verwaltung?

7

Welche Maßnahmen zur Umsetzung des „Once-Only“-Prinzips wurden im Rahmen der Agenda auf Bundesebene eingeleitet, und welche konkreten Projekte zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung sind hierbei federführend durch das BMDS in Arbeit?

8

Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung mit europäischen oder außereuropäischen Staaten zur Verwaltungsmodernisierung aus, und welche Impulse flossen daraus in die Agenda ein?

9

Welche Maßnahmen sind geplant oder bereits umgesetzt worden, um die Auswirkungen der Agenda auf Beschäftigung, Personalbedarf und Qualifikationsprofile im öffentlichen Dienst zu evaluieren?

10

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Umsetzung der Agenda nicht zu Lasten der Daten- und Verbraucherschutzstandards erfolgt, insbesondere bei der Umstellung analoger auf digitale Verwaltungsprozesse?

11

Inwiefern plant die Bundesregierung, die Ergebnisse und Fortschritte der Agenda transparent gegenüber der Öffentlichkeit und dem Bundestag aufzubereiten, und wann ist mit dem ersten Monitoringbericht gemäß MPK-Beschluss vom 4. Dezember 2025 zu rechnen?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Berlin, den 18. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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